Gewährleistungsanspruch in den ersten 6 Monaten

Opel Insignia A (G09)

Hy, hab folgendes Problem undzwar hab ich mal ein Thema aufgemacht wegen dem schlagen an meine Kupplung beim einkuppeln,war jetzt bei Opel und der meinte das mein Zweimassenschwungrad und die Kupplung ausgetauscht werden müssen wegen fehleinstellung(kostenvoranschlag 2400) das problem ist der freie Händler will das ich Ihn das Auto bringe damit Er selbst zu Opel fahren kann,der ist aber 200km weit weg,die frage ist jetzt,muss ich da hin?weil ich ja bei einem Opel Händler vor Ort war und es ja auch hier machen kann? Der will bestimmt irgendwas drehen das der Opel Händler bei Ihm einfach sagt das alles Ok ist,weil der den bestimmt kennt...was meint Ihr was ich machen kann/soll...

54 Antworten

Hi,
na passt doch erst mal für dich. Sehr schön.
Das mit der Kulanz kann er sich glaube ich sonst wo hinnageln. Er kein Vertragshändler, die freie Werkstatt ebensowenig... aber kann dir ja egal sein.

Naja er könnte wenn er denn den Opelhändler bei sich kennt nen Kulanzantrag von dem stellen lassen.

Aber der Opelhändler unterschreibt/ kreuzt eigentlich an, daß da kein Anspruch gegen Dritte besteht...

Naja dir kanns egal sein.

hab mich wohl zu früh gefreut,der verkäufer hat einen gutachter eingeschaltet der will sich das auto am freitag anschauen,ght das ich mein anwaltstermin am donnerstag doch nicht abgesagt habe...

bin jetzt mal gespannt was der gutachter machen will,weil er das auto ja nur fahren kann,sonst muss ja die werkstatt alles auseinanderbauen,was die nicht machen wird...

Naja, das wird wohl sein gutes Recht sein. Lasse dir auf jeden Fall eine Visitenkarte von dem Gutachter geben.

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Hy,

wollt euch nur mal den momentanen stand mitteilen:

durch einige Telefonate mit dem Verkäufer hab ich jetzt gestern Abend ein Schreiben von Ihm über E-Mail bekommen, wo Er mir bestätigt den Schaden reparieren zu lassen und nach "möglichkeit" mir ein Fahrzeug zur verfügung stellt.
(Die Auftragsnummer vom Kostenvoranschlag und um welches Auto es sich handelt steht drin)

Jetzt habe ich trotzdem Morgen ein Termin mit einem Gutachter, der sich das Auto anschauen will.Der wurde glaub ich von der abgeschlossenen zusatz Garantie beauftragt, weil die wohl skeptisch sind das dort ein Schaden vorliegt.

Ich komme auch gerade vom Anwalt, weil mein Termin schon stand und es mich eh nix kostet, der meinte das bis jetzt alles Ok ist und ich Morgen zum Gutachter soll und dem Anwalt berichten soll was der Gutachter sagt.

Mein Anwalt meinte nur das Er ein schreiben fertig machen kann, das der Verkäufer mir bestätigen soll das ich ein Fahrzeug bekomme und Er auch die fahrtkosten übernimmt.

Mal schauen was der Morgige Tag mit sich bringt 😁

Bin mal gespannt, wie das ausgeht, drück dir auf jeden Fall die Daumen.

Was mir auffällt:
- Warum will der Anwalt ein Schreiben aufsetzten, dass der Händler die Fahrtkosten übernimmt?
(das ist gesetzlich beim Verbrauchsgüterkauf nach BGB eindeutig geregelt und ein Schreiben schlichtweg überflüssig)

- mit welcher Begründung kann man einen Verkäufer zwingen, ein Ersatzfahrzeug zu stellen?
(gut, vielleicht will er durch ein Schreiben, dass von einem Anwalt unterschrieben ist, Druck aufbauen, kann sein, dass das funktioniert).

Gut, vielleicht will er einfach in beiden Punkten nur "erinnern".

Wie gesagt ich drück dir die Daumen und hoffe, dass du den richtigen Anwalt hast, wobei ja deine Rechtschutz eh bezahlt.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass bis jetzt seitens des Händlers und dir alles gut verläuft und ich auch keinen weiteren Anhaltpunkt für irgendwelchen blinden Aktionismus sehen würde.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von sailor701


Bin mal gespannt, wie das ausgeht, drück dir auf jeden Fall die Daumen.

