Gewährleistung
Hallo Leute, folgende Sache bzw frage. Ich habe letzten Donnerstag meinen E46 325 Co bei einem kleinen Händler abgeholt der mir 1 Jahr gewärleistung auf den Wagen gab. Nun stellte ich beim fahren auf der Autobahn fest das das Lenkrad anfängt zu vibrieren beim Bremsen.
Also habe ich angefangen mich etwas zu belesen was es sein könnte und habe feststellen müssen das von Reifen bis Querdenker ziemlich viel dafür in frage kommt. Also nun meine frage wenn ich das beim Verkäufer bemängele müsste er ja das Problem beheben richtig? Ich hatte aber die Idee zu einer freien Werkstatt zu fahren und dort erstmal im voraus in Erfahrung zu bringen was nun wirklich kaputt ist. Denn der Verkäufer könnte ja sagen gut sind die Bremsscheiben die werden gewechselt, dann geht es 3tkm und dann fängt es wieder an weil es eben doch die Querdenker waren! Was ist da wohl die sinnvollste Variante? Schließlich bezahle ich ja die freie Werkstatt vermutlich aus eigener Tasche! Was kann ich tun?
18 Antworten
Klar kannst du als erstes zu einer freien Werkstatt gehen, um dir eine unabhängige Diagnose zu holen... Dann kannst du in etwa vergleichen, was dir dein Händler so erzählt... Und du kommst nicht ganz ahnungslos daher.
Instandsetzung und den Gewährleistungsanspruch, musst du allerdings bei dem Händler durchsetzen, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast!
Manchmal hilft es bereits, die Räder wuchten zu lassen... So war es bei meinem 325i... Natürlich kann es auch andere Ursachen haben.
- Unwucht in den Reifen/Felgen
Würde ich als erstes prüfen lassen, da dies am günstigsten kommt.
- Unwucht in den bremsscheiben
Evtl. Durch Überhitzung, oder Schlag
- Querlenker oder spurstangen haben Spiel und sind fertig.
Der e46 hat eine sehr empfindliche VA, die auf jeden kleinen Defekt reagiert.
Halte uns auf dem laufenden!
Gruß,
Cola
geht es hier jetzt um Garantie oder Gewährleistung? Da gibt es nämlich doch Unterschiede. Ich bin zwar kein Jurist, aber der grundsätzliche Unterschied ist ist mehr oder weniger, das bei der Gewährleistung der Fehler schon beim Verkauf bestehen muss. Bei der Garantie ist das glaube ich nicht zwingend notwendig. Auch gibt es da bestimmt fristen, die gelten. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste der Händler beim Streit z.B. nachweisen, das der Fehler nicht vorlag und nicht du. Nach 6 Monaten wäre es anders herum. was natürlich wesentlich komplizierter ist.
Bei dir spielt es aber eigentlich keine Rolle. Da die das Auto erst vor kurzem gekauft hast, wird die jedes Gericht im Zweifel bestätigen, dass der Fehler zum Kaufzeitpunkt schon da gewesen sein muss.
Der Händler hat in jedem Fall die Verpflichtung, den Fehler zu beheben. Was der da sagt ist also relativ egal. Und sofern der Fehler nicht behoben ist, muss er halt nachbessern. Kann natürlich im Einzelfall recht nervig werden.
Ausgenommen sind hier natürlich alles Verschleißteile. Ich würde einfach erst einmal mit Ihm reden und sehen, was rauskommt.
Egal ob Verschleißteile, oder nicht... In den ersten 6 Monaten zieht der Händler den kürzeren. Ob jetzt ohne Rechtsweg, oder Einigung durch Vergleich, der Händler hat die schlechteren Karten!
Hab das auch schon 2 mal mitgemacht und recht bekommen!
Ist halt unangenehm und langwierig das ganze... Am besten ohne Anwalt einigen!
Naja, ob das so egal ist mit den Verschleißteilen bezweifle ich jetzt schon ein wenig. Ich glaube kaum, dass jemand bei einem Gebrauchtwagen nach 5 Monaten ankommen kann mit abgenutzten Bremsbelägen...
