Gewindefahrwerk+BBS Felgen und Tüv?

VW Golf 2 (19E)

Moin moin,

seit ein paar tagen darf ich mich besitzer von ein paar BBS Felgen vom 3er GT nennen. Nun, diese will ich jetzt bei mir eintragen lassen. Nun gut, Gutachten von BBS besorgt, Reifen gekauft: 195/50 R15.

Jetzt will ich den ganzen Rummel natürlich eintragen, wäre da nicht mein Fahrwerk der Firma Raceland.
Das Fahrwerk ist eingetragen, allerdings steht im Gutachten der Felgen, das nur auf Ori Fahrwerk Freigabe herrscht.

So, habe vorab schonmal ein gespräch mit meinem Dekramann des Vertrauens gesprochen und der meinte er will eine ABE oder ein Gutachten vom Fahrwerk sehn. Da tritt das Problem auf, das hab ich nicht.

Allerdings kapier ich das nicht so ganz, das Fahrwerk ist ja schließlich eingetragen, der brauch doch nur gucklen ob da was schleift oder nicht und gut ist oder täusch ich mich da? Es waren schon mehrere Reifen Felgen Kombinationen eingetragen, von daher sollte es doch diesbezüglich kein Problem geben?

Hier mal mein Schein, vllt werdet ihr daraus schlau

http://a2.sphotos.ak.fbcdn.net/.../...65332546_662300_2026927361_n.jpg
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Wohl gemerkt, bei den Felgen handelt es sich um 7J h2 15 Zoll mit Et 35 rundum. Fahren würd ich diese auf 195/50 R15 82V Schlappen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


also wenn du andere felgen als die orginal golf 2 serienfelgen fahren willst ist es ganz einfach.
du musst die felgen in verbindung mit dem fahrwerk prüfen und eintragen lassen.

das is QUATSCH!

"in verbindung mit" bedeutet das NUR das gewinde MIT den felgen gefahren werden darf. keine andere felgen mehr. in verbindung trägst du felgen mit distanzscheiben z.b. ein. oder n lufti mit auspuff.

eine korrekte eintragung würde lauten "mit felge bbs marke 0815" und dann steht OBEN bei den bemerkungen und berückstichtigem "geprüft mit fahrwerk 4711".

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Und keinem fällt auf, dass keine originale Golf 3 felge nen maß von 7x15 ET 35 hatte?
Wenn die felgen wirklich diese größe haben, waren die nie original auf einem golf. Dann brauchste halt nen gutachten für die felgen.

im übrigen würde ich mir bei serien VW felgen (wenns nich grade 18er von nem tiguan sind, wos dann doch auffällt) das eintragen klemmen. 😉

KBA-Nummer der Felgen suchen, ausdrucken und dann mit der ABE vom Fahrwerk zu einer Prüfstelle, dann Eintragung.

Ich vermute, wenn es in Richtung Einzelabnahme geht (auch keine große Sache in deinem Fall), kann das der Werkstatt-TÜV eh nicht machen.

Geprüft wird:
- Freigängigkeit der Räder im Radhaus und an den Federbeinen, auch bei vollem Lenkeinschlag
- Radabdeckung der Kotflügelkante muss zu 2 Drittel gegeben sein
- korrekte Einstellung des Fahrwerks laut Gutachten
- Nachweis und Daten der Spureinstellung
- korrekte Einstellung und Höhe der Scheinwerfer

ich weiss garnet wo ich anfangen soll 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr


KBA-Nummer der Felgen suchen, ausdrucken und dann mit der ABE vom Fahrwerk zu einer Prüfstelle, dann Eintragung.

abe bei einem GEWINDEFAHRWERK? dazu sollte man halt schon wissen was ein gewinde ist! und was eine abe ist...und wer sagt das die felge eine kba nummer hat? und selbst wen dem so ist dann KANN der prüfer die raussuchen, MUSS es aber nicht.

Zitat:

Ich vermute, wenn es in Richtung Einzelabnahme geht (auch keine große Sache in deinem Fall), kann das der Werkstatt-TÜV eh nicht machen.

nochmals: das ist keine einzelabnahme. und selbst wenn dann kann das der werkstatt tüv durchaus machen. meine letzten 2 echten einzelabnahmen wurden ALLE vom werkstatt tüv in einer unabhängigen werkstatt durchgeführt.

Zitat:

Geprüft wird:
- Freigängigkeit der Räder im Radhaus und an den Federbeinen, auch bei vollem Lenkeinschlag

das stimmt. nennt sich auch kreuztest. abstand zum koti 6mm, zum sattel und teller ca 4-5mm.

