Gewährleistungsanspruch in den ersten 6 Monaten
Hy, hab folgendes Problem undzwar hab ich mal ein Thema aufgemacht wegen dem schlagen an meine Kupplung beim einkuppeln,war jetzt bei Opel und der meinte das mein Zweimassenschwungrad und die Kupplung ausgetauscht werden müssen wegen fehleinstellung(kostenvoranschlag 2400) das problem ist der freie Händler will das ich Ihn das Auto bringe damit Er selbst zu Opel fahren kann,der ist aber 200km weit weg,die frage ist jetzt,muss ich da hin?weil ich ja bei einem Opel Händler vor Ort war und es ja auch hier machen kann? Der will bestimmt irgendwas drehen das der Opel Händler bei Ihm einfach sagt das alles Ok ist,weil der den bestimmt kennt...was meint Ihr was ich machen kann/soll...
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von UltraAram
Wie siehts den aus wenn ich es mir vom Anwalt irgendwie schriftlich gebe und dann in der 2ten Woche im August es machen lasse, da könnte ich es eventuell einplanen, aber da sind ja die 6 Monate gerade um 1 Woche rum, vorher gehts nicht und der Verkäufer wird mir bestimmt nix schriftlich geben da Er ja darauf hofft das die ersten 6 Monate rum gehen...
Ich bin kein RA, kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen das es so funktioniert. Eigentlich würde ich sogar behaupten wollen das es so sicher nicht geht... Ich denke mal da wirst du dich schon mit dem Händler arangieren müssen. Aber du kannst ja mal bei deinem RA nachfragen...
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Ich bin kein RA, kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen das es so funktioniert. Eigentlich würde ich sogar behaupten wollen das es so sicher nicht geht... Ich denke mal da wirst du dich schon mit dem Händler arangieren müssen. Aber du kannst ja mal bei deinem RA nachfragen...Zitat:
Original geschrieben von UltraAram
Wie siehts den aus wenn ich es mir vom Anwalt irgendwie schriftlich gebe und dann in der 2ten Woche im August es machen lasse, da könnte ich es eventuell einplanen, aber da sind ja die 6 Monate gerade um 1 Woche rum, vorher gehts nicht und der Verkäufer wird mir bestimmt nix schriftlich geben da Er ja darauf hofft das die ersten 6 Monate rum gehen...
Hab es bisschen falsch formuliert, hab es mir so vorgestellt, das der RA den Verkäufer anschreibt mit dem beigefügtem Kostenvoranschlag und der ist ja auf dem 20.7 Datiert, wenn es so läuft wie ich denke dann muss ich eh zum Verkäufer und die ganze sache beläuft sich dann auf dem ersten schreiben des RA, somit habe ich die ersten 6 Monate schriftlich von einem RA und seinem schreiben 😁 aber werde Montag mit einem mal Telefonieren, hab ja zum glück eine Rechtschutz die das umfasst 🙂
Versuchen wir das doch mal aufzudröseln…
Wirf bitte nicht Gewährleistung, Garantie und Kulanz durcheinander. Prio 1 sollte immer die Gewährleistung haben, da diese Dir praktisch uneingeschränkte Rechte einräumt und alles anderen nur freiwillige oder zukaufbare Absicherungen sind, deren Umfang deutlich von der gesetzlichen Regelung abweichen kann. Für Dich ist also die Gewährleistung interessant und da bist Du, wenn ich das richtig verstanden habe, noch innerhalb der 6 Monate. Hier reicht es nun den Mangel fristgerecht Deinem Händler anzuzeigen (schriftlich) und um Beseitigung zu bitten. Die Reparatur kann dann später erfolgen, der Anspruch verfällt nicht.
Wenn sich nicht schon wieder etwas an der Rechtsprechung geändert hat, (und wenn im Vertrag nichts anderes festgelegt wurde) ist der Erfüllungsort der Gewährleistungsansprüche der Ort des Käufers (BGH 2008). Der Händler hat also die Wahl, das Fahrzeug auf seine Kosten in seine Werkstatt zu holen oder aber dem Käufer die Kosten für eine Reparatur vor Ort zu erstatten. Er kann den Käufer aber auch an eine Werkstatt seines Vertrauens vor Ort verweisen!
Wichtig ist in den Zusammenhang, dass Du Deinem Händler die Möglichkeit geben musste, eine Reparatur durchzuführen. Du kannst nicht einfach selber entscheiden das Fahrzeug zu reparieren und Deinem Händler dann die Rechnung schicken.
