GEWÄHRLEISTUNGSFALL????
Hallo jungs, ich hab da eine spezielle frage und zwar: sind eine defekte lichtmaschiene und ein defektes schaltsaugrohr ein gewährleistungsfall? Ich bin der meinung ja. Hab das auto vor ca. 1monat gekauft und jetzt sträubt sich der verkäufer(händler nicht privat) mir diese reparaturen zu zahlen!
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von norli1979
Sorry andreas auf dich hab ich vergessen. NEIN das auto wurde NICHT im Kundenauftrag verkauft, sonst würd ich ja nicht nach eurer meinung zur gewährleistung fragen. Ist die antwort ok für dich? Mir gehts nur um die meinung anderer, speziell von solchen die auch schon mal ne schlechte erfahrung damit gemacht haben.
Ich wollte Dich da auch nur vor dem Geld wegschmeißen warnen.
Einige sch.... Autohändler Eiern so an der Verbrechergrenze herum.
Ich habe damals richtig gekot... .
Ich wünsche Dir Glück und mach mit der Laufleistung eine Betrugsanzeige die wird dann Zivilrechtlich verfolgt.
Gruß
Danke für deine infos😉 mein rechtsanwalt hat zu mir gesagt das ich mit der anzeige noch warten soll wegen evtl. Aussergerichtlicher Einigung. Das würde dann das ganze nur unnötig in die länge ziehen, aber wenn der typ den gerichtlichen weg will werd ich ihn natürlich RICHTIG eintauchen 😉
Zitat:
Original geschrieben von A6 Andreas
Hauptsache du hast Rechtsschutz oder nen dickes Portmonee.Zitat:
Original geschrieben von norli1979
Mit dem verkäufer hab ich leider keinen kontakt mehr weil er sich bei mir nicht mehr meldet, also wird das hoffentlich mein anwalt regeln😉
Mich ärgert diese sache so weil mir das auto wirklich gefällt. Und so einen werd ich wohl so schnell nicht mehr bekommen🙁 aber was solls, hauptsache ich bekomm mein geld wieder und der typ bekommt eine riesen abreibung damit er das beim nächsten mal nicht mehr versucht. Ich versteh ja sowieso nicht warum er sich da auf so einen streit einlässt, wo die sache doch astrein ist!
Da Du ja nicht auf meine Antwort -Frage antwortest denke ich er hat in im Auftrag verkauft .
Dann viel Spaß beim Geld versenken.
Ich spreche aus eigener Erfahrung @TE Ich mußte damals erst den Verkäufer verklagen - verloren-dann den Vorbesitzer verklagt-verloren da er das Fahrzeug in Zahlung gegeben hat und davon ausging das die Fachwerkstatt alle Mängel hätte sehen müssen.
Er war nur Bäcker und ich der Dumme und bis dahin 5000€ los nur mal zu Info.
Aber trotzdem viel Glück
Du möchtest ja eh nur dein vor teil hier hören.
Diese Geschichte, die Du da erzählst, ist schon höchst merkwürdig...
Wenn, wie Du sagst, der Vorbesitzer sich rausreden konnte, weil er sein Fahrzeug "in Zahlung gegeben" hatte, konnte es sich nicht um einen Verkauf im Auftrag handeln, weil Verkäufe im Auftrag Kommisiionsgeschäfte sind. Wer etwas "in Zahlung gibt", verkauft an den Händler. Dann hätte sich der Händler nicht rausreden können!
Wenn der Händler sich rausreden konnte, weil er tatsächlich "im Auftrag" verkaufte (was ich grundsätzlich bezweifle, das sind in 99 % der Fälle Umgehungstatbestände, die bei Aufdeckung wieder zur Gewährleistung führen), konnte der Vorbesitzer sich nicht mit "in Zahlung gegeben" rausreden. Dann wäre es nämlich nur um seine Kenntnis gegangen. Und wenn er Dir gegenüber nicht ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen hat, wäre auch der Vorbesitzer (als Privatperson) gewährleistungspflichtig.
Hinzu kommt, dass der Verkäufer, sollte er Selbständiger gewesen sein (Du schreibst Bäcker), genau so eine Gewährleistung erbringen müsste, wie ein Autohändler, soweit das Fahrzeug betrieblich genutzt wurde.
Fazit: Entweder Du erzählst hier eine im Sachverhalt (zumindest) ungenau vorgetragene Geschichte, oder Dein Anwalt war eine Voll-Nulpe!
Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Diese Geschichte, die Du da erzählst, ist schon höchst merkwürdig...Zitat:
Original geschrieben von A6 Andreas
Hauptsache du hast Rechtsschutz oder nen dickes Portmonee.
Da Du ja nicht auf meine Antwort -Frage antwortest denke ich er hat in im Auftrag verkauft .
Dann viel Spaß beim Geld versenken.
Ich spreche aus eigener Erfahrung @TE Ich mußte damals erst den Verkäufer verklagen - verloren-dann den Vorbesitzer verklagt-verloren da er das Fahrzeug in Zahlung gegeben hat und davon ausging das die Fachwerkstatt alle Mängel hätte sehen müssen.
Er war nur Bäcker und ich der Dumme und bis dahin 5000€ los nur mal zu Info.
Aber trotzdem viel Glück
Du möchtest ja eh nur dein vor teil hier hören.Wenn, wie Du sagst, der Vorbesitzer sich rausreden konnte, weil er sein Fahrzeug "in Zahlung gegeben" hatte, konnte es sich nicht um einen Verkauf im Auftrag handeln, weil Verkäufe im Auftrag Kommisiionsgeschäfte sind. Wer etwas "in Zahlung gibt", verkauft an den Händler. Dann hätte sich der Händler nicht rausreden können!
Wenn der Händler sich rausreden konnte, weil er tatsächlich "im Auftrag" verkaufte (was ich grundsätzlich bezweifle, das sind in 99 % der Fälle Umgehungstatbestände, die bei Aufdeckung wieder zur Gewährleistung führen), konnte der Vorbesitzer sich nicht mit "in Zahlung gegeben" rausreden. Dann wäre es nämlich nur um seine Kenntnis gegangen. Und wenn er Dir gegenüber nicht ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen hat, wäre auch der Vorbesitzer (als Privatperson) gewährleistungspflichtig.
Hinzu kommt, dass der Verkäufer, sollte er Selbständiger gewesen sein (Du schreibst Bäcker), genau so eine Gewährleistung erbringen müsste, wie ein Autohändler, soweit das Fahrzeug betrieblich genutzt wurde.
Fazit: Entweder Du erzählst hier eine im Sachverhalt (zumindest) ungenau vorgetragene Geschichte, oder Dein Anwalt war eine Voll-Nulpe!
Grüße
Markus
Hallo Markus,
doch hat sich so zugetragen.
Ich hätte vielleicht nach dem dritten verfahren nachher wieder gegen den Autohändler klagen müssen.
Das wäre dann dritte Instands gewesen und die Kosten haben mich genervt.
Da die Kosten zu keinem Verhältnis gestanden haben.
Da auch die Anwälte immer verdienen egal ob Du gewinnst oder verlierst.
Das der Anwalt kann natürlich auch mit dazu beigetragen haben.
Fakt ist aber wenn im Auftrag verkauft ist muß man immer er gegen den Unterzeichner vorgehen.