Gewährleistungs-/ Garantiefall (Bitte lesen, wichtig!)

Audi 80 B3/89

Bitte lesen, wichtig!

Hallo
Kennt jemand die Firma "pro car" (bei der habe ich eine Garantie "abgeschlossen", allerdings sind mir die brutalen Auflagen erst im Nachhinein aufgefallen) oder weiß jemand wie es mit der gesetzlichen Garantie bei Gebrauchtwagen (von Händler) aussieht?
Folgender Fall:
Audi 80 B4, gekauft mitte November, Samstag nacht Spannrad des Zahnriemens zerbrochen, obwohl erst 60tkm drauf!!

Fällt laut pro car uner Garantie, aber falls die Zicken machen ist das auch bei der gesetzlichen Garantie die mir mein Händler geben muss mit drin?
Und wie lange habe ich auf das Auto Garantie wenn ich es im November gekauft habe?

Hoffe ihr könnt mir helfen, ne Reparatur aus eigener Tasche (va falls die Ventile verbogen sein sollten) kann ich mir echt nicht leisten!! :-((

KonArtis

19 Antworten

Händlergarantie ist doch 2 Jahre oder ??
Oft ist es halt leider so das die Klausel wäre - Wagen "Muß" in der Werkstatt den Kundendienst gemacht haben ... Wie sieht es da aus ??
Oder bist noch nicht so weit gefahren ? Okay seit November sollt es noch nicht so weit sein !!
Jedenfalls wenn dir die Spannrolle gebrochen ist - dann wär das auf jeden Fall Garantie - und laß dir nix andrehen - hoffentlich ist der Motor platt dann bekommst nen Neuen !!
Andi

Wenn du es bei einem händler gekauft hast dann muss er dir 1 Jahr garantie geben ob er will oder nicht aber viele verschweigen das und viele wissen es auch nicht! Wenn du es privat gekauft hast dann schau mal rein ob da drinnen steht das er keine garantie übernimmt oder das das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft wurde dann steht dir keine Garantie zu! Selbst wenn du nur gewärleistung bekommst dann muss trozdem der verkäufer den nachweiß bringen das er dir das auto einwandfrei verkauft hat sonst musst du das bringen was schwer werden sollte! Ich weiß allerdings nicht ob letzteres auch bei autoverkeufen zutrifft müsste aber eigentlich genormt sein würde ich sagen!

Gruß Alex

habe das auto wie gesagt von nem händler gekauft, bin seitdem 4tkm gefahren und hab es jetzt 3 1/2 Monate...war bis jetzt damit noch gar nicht in der Werksatt, wozu auch bei den KM ?!
Aber jetzt hab ich in den Pro Car Unterlagen gesehen dass die für die Wirksamkeit ihrer Garantie einen großen Kundendienst mit IHREN Produkten in einer Werkstatt verlagen die von IHNEN authorisiert wurde..und zwar spätestens 3 Monate nach Kauf...kommt mir aber alles sehr komisch vor :-(

Ja, ja, solche Garantieverträge haben es in sich.
Zum eigentlichen Thema "Garantie und Gewährleistung" gibt es hier schon einige Threads, mußt mal ein wenig blättern oder suchen.

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@drehzahlmama

Falsch gelesen oder wie?
2 Jahre Gewährleistung nicht Garantie.
unterschiede kannste nachlesen z.B. Autobild oder ADAC oder andere nette Seiten.

Direkte Garantie nur 6 Monate.
Danach 1 1/2 Jahre Gewährleistung.
im 1.Jahr muß der Verkäufer nachweisen, das es dein Verschulden ist,(was er meist nicht kann)
im 2.Jahr mußt du es dem Verkäufer beweisen das er schuld ist.
ab dem 2.Jahr hat er auch das Recht nachzubessern.
im 1.Jahr muß er komplett Tauschen wenn du das willst bzw im ersten halben jahr sogar den Wagen zurück nehmen.

Also hin und fass aufmachen.Wenn er nicht reparieren will Anwalt einschalten und Auto ihm auf den Hof stellen und Rücknahme verlangen.

PS: Zahnriehmen ist Verschleißteil. Spannrolle ist sone sache.Meistens Materialfehler.
Wenn du aber nachweisen kannst das er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat würde ich den wagen gleic da lassen und mir nen anderen holen.(beim anderen händler) bzw neuen Motor anstelle von Reparatur verlangen.

dazu kommt:

ok rechtlich is das so ne sache:

es gibt ja das neu GEWÄHRLEISTUNGS recht....seit 2002
wie mein vorantworter schon richtig erkannt hat.
Heisst: zwei Jahre gewährleistung auch bei Privatverkäuffen oder privatmännern.
kann er aber ausschliessen, wie zB bei vielen ebay auktionen zu sehn. musst du im vertrag nachsehn...

prinzipiell würde das aber reinfallen. in die gewährleistung. wichtig ist eins:
wenn er austauscht, rechnung etc, weil die GEWÄHRLEISTUNG/garantie verlängert sich, denn du hast ja ein neues teil drin. das is das eigentlich spannende an der sache.
bei einer nachbesserung aber nicht.

spannrolle wird eigentlich / sollte iegentlich zusammen mit dem zahnriemen erneuert werden...
sagt automeister.de
is natürlich jedem selbst überlassen, aber du kannst wohl davon ausgehen, da der wagen erst 60tkm draufhat, und audi service intervall für zahnriemen ( und damit erst recht für die rolle) von 100tkm angibt, dass das ding hält.

Also wie gesagt, auffn putz hauen, kanns ja nich sein, wenn man sich vom Händler verarschen lässt, wo kommer dennn da hin.

zu procar kann ich nix sagen. aber wenn audi/der händler das übernimmt, dann haste eigentlich mit dennen nichts zu schaffen.

gruß erik

Hi,

erstens benutzt doch bitte etwas aussagekräftigere Titel für eure Threads, ich hab diesen hier mal umbenannt.