Alle Informationen natürlich unverbindlich.
Hi Swity,
zum ersten Absatz.
Da gebe ich dir absolut recht. Da allerdings die KFZ Garantie eine Herstellersache ist, allumfassend und vermutlich leichter durchsetzbar ist als Gewährleistung die ein Händler ja aus seiner eigenen Tasche zahlen muss bist du mir nicht böse das mir in eine Herstellergarantie lieber ist als eine Gewährleistung vom Händler...
zum zweiten Absatz.
Ist ja voll interessant. Mal kurz nachgelesen und ich denke du hast recht. Na wenn UltraAram sowieso eine Rechtschutzversicherung hat kann er sich ja dazu mal umfangreich beraten lassen.
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Kulanz wäre hier so eine Sache...
Die Opelwerkstatt unterschreibt beim Antrag üblicherweise, daß da keine gesetzlichen Rechte gegenüber Dritten mehr drauf sind. 😉
Und das wäre hier aber der Fall.
Aber da eh keine Servicetreue besteht wird die Kulanz kaum 100 % betragen und Gewährleistung wäre auch meine 1. Wahl.
Hi,
noch eine Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag.
Gerade noch mal in meinem Kaufvertrag nachgelesen.
Als Erfüllungsort für die Durchführung der Nacherfüllung vereinbaren die Parteien den Sitz des Verkäufers
Ich denke das werden dann wohl andere auch drin stehen haben. Wenn das nicht gegen geltendes Recht verstößt, ist es wohl auch gültig.
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Hi Swity,
zum ersten Absatz.
Da gebe ich dir absolut recht. Da allerdings die KFZ Garantie eine Herstellersache ist, allumfassend und vermutlich leichter durchsetzbar ist als Gewährleistung die ein Händler ja aus seiner eigenen Tasche zahlen muss bist du mir nicht böse das mir in eine Herstellergarantie lieber ist als eine Gewährleistung vom Händler...zum zweiten Absatz.
Ist ja voll interessant. Mal kurz nachgelesen und ich denke du hast recht. Na wenn UltraAram sowieso eine Rechtschutzversicherung hat kann er sich ja dazu mal umfangreich beraten lassen.
Du meinst also, dass ein Dir eine ggf. freiwillige Leistung (deren Art und Umfang von Hersteller, Händler oder Garantieversicherung festgelegt wird) lieber ist als ein gesetzlicher Anspruch? Bei der Garantie kann man schnell sagen "Das ist nicht davon abgedeckt", bei der Gewährleistung gibt es keine Diskussionen.
Zudem vergessen auch viele, dass nur auf Basis der Gewährleistung eine Wandlung möglich ist! Da hört man hier in vielen Beiträgen, dass man doch bei Unzufriedenheit über eine Reparatur doch einfach zu einem anderen Händler gehen soll. Ja, es ist schön, dass ich wegen der Opel-Garantie zu jedem Händler gehen kann. Spätestens wenn ich aber ein "Montagsauto" erwischt habe und nach der X-ten Reparatur das Fahrzeug zurückgeben möchte, wird ein gewiefter Händler Dir sagen, dass Du IHM erst die Möglichkeit hättest geben müssen die Mängel zu beseitigen. Dewegen sollten man jeden Mangel bei seinem Händler anzeigen oder aber sich bestätigen lassen, dass er eine Reparatur in einer anderen Werkstatt als die seinige anerkennt.
Zitat:
Original geschrieben von Swity
Du meinst also, dass ein Dir eine ggf. freiwillige Leistung (deren Art und Umfang von Hersteller, Händler oder Garantieversicherung festgelegt wird) lieber ist als ein gesetzlicher Anspruch? Bei der Garantie kann man schnell sagen "Das ist nicht davon abgedeckt", bei der Gewährleistung gibt es keine Diskussionen.Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Hi Swity,
zum ersten Absatz.
Da gebe ich dir absolut recht. Da allerdings die KFZ Garantie eine Herstellersache ist, allumfassend und vermutlich leichter durchsetzbar ist als Gewährleistung die ein Händler ja aus seiner eigenen Tasche zahlen muss bist du mir nicht böse das mir in eine Herstellergarantie lieber ist als eine Gewährleistung vom Händler...zum zweiten Absatz.
Ist ja voll interessant. Mal kurz nachgelesen und ich denke du hast recht. Na wenn UltraAram sowieso eine Rechtschutzversicherung hat kann er sich ja dazu mal umfangreich beraten lassen.
