Gewährleistung des Händlers und Gebrauchtwagengarantie???
Hallo,
bei meinem Wagen quietscht nach längerer Fahrt der Klimalüfter hinter dem Armaturenfach (scheint ein typ. Audiproblem zu sein, da mein vorheriger Wagen das auch schon hatte und ich es hier schon des öfteren gelesen habe)
War diese Woche beim Händler um es prüfen zu lassen, nicht das es doch irgend ein Riemen im Motorraum ist, da das Quietschen nach längerer Fahrt in Kurven stärker wird.
Da sagte mir der Servicemann, dass aber ein Eigenanteil aufs Material aufgrund der KM-Leistung zu leisten ist?
Laut Liste wären es 20%.
Zufälligerweise habe ich knapp 2 Wochen nach Kauf gemerkt, daß ein Schalter eines hinteren Gurtstraffers defekt war und dadurch immer die Airbaglampe aufleuchtete. Also hin zum Händler, Wagen abgestellt und am Abend wieder geholt. Dabei wurde auch festgestellt, dass ein Kabel an der hinteren Seitenscheibe für irgendeine Antenne ab war.
Die Scheibe musste dadurch auch im Ganzen ausgetauscht werden.
Auch hier wären laut Garantiebedingungen 20% fällig gewesen, oder nicht?
Der Servicemeister (da war es ein anderer) hat aber alles auf die Gebrauchtwagengarantie laufen lassen und ich musste keinen Cent bezahlen.
Irgendwie kenn ich mich jetzt nicht mehr aus? Bei was, ab wann und bei welchen Sachen ich was zuzahlen soll?
Ich höre immer was, dass der Händler immer das recht hat Mängel nachzubessern?!?
Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen?
mit fragenden Grüßen
Quattrotramer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von megafoxx
Die Rechtssprechnung/der Gesetzgeber geht allerdings davon aus, dass wenns innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftritt ein Sachmangel (Mangel der Sache) ist, welcher bereits verdeckt vorhanden war. Ergo: Der Freundliche darf (muss!!!) auf eigene Kosten den Mangel nachbessern...Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
[
Eben !!!
Und prinzipiell ist gegen die Vorgehensweise des Autohauses nun leider nichts auszusetzen.Nach 3 Monaten summt der Lüftermotor ?
Naja dann hat er dies beim Kauf eben noch nicht getan.An den TE: Erstmal mit dem Freundlichen sprechen und ggf. wirklich mal zum ADAC oder so
ist aber hier ganz einfach nachzuweisen, wenn er beim Kauf nicht gequietscht hat war er auch nicht hinüber und ist damit eben wirklich kein Fall für die Sachmängelhaftung. Die greift nur wie bereits weiter oben erwähnt für verdeckte Mängel die schon beim Kauf vorhanden sind.
lg
Peter
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
Sachmängelhaftung ist und bleibt Sachmängelhaftung...
Ja und sie wird es auch noch ne Zeit lang bleiben, aber das heißt trotzdem nicht, dass sie für alles greift.
Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
Es geht hier doch nicht um 1000 Euro.
Ich verstehe nicht, was daran so schlimm sein soll, sich an der Reparatur zu beteiligen mit diesem Mini-Betrag.
D.h. bei einer Rechnung über 1000€ würdest du dich beschweren, und bei 80€ würdest du die Rechnung anstandslos akzeptieren? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
Ja und sie wird es auch noch ne Zeit lang bleiben, aber das heißt trotzdem nicht, dass sie für alles greift.
Das ist mir schon klar, dass sie für Verschleißteile, wie Bremsen, etc. nicht greift.
Aber ein Wasserschlauch oder ein Lüfter ist meiner Meinung nach kein Verschleißteil.
Zitat:
Original geschrieben von quattrotramer
D.h. bei einer Rechnung über 1000€ würdest du dich beschweren, und bei 80€ würdest du die Rechnung anstandslos akzeptieren? 😕Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
Es geht hier doch nicht um 1000 Euro.
Ich verstehe nicht, was daran so schlimm sein soll, sich an der Reparatur zu beteiligen mit diesem Mini-Betrag.
Confused.
Ich dachte du verstehst was ich damit meine.......
Bei einem höherem Betrag würde ich deinen Aufwand verstehen, obwohl du ja deswegen nicht automatisch Recht bekommst.
Nur wegen 80 Euro dieser Frust, die Aufregung, ewig Briefe hin und her schreiben, ADAC Anwälte kontaktieren, usw.
Wäre mir persönlich eben zu doof. 😉
Ist ja nicht böse gemeint.
Ich habe eben, wie in einem Forum so üblich, nur meine Meinung mitgeteilt und wünsche dir jetzt viel Erfolg in dieser Streitsache.
Grüße
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
Bei einem höherem Betrag würde ich deinen Aufwand verstehen, obwohl du ja deswegen nicht automatisch Recht bekommst.
Nur wegen 80 Euro dieser Frust, die Aufregung, ewig Briefe hin und her schreiben, ADAC Anwälte kontaktieren, usw.
Wäre mir persönlich eben zu doof. 😉
Es geht ums Prinzip!!!
[
Eben !!!
Und prinzipiell ist gegen die Vorgehensweise des Autohauses nun leider nichts auszusetzen.
Nach 3 Monaten summt der Lüftermotor ?
Naja dann hat er dies beim Kauf eben noch nicht getan.
Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
Confused.Zitat:
Original geschrieben von quattrotramer
D.h. bei einer Rechnung über 1000€ würdest du dich beschweren, und bei 80€ würdest du die Rechnung anstandslos akzeptieren? 😕
Ich dachte du verstehst was ich damit meine.......
