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Gewährleistung kurz nach Kauf: 4x Mängel

Themenstarteram 23. April 2019 um 19:32

Hallo Ihr Lieben,

nach ausgiebiger Recherche in den Foren dieser Seite und anderer sowie nach Besichtigung und Probefahrt von etwa 25x Autos, habe ich mir vor zwei Wochen endlich mein 1. eigenes Auto abholen können, jedoch musste es aus finanziellen Gründen ein günstiges, gebrauchtes Auto sein. Eine Finanzierung eines sehr jungen Gebrauchten kam für mich aber nicht infrage, ich wollte das Auto bar bezahlen und somit wurde es ein älteres Fahrzeug, ein A3, EZ 2007, 1.6er Benziner m. 102 PS, Ambition und 160.000km auf der Uhr. Ich habe seit Kauf vor zwei Wochen weitere 1.700km mit dem Fzg. zurück gelegt, v.a. um es zu testen.

Zu dem Motor hatte ich mich schon erkundigt, er gilt als sehr zuverlässig und wurde millionenfach verbaut, die 102 PS reichten mir bei der Probefahrt aus. Das Fahrzeug selbst ist in gutem Zustand und hat bis zuletzt sämtliche erforderlichen Inspektionen und Ölwechsel in einer Audi Vertragswerkstatt erhalten, unfallfrei.

Den bald fälligen Zahnriemenwechsel ließ der Händler nebst neuem TÜV und Ölwechsel ohne Aufpreis noch erledigen. Den Kaufpreis empfand ich mit knapp 5.000 EUR zwar nicht als billig, angesichts der Konditionen aber als fair.

Der Händler ist zwar kein klassisches Autohaus, aber wirkte doch sehr seriös, die Bewertungen auf mobile einwandfrei, zudem ist er in meinem Wohnort ansässig. Ausserdem war ich auch das Gesuche leid und ein Auto sollte endlich her.

So viel zur Vorgeschichte ;-) Das Fahrzeug fährt, schaltet und bremst auch wie es soll. Jedoch fielen mir nach Kauf recht schnell Mängel auf, die ich während der zwei Probefahrten leider nicht bemerkte:

1.) Autoradioempfang: Der Empfang ist auf allen Sendern, insbesondere während der Fahrt, gestört. Ich könnte mir vorstellen, dass es am in der Heckklappe verbauten Antennenverstärker liegt, da die Klappe sich nur "sanft" schließen lässt, bei zu viel Schwung springt sie wieder auf. Daher denke ich, dass diese in der Vergangenheit wohl immer und immer wieder zu schwungvoll zugeschlagen wurde und der Verstärker darunter gelitten hat. Das Aufpringen der Klappe selbst, sehe ich nicht als von der Gewährleistung gedeckten Mangel und es stört mich auch nicht, da ich meine Heckklappe per se nicht zuschlage.

2.) Klimaautomatik kühlt nicht: ist mir bei den wärmeren Temperaturen der letzten Tage aufgefallen. Der Klimakompressor läuft nicht, Heizen und das Gebläse funktionieren. Die Taste ECON leuchtet dauerhaft und lässt sich nicht ausschalten, lt. Audi "eine Fehlfunktion oder ein Defekt eines klimatechnischen Bauteils"

3.) KFZ erreicht Betriebstemperatur kaum: geht auf 90 Grad nur - nach Fahrt - im Stand. Sobald die Fahrt fortgesetzt wird, fällt die Temperatur recht schnell wieder auf bis zu unter 70 Grad und manchmal sogar niedriger, vor allem bergab und bei höheren Geschwindigkeiten. Sobald das Fzg. mit laufendem Motor steht, geht sie wieder hoch auf bis zu 90 Grad.

Diese Mängel wollte ich nach Ostern dem Händler mitteilen, da ich sie nicht als akut erachtete. Ostersonntag dann der vierte Mangel:

4.) Fahrzeug machte seit einigen Tagen leise Geräusche aus der Motorgegend, fahrerseitig. Diese wurden während der Fahrt am Sonntag so laut, dass ich anhielt und auf den Hof des Händlers abschleppen ließ (Gott sei Dank für mich kostenfrei, mit Schutzbrief meiner Versicherung).

Die Geräusche würde ich als regelmäßig knirschend/mahlend/klackernd im Leerlauf beschreiben. Bei durchgetretener Kupplung sofort verschwunden. In den Gängen 1 bis 3 (mit absteigender Lautstärke) ähnlich, aber eher schleifend. Vor allem bei niedrigen Umdrehungen und bei Beschleunigung. Insgesamt sehr laut. Kurzdiagnose des Abschleppers (KFZ Mechatroniker) lautete "vermutlich Ausrücklager".

