Gewährleistung kurz nach Kauf: 4x Mängel
Hallo Ihr Lieben,
nach ausgiebiger Recherche in den Foren dieser Seite und anderer sowie nach Besichtigung und Probefahrt von etwa 25x Autos, habe ich mir vor zwei Wochen endlich mein 1. eigenes Auto abholen können, jedoch musste es aus finanziellen Gründen ein günstiges, gebrauchtes Auto sein. Eine Finanzierung eines sehr jungen Gebrauchten kam für mich aber nicht infrage, ich wollte das Auto bar bezahlen und somit wurde es ein älteres Fahrzeug, ein A3, EZ 2007, 1.6er Benziner m. 102 PS, Ambition und 160.000km auf der Uhr. Ich habe seit Kauf vor zwei Wochen weitere 1.700km mit dem Fzg. zurück gelegt, v.a. um es zu testen.
Zu dem Motor hatte ich mich schon erkundigt, er gilt als sehr zuverlässig und wurde millionenfach verbaut, die 102 PS reichten mir bei der Probefahrt aus. Das Fahrzeug selbst ist in gutem Zustand und hat bis zuletzt sämtliche erforderlichen Inspektionen und Ölwechsel in einer Audi Vertragswerkstatt erhalten, unfallfrei.
Den bald fälligen Zahnriemenwechsel ließ der Händler nebst neuem TÜV und Ölwechsel ohne Aufpreis noch erledigen. Den Kaufpreis empfand ich mit knapp 5.000 EUR zwar nicht als billig, angesichts der Konditionen aber als fair.
Der Händler ist zwar kein klassisches Autohaus, aber wirkte doch sehr seriös, die Bewertungen auf mobile einwandfrei, zudem ist er in meinem Wohnort ansässig. Ausserdem war ich auch das Gesuche leid und ein Auto sollte endlich her.
So viel zur Vorgeschichte ;-) Das Fahrzeug fährt, schaltet und bremst auch wie es soll. Jedoch fielen mir nach Kauf recht schnell Mängel auf, die ich während der zwei Probefahrten leider nicht bemerkte:
1.) Autoradioempfang: Der Empfang ist auf allen Sendern, insbesondere während der Fahrt, gestört. Ich könnte mir vorstellen, dass es am in der Heckklappe verbauten Antennenverstärker liegt, da die Klappe sich nur "sanft" schließen lässt, bei zu viel Schwung springt sie wieder auf. Daher denke ich, dass diese in der Vergangenheit wohl immer und immer wieder zu schwungvoll zugeschlagen wurde und der Verstärker darunter gelitten hat. Das Aufpringen der Klappe selbst, sehe ich nicht als von der Gewährleistung gedeckten Mangel und es stört mich auch nicht, da ich meine Heckklappe per se nicht zuschlage.
2.) Klimaautomatik kühlt nicht: ist mir bei den wärmeren Temperaturen der letzten Tage aufgefallen. Der Klimakompressor läuft nicht, Heizen und das Gebläse funktionieren. Die Taste ECON leuchtet dauerhaft und lässt sich nicht ausschalten, lt. Audi "eine Fehlfunktion oder ein Defekt eines klimatechnischen Bauteils"
3.) KFZ erreicht Betriebstemperatur kaum: geht auf 90 Grad nur - nach Fahrt - im Stand. Sobald die Fahrt fortgesetzt wird, fällt die Temperatur recht schnell wieder auf bis zu unter 70 Grad und manchmal sogar niedriger, vor allem bergab und bei höheren Geschwindigkeiten. Sobald das Fzg. mit laufendem Motor steht, geht sie wieder hoch auf bis zu 90 Grad.
Diese Mängel wollte ich nach Ostern dem Händler mitteilen, da ich sie nicht als akut erachtete. Ostersonntag dann der vierte Mangel:
4.) Fahrzeug machte seit einigen Tagen leise Geräusche aus der Motorgegend, fahrerseitig. Diese wurden während der Fahrt am Sonntag so laut, dass ich anhielt und auf den Hof des Händlers abschleppen ließ (Gott sei Dank für mich kostenfrei, mit Schutzbrief meiner Versicherung).
Die Geräusche würde ich als regelmäßig knirschend/mahlend/klackernd im Leerlauf beschreiben. Bei durchgetretener Kupplung sofort verschwunden. In den Gängen 1 bis 3 (mit absteigender Lautstärke) ähnlich, aber eher schleifend. Vor allem bei niedrigen Umdrehungen und bei Beschleunigung. Insgesamt sehr laut. Kurzdiagnose des Abschleppers (KFZ Mechatroniker) lautete "vermutlich Ausrücklager".
