Gewitter in NRW: Mich hats erwischt unfall :(
Hallo zusammen,
leider hatte meine Ehefrau diesen Montag einen Unfall mit unserem w204. An dem tag hat es wie aus eimern geregnet. Sie ist ins Schleudern gekommen und Frontal auf ein anderes Fahrzeug draufgefahren. Gut das vor 1 Monat das Airbagsteuergerät durch die KDM getauscht worden ist.
Zum Glück ist niemandem etwas passiert was das wichtigste ist.
Nur hat unser w204 einiges abgekommen.
- Fahrerairbag offen
- Beifahrerairbag offen
- Airbag im Fußraum Fahrerseite offen
- Windschutzscheibe gerissen
- Motorhaube
und halt die Komplette front. Kühler wurde nach innen verbogen und liegt fasst am Motor an. Das Fahrzeug läst sich auch nicht starten.
Da ich eine Vollkaksko habe würde gerne ich eure Einschätzung haben wie groß der Schaden ist und wie das alles abläuft. Ist mein erster Schaden 🙁
Werde das Fahrzeug auch direkt bei Mercedes Reparieren lassen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 22:21:03 Uhr:
Ich weiß nicht, was an einem "Man sollte da aber einfach mal anfragen" falsch zu verstehen ist?
Deine Probleme will ich nicht haben!
Meine Korrektur bezog sich - übrigens völlig problemlos - nur auf folgenden simplen Satz von Dir:
"Rechtschutz ist in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer."
Diese Satz ist, so wie er da steht, schon per se - und jetzt sage ich es mal ganz deutlich- vollkommen falsch. In dieser Hinsicht soll also weder der Themenstarter noch irgend ein späterer Leser glauben müssen, was Du hier behauptest. Es ist vollkommen falsch zu behaupten, dass "Rechtschutz in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer ist".
Die nachgeschobene Binsenweisheit, dass man "mal fragen soll", macht die Behauptung aus dem ersten Satz nicht richtig.
Richtig und viel besser wäre es gewesen, Du hättest geschrieben, wie es ist. Dass Du nämlich zur Kostendeckung bei Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht nichts Kompetentes sagen kannst und dass man halt mal bei der Versicherung fragen soll. Wer hätte das gedacht ...
Aber das haben wir ja nun geklärt und in Zukunft weißt Du es sicher besser.
103 Antworten
Zitat:
@Musli18 schrieb am 2. Juni 2016 um 21:17:29 Uhr:
Verstehe ich nicht. Wieso ist das ein Peoblem wenn die Tür verzogen ist ?
Es zeigt einfach nur, wie heftig der Unfall war.
An sich war der ja nur vorne, wenn alles bis zumindest einer Tür verzogen ist, dann war die Nummer schon richtig heftig. Das kann man auf wenigen Bildern eben nicht immer klar erkennen.
Auf was für ein Auto ist denn deine Frau da drauf gefahren? Hatte der andere Wagen eine AHK ?
Ansonsten wünsche ich dir viel Glück das alles unkompliziert abläuft 🙂
Du wirst von der Versicherung den wiederbeschaffunswert minus Restwert des Autos Also höchste Angebot im Händlerportal bekommen und fertig.
über eine Reparatur braucht man nicht mehr nachdenken
Wie hoch der wieder..wert ist müsstest du mal auf mobile oder so nachschauen
Hallo zusammen,
au backe, aber da wird ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht vermeidbar sein. Die Eindringtiefe ist deutlich höher als bei meinem großen Unfall, der - ohne Airbags (die blieben drin) - schon 21.500 EUR gekostet hat. Hier dürfte es m.E. an die 30.000 EUR ran gehen, da es schon einmal ein komplettes Armaturenbrett braucht. Dazu noch die zu klärenden Frage, was mit der Tür ist. Dies könnte auf einen Rahmenschaden hindeuten; dann wär's u.U. sogar ein technischer Totalschaden, da am Rahmen nicht so viel gemacht werden kann.
Von daher denke ich, dass der 204er zum Ausschlachten geht. Bitter, aber wohl unvermeidbar.
Viele Grüße
Peter
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Tür verzogen hab ich auf den Bildern überhaupt nich gesehen. Kann man denke ich auch nicht?!
Hab jetzt natürlich nochma geschaut, aber "Beifahrer"
Deshalb ists halt schwierig zu schätzen mit "nur" Bildern, aber wenn der Gutachter dann davor steht...
Du sagst selbst sie ist verzogen, wir wissens alle nich. Kannst nich ändern, jetzt is et halt so.
