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Gewährleistung kauf vor 11,75 Monaten

Themenstarteram 18. Oktober 2017 um 12:45

Hallo an alle,

brauche dringend Rat vor Gang zum Rechtsanwalt (ist letzte Option)

Folgender Sachverhalt:

Habe vor 11,75 Monaten Audi A3 sportsback gekauft, 2010, 70000 km. Im Kaufvertrag des Händlers steht

Unfallschaden behoben, rechter Kotflügel wurde gewechselt.

Vorige Woche hatte ich einen Wildunfall vorne rechts . Auto in Werkstatt. Teilkasko soll bezahlen.

Nach Überprüfung durch Werkstatt beläuft sich der Vorschaden auf 10000 Euro, morgen kommt ein Gutachter. Der händler (Verkäufer) ist ein guter Bekannter von mir. Die Gewährleistung läuft am 25.10.2017 ab. Der händler ist aber vorgestern, das hat er mir erzählt, für 2 Wochen in urlaub gefahren.

Wie kann ich die Gewährleistung von ihm bekommen? Oder soll ich morgen zu einem Rechtsanwalt gehen?

Vielen Dank für Antworten

Lieselotte 123

Beste Antwort im Thema

Und das ganz ohne Anwalt. Der Verband der Anwaltsbefürworter ist schockiert und verurteilt diese außergerichtliche Einigung aufs schärfste ;)

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Wurde der Vorschaden nicht richtig behoben oder wie soll ich das verstehen?

Einschreibebrief mit Sachverhalt zusenden so das der im Briefkasten landet und der Briefträger den Zugang bestätigt.

Zweiten mit Zeugen zustellen. Anwalt sehr angebracht. Gutachten mit Tag und Datum sollte das ja auch bestätigen, wenn es denn morgen gemacht wird. Auch mal den Gutachter fragen.

Du bist doch mit dem Fahrzeug jetzt fast ein Jahr lang gefahren und der Vorschaden war doch repariert oder sehe ich das falsch? War die Reparatur nicht richtig ausgeführt und ist nur die Höhe des Vorschadens strittig?

Wenn Du dem nur wegen einer anderen Vorschadenshöhe den Rechtsanwalt auf den Hals hetzt ohne dass das wirklich einen Einfluss auf die Nutzung des Fahrzeugs oder die Behebung des neuen Wildschadens hast, wirst Du vermutlich einen guten Bekannten weniger haben.

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 18. Oktober 2017 um 14:45:07 Uhr:

Wie kann ich die Gewährleistung von ihm bekommen?

Wegen was? :confused:

Unfallschaden wurde offenbart, hast du nach genauem Umfang nachgefragt? Kotflügel, Scheinwerfer und Achsanstoß sind die 10000€ voll = Unfall vorne rechts mit getauschtem Kotflügel.

Du müsstest schon nachweisen dass er seiner Offenbarungspflicht nicht nachgekommen ist oder welche erhebliche weitere Arbeiten im Rahmen des Unfallschadens erledigt wurden. War das Auto auf einer Richtbank könntest du u.U. weitere Ansprüche (mehr Wertminderung = weniger Kaufpreis) haben, wurden nur weitere teure schraubbare Teile getauscht eher nicht.

Woher ist denn die Schadenhöhe bekannt? Reparaturrechnung oder Gutachten vorliegend?

Wie gravierend können denn die versteckten und nicht reparierten Vorschäden gewesen sein, wenn man sie von außen nicht gesehen hat und der Wagen problemlos ein Jahr gefahren wurde?

Bei 10.000 Euro gehts ja nicht mehr um Lacke oder Plastikverkleidungen...

Der Wildschaden wird ja durch die Teilkasko instand gesetzt. In wie weit ist danach der Nutzwert des Fahrzeugs herabgesetzt und wie wird sich dieser unfachmännisch/gar nicht reparierte Vorschaden später auf den Wiederverkaufswert auswirken? Reden wir da nicht jetzt schon über einen wirtschaftlichen Totalschaden? Oder ist es egal, weil der Wagen nach 18 Jahren ohnehin in die Ukraine geht?

Darüber würde ich mir zuerst Gedanken machen, bevor ich einem guten Bekannten den Anwalt auf den Hals hetze, was aber natürlich sehr gut die richtige Vorgehensweise sein kann. Entscheidend wird hier wohl das Gutachten sein.

Um Fristen zu wahren reicht die rechtzeitige Zustellung. Also Einschreiben oder Einwurf mit Zeugen. Wobei da vielleicht "Gewährleistung" das falsche Themengebiet ist, vielleicht eher "Betrug".

edit: Wobei natürlich dann die Frage ist, ob hier überhaupt irgendwas verschwiegen wurde oder ob lediglich mündliche Äußerungen bagatellisierend gewirkt haben oder, durch Unkenntnis beim Verkäufer entschuldbar waren. Wer hat die Reparatur durchgeführt?

Themenstarteram 18. Oktober 2017 um 13:06

Ich schicke einen einschreibebrief, habe ich mir auch schon gedacht. Genügt das offiziell zur fristwahrung der gewährleistung?

Vorschäden:

Rahmenteile wurden beschädigt und ausgewechselt, zum Teil nicht repariert.

gesamter kotflügel und motorhaube wurden ausgetauscht, mein Auto ist weiss, die einbauten waren ursprünglich rot und sind weiss lackiert worden.