Nun habe ich die letzten Stunden viel zu Sachmängelhaftung gelesen (Garantie wurde NICHT abgeschlossen), weiss also bereits, dass mein Händler, v.a. in den ersten 6 Monaten, grundsätzlich für Sachmängel, die bei Kauf bereits vorlagen oder aber veranlagt waren, aufkommen muss, wobei in diesem Zeitraum die Beweislast bei ihm liegt. Allerdings gilt dies nicht für Mängel des üblichen Verschleisses, was bei steigender Laufleistung des Kfz. häufiger angenommen wird.
Ich würde gerne Eure Einschätzung diesbezüglich hören, was Ihr als Verschleiß bei den 4x Mängeln zwei Wochen nach Kauf bei einem Fahrzeug mit o.g. Eckdaten ansehen würdet. Vielleicht hatte der ein oder andere ja schon einen identischen Mangel! 🙂
Kfz. steht also seit Sonntag beim Händler und ich war heute früh da, habe ihm von den Mängeln berichtet. Er war zwar kurz angebunden, da Hochbetrieb herrschte, notierte sich jedoch alles und sagte "wir schauen, was das ist und ich melde mich, sobald ich mehr weiß". Mit Einschreiben, Auflistung der Mängel etc. wollte ich ihm zu diesem Zeitpunkt nicht kommen, da ich ihn a) sympathisch und seriös finde und b) ich nicht sicher bin, inwiefern er bei diesen Mängeln überhaupt dafür aufkommen müsste, und eine möglicherweise Einigung (50/50 etc) einer langen gerichtlichen Klärung vorziehen würde.
Oder würdet ihr es lieber direkt schriftlich machen? (dazu rät mein Vater energisch)
Und wie viel Zeit ist für eine Raparatur dieser Mängel hinnehmbar?
Tausend Dank und liebe Grüße!!! 🙂
Beste Antwort im Thema
ich bin stark dafür, auch hier im Forum direkt die richtigen Begrifflichkeiten zu verwenden... 🙄
139 Antworten
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 24. April 2019 um 06:30:07 Uhr:
@Wischwasserleer
Beim deinem Geräusch tippe ich eher auf das Haupt/Brillenlager im Getriebe.
Du schreibst, das du das Geräusch hörst wenn du die Kupplung nicht tritts. Dann hast du Kraftschluss zum Getriebe.
Das Ausrücklager hört man, wenn die Kupplung getreten ist, sprich geöffnet und somit das Getriebe vom Motor getrennt ist.
Das manuelle 5Gang aus dem Hause VAG aus der Zeit ist dafür bekannt.
Nach einem erneuten Telefonat mit dem Händler, stellte sich heraus, dass du absolut Recht hattest.
Die derben Geräusche wurden durch ein oder mehrere defekte Lager im Getriebe verursacht. Das Getriebe wurde ausgebaut, instand gesetzt und wieder eingebaut. Aktuell wird noch die Klima befüllt. Sollten sich dabei und bei der anschließenden Probefahrt keine Probleme zeigen, kann ich ihn heute noch abholen 🙂 🙂 🙂 🙂
Okay, es hat leider noch nicht sein Ende gefunden..
Bei Inbetriebnahme des neuen Klimakompressors, hat es diesen direkt auch zerschossen.
Grund: der alte Klimakompressor hatte sich wohl zerlegt und im System verteilt ("Späne in den Leitungen"😉. Nun muss also erneut ein neuer Klimakompressor eingebaut werden, nachdem das System gereinigt (gespült?) wurde.
Ist das plausibel?
Neuer Abholtermin: Donnerstag/Freitag..
ja.
Auf jeden Fall hat der Händler an dem Auto nichts mehr verdient oder gar schon Minus gemacht 🙂
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Der Vollständigkeithalber, weil hier doch viel Unwissenheit an den Tag gelegt wurde.
Ein Gebrauchtwagen, auch wenn er 300.000 km, muss vertragsgemäß funktionieren. Steht dort eine Klima im Vertrag oder eine Einparkhilfe oder ne Wischdüse, hat dies zu funktionieren. In den ersten 6 Monaten haftet der Händler, das ist dann sein Risiko! Ein leerer Wischwasserbehälter ist natürlich nicht inbegriffen, das sollte der Logik folgen. Diese muss natürlich gefüllt werden, aber ein Klimakreislauf ist i.d.R. wartungsfrei! Ist diese leer liegt ein defekt vor.
