Gewährleistung kauf vor 11,75 Monaten

Hallo an alle,

brauche dringend Rat vor Gang zum Rechtsanwalt (ist letzte Option)

Folgender Sachverhalt:
Habe vor 11,75 Monaten Audi A3 sportsback gekauft, 2010, 70000 km. Im Kaufvertrag des Händlers steht
Unfallschaden behoben, rechter Kotflügel wurde gewechselt.
Vorige Woche hatte ich einen Wildunfall vorne rechts . Auto in Werkstatt. Teilkasko soll bezahlen.
Nach Überprüfung durch Werkstatt beläuft sich der Vorschaden auf 10000 Euro, morgen kommt ein Gutachter. Der händler (Verkäufer) ist ein guter Bekannter von mir. Die Gewährleistung läuft am 25.10.2017 ab. Der händler ist aber vorgestern, das hat er mir erzählt, für 2 Wochen in urlaub gefahren.

Wie kann ich die Gewährleistung von ihm bekommen? Oder soll ich morgen zu einem Rechtsanwalt gehen?

Vielen Dank für Antworten

Lieselotte 123

Beste Antwort im Thema

Und das ganz ohne Anwalt. Der Verband der Anwaltsbefürworter ist schockiert und verurteilt diese außergerichtliche Einigung aufs schärfste 😉

82 weitere Antworten
82 Antworten

Das hat mit einer Schadenminderungspflicht nichts zu tun. Die Anwaltskosten hat der Verkäufer zu tragen und er kann sie, wenn er tatsächlich ein ahnungsloses Kind der Sonne gewesen sein sollte, bei dem unterbringen, bei dem er den Rotz angekauft hat.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2017 um 08:51:22 Uhr:


Das hat mit einer Schadenminderungspflicht nichts zu tun. Die Anwaltskosten hat der Verkäufer zu tragen und er kann sie, wenn er tatsächlich ein ahnungsloses Kind der Sonne gewesen sein sollte, bei dem unterbringen, bei dem er den Rotz angekauft hat.

Wieso soll der Verkäufer die Kosten für den Anwalt bezahlen? Wenn sich der Verkäufer bereits beim ersten Telefonat einsichtig zeigt und die Rückabwicklung akzeptiert, sind die Kosten für einen Anwalt das Privatvergnügen der Käuferin.

Dem ist nicht so.

Zitat:

@f355 schrieb am 20. Oktober 2017 um 08:56:13 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2017 um 08:51:22 Uhr:


Das hat mit einer Schadenminderungspflicht nichts zu tun. Die Anwaltskosten hat der Verkäufer zu tragen und er kann sie, wenn er tatsächlich ein ahnungsloses Kind der Sonne gewesen sein sollte, bei dem unterbringen, bei dem er den Rotz angekauft hat.

Wieso soll der Verkäufer die Kosten für den Anwalt bezahlen? Wenn sich der Verkäufer bereits beim ersten Telefonat einsichtig zeigt und die Rückabwicklung akzeptiert, sind die Kosten für einen Anwalt das Privatvergnügen der Käuferin.

Einsichtig?
Rückabwicklung akzeptiert?

Hast du mehr Infos als wir?

Ähnliche Themen

Zitat:

@f355 schrieb am 20. Oktober 2017 um 08:56:13 Uhr:


Wieso soll der Verkäufer die Kosten für den Anwalt bezahlen? Wenn sich der Verkäufer bereits beim ersten Telefonat einsichtig zeigt und die Rückabwicklung akzeptiert, sind die Kosten für einen Anwalt das Privatvergnügen der Käuferin.

So würde ich das auch vermuten.

Gruß Metalhead

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 20. Oktober 2017 um 09:04:00 Uhr:



Einsichtig?
Rückabwicklung akzeptiert?

Hast du mehr Infos als wir?

Als sie den Verkäufer im Urlaub erreicht und am Telefon angeschrien hat, hat er gesagt, dass er sich nach dem Urlaub mit ihr treffen und eine Lösung finden möchte. Noch gibt es also keinen Grund für den Verkäufer, die Kosten für einen Anwalt zu übernehmen.