Nun habe ich die letzten Stunden viel zu Sachmängelhaftung gelesen (Garantie wurde NICHT abgeschlossen), weiss also bereits, dass mein Händler, v.a. in den ersten 6 Monaten, grundsätzlich für Sachmängel, die bei Kauf bereits vorlagen oder aber veranlagt waren, aufkommen muss, wobei in diesem Zeitraum die Beweislast bei ihm liegt. Allerdings gilt dies nicht für Mängel des üblichen Verschleisses, was bei steigender Laufleistung des Kfz. häufiger angenommen wird.

Ich würde gerne Eure Einschätzung diesbezüglich hören, was Ihr als Verschleiß bei den 4x Mängeln zwei Wochen nach Kauf bei einem Fahrzeug mit o.g. Eckdaten ansehen würdet. Vielleicht hatte der ein oder andere ja schon einen identischen Mangel! :)

Kfz. steht also seit Sonntag beim Händler und ich war heute früh da, habe ihm von den Mängeln berichtet. Er war zwar kurz angebunden, da Hochbetrieb herrschte, notierte sich jedoch alles und sagte "wir schauen, was das ist und ich melde mich, sobald ich mehr weiß". Mit Einschreiben, Auflistung der Mängel etc. wollte ich ihm zu diesem Zeitpunkt nicht kommen, da ich ihn a) sympathisch und seriös finde und b) ich nicht sicher bin, inwiefern er bei diesen Mängeln überhaupt dafür aufkommen müsste, und eine möglicherweise Einigung (50/50 etc) einer langen gerichtlichen Klärung vorziehen würde.

Oder würdet ihr es lieber direkt schriftlich machen? (dazu rät mein Vater energisch)

Und wie viel Zeit ist für eine Raparatur dieser Mängel hinnehmbar?

Tausend Dank und liebe Grüße!!! :)

Beste Antwort im Thema

ich bin stark dafür, auch hier im Forum direkt die richtigen Begrifflichkeiten zu verwenden... :rolleyes:

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Zuerst die für mich wichtigsten Fragen:

1. Steht der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag oder eine Privatperson?

2. Wurde eine Gebrauchtwagengarantie dazu erworben?

 

Zweites ist eigentlich nicht dein Problem, nur wenn ein Händler auf so einen Wagen Garantie geben muss, dann wird er eigentlich immer eine Gebrauchtwagengarantie abschließen lassen oder von sich aus abschließen und dich darüber informieren. Erstmal leiten die Händler die Ansprüche dann weiter und geben dir die Antwort von dem Anbieter der Gebrauchtwagengarantie. Inwiefern man dann tatsächlich selbst das zahlen muss, was die Gebrauchtwagengarantie nicht übernimmt und der Händler tatsächlich komplett raus ist, weiß ich leider nicht. Meine Erfahrung ist, dass sich der Händler sozusagen durch die zusätzlich abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie aus der Verantwortung zieht und nichts zahlen will.

Mit Ausnahme des Radioempfangs dürfte der Rest unter Verschleiß fallen.

Themenstarteram 23. April 2019 um 19:51

Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. April 2019 um 21:43:21 Uhr:

1. Steht der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag oder eine Privatperson?

2. Wurde eine Gebrauchtwagengarantie dazu erworben?

1.) Der Händler steht im Kaufvertrag und ich habe als Privatperson gekauft. Es war kein Vermittlungsgeschäft.

2.) Eine Gebrauchtwagen Garantie wurde angeboten, aber von mir bewusst abgelehnt, da von der Intec und sie kaum Leistungen geboten hätte. Zudem hohe Selbstbeteiligung bei den wenigen gedeckten Leistungen aufgrund des Alters und der Laufleistung des Kfzs. Ausserdem war mir zum Kaufzeitpunkt bewusst, dass der Händler ohnehin Sachmängelhaftung gewähren muss. Ob der Händler nun noch selbst eine Versicherung abgeschlossen hat, kann ich nicht sagen, jedenfalls nicht in meinem Wissen. Im Kaufvertrag steht: "Gebrauchtwagengarantie nicht gewünscht"

Er kann sie meines Wissens rechtlich nicht ausschließen, auch nicht, wenn er es vermerkt. Das könnte spannend werden, wenn er sich auf den Zusatz berufen sollte.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. April 2019 um 21:43:21 Uhr:

Zuerst die für mich wichtigsten Fragen:

1. Steht der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag oder eine Privatperson?

2. Wurde eine Gebrauchtwagengarantie dazu erworben?

 

Zweites ist eigentlich nicht dein Problem, nur wenn ein Händler auf so einen Wagen Garantie geben muss, dann wird er eigentlich immer eine Gebrauchtwagengarantie abschließen lassen oder von sich aus abschließen und dich darüber informieren. Erstmal leiten die Händler die Ansprüche dann weiter und geben dir die Antwort von dem Anbieter der Gebrauchtwagengarantie. Inwiefern man dann tatsächlich selbst das zahlen muss, was die Gebrauchtwagengarantie nicht übernimmt und der Händler tatsächlich komplett raus ist, weiß ich leider nicht. Meine Erfahrung ist, dass sich der Händler sozusagen durch die zusätzlich abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie aus der Verantwortung zieht und nichts zahlen will.