Aber egal. Im Prinzip bleibt es schon dabei. Vor allem in diesem Fall hier. Da wird der Händler wohl nachbessern müssen. Und natürlich erst einmal vernünftig nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Seriöse Händler sollten da auch keine Probleme bereiten. Bei irgendeiner Hinterhofgarage könnte es da natürlich zu unterschiedlichen Ansichten kommen....
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Danke für sie Tipps und langen Texte Leute, bin begeistert! Ich denke ich werde mal in eine freie Werkstatt machen und das Auto mal durchgucken lassen und dann den Verkäufer mit den Ergebnissen konfrontieren! Ich will dem ja auch nix Böses oder so aber will auch nen vernünftigen Wagen! Ansonsten hätte ich auch meinen alten behalten können! 😉
Garantie gibts bei Gebrauchtwagen grundsätzlich nicht.
Soweit ich weiß ist der Händler zu 2 Jahren Gewährleistung verpflichtet, außer er hat im KV auf 1 Jahr verkürzt.
Die ersten 15.000 km liegt die Beweispflicht beim Verkäufer.
Das mit der freien Werkstatt ist eine gute Idee, nur sag dem Verkäufer erstmal nichts davon! Er soll selber nach den Fehlern suchen... Sonst machst du gleich den Eindruck, dass du ihm nicht trauen würdest... Falls es irgendwelche Probleme geben sollte, kannst du ihn später immer noch damit konfrontieren!
Immer sanft und gut überlegt an eine solche Sache gehen!
Garantie gibts bei Gebrauchtwagen grundsätzlich nicht.
Soweit ich weiß ist der Händler zu 2 Jahren Gewährleistung verpflichtet, außer er hat im KV auf 1 Jahr verkürzt.
Die ersten 15.000 km liegt die Beweispflicht beim Verkäufer.
Gewährleistung heißt der Wagen muss so sein wie angeboten.
Also wenn da stehn sollte die Bremsbeläge sind in Ordnung haben die auch in Ordnung zu sein. Dann können die meiner Meinung nach nicht nach paar Monaten schon druch sein
Zitat:
Original geschrieben von cstelmach
Naja, ob das so egal ist mit den Verschleißteilen bezweifle ich jetzt schon ein wenig. Ich glaube kaum, dass jemand bei einem Gebrauchtwagen nach 5 Monaten ankommen kann mit abgenutzten Bremsbelägen...
Bremsbeläge habe ich damit auch nicht gemeint...
Querlenker, Auspuff, Spurstangen, bremsschläuche, Sensoren, Thermostat, Wasserpumpe...
Auch wenn sich das alles nach Verschleiß anhört, hat man sehr gute Chancen, die Ansprüche durchzusetzen! Ich würde es nicht sagen, wenn ich es nicht selber schon 2 mal mitgemacht hätte!
Und nein, ich mache das nicht aus Spaß... Aber wenn man 500km entfernt ein Auto kauft und auf der Rückfahrt mitten in der Nacht auf der Autobahn liegenbleibt, weil 2 zündspulen verrecken und man fast von einem LKW plattgemacht wird, kenne ich keine Gnade!
Querlenker, Auspuff, Spurstangen, Bremsschläuche, Sensoren, Thermostat, Wasserpumpe...
Da stimme ich voll und ganz zu. Das sind für mich auch keine klassischen Verschleißteile. Meine Aussage bezog sich lediglich auf eine generelles "egal ob Verschleißteile". Aber jetzt passt es wieder 😉
Zitat:
Original geschrieben von ColaMix
Egal ob Verschleißteile, oder nicht...
aha, gewähr auf verschleissteile...vllt in den usa aber nicht hier!
Doch, genau hier! Undzwar zweimal gerichtlich recht bekommen!
Wegen Querlenkern, hydrolagern, bremsschläuchen, zündspulen,...
Kannst es Glauben, oder auch nicht...
Gibt x Gerichtsurteile was Verschleiß ist und was unter Gewährleistung fällt, einfach mal auf der ADAC Seite lesen.....