Da der TE bereits beim Kauf über den Tisch gezogen wurde sehe ich eine große Gefahr dass das bei der "Lösung" des Problems wieder so sein könnte.
Daher halte ich die Beauftragung eines Anwalts für absolut sinnvoll - "Schadensminderungspflicht" spielt mMn hierbei keine Rolle (sofern es diese in einem solchen Fall überhaupt gibt).

f355, Vertragsverletzung, Verwendungsersatz, goA, Delikt ... such Dir was aus.

Zitat:

@f355 schrieb am 20. Oktober 2017 um 09:14:02 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 20. Oktober 2017 um 09:04:00 Uhr:



Einsichtig?
Rückabwicklung akzeptiert?

Hast du mehr Infos als wir?

Als sie den Verkäufer im Urlaub erreicht und am Telefon angeschrien hat, hat er gesagt, dass er sich nach dem Urlaub mit ihr treffen und eine Lösung finden möchte. Noch gibt es also keinen Grund für den Verkäufer, die Kosten für einen Anwalt zu übernehmen.

Die "Lösung" im Sinne des Verkäufers könnten auch 25,- Euro oder eine Flasche Wein aus dem Discounter sein.
Das ist für mich weder Einsicht noch irgendein Zugeständnis.

Hallo,

könnte es auch sein dass die Werkstatt wo das Fahrzeug jetzt steht einfach "nur" den behobenen Schaden madrig reden möchte um evtl nen größeren Reibach zu machen?
Gebrauchte Teile sind ja kein Weltuntergang und hat auch nichts mit nicht fachgerecht zu tun
und dass der Rahmen "grad noch so" passt gibts auch nicht. Entweder er passt (was man auch mit eingebautem Aggregatenzustand gut ausmessen kann) oder er ist "draußen" und passt nicht.
Gutachter abwarten was der dazu sagt und dann entscheiden...

Gruß Michael

Wenn ich schon "Schrauben aus dem Baumarkt" lese, dann weiss ich, was von der Werkstatt grob zu halten ist...

Nachdem ich das, Gutachten des Sachverständigen in der Hand hatte, bin ich noch zum TÜV gefahren. Beide
bestätigten mir schriftlich, das mein Auto aufgrund Fahrzeug Identnr. auffällig!!!!!! Vin nachgeschlagen!!!!
so laut TÜV, mein Audi niemals die HU bestehen würde. Der Prüfer sagte mir, das er erst einmal wisse wolle, was
mit der ursprünglichen Vin passiert ist und warum dies nicht im Serviceheft eingetragen worden ist.

Ich habe heute den Verkäufer aufgesucht, zwecks einer gütlichen Einigung, weil er das so wollte. (mir war das auch sehr recht , bin aber mit mulmigem Gefühl hin) und jetzt kommts:

Ich habe den gesamten Kaufpreis zurückbekommen!!!!

Den Audi habe ich ihn auf den Hof gefahren und fertig , er wird ihn morgen abmelden .

Ich bin sehr froh, das es so ausgegangen ist.

Herzlichen Glückwunsch!!!

Im Bekannten (oder sogar Freundeskreis) würde ich so ein Subjekt nicht haben (und behalten) wollen.

Interessant und gut für dich wenn du so zufrieden bist.
Welche Vin wurde nachgeschlagen? Kann Reparaturbeding schonmal vorkommen dass man ne Vin neu reinschlagen muss. Verstehe aber die Aussage vom TÜV Mensch nicht bzg Eintragen ins Serviceheft...Was will man da wo eintragen? Und warum? Oder wurde hier n Gebrauchtteil von nem anderen Fahrzeug eingeschweißt wo ne andere Vin vorhanden war?
Hast du deinen Verkäufer diesbezüglich angesprochen?

Von dem Gebrauchtteil des anderen Fahrzeugs, das eingeschweisst wurde, wurde die Vin weggemacht und genau
dort wurde die alte Vin des auszutauschenden Teils reingeschlagen. Aus dem alten Teil wurde sie rausgeflext.
Lt. § 59 StVZO muss dieses Vorgehen zwingend in das Serviceheft oder die Papiere eingetragen werden.

den Verkäufer habe ich angesprochen. Er will dies jetzt ganz genau untersuchen lassen. wie, weiss ich nicht.
Er hat mir den gesamten kaufpreis zurückgegeben, obwohl ich das Auto 1 jahr gefahren habe.

Deine Antwort
Ähnliche Themen