Schrauben aus Baumarkt wurden verwendet und keine Audi schrauben.

Seitenspiegel wurde lackiert. Drähte wurden unfachmännisch erneuert und schläuche hängen herum,

Motor wurde entfernt und wieder eingesetzt,

Fahrgestellnummer wurde entfernt und nachträglich wieder aufgeklebt.

sehr schwerer frontunfall, wurde unfachmännisch zusammengeflickt lt. Werkstatt.

Das alles hat mir die Werkstatt heute morgen gesagt.

fahrzeug hat auch garantie von einem jahr.

IM KV steht wie gesagt Unfallschaden behoben, rechter kotflügel gewechselt.

Ich habe von motor und technik keine ahnung, wollte ein schönes Auto kaufen.

am 18. Oktober 2017 um 13:07

Egal was jetzt ist ,der Anwalt sollte deine Erste Option sein.

Hier steht doch arglistige Täuschung im Raum.

Verjährungsfrist 1 Jahr im Algemeinen.

B 19

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 18. Oktober 2017 um 15:06:54 Uhr:

sehr schwerer frontunfall, wurde unfachmännisch zusammengeflickt lt. Werkstatt.

Das klingt schon anders.

Ist aber dann eher ein Fall von Betrug als von Gewährleistungsansprüchen. Wissentlich verschwiegene erhebliche Mängel.

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 18. Oktober 2017 um 15:06:54 Uhr:

 

Vorschäden:

Rahmenteile wurden beschädigt und ausgewechselt, zum Teil nicht repariert.

gesamter kotflügel und motorhaube wurden ausgetauscht, mein Auto ist weiss, die einbauten waren ursprünglich rot und sind weiss lackiert worden.

Schrauben aus Baumarkt wurden verwendet und keine Audi schrauben.

Seitenspiegel wurde lackiert. Drähte wurden unfachmännisch erneuert und schläuche hängen herum,

Motor wurde entfernt und wieder eingesetzt,

Fahrgestellnummer wurde entfernt und nachträglich wieder aufgeklebt.

sehr schwerer frontunfall, wurde unfachmännisch zusammengeflickt lt. Werkstatt.

Das alles hat mir die Werkstatt heute morgen gesagt.

Das ist natürlich ein Hammer, da würde ich ohne Anwalt nichts machen. Interessant wäre auch den Vorbesitzer nach dem Schaden zu Fragen, vielleicht hat er das Gutachten noch.

Deine TK-Versicherung wird auch begeistert sein und rum zicken, da das Auto noch unreparierte Vorschäden hat.

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 18. Oktober 2017 um 15:06:54 Uhr:

 

sehr schwerer frontunfall, wurde unfachmännisch zusammengeflickt lt. Werkstatt.

Also Betrug.

Zitat:

 

fahrzeug hat auch garantie von einem jahr.

Ich würde mich da nicht mehr mit Garantie oder Gewährleistung rumärgern sondern gleich den Kaufvertrag anfechten.

Zitat:

IM KV steht wie gesagt Unfallschaden behoben, rechter kotflügel gewechselt.

Und deshalb solltest du dringend zum Anwalt gehen, das kann nämlich auch bedeuten, dass dir der Schaden vollumfänglich bekannt war und lediglich der Kotflügel wegen Lackunebenheiten oder so detailliert aufgeführt wurde. Am Ende findet dein Bekannter noch Zeugen, die das Verkaufsgespräch begleitet haben und bestätigen, dass das Wort Frontalschaden gefallen ist. Dann bleibt alles dein Problem.

Viel Erfolg und demnächst ein besseres Händchen bei der Bekanntschaftswahl.

 

 

am 18. Oktober 2017 um 13:24

Was ist jetzt wenn der Haendler behauptet das der Unfallschaden bei ihm so nicht war? Du muesstet doch dann den Beweis bringen das du keinen Unfall hattest und nicht am Auto gepfuscht hast. Oder sehe icv das Falsch?

Themenstarteram 18. Oktober 2017 um 13:32

Es sind erhebliche Mängel. Sind sie wissentlich verschwiegen oder könnte der händler sie nicht gewusst haben? ich möchte gerne nach seinem Urlaub erstmal mit ihm reden.

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 18. Oktober 2017 um 15:32:46 Uhr:

Sind sie wissentlich verschwiegen oder könnte der händler sie nicht gewusst haben?

Kommt darauf an ob er den selber repariert oder so gekauft hat.

Zitat:

ich möchte gerne nach seinem Urlaub erstmal mit ihm reden.

Das ist für den Anfang immer eine Gute Idee.

Gewährleistungsgrenzen ist für sowas auch nicht relevant.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 18. Oktober 2017 um 13:40

händler hat zu mir gesagt kleiner unfall rechts vorne, kotflügel wurde ausgewechselt , aber nicht beide seiten und die motorhaube , und alles war zuerst rot und ist umlackiert worden und dann draufmontiert worden.

Wenn er soetwas behauptet, es war nicht so, dann ist es sehr schlimm. Ich hatte keinen unfall und ich kann auch nicht rumpfuschen am auto. werkstatt meinte auch, der Schaden ist schon älter.

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