Zum Thema Garantie/Gewährleistung gibt´s schon einige Themen in denen das sehr ausführlich behandelt wurde.
Nochmal in Kurzfassung:
Ein Händler muss 2 Jahre Gewährleistung geben, kann diese aber auf 1 Jahr beschränken - was quasi jeder macht. In diesem einen Jahr Gewährleistung ist die ersten 6 Monate der Händler in der Beweispflicht, danach Beweislastumkehr. Es ist keine GARANTIE (!), d.h. du bekommst hier nur Schäden ersetzt, die vermutlich bereits während der Übergabe bestanden haben. Die Frage ist, wie der Händler das Gegenteil beweisen will... Verschleissteile sind ausgeschlossen.
Auch der Passus Bastlerfahrzeug etc. entbindet den Verkäufer nicht von der Gewährleistungspflicht!

Über die genauen Vertragsbedingungen deiner Zusatzgarantie musst du wohl ausführlich den Vertrag studieren, ich hoffe für dich, die Kosten sind damit gedeckt.

Wer´s noch genauer will, kann hier mal nachlesen:
http://www.adac.de/.../default.asp?...

Gruß Jürgen

Vielen Dank für eure Antworten, jetzt bin ich schon um einiges schlauer!

Eine Frage noch:
Wenn Pro Car die Garantie übernehmen würde, würden die die Lohnkosten und 40% der Teilekosten zahlen...mein Händler muss von beidem 100% übernehmen, liege ich da richtig? Hab das Auto noch keine 6 Monate (weg. Beweislastumkehr)

EDIT:
Ich habe gerade beim Händler angerufen und wollte dass er die Garantie übernimmt, aber der weigert sich und behauptet dass er für keine Ansprüche zu ahften hat wegen dieser Zusatzgarantie.
Stimmt das? In dem Fall wär ich ja ganz schön angeschiss...weil der Händler alles voll übernehmen müsste, die Versicherung nur 40%

Jo da müsstest du recht haben denn er hat ja das fahrzeug "fehlerhaft" übergeben! 😁

Hi,

nur weil du eine Zusatzgarantie abgeschlossen hast, endtbindet das den Händler deswegen noch lange nicht von seiner Gewährleistungspflicht.

Für dich ist das wegen der Selbstbeteiligung natürlich ein grosser Unterschied. Logischerweise versucht der Händler sich von seiner evtl. Pflicht zu drücken, es kostet ihn ja sonst schliesslich auch Geld. Ob er es aber bezahlt oder nicht, ist die andere Frage. Tut er´s freiwillig nicht, bleibt dir ja nur der Rechtsweg. Und der ist mühsam und nervenaufreibend. Bekommst du allerdings Recht, kostet dich das keinen Cent.
Aber den Schaden auf jeden Fall nicht von einer anderen Werkstatt reparieren lassen, denn wenn das geschehen ist, nimmst du dem Händler sein Vorrecht auf Nachbesserung, damit ist er fein aus der Sache raus...

Gruß Jürgen

Mal ne andere Frage:

Was darf ein Spannrad/Zahnriemenwechsel inkl. Teile bei ner freien Werkstatt kosten?

MfG
KonArtis

na wenn dir das bei laufendem Motor passiert ist sind höchstwarscheinlich deine Ventile krumm.
Wie beim Riss des Zahnriemens.

Spannrolle+Riehmen ca: 80-120 Euro
inkl einbau ca:200 euros wenn die günstig sind bis 400 euro hoch.
Selbst ist dem Mann.
Habe bei mir 83,20 Material ausgegeben und selbst gewechselt.

Wenn es denn an dem ist,das die ventile einen abbekommen haben dürfen diese inkl. Ventilschaftdichtungen und einiger Kipphebel Gewechselt werden.
Wenn dann noch der Kolben was wech hat auch dieses inkl. einschleifen und Zylinderkopfdichtung etc.

Preislich zwischen 1200 und 4000 euros.

Da würde sich dann der erwähnte AT (austauschmotor) Rechnen.
Oder nen Gebrauchten Motor so ab 250 euro.

Also mach krach beim Händler.
Andernfalls den Anwalt darauf Abrichten und ihn mit dem Kommando FASS auf den Verkäufer los jagen.

Klar ist mir das bei laufendem Motor passiert, hab noch nie nen Zahnriemen bei stehendem Motor reißen sehnen bzw. SPannrolle brechen ;-)
Net bös gemeint.... *g*

Mein Meister hat jetz knapp 200 Teuros verlangt, Ventilen hats nix gemacht *schnauf*

Nochmal Glück im Unglück gehabt....

Thx für euren Rat
KonARtis

Sorry, dass ich den Thread wieder ausgrabe......ist aber besser, als einen neuen zu starten 😉

Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Händler einen Mangel ausbessern lässt, dies aber auch nur mit Pfusch geschieht?
Um er konkret zu sagen: bei meinem Bruder jault das Getriebe. Wenn er das jetzt den Händler ausbessern lässt, wird es wahrscheinlich wieder gut laufen. Nur was ist, wenn der Händler dort nur irgendwelche Mittelchen von Liquid Molly oder so reinkippt, um die Geräusche stillzulegen, das Gejaule dann aber wieder nach einiger Zeit auftritt?

Um es zu Verallgemeinern: muss der Händler defekte Teile durch Neuteile ersetzen oder kann er die Defekte auf seine Art und Weise ausgleichen?

Ich hab mir schon den ADAC Text durchgelesen, aber zu diesem Thema wird nichts gesagt.

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