Zudem vergessen auch viele, dass nur auf Basis der Gewährleistung eine Wandlung möglich ist! Da hört man hier in vielen Beiträgen, dass man doch bei Unzufriedenheit über eine Reparatur doch einfach zu einem anderen Händler gehen soll. Ja, es ist schön, dass ich wegen der Opel-Garantie zu jedem Händler gehen kann. Spätestens wenn ich aber ein "Montagsauto" erwischt habe und nach der X-ten Reparatur das Fahrzeug zurückgeben möchte, wird ein gewiefter Händler Dir sagen, dass Du IHM erst die Möglichkeit hättest geben müssen die Mängel zu beseitigen. Dewegen sollten man jeden Mangel bei seinem Händler anzeigen oder aber sich bestätigen lassen, dass er eine Reparatur in einer anderen Werkstatt als die seinige anerkennt.
Hi,
das hast du etwas falsch verstanden, mal abgesehen davon ist die "Opel" Werksgarantie vollumfänglich, das heißt, nicht in irgendeiner Art "beschnitten". Außer natürlich "Verschleißteile", die aber bei der Gewährleistung auch immer wieder ein Streitthema sind. Zu unterscheiden ist hier auch das es die Herstellergarantie nur für ein neues Auto gibt, während wir bei der Gewährleistung in diesem Fall von einem gebrauchten Fahrzeug sprechen. Lass z.B. einen Auspuff bei einem Fahrzeug mit Werksgarantie nach 7 Monaten Defekt sein. Dann bekommst du einen neuen mit evtl. Abschleppkosten, Leihwagen etc. Beim gebrauchten mit Gewährleistung bleibst du selbst nach 5 Monaten auf den Kosten für deinen neuen Auspuff sitzen.
Oder nehmen wir den konkreten Fall hier. Hätte UltraArams Inignia noch Werksgarantie, hätte er den Dicken gleich bei seinem FOH der das mit dem ZMS festgestellt hat stehen lassen können und hätte einen kostenlosen Leihwagen für die Zeit der Reparatur erhalten.
Dann würden wir diese Diskusion gar nicht führen.
Ich habe z.B. folgende Situation: Insi im Februar beim Händler etwa 200km entfernt gekauft. Ich habe damit noch bis Ende diesen Monat die Gewährleistung vom Händler, genauer eigentlich bis kommenden Januar, da aber ab August die Beweislastumkehr greift... Außerdem habe ich noch Herstellergarantie. Ich hatte auch schon ein paar Werkstattaufenthalte beim meinem FOH hier vor Ort mit allem Komfort. Ja, in diesem Fall ist mir die Herstellergarantie um einiges angenehmer.
ersteinmal entschuldige ich mich für die kommenden rechtschreibfehler,bin auf Arbeit und schreibe vom handy....
wegen den 3 sachen garantie,kulanz und gewährleistung fallen schonmal 2 weg,die garantie und der kulanzantrag,weil zum ersten keine werksgarantie .mehr greift sondern die zusatzgarantie,aber diese wiederrum nicht die kupplung umd nur bis 2000�?�.kulanzantrag wird ni ht greifen weil ich kein serviceheft habe,somit bleibt mir nur noch die gewährleistung,das gute ist das ich ein kostenvoranschlag von diesem monat habe weil ab dem 2.8 die ersten 6 monate rum sind und ich dann in der beweislastpflicht bin,und das ist irgendwie mein problem ich kann vor dem 7.8 nicht zum händler das schaffe ich arbeitstechnisch auf keinen fall,ich habe jetzt folgendes problem,ich muys das ganze so regeln oder festhalten das ich alles auf die gewährleistung der erstn 6 monate beziehe auch wenn ich erst nach dem 2.8 zum händler fahren kann. und wenn es zum rechtssfreit kommen sollte,ich es schriftlich belegen kann,quasi mit dem kostenvoranschlag meines foh hier vor ort.