Bitte nicht Verwirrung stiften! Der Händler muss nie eine Garantie geben. Es geht hier um kaufrechtliche Gewährleistung. Der TE hat auch bereits mitgeteilt, dass er keine Garantieversicherung abgeschlossen hat und es ausschließlich um etwaige Gewährleistungsansprüche geht.

 

Grüße vom Ostelch

Zu 1, ist irgendein USB Ladegerät für ein Samrtphone nachträglich eingebaut worden?

Wenn ja mal abklemmen und nochmal den Empfang prüfen.

 

beim Rest mal auf die Aussage der Händlers warten.

Doch, eine Garantie kann man ausschließen, bzw. genauer: Eine Garantie gibt es nur, wenn man sie explizit mit abschließt.

Die Gewährleistung hingegen greift bei solchen Käufen immer.

Aus meiner Sicht handelt es sich bei dem fehlenden Empfang und der defekten Klimaanlage um Sachmängel, die der Händler abstellen muss. Das Temperaturproblem ist vermutlich aufgrund eines defekten Thermostats verursacht, hier ist es aus meiner Sicht nicht so eindeutig und tendenziell Verschleiß.

Weil ich keine Verwirrung stiften wollte, bin ich bei Garantie geblieben, auch wenn es vom Händler nur noch eine Gewährleistung geben kann, da die zusätzlichen Verträge als "Gebrauchtwagengarantie" bekannt sind und deswegen jeder von dieser spricht. Im Fall der Fälle müsste man dann natürlich die korrekten Begrifflichkeiten verwenden, welches dann eh der Anwalt für einen übernimmt, falls es soweit kommen sollte. Hoffen wir erstmal darauf, dass der Händler seinen Ruf im Ort wahren möchte.

ich bin stark dafür, auch hier im Forum direkt die richtigen Begrifflichkeiten zu verwenden... :rolleyes:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. April 2019 um 22:05:35 Uhr:

Weil ich keine Verwirrung stiften wollte, bin ich bei Garantie geblieben, auch wenn es vom Händler nur noch eine Gewährleistung geben kann, da die zusätzlichen Verträge als "Gebrauchtwagengarantie" bekannt sind und deswegen jeder von dieser spricht. Im Fall der Fälle müsste man dann natürlich die korrekten Begrifflichkeiten verwenden, welches dann eh der Anwalt für einen übernimmt, falls es soweit kommen sollte. Hoffen wir erstmal darauf, dass der Händler seinen Ruf im Ort wahren möchte.

Wozu? Der TE hatte schon im ersten Beitrag korrekt von Gewährleistung gesprochen und mitgeteilt, dass er keine Garantieversicherung abgeschlossen hat. Wir sollten uns darauf beschränken und nicht über ein Problem diskutieren, das es hier gar nicht gibt.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 23. Apr. 2019 um 22:5:21 Uhr:

Aus meiner Sicht handelt es sich bei dem fehlenden Empfang und der defekten Klimaanlage um Sachmängel, die der Händler abstellen muss. Das Temperaturproblem ist vermutlich aufgrund eines defekten Thermostats verursacht, hier ist es aus meiner Sicht nicht so eindeutig und tendenziell Verschleiß.

Bei der Klimaanlage kann es sich auch um Verschleiß am Klimakompressor handeln, trotzdem wäre er defekt. Es muss doch wenigstens beim Kauf alles OK gewesen sein, wenn man von einem Händler kauft oder zumindest darauf hingewiesen werden? Der Händler muss doch im ersten halben Jahr nachweisen, dass die Mängel beim Verkauf noch nicht bestanden oder bin ich da gerade auf dem falschen Dampfer?

Verschleißteile wären da für mich z.B. Leuchtmittel, Reifen und Brems- und Kupplungsbeläge.

Themenstarteram 23. April 2019 um 20:18

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 23. April 2019 um 22:00:34 Uhr:

Zu 1, ist irgendein USB Ladegerät für ein Samrtphone nachträglich eingebaut worden?

Wenn ja mal abklemmen und nochmal den Empfang prüfen.

Ich habe hinten am Radio ("concert II") einen Bluetooth Adapter für mein Handy angesteckt. Die Probleme mit dem Radioempfang bestanden aber auch vorher schon. Ein USB Ladegerät ist nicht verbaut.

@Ostelch Es besteht die Möglichkeit, dass der Händler meint mit Ausschluss der Garantie ebenfalls die Gewährleistung ausgeschlossen zu haben. Zumindest für mich ist es ansonsten unverständlich, dass er auf keine Gebrauchtwagengarantie bestanden hat und dieses auch noch zusätzlich im Kaufvertrag festgehalten hat.

 

Entweder hat der TE seinen ersten Beitrag editiert oder ich habe das in Klammern stehende in dem ganzen Text überlesen oder am Ende des Lesens nicht mehr im Kurzzeitgedächtnis gehabt.

Hast Du den leeren Wischwasserbehälter auch reklamiert?

Gruss :)

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