Was mir auffällt:
- Warum will der Anwalt ein Schreiben aufsetzten, dass der Händler die Fahrtkosten übernimmt?
(das ist gesetzlich beim Verbrauchsgüterkauf nach BGB eindeutig geregelt und ein Schreiben schlichtweg überflüssig)

Wahrscheinlich will er einfach etwas zusatzverdienst bekommen 😁

Zitat:

- mit welcher Begründung kann man einen Verkäufer zwingen, ein Ersatzfahrzeug zu stellen?
(gut, vielleicht will er durch ein Schreiben, dass von einem Anwalt unterschrieben ist, Druck aufbauen, kann sein, dass das funktioniert).

Der Verkäufer hat mir zwar im Schreiben bestätigt das Er mir nach "möglichkeit" ein Auto zur verfügung stellt, aber ich fahre ja nicht 200km um dann ohne Auto dort zu stehen und die Reparatur dauert ja ca 3 Tage und irgendwie muss ich ja mobil bleiben,deshalb finde ich das schon Ok.

Zitat:

Wie gesagt ich drück dir die Daumen und hoffe, dass du den richtigen Anwalt hast, wobei ja deine Rechtschutz eh bezahlt.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass bis jetzt seitens des Händlers und dir alles gut verläuft und ich auch keinen weiteren Anhaltpunkt für irgendwelchen blinden Aktionismus sehen würde.

Der Händler scheint auch bis jetzt in Ordnung zu sein, aber ich sicher mich lieber mit einem Anwalt lieber ab, nicht das ich dann auf die 2500€ Reparatur sitzen bleiben, weil dann die ersten 6 Monate der Gewährleistung um sind und ich dann in der Beweislastpflicht wäre..

Es gibt Händler die wissen von Schäden und verkaufen das Auto trotzdem
Damit sie es nach dem Verkauf teilweise über die Garantie abrechnen können und der Eigenanteil der Rep. Nicht so hoch ist.

Ist leider wirklich so.
Als ich mein letztes Auto kaufte (VW) stand im Vertrag das ich bis zu einer
Entfernung von 50 km zum Händler muss, weiter weg kann der Verkäufer
Entscheiden ob man zu einen anderen Händler kann oder sie das Auto
Holen.
Während der ersten 6 Monate wurde mir alles repariert ohne das
mir Kosten entstanden ( Klima,Batterie,Turbo,Lüftung Klima,klima...)

@angel123

Da ist leider wirklich was wahres dran...

So ich hatte ja heute mein Gutachter Termin.
Der Gutachter war am Anfang sehr skeptisch, dann bin ich 200m gefahren damit ich Ihn das zeigen konnt und dann haben wir die Plätze getauscht, der ist keine 50m gefahren und ich dachte der zerfetzt mir meine Kupplung gleich 😁 aber gut, der hat ein Schaden festgestellt, was weiß Er nicht genau, aber ein Schaden ist da 😁

Der hat die ganze Zeit nur gelacht, weil Er nicht glauben kann das bei einer laufleistung von gerademal 16000km ein schaden am Zweimassenschwungrad und an der Kupplung ist, aber soll mir ja egal sein, hauptsachte der hat da was festgestellt...

Bin mal gespannt wie es weiter geht, der meinte nur das Ich was schriftliches bekommen werde...

MfG

Hy, leute

wollte euch mal nur den aktuellen stand der dinge mitteilen.

Mittlerweile habe ich das Auto zu dem Verkäufer zum Reparieren gebracht, der dann auch ein teil der Kosten übernommen hat und der andere teil ging an die abgeschlossene Garantieversicherung, hab das Auto Heute abgeholt und man merkt schon einen deutlichen unterschied zu vorher, die Kupplung geht ganz geschmeidig rein, ohne ein rucken und zucken.

Das Zweimassenschwungrad hatte deutlich Spiel und somit hat die Kupplung auch ein weg gehabt, das Problem entstand wohl durch falsches einbauen durch Opel,aber von Kulanz wollten die natürlich nix hören.

Naja das Auto ist jetzt Repariert ca. 2000€, hab jetzt zwar insgesamt 800km fahren müssen und dafür auch das Sprit bezahlt aber egal, jetzt bin ich zufrieden und hoffe nun das mein Insi lange Zeit keine faxen mehr macht...In dem Sinne, wünsche ich euch allen einen schönen Abend und Danke für die Tipps....

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