Gewährleistung kauf vor 11,75 Monaten

Hallo an alle,

brauche dringend Rat vor Gang zum Rechtsanwalt (ist letzte Option)

Folgender Sachverhalt:
Habe vor 11,75 Monaten Audi A3 sportsback gekauft, 2010, 70000 km. Im Kaufvertrag des Händlers steht
Unfallschaden behoben, rechter Kotflügel wurde gewechselt.
Vorige Woche hatte ich einen Wildunfall vorne rechts . Auto in Werkstatt. Teilkasko soll bezahlen.
Nach Überprüfung durch Werkstatt beläuft sich der Vorschaden auf 10000 Euro, morgen kommt ein Gutachter. Der händler (Verkäufer) ist ein guter Bekannter von mir. Die Gewährleistung läuft am 25.10.2017 ab. Der händler ist aber vorgestern, das hat er mir erzählt, für 2 Wochen in urlaub gefahren.

Wie kann ich die Gewährleistung von ihm bekommen? Oder soll ich morgen zu einem Rechtsanwalt gehen?

Vielen Dank für Antworten

Lieselotte 123

Beste Antwort im Thema

Und das ganz ohne Anwalt. Der Verband der Anwaltsbefürworter ist schockiert und verurteilt diese außergerichtliche Einigung aufs schärfste 😉

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@TE

1. Kein "Pferde"-Händler nimmt ein Auto mit bekanntem Unfallschaden herein, ohne es selbst gründlich zu checken. Die Dinge die Du gerade genannt hast, springen einem technisch halbwegs versierten Menschen mit dem Arsch ins Gesicht, wenn er einmal schamhaft unter das Auto schaut.

2. Der Händler hat Dich schon vor der Unterschrift aufs Kreuz gelegt.

3. Nun willst Du ihn kurz vor knapp erst noch fragen, ob er seine Beute wieder raus rückt.

... Du merkst doch hoffentlich selbst, dass 3. eine ziemlich blöde Idee ist.

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 18. Oktober 2017 um 15:06:54 Uhr:


Ich schicke einen einschreibebrief, habe ich mir auch schon gedacht. Genügt das offiziell zur fristwahrung der gewährleistung?

Vorschäden:
Rahmenteile wurden beschädigt und ausgewechselt, zum Teil nicht repariert.
gesamter kotflügel und motorhaube wurden ausgetauscht, mein Auto ist weiss, die einbauten waren ursprünglich rot und sind weiss lackiert worden.
Schrauben aus Baumarkt wurden verwendet und keine Audi schrauben.
Seitenspiegel wurde lackiert. Drähte wurden unfachmännisch erneuert und schläuche hängen herum,
Motor wurde entfernt und wieder eingesetzt,
Fahrgestellnummer wurde entfernt und nachträglich wieder aufgeklebt.
sehr schwerer frontunfall, wurde unfachmännisch zusammengeflickt lt. Werkstatt.

Das alles hat mir die Werkstatt heute morgen gesagt.
fahrzeug hat auch garantie von einem jahr.

IM KV steht wie gesagt Unfallschaden behoben, rechter kotflügel gewechselt.

Ich habe von motor und technik keine ahnung, wollte ein schönes Auto kaufen.

Dann bist du aber gewaltig über den Tisch gezogen worden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:17:27 Uhr:


@TE

1. Kein "Pferde"-Händler nimmt ein Auto mit bekanntem Unfallschaden herein, ohne es selbst gründlich zu checken. Die Dinge die Du gerade genannt hast, springen einem technisch halbwegs versierten Menschen mit dem Arsch ins Gesicht, wenn er einmal schamhaft unter das Auto schaut.

2. Der Händler hat Dich schon vor der Unterschrift aufs Kreuz gelegt.

3. Nun willst Du ihn kurz vor knapp erst noch fragen, ob er seine Beute wieder raus rückt.

... Du merkst doch hoffentlich selbst, dass 3. eine ziemlich blöde Idee ist.

Kurz vor Knapp?

Zitat:

@TomF31 schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:21:27 Uhr:


...
Kurz vor Knapp?

Guckst Du hier. 😉

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Hättest du 100.- investiert und das Auto bei TÜV oder DEKRA o.ä. vor dem Kauf checken lassen wär das nicht passiert.

Andererseits würdest du dich ohne den Wildunfall noch immer über ein "klasse" Auto freuen.

Das Erwachen käme dann wohl erst beim Verkauf.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:26:42 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:21:27 Uhr:


...
Kurz vor Knapp?

Guckst Du hier. 😉

Und wieso sollte hier keine Arglist greifen? Gewährleistung kommt in diesem Fall überhaupt nicht in betracht! Es gibt nur zwei Szenarien:

1. Der Verkäufer hat arglistig gehandelt indem er einen Unfallschaden verharmlost hat

oder

2. Der Verkäufer hat nicht arglistig gehandelt weil die Angaben zu dem Unfall so in Ordnung waren (was ich nicht wirklich glaube, wenn die Angaben des TE stimmen)

Zitat:

Heute bekomme ich das Gutachten.

Wer hat das erstellt?

