Gewährleistung kauf vor 11,75 Monaten

Hallo an alle,

brauche dringend Rat vor Gang zum Rechtsanwalt (ist letzte Option)

Folgender Sachverhalt:
Habe vor 11,75 Monaten Audi A3 sportsback gekauft, 2010, 70000 km. Im Kaufvertrag des Händlers steht
Unfallschaden behoben, rechter Kotflügel wurde gewechselt.
Vorige Woche hatte ich einen Wildunfall vorne rechts . Auto in Werkstatt. Teilkasko soll bezahlen.
Nach Überprüfung durch Werkstatt beläuft sich der Vorschaden auf 10000 Euro, morgen kommt ein Gutachter. Der händler (Verkäufer) ist ein guter Bekannter von mir. Die Gewährleistung läuft am 25.10.2017 ab. Der händler ist aber vorgestern, das hat er mir erzählt, für 2 Wochen in urlaub gefahren.

Wie kann ich die Gewährleistung von ihm bekommen? Oder soll ich morgen zu einem Rechtsanwalt gehen?

Vielen Dank für Antworten

Lieselotte 123

Beste Antwort im Thema

Und das ganz ohne Anwalt. Der Verband der Anwaltsbefürworter ist schockiert und verurteilt diese außergerichtliche Einigung aufs schärfste 😉

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Warum dann die Aufregung, dass die „neuen“ Teile vormals rot lackiert waren? 😉

Zitat:

@f355 schrieb am 19. Oktober 2017 um 13:33:00 Uhr:


Warum dann die Aufregung, dass die „neuen“ Teile vormals rot lackiert waren? 😉

Die Aufregung kommt von daher, das der Umfang des Unfalls anscheinend etwas anders dargestellt wurde ...... 😉

....was unter Freunden natürlich unverzeihlich ist 😁

Zitat:

@f355 schrieb am 19. Oktober 2017 um 13:35:39 Uhr:


....was unter Freunden natürlich unverzeihlich ist

das würde ich auch unter "Nicht-Freunden" nicht verzeihen ..... 😁😁

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F355, man kann mit seinem Auto machen was man will. Klar, "darf" man das. Man darf es aber bei diesem Umfang beim Verkauf nicht verschweigen, wie es der Händler hier gemacht hat.

Im Übrigen hat Paul völlig recht. Hier muss eine Mangelanzeige vor Ablauf der Gewährleistung an den Händler raus. Alles andere wäre fahrlässig. Ich lasse doch nicht den vorletzten Zug vor meiner Nase abfahren, weil ich mir sicher bin, dass der letzte ja auch noch kommt. Das sind so Tipps, die Anwälte lieben.

Da der TE heute Mittag RA Termin hat, wird er uns sicher berichten was dieser Ihm empfiehlt. Das ist dann verbindlich und die Spekulationen hier können aufhören.

Rechtsanwalttermin ist geplatzt, musste kurzfristig weg. Am Montag erst Termin.

Aber bei meinem gefühlt tausendsten Anruf in Tunesien, wo der VK Urlaub macht, ist er dran gegangen. ich
habe ihn angeschrien, das er mir für teures Geld ein Schrottauto verkauft hat, zusammengesetzt aus Schrottteilen.
Habe ihm die Mängel vorgelesen, lt. Werkstatt und gesagt, das heute ein Gutachter da war.

Er hat mir zu 100% versichert, das er das nicht wusste. Er hat das Auto von einem Autohaus gekauft und hat diese Mängel nicht gesehen, sonst hätte er das Auto nicht gekauft. er kauft keine autos mit einem kapitalen
Frontschaden auf. Er will das Autohaus verklagen. Außerdem hat er von mir die Nummer der Werkstatt verlangt, er will gern mit denen sprechen. Und er hat die Schäden im Telefonat mit mir kleingeredet.

Iich weiss nicht, ob ich ihm das glauben kann, das er von dem allen nichts wusste. Er will sich mit mir am Mittwoch, wenn er wiederkommt, zusammensetzen, um zu einer Lösung zu kommen.