Verschleiß spielt da erstmal keine Rolle. Ansonsten müsste im Vertrag klar aufgeführt werden, dass dies oder jenes defekt ist und der Käufer das als solches akzeptiert. Das hat er nicht.
Was meint ihr warum die meisten Händler solche Wagen entweder teuer verkaufen oder versuchen "Privat-zu-Privat" zu verkaufen?!
Das nur der Vollständigkeithalber!
Zitat:
@Shagedelicbaby schrieb am 2. Mai 2019 um 13:10:55 Uhr:
Der Vollständigkeithalber, weil hier doch viel Unwissenheit an den Tag gelegt wurde.Ein Gebrauchtwagen, auch wenn er 300.000 km, muss vertragsgemäß funktionieren. Steht dort eine Klima im Vertrag oder eine Einparkhilfe oder ne Wischdüse, hat dies zu funktionieren. In den ersten 6 Monaten haftet der Händler, das ist dann sein Risiko! Ein leerer Wischwasserbehälter ist natürlich nicht inbegriffen, das sollte der Logik folgen. Diese muss natürlich gefüllt werden, aber ein Klimakreislauf ist i.d.R. wartungsfrei! Ist diese leer liegt ein defekt vor.
Verschleiß spielt da erstmal keine Rolle. Ansonsten müsste im Vertrag klar aufgeführt werden, dass dies oder jenes defekt ist und der Käufer das als solches akzeptiert. Das hat er nicht.
Was meint ihr warum die meisten Händler solche Wagen entweder teuer verkaufen oder versuchen "Privat-zu-Privat" zu verkaufen?!
Das nur der Vollständigkeithalber!
leider falsch. Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen. Mit zunehmender Laufleistung kann alles verschlissen sein, daher wird der Schutz einer Händlergewährleistung oft überschätzt.
Hier kannst Du anhand einer Liste von Urteilen mal nachlesen, was so als Verschleiß gewertet wurde und wo Gerichte auf einen Sachmangel mit Greifen der Gewährleistung entschieden haben: https://www.adac.de/.../...-52-Mangel-Verschleiß-Liste-2014_141982.pdf
Dein selbstbewusster Ton sollte auch durch die notwendige Fachkenntnis gedeckt sein.
Dann sei so gut Shagedelicbaby und gib dazu einige Quellen an. Es sprechen nämlich laufende Regalmeter von Gerichtsurteilen gegen diese "Vollkaskodenkweise". Alterstypischer Verschleiß von Baugruppen stellt keinen kaufrechtlichen Mangel und daher auch keine Gewährleistungsverpflichtung dar. Wenn der Händler unter Kulanzaspekten hier evtl. alles auf seine Kappe nimmt (und günstig repariert) dann hat der TE einfach Glück. Nur die Radioproblematik wäre nicht alterstypischer Verschleiß. Beim Getriebe könnte man sich noch drüber streiten.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. Mai 2019 um 13:27:39 Uhr:
Zitat:
@Shagedelicbaby schrieb am 2. Mai 2019 um 13:10:55 Uhr:
Der Vollständigkeithalber, weil hier doch viel Unwissenheit an den Tag gelegt wurde.Ein Gebrauchtwagen, auch wenn er 300.000 km, muss vertragsgemäß funktionieren. Steht dort eine Klima im Vertrag oder eine Einparkhilfe oder ne Wischdüse, hat dies zu funktionieren. In den ersten 6 Monaten haftet der Händler, das ist dann sein Risiko! Ein leerer Wischwasserbehälter ist natürlich nicht inbegriffen, das sollte der Logik folgen. Diese muss natürlich gefüllt werden, aber ein Klimakreislauf ist i.d.R. wartungsfrei! Ist diese leer liegt ein defekt vor.
Verschleiß spielt da erstmal keine Rolle. Ansonsten müsste im Vertrag klar aufgeführt werden, dass dies oder jenes defekt ist und der Käufer das als solches akzeptiert. Das hat er nicht.
Was meint ihr warum die meisten Händler solche Wagen entweder teuer verkaufen oder versuchen "Privat-zu-Privat" zu verkaufen?!