Zitat:
Original geschrieben von UltraAram
ersteinmal entschuldige ich mich für die kommenden rechtschreibfehler,bin auf Arbeit und schreibe vom handy....wegen den 3 sachen garantie,kulanz und gewährleistung fallen schonmal 2 weg,die garantie und der kulanzantrag,weil zum ersten keine werksgarantie .mehr greift sondern die zusatzgarantie,aber diese wiederrum nicht die kupplung umd nur bis 2000�?�.kulanzantrag wird ni ht greifen weil ich kein serviceheft habe,somit bleibt mir nur noch die gewährleistung,das gute ist das ich ein kostenvoranschlag von diesem monat habe weil ab dem 2.8 die ersten 6 monate rum sind und ich dann in der beweislastpflicht bin,und das ist irgendwie mein problem ich kann vor dem 7.8 nicht zum händler das schaffe ich arbeitstechnisch auf keinen fall,ich habe jetzt folgendes problem,ich muys das ganze so regeln oder festhalten das ich alles auf die gewährleistung der erstn 6 monate beziehe auch wenn ich erst nach dem 2.8 zum händler fahren kann. und wenn es zum rechtssfreit kommen sollte,ich es schriftlich belegen kann,quasi mit dem kostenvoranschlag meines foh hier vor ort.
Der Kostenvoranschlag ist schön, nur hast Du damit den Mangel noch nicht Deinem Händler angezeigt. Du musst Ihn (sicherheitshalber schriftlich) von dem Mangel innerhalb der 6 Monatsfrist in Kenntnis setzen. Sonst könntest Du ja (überspitzt formuliert) auch nach 7 Monaten behaupten, ein Mangel sei im 6. Monate aufgetreten.
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Hi,
das hast du etwas falsch verstanden, mal abgesehen davon ist die "Opel" Werksgarantie vollumfänglich, das heißt, nicht in irgendeiner Art "beschnitten". Außer natürlich "Verschleißteile", die aber bei der Gewährleistung auch immer wieder ein Streitthema sind. Zu unterscheiden ist hier auch das es die Herstellergarantie nur für ein neues Auto gibt, während wir bei der Gewährleistung in diesem Fall von einem gebrauchten Fahrzeug sprechen. Lass z.B. einen Auspuff bei einem Fahrzeug mit Werksgarantie nach 7 Monaten Defekt sein. Dann bekommst du einen neuen mit evtl. Abschleppkosten, Leihwagen etc. Beim gebrauchten mit Gewährleistung bleibst du selbst nach 5 Monaten auf den Kosten für deinen neuen Auspuff sitzen.
Oder nehmen wir den konkreten Fall hier. Hätte UltraArams Inignia noch Werksgarantie, hätte er den Dicken gleich bei seinem FOH der das mit dem ZMS festgestellt hat stehen lassen können und hätte einen kostenlosen Leihwagen für die Zeit der Reparatur erhalten.
Dann würden wir diese Diskusion gar nicht führen.
Ich habe z.B. folgende Situation: Insi im Februar beim Händler etwa 200km entfernt gekauft. Ich habe damit noch bis Ende diesen Monat die Gewährleistung vom Händler, genauer eigentlich bis kommenden Januar, da aber ab August die Beweislastumkehr greift... Außerdem habe ich noch Herstellergarantie. Ich hatte auch schon ein paar Werkstattaufenthalte beim meinem FOH hier vor Ort mit allem Komfort. Ja, in diesem Fall ist mir die Herstellergarantie um einiges angenehmer.
Bist du Dir bei der „vollumfänglichen Werksgarantie“ sicher? Ich habe die Garantiebedingungen leider bisher noch nirgendwo gesehen. Auf den Opel Webseiten wird immer darauf verwiesen, dass es weitere Informationen bei den Opel Händlern gibt. Auf der Aktuellen Preisliste steht hierzu „gemäß den zugrunde liegenden Garantiebedingungen“, Wenn vollumfänglich, warum gibt es dann Bedingungen?
Ich sage ja nicht, dass die Werksgarantie etwas Schlechtes ist. Man sollte sich nur im Klaren darüber sein, dass die etwas Freiwilliges ist und Du daraus rechtlich keine Ansprüche gegenüber Deinem Händler ableiten kannst.
Interesse halber: Hast Du die Mängel zusätzlich Deinem Händler angezeigt? Was würdest Du machen, wenn Du den Wagen irgendwann zurückgeben möchtest, weil Deine Werkstatt einen oder mehrere Fehler einfach nicht beseitigt bekommt?
Zitat:
Original geschrieben von Swity
Bist du Dir bei der „vollumfänglichen Werksgarantie“ sicher? Ich habe die Garantiebedingungen leider bisher noch nirgendwo gesehen. Auf den Opel Webseiten wird immer darauf verwiesen, dass es weitere Informationen bei den Opel Händlern gibt. Auf der Aktuellen Preisliste steht hierzu „gemäß den zugrunde liegenden Garantiebedingungen“, Wenn vollumfänglich, warum gibt es dann Bedingungen?Zitat:
Original geschrieben von Thirk
...Ich sage ja nicht, dass die Werksgarantie etwas Schlechtes ist. Man sollte sich nur im Klaren darüber sein, dass die etwas Freiwilliges ist und Du daraus rechtlich keine Ansprüche gegenüber Deinem Händler ableiten kannst.