Ich habe es mir überlegt, für mich kommt nur eine Lösung in Frage: Rücktritt vom Kaufvertrag. Das werde ich auch mit dem Anwalt besprechen. Die ganze Aufregung hat mir gereicht.

Warum hast du ihn jetzt vorgewarnt? Lass das einen Anwalt machen und pfusch dem nicht ins Handwerk, wenn ich schon wieder lese "er hat das am Telefon kleingeredet", dann gehen bei mir die Nackenhaare hoch. Ich würde den feinen Herren von einem Anwalt an die Wand nageln lassen. Obwohl mir niemand ein Auto mit so offensichtlichen Sachen andrehen könnte.

Was will er denn machen? Er ist in Tunesien.
Montag spreche ich mit Anwalt.

Ich bin weiblich und blond(stimmt wirklich) und habe solche Schäden nicht gesehen, habe von Technik überhaupt keine Ahnung
Man konnte sie doch nur sehen, als die beiden Kotflügel abgemacht wurden in der Werkstatt. Oder sieht man solche Schäden auch, wenn man die Haube aufmacht?

Ich habe daraus gelernt, ich werde jetzt bei jedem weiteren Autokauf einen fachkundigen Menschen mitnehmen.

Oder, wie hier schon geschrieben, ein paar Euro in eine Gebrauchtwagenuntersuchung bei einer der gängigen Prüforganisationen investieren.

@TE
Das von Dir Beschriebene sieht man ohne Demontage, wenn man das Auto von unten in Augenschein nimmt.

Was den Inhalt des Telefonats angeht ... bissl naiv bist Du schon. 😉

Für die Zukunft: Kein Gebrauchtwagenkauf ohne fachkundige Begleitung, wenn man selbst so garkeine Ahnung von der Materie hat.

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 19. Oktober 2017 um 17:50:51 Uhr:


Rechtsanwalttermin ist geplatzt, musste kurzfristig weg. Am Montag erst Termin.

Aber bei meinem gefühlt tausendsten Anruf in Tunesien, wo der VK Urlaub macht, ist er dran gegangen. ich
habe ihn angeschrien, das er mir für teures Geld ein Schrottauto verkauft hat, zusammengesetzt aus Schrottteilen.
Habe ihm die Mängel vorgelesen, lt. Werkstatt und gesagt, das heute ein Gutachter da war.

Er hat mir zu 100% versichert, das er das nicht wusste. Er hat das Auto von einem Autohaus gekauft und hat diese Mängel nicht gesehen, sonst hätte er das Auto nicht gekauft. er kauft keine autos mit einem kapitalen
Frontschaden auf. Er will das Autohaus verklagen. Außerdem hat er von mir die Nummer der Werkstatt verlangt, er will gern mit denen sprechen. Und er hat die Schäden im Telefonat mit mir kleingeredet.

Iich weiss nicht, ob ich ihm das glauben kann, das er von dem allen nichts wusste. Er will sich mit mir am Mittwoch, wenn er wiederkommt, zusammensetzen, um zu einer Lösung zu kommen.

Ich habe es mir überlegt, für mich kommt nur eine Lösung in Frage: Rücktritt vom Kaufvertrag. Das werde ich auch mit dem Anwalt besprechen. Die ganze Aufregung hat mir gereicht.

Ganz ehrliche Frage: was soll es Dir diese Aktion jetzt gebracht haben?
Du schreibst ja selbst in einer späteren Mail, dass Du davon ausgehst, dass er von seinem Urlaubsort nichts tun kann.

Genug Tipps für eine mögliche Vorgehensweise hat man Dir ja hier gegeben: was hat Dir daran nicht gefallen?

Und wenn es hart auf hart kommt, ist es egal wie eng man sich kennt, bzw. wer was gesagt hat; da geht es dann ganz einfach darum, was man direkt beweisen kann.