Das nur der Vollständigkeithalber!
leider falsch. Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen. Mit zunehmender Laufleistung kann alles verschlissen sein, daher wird der Schutz einer Händlergewährleistung oft überschätzt.Hier kannst Du anhand einer Liste von Urteilen mal nachlesen, was so als Verschleiß gewertet wurde und wo Gerichte auf Gewährleistung entschieden haben: https://www.adac.de/.../...-52-Mangel-Verschleiß-Liste-2014_141982.pdf
Dein selbstbewusster Ton sollte auch durch die notwendige Fachkenntnis gedeckt sein.
Tja, so ein Ding vor Gericht schon gewonnen :-)
Zitat:
" Das Verkaufsinserat im Internet
gab aber an, dass das Kfz mit Klimatronik ausgerüstet sei; aufgrund
der Beschaffenheitsangabe in der Internetwerbung konnte der Kläger
eine funktionstüchtige Klimaanlage erwarten. Wenn der Verkäufer
bestimmte Zusatzausstattungen angibt, kann der Käufer verlangen,
dass diese nicht nur vorhanden, sondern auch funktionstüchtig sind."
LG Kassel, Az. 4 O 644/03
BeckRS 2004, 11137
ADAJUR-Dok.Nr. 79264
Aber sicherlich nicht, da es um eine Glühbirne ging. Ich habe auch eine neue Batterie direkt nach Kauf bekommen und brauchte nichteinmal dafür vor Gericht, obwohl dieses gut und gerne ein Verschleißteil sein kann. 300,-€ hätte VW normalerweise dafür berechnet, selbst im Internet kam die Batterie noch 170,-€ und müsste dann noch angelernt werden.
Als 1/2 Jahr rum war, gab es nur noch die Leistungen, die die gekaufte Gebrauchtwagengarantie übernommen hätte und die kennen sich vermutlich schon recht gut damit aus, was durchgehen würde. Bei den Raddrehzahlsensorren hätte ich mehr zuzahlen müssen, als diese von ATE im Internet gekostet haben. Anfahrt wäre 1 Stunde gewesen, gewechselt habe ich die in je 15 Minuten, daher kam es nicht für mich in Frage die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch zu nehmen. Vielleicht hätte ich die fragen sollen, ob die das Material von jeweils knapp 40,-€ übernehmen, aber dazu hatte ich derzeit zu viel um die Ohren.
Ich bin gespannt, ob für den TE tatsächlich alles so zufriedenstellend gelöst wird oder ob da noch eine Überraschung kommt.
Zitat:
@Shagedelicbaby schrieb am 2. Mai 2019 um 13:29:47 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. Mai 2019 um 13:27:39 Uhr:
leider falsch. Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen. Mit zunehmender Laufleistung kann alles verschlissen sein, daher wird der Schutz einer Händlergewährleistung oft überschätzt.Hier kannst Du anhand einer Liste von Urteilen mal nachlesen, was so als Verschleiß gewertet wurde und wo Gerichte auf Gewährleistung entschieden haben: https://www.adac.de/.../...-52-Mangel-Verschleiß-Liste-2014_141982.pdf
Dein selbstbewusster Ton sollte auch durch die notwendige Fachkenntnis gedeckt sein.
Tja, so ein Ding vor Gericht schon gewonnen :-)
Was genau?
Die ADAC Liste gibt doch schon einen guten Indikator. Jedes Urteil mal genau prüfen. Haben die Käufer innerhalb der ersten 6 Monate den Mangel geltend gemacht? Wie waren die Umstände? Ein Beispiel habe ich in meinem vorherigen Post mal reineditiert. Ist als Beispiel aussagekräftig genug :-)
Einzelfälle immer mal abgesehen, aber so pauschal wie hier gegen die Gewährleistung gesprochen wurde, ist es nicht. Scheint auch der Händler zu wissen, denn niemand - wirklich niemand repariert aus Spass wenn er nicht rechtlich verpflichtet wäre.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Mai 2019 um 14:02:10 Uhr:
Eine Beschaffenheitsvereinbarung ist wieder was anderes ...
Heißt? Der Händler muss in neben jedem Fahrzeugmerkmal schreiben ob es funktioniert? Bitte mal genauer sagen was du meinst.
In deinem einem Fall war eine bestimmte Beschaffenheit, die aber am Kaufgegenstand nicht gegeben war, Vertragsinhalt geworden. Das kann man mit dem Fall des TE nicht vergleichen, weil das eine andere rechtliche Situation ist.