Gewährleistung des Händlers und Gebrauchtwagengarantie???

Audi A6 C5/4B

Hallo,

bei meinem Wagen quietscht nach längerer Fahrt der Klimalüfter hinter dem Armaturenfach (scheint ein typ. Audiproblem zu sein, da mein vorheriger Wagen das auch schon hatte und ich es hier schon des öfteren gelesen habe)
War diese Woche beim Händler um es prüfen zu lassen, nicht das es doch irgend ein Riemen im Motorraum ist, da das Quietschen nach längerer Fahrt in Kurven stärker wird.

Da sagte mir der Servicemann, dass aber ein Eigenanteil aufs Material aufgrund der KM-Leistung zu leisten ist?
Laut Liste wären es 20%.

Zufälligerweise habe ich knapp 2 Wochen nach Kauf gemerkt, daß ein Schalter eines hinteren Gurtstraffers defekt war und dadurch immer die Airbaglampe aufleuchtete. Also hin zum Händler, Wagen abgestellt und am Abend wieder geholt. Dabei wurde auch festgestellt, dass ein Kabel an der hinteren Seitenscheibe für irgendeine Antenne ab war.
Die Scheibe musste dadurch auch im Ganzen ausgetauscht werden.

Auch hier wären laut Garantiebedingungen 20% fällig gewesen, oder nicht?
Der Servicemeister (da war es ein anderer) hat aber alles auf die Gebrauchtwagengarantie laufen lassen und ich musste keinen Cent bezahlen.

Irgendwie kenn ich mich jetzt nicht mehr aus? Bei was, ab wann und bei welchen Sachen ich was zuzahlen soll?

Ich höre immer was, dass der Händler immer das recht hat Mängel nachzubessern?!?

Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen?

mit fragenden Grüßen
Quattrotramer

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Zitat:

Original geschrieben von megafoxx



Zitat:

Original geschrieben von Dieter99


[
Eben !!!
Und prinzipiell ist gegen die Vorgehensweise des Autohauses nun leider nichts auszusetzen.

Nach 3 Monaten summt der Lüftermotor ?
Naja dann hat er dies beim Kauf eben noch nicht getan.

Die Rechtssprechnung/der Gesetzgeber geht allerdings davon aus, dass wenns innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftritt ein Sachmangel (Mangel der Sache) ist, welcher bereits verdeckt vorhanden war. Ergo: Der Freundliche darf (muss!!!) auf eigene Kosten den Mangel nachbessern...

An den TE: Erstmal mit dem Freundlichen sprechen und ggf. wirklich mal zum ADAC oder so

ist aber hier ganz einfach nachzuweisen, wenn er beim Kauf nicht gequietscht hat war er auch nicht hinüber und ist damit eben wirklich kein Fall für die Sachmängelhaftung. Die greift nur wie bereits weiter oben erwähnt für verdeckte Mängel die schon beim Kauf vorhanden sind.

lg
Peter

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Zitat:

Original geschrieben von kehra27p9


Das ist einfach nur peinlich,wenn man die Gewinnspanne zw. HEK und HVK eines Gebrauchtwagen sieht.

Das ist doch wirklich gefährliches Halbwissen, was hier verbreitet wird.

Der Händler hat natürlich an jedem Fahrzeug 5.000 Reingewinn, hat keine Angestellten, keine Ausgaben und muss auch keine Steuer zahlen.

Da kann man froh sein, wenn man nichts mit dem Autohandel zu tun hat,
die Leute kaufen Gebrauchte zum Schnäppchenpreis und wollen aber Neuwagen Garantie/Gewährleistungsansprüche wie diejenigen die den 3 -fachen Preis oder mehr bezahlen.

Das finde ich ehrlich gesagt noch peinlicher.

Hierum gehts aber nicht, sondern um das rechtliche.

Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass der Verkäufer nach einem Gespräch die restlichen Kosten übernimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter99



Hierum gehts aber nicht, sondern um das rechtliche.

Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass der Verkäufer nach einem Gespräch die restlichen Kosten übernimmt.

Das sehe ich genauso.

Ich werde mit dem Verkäufer nochmal ein Gespräch führen und ihm darauf hinweisen, ohne Steigerung des eigenen Blutdrucks.

Ich mag es halt nur nicht, wenn mir einer ins Gesicht lächelt und meint mich hintenrum bescheiss... zu müssen.

Egal obs ein paar Cent sind oder einige hundert Euros.

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