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Gewährleistung nach kauf

Es hat nicht direkt etwas mit Kaufberatung zu tun, aber mit dem folgen eines Kaufs.

Ich habe einen 2004 er Matrix gekauft, vom Händler mit Gewährleistung, nun ist offensichtlich der Generator defekt, er bringt nur 10V während des Betriebs, zeigt aber keine Warnleuchte an (muss mal schauen ob die bei Zündung an angeht).
Heute Abend bekommt das Auto von mir dennoch eine neue Batterie.
Meine Frage, zählt eine Lichtmaschine zur Gewährleistung, Auto ist keine 4 Monate bei mir, Händler meint natürlich nein, da es nicht direkt aufgetreten ist, da keine Leuchte aufleuchtet kann ich auch nicht sagen, wie lange der Defekt wirklich schon da ist.

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12 Antworten

Die frage lautet wohl eher ob bei einem 13 Jahre alten hyindai, der gerade mal 1000€ kostet, die Lichtmaschine unter Gewährleistung fällt oder eher ein Verschleißteil ist. Ich würde eher auf Verschleißteil tippen.

Naja, bißchen mehr hat der Händler schon verdient, wenn Lichtmaschine Verschleiß ist, dann ist ja irgendwie alles am Auto Verschleiß.
Davon ab, werde ich es wahrscheinlich wohl selbst eh machen.

Moin,

Die Frage ist - wieviel ist das Auto gelaufen. Normalerweise halten einfache Lichtmaschinen bisschen 200.000 und 400.000 km. Um eine solche dürfte es sich beim Matrix handeln. Da das Auto nicht erst 90.000 km haben wird - kommen wir der Verschleißargumentation vermutlich schon Recht nah.

Aber denken wir das Mal durch - es spricht für den Verschleiß, dass du noch 10V hast - denn eine LiMa die defekt ist d.h. Wicklung oder Diode defekt liefert keinen Ladestrom. Vermutlich ist der Regler verschlissen. Hab Mal bei eBay geguckt - eine gebrauchte vom Verwerter mit Gewährleistung kostet um die 60€. Man kann sie laut den Fotos aufschrauben. Ein neuer Regler kostet ca. 15€. Dafür würde ich mich nicht rumärgern wollen, um dann das gleiche zu bekommen.

LG Kester

Die Lichtmaschine zählt nicht zu den Verschleißteilen und muß vom Händler auch bei einem so alten Auto ersetzt werden, gegen eine gleichwertige, aber nicht neue. Das bestätigen so übrigens auch Sachverständige, denn die Lichtmaschine ist für ein Autoleben gekauft und unterliegt nicht der Alterung.
Dummerweise gibt es auch ein Urteil, nach dem bei einer hohen Km-Leistung die LiMa trotzdem als Verschleißteil betrachtet wurde. Es ist also wie üblich.., schwierig.

Deckt Gewährleistung nicht nur Mängel die während des Verkaufs schon vorhanden waren und man dazu noch in Beweispflicht ist?
Darum mögen Händler doch ach so gerne nur Gewährleistung geben.

edit: "Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. "
Naja magst dann recht haben auf Reparatur, aber viel Spaß bei der Durchsetzung beim Händler!

Zitat:

@DerMeisterSpion schrieb am 24. Februar 2017 um 10:49:49 Uhr:


Deckt Gewährleistung nicht nur Mängel die während des Verkaufs schon vorhanden waren und man dazu noch in Beweispflicht ist?

Die Umkehr der Beweislast zu Lasten des Käufers greift erst nach sechs Monaten. In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel bei der Lieferung noch nicht vorhanden war, was naturgemäß schwierig ist.

D. h. in den ersten sechs Monaten ist die gesetzliche Sachmängelhaftung auf der Seite des Käufers und der Verkäufer kann die Sachmängelhaftung nicht ausschließen.

Da der TE das Fahrzeug erst vier Monate hat, würde ich auf jeden Fall auf Sachmängelhaftung pochen.

Gruß
Der Chaosmanager

Aus Kundensicht ist die Lima natürlich schon beim Kauf defekt gewesen, nur komisch, dass er noch 4 Monate damit fahren konnte................

Rein rechtlich ist sie also schon kaputt gewesen, auch wenn das jeglicher Logik widerstrebt und die Gewährleistung an sich mal wieder ad absurdum führt.

Günstigste Reparatur wird eine gebrauchte sein.

Die neue Batterie würde ich erst nach Tausch der Lima einbauen, sonst killst Du die auch noch. Defekte Lima haben auch schon Überspannungen erzeugt und da die Batterie als Puffer dient, ist sie ruckzuck hinüber.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 24. Februar 2017 um 11:58:32 Uhr:


Aus Kundensicht ist die Lima natürlich schon beim Kauf defekt gewesen, nur komisch, dass er noch 4 Monate damit fahren konnte................

Rein rechtlich ist sie also schon kaputt gewesen, auch wenn das jeglicher Logik widerstrebt und die Gewährleistung an sich mal wieder ad absurdum führt.

Rechtssprechung hat nicht immer etwas mit Logik zu tun ...

Gruß
Der Chaosmanager

Moin,

Das hat schon eine gewisse Logik. Es gibt Schäden, die kann ein geschickter Verkäufer eine Weile kaschieren, so dass sie beim Verkauf nicht auffallen oder nur einem Experten auffallen können. Zudem kann ein Schaden juristisch gesagt bereits angelegt sein z.B. ein Lager ist zwar schon beschädigt, aber noch nicht defekt. Auch ein solcher Schaden ist beim Kauf nicht oder nur durch spezielle und aufwändige Methoden erkennbar. Und da der Käufer im Normalfall kein Fachmann ist - erkennt er manches Mal real vorhandene Mängel nicht oder lässt sich diese als Normal ausreden.

Fakt ist - wären alle Händler immer nur lieb, nett und Kulanz gewesen - hätte es die Rechtsänderung nie gegeben. Bedanken dürfen sich alle ehrlichen und fairen Händler da bei ihrem nicht so sauberen Kollegen.

LG Kester

LG Kester

Wie will man denn eine Lichtmaschine präparieren, dass sie noch notdürftig funktioniert?

Die geht oder sie geht nicht.

Moin,

Rudi - du bist doch sicher in der Lage eine allgemeine Sachäußerung von einer spezifischen zu unterscheiden ... oder nicht?!? Wenn du des Lesens und Verstehens von derartig kurzen Texten nicht mächtig bist, dann mache ich mir Sorgen um dich...

LG K.

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