Interesse halber: Hast Du die Mängel zusätzlich Deinem Händler angezeigt? Was würdest Du machen, wenn Du den Wagen irgendwann zurückgeben möchtest, weil Deine Werkstatt einen oder mehrere Fehler einfach nicht beseitigt bekommt?
Ganz ehrlich gesagt kenne ich die Garantiebedingungen auch nicht, hatte auch schon mal gesucht und nichts dazu gefunden. Dennoch gehe ich von einer "Vollumfänglichkeit" aus, aber mal in "" gesetzt. Außer die angesprochenen Verschleißteile, Selbstverschulden etc. So wird das auch bei jedem anderen Automobilhersteller sein. Ich müsste mal ins Serviceheft schauen, da soll wohl was dazu drin stehen. Ich hatte bissher keinerlei Probleme und auch noch nicht einen Cent für Beanstandungen und deren Beseitigung bezahlt. Garantiebedingungen gibt es z.B. dafür das da drin steht "das Fahrzeug muss nach Vorschrift gewartet werden, sonst erlischt die Garantie" oder "wenn selbst Veränderungen am Fahrzeug durchgeführt werden erlischt die Garantie" oder "das Fahrzeug darf nicht wettbewerbsmäßig eingesetzt werden sonst erlischt die Garantie". So in etwa...
Meine Mängel habe ich zum Teil mit dem Händler bei dem ich gekauft habe besprochen, aber nicht alles. Da wie gesagt noch die Werksgarantie greift hat mir der sogar empfohlen das bei meinem FOH Vorort machen zu lassen. Spart mir einiges an Anfahrt und Zeit. Bissher wurde alles zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Um aber auf deine Frage einzugehen. Ich würde den Händler wechseln und notfalls auch die 200km in Kauf nehmen und eine Nachbesserung beim "Kauf-Händler" machen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Swity
Der Kostenvoranschlag ist schön, nur hast Du damit den Mangel noch nicht Deinem Händler angezeigt. Du musst Ihn (sicherheitshalber schriftlich) von dem Mangel innerhalb der 6 Monatsfrist in Kenntnis setzen. Sonst könntest Du ja (überspitzt formuliert) auch nach 7 Monaten behaupten, ein Mangel sei im 6. Monate aufgetreten.Zitat:
Original geschrieben von UltraAram
ersteinmal entschuldige ich mich für die kommenden rechtschreibfehler,bin auf Arbeit und schreibe vom handy....wegen den 3 sachen garantie,kulanz und gewährleistung fallen schonmal 2 weg,die garantie und der kulanzantrag,weil zum ersten keine werksgarantie .mehr greift sondern die zusatzgarantie,aber diese wiederrum nicht die kupplung umd nur bis 2000�?�.kulanzantrag wird ni ht greifen weil ich kein serviceheft habe,somit bleibt mir nur noch die gewährleistung,das gute ist das ich ein kostenvoranschlag von diesem monat habe weil ab dem 2.8 die ersten 6 monate rum sind und ich dann in der beweislastpflicht bin,und das ist irgendwie mein problem ich kann vor dem 7.8 nicht zum händler das schaffe ich arbeitstechnisch auf keinen fall,ich habe jetzt folgendes problem,ich muys das ganze so regeln oder festhalten das ich alles auf die gewährleistung der erstn 6 monate beziehe auch wenn ich erst nach dem 2.8 zum händler fahren kann. und wenn es zum rechtssfreit kommen sollte,ich es schriftlich belegen kann,quasi mit dem kostenvoranschlag meines foh hier vor ort.
Reicht wohl ein Fax des Kostenvoranschlags aus mit einem Zustellbericht zum Händler?
Werde ja wohl nicht drumrum kommen um dorthin zu fahren, was ja auch nicht schlimm ist, nur wenn das Auto dort bleiben muss, dann brauch ich ja irgendwie ein Fahrzeug um von dort wieder weg zu kommen und wer muss den dann bezahlen?