Zitat:

- Radabdeckung der Kotflügelkante muss zu 2 Drittel gegeben sein

das ist komplett falsch. entweder muss das gesamte rad (egal ob felge oder reifen, je nachdem was breiter ist) abgedeckt werden lt eu richtlinie oder die LAUFFLÄCHE muss 300mm (zahlen können ggf leicht abweichen, ich zitiere aus dem kopf) von radmitte nach oben in einem winkel von 15grad nach vorne und 45grad nach hinten abgedeckt sein lt stvo.

Zitat:

- korrekte Einstellung des Fahrwerks laut Gutachten

auch falsch! die einstellung des fahrwerks lt gutachten ist sowas von egal. ist das fahrwerk tiefer als im gutachten DANN wirds eine einzelabnahme. im gutachten stehen nur RICHTWERTE, den sonst brauche ich kein gewinde und kann mir ein starres fahrwerk kaufen.

Zitat:

- Nachweis und Daten der Spureinstellung

auch falsch. das steht in NEUEN gutachten. ist das fahrwerk schon älter oder das gutachten älter ist die einstellung der spur/sturz nämlich NICHT in den auflagen vorhanden. das haben nur neuere fahrwerke. ausserdem IST das fahrwerk ja schon eingetragen. selbst wen es eine solche auflage gibt dann interesiert das auch nicht weil es ja nur um die kombination felge (nicht eingetragen) und fahrwerk (eingetragen) geht.

Zitat:

- korrekte Einstellung und Höhe der Scheinwerfer

auch korrekt.

Das FW hat einen TÜV-geprüften Bereich und in dem muss sich die Einstellung befinden. Oder gibt es Prüfer, die es tolerieren, wenn das FW tiefer als im Gutachten angegeben eingestellt ist? Meines Wissens ist kaum mehr Restfederweg vorhanden, wenn man tiefer als erlaubt dreht.

Und dass der Prüfer die Daten der Felgen nicht zwingen suchen muss, sondern das freiwillig machen kann, habe ich dahingehend erwähnt: der TE soll sich die Freigabe/Gutachten der Felgen im Internet oder bei VW besorgen, wenn es VW-BBS sind.

Ich gehe nicht davon aus, dass die 7x15ET35 mit 195/50er Reifen ohne Bördeln unter Radkästen passen. Ziehen muss man da allerdings nichts. Von daher erübrigt sich das Thema mit der ausreichenden Radabdeckung.

Bei meinem 1er Cabrio mussten vorne 5mm Spurplatten pro Seite drauf, da die Räder zu nah am Federbei waren. Kombination: BBS RM 6,5x15ET38, 195/50/15 und H&R Gewinde.

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Also, hab heute die Shclappen ausgezogen und die Felgen montiert. Es schleift da nichts, das rad ist auch abgedeckt, jedenfalls wenn man oben am Kotflügel runterschielt.

Also wie gesagt, das fahrwerk ist bislang eingetragen aber ich krieg da kein Gutahcten für, die Firma hat ihren Sitz und Belgien und nach 2 vergeblichen telefonaten und 3 unbeantworteten emails hab ich es aufgegeben mit ihnen Kontakt aufzunehmen.

Wie man auch meinen Fahrzeugschein entnehmen kann, sind ja schon größere Felgen eingetragen gewesen bzw gleichgroße von ATS mit den Selben Maßen ~.~.

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr


Das FW hat einen TÜV-geprüften Bereich und in dem muss sich die Einstellung befinden. Oder gibt es Prüfer, die es tolerieren, wenn das FW tiefer als im Gutachten angegeben eingestellt ist? Meines Wissens ist kaum mehr Restfederweg vorhanden, wenn man tiefer als erlaubt dreht.

zuwas soll ich mir dann ein gewinde kaufen wen das nicht möglich sein sollte?

ich hatte noch NIE ein gewindefahrwerk das in dem "geprüften" bereich eingestellt war und es IMMER legal eingetragen bekommen. warum den auch nicht? less doch einfach mal die auflagen. da steht nämlich "ausserhalb des verstellbereiches muss eine einzelanahme gemacht werden".

ob da restfederwege und komfort vorhanden ist spielt erstmal keine rolle.

Naja, aus Sicht des TÜV`s ist die Frage nach Komfort schon wichtig, sie ist wichtiger bestandteil der Fahrverhaltens.

nein isses net. den tüv interesiert komfort einen feuchten.

Naja ist ja auch voll kommen egal.

Also was heißt das jetzt konkret für mich. Muss ich mir ne ABE besorgen und/oder ein teures Gutahcten über mich ergehen lassen?

Fahr doch erstmal woanders hin und dann wirst Du ja sehen was die sagen! 🙄

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