Erde dreht sich weiter! Und zum Glück is nix passiert bei dem Rumms...
MfG
Solange die Insassen nicht verzogen sind ist alles in Butter. Das riecht nach wirtschaftlichen Totalschaden. Willst du wirklich so ein auto fahren der so heftig verzogen war? Ich nicht.
Zitat:
@Musli18 schrieb am 1. Juni 2016 um 09:28:57 Uhr:
Hallo zusammen,leider hatte meine Ehefrau diesen Montag einen Unfall mit unserem w204. An dem tag hat es wie aus eimern geregnet. Sie ist ins Schleudern gekommen und Frontal auf ein anderes Fahrzeug draufgefahren. Gut das vor 1 Monat das Airbagsteuergerät durch die KDM getauscht worden ist.
Zum Glück ist niemandem etwas passiert was das wichtigste ist.
Alle guten Wünsche und Gruß an Deine Frau. Ich kann mir vorstellen, wie sie sich gefühlt hat.
Lg fenix
War das Aquaplaning ?
Zitat:
@Musli18 schrieb am 3. Juni 2016 um 12:36:53 Uhr:
Sie meinte es hätte wie aus Eimern geregnet
Ja dann 😉
Gutachter war da meinte es würde sich um einen großen Schaden handeln 🙁
Alle Gurte bis auf Beifahrer und Rücksitz mittlerer Platz sind ausgelöst.
Kotflügel Beifahrer spaltmaße haben sich vergrößert.
2-3 Tage dann sollte das Gutachten mit vorliegen.
Außerdem kam Post von der Polizei. Meiner Ehefrau wird Fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall vorgeworfen. Eine Person wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt steht im Bogen
Nochmal: Das Ding ist garnatiert Totalschaden.
Hast du dir schon Gedanken gemacht, was als Ersatz dafür her kommt?
Ansonsten:
In Richtung Anwalt sollte man Überlegungen anstellen, sobald sich der Straftatbestand irgendwie erhärtet. Das wird sicher ggf. nicht wild, aber eine kleine Geldstrafe kann da schon bei rum kommen.
sollte der Totalschaden bestätigen, würde ich erstmal etwas kleines für die Frau holen und nächstes Jahr tendiere ich dann zu einem w204 C350 Mopf
Wegen der Polizei werde ich meinen Rechtschutz mal ansprechen
Zitat:
@Musli18 schrieb am 4. Juni 2016 um 21:05:02 Uhr:
Außerdem kam Post von der Polizei. Meiner Ehefrau wird Fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall vorgeworfen. Eine Person wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt steht im Bogen
Das sollte euch nicht weiter beunruhigen, es handelt sich um einen Routinefall. Normalerweise werden solche Fahrlässigkeiten mit kleiner Auflage oder auch ohne weiteres Federlesens und ohne Auflage eingestellt.
Ihr müsst euch nur überlegen, ob "die Beschuldigte" ohne vorherige Ermittlungs-Akteneinsicht (die bekommt leider nur ein Rechtsanwalt) eine Stellungnahme zur Sache (also zum Vorgang und zum Schuldvorwurf) abgeben soll. Ich persönlich würde sowas nie machen, ohne vorher die Akte eingesehen zu haben. Ist halt die Frage, ob Kostendeckung einer Rechtsschutzversicherung vorliegt. Falls nicht, würde ich zunächst mal gar nichts zur Sache sagen und abwarten, was kommt. Falls RS besteht, würde ich die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geben.
Zitat:
@Musli18 schrieb am 4. Juni 2016 um 21:34:39 Uhr:
sollte der Totalschaden bestätigen, würde ich erstmal etwas kleines für die Frau holen und nächstes Jahr tendiere ich dann zu einem w204 C350 MopfWegen der Polizei werde ich meinen Rechtschutz mal ansprechen
Aha, Rechtsschutz, dann ist das alles schon viel einfacher zu handeln.
Und wegen des "kleinen": Wenn schon kleiner als die ohnehin schon kleine C-Klasse, dann aber doch mindestens so sicher .... also nicht gerade eine Blechdose.
Rechtschutz ist in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer.
Man sollte da aber einfach mal anfragen.
Ansonsten ist ein ungewisser Zustand natürlich immer unschön, aber es bleibt einfach nichts anderes als warten (in der Frage). Beim Auto (also dem Nachfolger sollte man sich schon aktiv einen Kopf machen ... also nicht nur überlegen, sondern schon mehr als das).