Ich glaub das beste ist wirklich das ich alles über den Anwalt mache, obwohl ich ja bis jetzt noch keine Probleme mit dem Händler habe, aber so ganz trau ich em trotzdem nicht das ich alles nur Mündlich vereinbaren würde, und wie gesagt die Zeit ist gegen mich, ich hab nur noch nächste Woche Zeit um alles zu klären bzw um mit einem Anwalt zu sprechen....ist schon irgendwie Murks alles
Zitat:
Original geschrieben von UltraAram
Reicht wohl ein Fax des Kostenvoranschlags aus mit einem Zustellbericht zum Händler?Werde ja wohl nicht drumrum kommen um dorthin zu fahren, was ja auch nicht schlimm ist, nur wenn das Auto dort bleiben muss, dann brauch ich ja irgendwie ein Fahrzeug um von dort wieder weg zu kommen und wer muss den dann bezahlen?
Ich glaub das beste ist wirklich das ich alles über den Anwalt mache, obwohl ich ja bis jetzt noch keine Probleme mit dem Händler habe, aber so ganz trau ich em trotzdem nicht das ich alles nur Mündlich vereinbaren würde, und wie gesagt die Zeit ist gegen mich, ich hab nur noch nächste Woche Zeit um alles zu klären bzw um mit einem Anwalt zu sprechen....ist schon irgendwie Murks alles
Rein Formal ... Nein. Du kannst das Fax ja verkehrt herum eingelegt haben. Auch ein Brief (selbst ein Einschreiben) ist aus juristischer Sicht unsicher, kann ja nur ein leerer Zettel drin gewesen sein. Wenn ein Anwalt so was sicher machen will, lässt er ein Schreiben zustellen (Gerichtsvollzieher oder dritte Person).
In Deinem Fall würde ich tatsächlich ein Fax senden. Einfach drauf schreiben, dass Dein Fahrzeug aktuell folgenden Mangel hat und nicht Fahrbereit ist. Du kannst erwähnen, dass Du das Fahrzeug in einer Werkstatt hast überprüfen lassen mit ergebnis X. Anbei der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Fordere Ihn auf den Mangel umgehd zu beseitigen. Bitte um schriftliche Bestätigung. Wenn die dann kommt, hast du m.E. den Mangel form und fristgerecht angezeigt. Den Rest kann dann dein Anwalt machen. Hast Du mal in Deinen Vertrag gesehen, ob da was zum Erfüllungsort für Gewährleistungsreparaturen drin steht?
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Ganz ehrlich gesagt kenne ich die Garantiebedingungen auch nicht, hatte auch schon mal gesucht und nichts dazu gefunden. Dennoch gehe ich von einer "Vollumfänglichkeit" aus, aber mal in "" gesetzt. Außer die angesprochenen Verschleißteile, Selbstverschulden etc. So wird das auch bei jedem anderen Automobilhersteller sein. Ich müsste mal ins Serviceheft schauen, da soll wohl was dazu drin stehen. Ich hatte bissher keinerlei Probleme und auch noch nicht einen Cent für Beanstandungen und deren Beseitigung bezahlt. Garantiebedingungen gibt es z.B. dafür das da drin steht "das Fahrzeug muss nach Vorschrift gewartet werden, sonst erlischt die Garantie" oder "wenn selbst Veränderungen am Fahrzeug durchgeführt werden erlischt die Garantie" oder "das Fahrzeug darf nicht wettbewerbsmäßig eingesetzt werden sonst erlischt die Garantie". So in etwa...Meine Mängel habe ich zum Teil mit dem Händler bei dem ich gekauft habe besprochen, aber nicht alles. Da wie gesagt noch die Werksgarantie greift hat mir der sogar empfohlen das bei meinem FOH Vorort machen zu lassen. Spart mir einiges an Anfahrt und Zeit. Bissher wurde alles zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Um aber auf deine Frage einzugehen. Ich würde den Händler wechseln und notfalls auch die 200km in Kauf nehmen und eine Nachbesserung beim "Kauf-Händler" machen lassen.
Ich habe von einem User hier im Forum gehört, dass seine Werkstatt (nicht sein Händler) ihn im Rahmen der Neuwagengarantie mit "Geräusche, die durch Vibrationen der Karosserie oder Anbauteilen entstehen, sind nicht in der Garantie eingeschlossen" abgespeist hat. Es kann also auch anders gehen!
Ich bin froh, dass ich meinen Insignia bei meinem Händler habe reparieren lassen. Da gab es dann mit der Wandlung auch überhaupt keine Diskussion.
Schlussendlich zahlt ja in jedem Fall Opel, wenn Du Dein Auto im Rahmen der Gewährleistung oder Neuwagengarantie reparieren lässt.