Und je mehr belastbare Unterlagen man dann hat, desto höher ist die Chance, mit möglichst wenig Schaden aus der Sache rauszukommen.

Ich halte es für gut möglich, dass der Verkauf hier de jure legal über die Bühne gegangen ist.

Im Kaufvertrag ist der Unfallschaden explizit erwähnt, dass da niemand reinschreibt "haben wir billig zusammengefrickelt, wird schon halten" ist doch wohl klar, das ist aber auch nicht notwendig.

Was dann jetzt in der Werkstatt bemängelt wurde liest sich eher wie Jammern auf sehr hohem (Preis-)Niveau. Weder muss man Schrauben von Audi verwenden, noch ist es wirklich relevant, ob da eine neue oder eine lediglich neu lackierte Motorhaube draufkommt. Da der Träger ja wohl gerade noch so eben innerhalb der Toleranz ist, ist er eben so in Ordnung. Dafür gibt es ja Grenzwerte.
"Kabel nicht umschlaucht sondern mit Gaffa gefixt" halte ich für einen offensichtlichen Schönheitsfehler. Bei Iveco ist das Serie.
"deformierte Blechteile" hört sich arg böse an, wahrscheinlich gehts um zwei kleine Halterungen für den Wasserbehälter, die man einfach wieder gerade biegen kann?

Ist halt ein instandgesetztes Unfallfahrzeug, kein Neuwagen.

Die Frage wird letztendlich sein: Ist der Unfallschaden ausreichend kommuniziert worden? Das kann hier niemand abschließend beurteilen.

Ich tippe aber auf: Ein gewitzter Verkäufer hat sich bis zur Grenze bewegt und gerade noch so eben legalen Reibach eingefahren. Sorry.

wie gesagt. anwalt und gut.
sollte es grenzwertig werten mit dem brief des anwalts notfalls selbst einen aufsetzen, nicht dass es an einem tag scheitert.

wie gesagt du hast gewährleistung.
ob 2 jahre oder 1 jahr das wird auch zu klären sein. meineswissens darf bei gebrauchtwagen nämlich auf 1 jahr verkürzt werden. sollte das so im kaufvertrag vermerkt sein (und dieser rechtsgültig) dann wäre der hebel nicht die gewährleistung sondern eben arglistige täuschung oder betrug.

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ob guter freund oder nicht spielt da eigentlich keine rolle.
mal davon ab für dein gewissen:
privat ist privat. geschäftlich ist geschäftlich.
->geschäftlich war für ihn der verkauf des autos an dich. das war ein geschäft. und wenn er mit autos handelt offenbar sein broterwerb
->wenn er dir privat darlegt von all dem nichts gewußt zu haben, obwohl du ihn per anwal zu rückabwicklung verdonnerst, so kann doch eure freundschaft weiterhin bestehen.
->ob er sich, und hier sind wir wieder bei geschäftlich, dagegen wehrt und es auf ein verfahren ankommen läßt (die meisten sachen enden ja mit einem brief vom anwalt und einem vergleich. oder auch mehreren briefen wechselseitig) um möglichst sparsam aus der nummer rauszukommen (weil er selbst gelinkt wurde) mußt du entscheiden ob eure freundschaft über so einer nummer drüber steht oder ob du von ihm als gutem freund erwartest, dass er für seine fehler(eben etwas übersehen zu haben) im geschäft dir er dir als privatmann (das bist du ja autokäufer) und noch dazu als freund, einsteht oder eben nicht (da spielt neben freundschaft evtl auch die finanzielle situation eine rolle. sprich lebt er ganz normal, halbwegs schuldenfrei oder steht er kurz vor dem ruin und kann nicht anders als eben den versucht das ding zu versuchen gegen dich zu gewinnen

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geht vernünftig miteinander um.
wenn's ein freund ist wird er verstehen, dass du sowas nur mit anwalt machst.

es geht ja beim anwalt auch nicht darum nun zusätzliche kosten zu erzeugen. zeigt er sich direkt einsichtig ist der brief den der anwalt aufgesetz hat vermutlich noch nicht sonderlich teuer.