Zitat:

@TomF31 schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:31:46 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:26:42 Uhr:


Guckst Du hier. 😉

Und wieso sollte hier keine Arglist greifen? Gewährleistung kommt in diesem Fall überhaupt nicht in betracht! Es gibt nur zwei Szenarien:

1. Der Verkäufer hat arglistig gehandelt indem er einen Unfallschaden verharmlost hat

oder

2. Der Verkäufer hat nicht arglistig gehandelt weil die Angaben zu dem Unfall so in Ordnung waren (was ich nicht wirklich glaube, wenn die Angaben des TE stimmen)

Man geht sinnvollerweise einen Weg, der die maximale Sicherheit bietet. Also sollte man vor Ablauf der ersten Frist klug agieren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:40:45 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:31:46 Uhr:


Und wieso sollte hier keine Arglist greifen? Gewährleistung kommt in diesem Fall überhaupt nicht in betracht! Es gibt nur zwei Szenarien:

1. Der Verkäufer hat arglistig gehandelt indem er einen Unfallschaden verharmlost hat

oder

2. Der Verkäufer hat nicht arglistig gehandelt weil die Angaben zu dem Unfall so in Ordnung waren (was ich nicht wirklich glaube, wenn die Angaben des TE stimmen)

Man geht sinnvollerweise einen Weg, der die maximale Sicherheit bietet. Also sollte man vor Ablauf der ersten Frist klug agieren.

Es gibt in diesem Fall aber KEINE Frist die jetzt ablaufen kann! Eine mögliche Frist startete erst mit dem bekanntwerden des Schadens! Wie kommst du denn darauf das das hier irgendetwas mit einer Gewährleistung zu tun haben könnte, deren Frist nun abläuft?

Evtl. weil ich mich damit ein wenig auskenne.

Die Arglisteinrede hat ihre Tücken, da wissentliches Täuschen bewiesen werden muss. Den Betrugsnachweis müsste man auch hinsichtlich der Absicht der Vermögensschädigung beweisen. Sowas kann schief gehen.

Der Wagen hatte einen offenbarungspflichtigen massiven Unfallschaden und der wurde nicht fachgerecht instandgesetzt. Das ist AUCH ein Mangel, von dem man sich nicht freizeichnen kann. Diesen Beweis schafft man hier ohne Probleme.

Wozu sollte man sich also leichtsinnig auf unsichereres Terrain begeben? Es wäre unklug.

Der Gutachter der Dekra kommt direkt in die Werkstatt . Hat das nichts mit Gewährleistung zu tun?
Welche Frist beginnt mit Bekanntwerden des Schadens?

Danke für den Tip kostenlose Rechtsberatung von ADAC. Habe dort angerufen und werde heute nachmittag mit RA
sprechen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:53:39 Uhr:


Evtl. weil ich mich damit ein wenig auskenne.

Die Arglisteinrede hat ihre Tücken, da wissentliches Täuschen bewiesen werden muss. Den Betrugsnachweis müsste man auch hinsichtlich der Absicht der Vermögensschädigung beweisen. Sowas kann schief gehen.

Da muss relativ wenig bewiesen werden!

Zitat Haufe.de

"Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens handelt schon dann arglistig, wenn er auf Fragen, deren Beantwortung für den Kaufentschluss seines Vertragspartners erkennbar maßgebliche Bedeutung hat, ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein“ Angaben über den Zustand des Fahrzeuges macht, die sich als unrichtig erweisen."

Zitat:

Der Wagen hatte einen offenbarungspflichtigen massiven Unfallschaden und der wurde nicht fachgerecht instandgesetzt. Das ist AUCH ein Mangel, von dem man sich nicht freizeichnen kann. Diesen Beweis schafft man hier ohne Probleme.

Wozu sollte man sich also leichtsinnig auf unsichereres Terrain begeben? Es wäre unklug.

Es ist doch entweder so das der Unfall bagatellisiert und nicht fachgerecht repariert wurde (dann ist es arglist s. o.) oder der Unfall wurde ausreichend angeben und das Fahrzeug wurde wie angegeben übergeben dann hat man es "wissentlich" mit dem Mangel gekauft und kann sich auch nicht auf eine Gewährleistung berufen.

Würde da auch auf Nummer sicher gehen und schnellstens reagieren. Keine Frist verstreichen lassen von der man jetzt noch nicht weiss ob man sie vielleicht doch noch braucht.

Ich würde auch nicht warten bis der Bekannte aus dem Urlaub zurück ist.
Wenn es wirklich ein so guter Bekannter ist hätte ich allerdings auch keine Probleme damit, ihn im Urlaub anzurufen und zur Schnecke zu machen.

Selbst wenn er tatsächlich nichts vom wirklichen Umfang gewusst hat - er hätte es wissen/erkennen müssen.

Ab zum Anwalt!

Mal eine Frage nebenbei......muss man einen 6 Jahre alten Wagen - nach einem Unfall - eigentlich mit Neuteilen reparieren, oder dürfen das auch entsprechende gebrauchte sein?

Zitat:

@f355 schrieb am 19. Oktober 2017 um 12:55:20 Uhr:


.....muss man einen 6 Jahre alten Wagen - nach einem Unfall - eigentlich mit Neuteilen reparieren, oder dürfen das auch entsprechende gebrauchte sein?

Man muß sterben, sonst nix. 😉

Was man mit seinem Eigentum macht ist doch völlig egal, du kannst auch deinen Neuwagen, der auf der Heimfahrt vom Werk einen Kratzer abbekommen hat, verschrotten. Ist doch deine Entscheidung.

Genauso kannst du da Gebrauchtteile reinreparieren.

Gruß Metalhead

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