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und selbst wenn ihr zahn um zahn fechtet, hinterher bist auch du 'ne ecke schlauer was autokäufe angeht, völlig unabhängig davon ob du jetzt kräftig leergeld bezahlst (weil er aus der nummer irgendwie rauskommt), ob du recht bekommst, oder ob ihr euch irgendwie einigt (dein wildschaden spielt ja auch 'ne rolle)

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ehrlich wäre eigentlich:
->dich mal in seine bücher schauen zu lassen was er für die karre bezahlt hat. wenn er sagt habe selbst nichts gewußt, sollte er damit kein problem haben (das autohändler gewinn machen. mal kleineren mal größeren ist kein geheimnis also ist es auch egal wieviel er an dir verdient hat. dafür sollte er sich, vorrausgesetzt er hat nichts gewußt, nicht schämen und du auch nicht piekiert sein warum du ihn nicht günstiger bekommen hast sondern eben marktüblich)
->dann überlegen wie groß dein wildschaden jetzt wohl an einem intaktem fahrzeug gewesen wäre (schadensummer oder eben die SB deiner teilkasko), wie hoch der wertverlust von 2 jahren nutzung (incl repariertem wildschaden der ja auch etwas wertverlust bedeutet) an einem intaktem fahrzeug gewesen wäre

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mal 'ne fiktive rechnung
du: 10000€ kaufpreis - 3500€ wertverlust - 500€ (reparierter wildschaden) - 750€ (selbstbeteiligung bei deiner vollkasko die du ja im falle der inanspruchname sowieso zu bezahlen hast) = 5250€ Diese Summe möchtest du von ihm
er 10000€ hat er von dir bekommen - 7500€ (sein einkaufspreis) + 1500€ (er verkauft das wrack in den export) = 4000€ (die bei ihm von dem auto hängenbleiben)

sprich wenn er bereit ist auf seinen gewinn an diesem fahrzeug (einem fehlkauf seinerseits) zu verzichten einstehen ihm aus dem fehlkauf kosten von 5250-4000 = 1250€ (und eben etwas aufwand und ärger sowie eben ein entganger gewinn....). gar nicht soviel geld für einen griff ins klo seinerseits.

die kosten für den gutachter (deines wildschadens) trägst du vielleicht als leergeld (ok billig ist so ein gutachten auch nicht)
evtl im hinterkopf dass er dir damals vielleicht auch einen 'guten preis' für das auto gemacht hatte....

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 19. Oktober 2017 um 17:50:51 Uhr:


ich habe ihn angeschrien, ...

Hätte ich sofort wieder aufgelegt. Wie ich Choleriker(innen) hasse.

Zitat:

Er hat mir zu 100% versichert, das er das nicht wusste.

Siehste, dann wird wohl auch die Rückabwicklung nicht allzu schwer. Warum jetzt gleich rumschreien und Anwalt behelligen???

Zitat:

Er will das Autohaus verklagen.

Das kann er tun, ist aber nicht dein Problem.

Zitat:

Ich weiss nicht, ob ich ihm das glauben kann, ...

Kann dir egal sein, sofern die Rückabwicklung klappt.

Zitat:

Er will sich mit mir am Mittwoch, wenn er wiederkommt, zusammensetzen, um zu einer Lösung zu kommen.

Super, dann laß uns noch das Ergebnis wissen.

Zitat:

Ich habe es mir überlegt, für mich kommt nur eine Lösung in Frage: Rücktritt vom Kaufvertrag. Das werde ich auch mit dem Anwalt besprechen.

Wer zahlt denn dann eigentlich den Anwalt?

Sicher nicht der Verkäufer der sich offensichtlich einsichtig gezeigt hat, oder?. Greift da schon die Schadensminderunspflicht?

Gruß Metalhead

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