Bei einem höherem Betrag würde ich deinen Aufwand verstehen, obwohl du ja deswegen nicht automatisch Recht bekommst.
Nur wegen 80 Euro dieser Frust, die Aufregung, ewig Briefe hin und her schreiben, ADAC Anwälte kontaktieren, usw.
Wäre mir persönlich eben zu doof. 😉Ist ja nicht böse gemeint.
Ich habe eben, wie in einem Forum so üblich, nur meine Meinung mitgeteilt und wünsche dir jetzt viel Erfolg in dieser Streitsache.Grüße
Streiten werde ich wegen der Sache bestimmt nicht, da ist mir der Aufwand auch zu groß.
Es hätte sich ja auch um ein Versehen des Händlers handeln können. Fehler kann ja mal jeder machen.
Und nachdem, was ich hier im Forum alles über Gewährleistung, etc. gelesen habe, war ich der Meinung, dass sich mit meinem Schreiben alles klärt und der Schaden eben als Sachmangel gilt.
Dem war leider mit der Antwort der Rechtsabteilung anscheinend nicht so.
Jetzt gibt es halt mehrere Möglichkeiten.
- der Händler hat recht
- der Händler geht davon aus, das der Kunde klein beigibt und zahlt.
- oder was ich eben jetzt machen werde, mit dem Händler einfach sprechen.
Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
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Eben !!!
Und prinzipiell ist gegen die Vorgehensweise des Autohauses nun leider nichts auszusetzen.Nach 3 Monaten summt der Lüftermotor ?
Naja dann hat er dies beim Kauf eben noch nicht getan.
Die Rechtssprechnung/der Gesetzgeber geht allerdings davon aus, dass wenns innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftritt ein Sachmangel (Mangel der Sache) ist, welcher bereits verdeckt vorhanden war. Ergo: Der Freundliche darf (muss!!!) auf eigene Kosten den Mangel nachbessern...
An den TE: Erstmal mit dem Freundlichen sprechen und ggf. wirklich mal zum ADAC oder so
Zitat:
Original geschrieben von quattrotramer
Das ist mir schon klar, dass sie für Verschleißteile, wie Bremsen, etc. nicht greift.Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
Ja und sie wird es auch noch ne Zeit lang bleiben, aber das heißt trotzdem nicht, dass sie für alles greift.
Aber ein Wasserschlauch oder ein Lüfter ist meiner Meinung nach kein Verschleißteil.
Lüfter schon Schlauch nein, die ganzen Macken deines Autos sind ja auch keine "handling" Fehler und es ist auch kaum zu glauben dass die ganzen schläuche auf einmal bei dir kaputt gehen., Ich tippe eher darauf dass das Auto beim Vorbesitzer ein besseres "Aquarium" war und er es desshalb abgestossen hat...
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von megafoxx
Die Rechtssprechnung/der Gesetzgeber geht allerdings davon aus, dass wenns innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftritt ein Sachmangel (Mangel der Sache) ist, welcher bereits verdeckt vorhanden war. Ergo: Der Freundliche darf (muss!!!) auf eigene Kosten den Mangel nachbessern...Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
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Eben !!!
Und prinzipiell ist gegen die Vorgehensweise des Autohauses nun leider nichts auszusetzen.Nach 3 Monaten summt der Lüftermotor ?
Naja dann hat er dies beim Kauf eben noch nicht getan.An den TE: Erstmal mit dem Freundlichen sprechen und ggf. wirklich mal zum ADAC oder so
ist aber hier ganz einfach nachzuweisen, wenn er beim Kauf nicht gequietscht hat war er auch nicht hinüber und ist damit eben wirklich kein Fall für die Sachmängelhaftung. Die greift nur wie bereits weiter oben erwähnt für verdeckte Mängel die schon beim Kauf vorhanden sind.
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
verdeckte Mängel
d.h. er muss nicht quitschen!
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
Ich tippe eher darauf dass das Auto beim Vorbesitzer ein besseres "Aquarium" war und er es desshalb abgestossen hat...
Der Wagen war ein Leasingrückläufer, der eben nach 3 Jahren wieder zum Händler ging, da der Vorbesitzer jetzt wieder einen neuen hat.
Aquarium ist es auch keins, da nirgendwo Wasser war. 🙂
Ich habe gerade einen aktuellen Fall zum Thema. Gebrauchtfahrzeug (Allroad 2004er)Anfang April gekauft. Fensterheber hinten links geht heute runter aber nicht mehr rauf. Zum Service gefahren, Kosten ca 180 EURO plus Einbau. Gebrauchtwagengarantie gilt dort nur für die Lohnkosten und 50% der Teile. Zuerst wollte der Händler nur nach Garantie abrechnen (also 90 Euro für mich) nach kurzem Hinweis auf Sachmängelhaftung ist der sofort umgesprungen und will den Rest dann doch übernehmen. Scheint so, dass die Garantie für den Händler und Käufer beiderseits gut ist, da viele Sachmängel grössten teils von der Garantie abgedekt sind und der Händler immer nur die Differenz drauflegen muss. Allerdings muss man diese wohl erst darauf hinweisen...
also zuerst mal ,die GW Garantie geht über eine Versicherung,also Händler extern.
Die Gewährleistung muß der Händler selber zahlen.
Völlig verständlich,das skrupellose Händler über GW abrechnen und sich sagen,wegen 90€ wird der Kunde kein Faß aufmachen und zahlen.
Das ist einfach nur peinlich,wenn man die Gewinnspanne zw. HEK und HVK eines Gebrauchtwagen sieht.
Zur Beweislage:
Es geht nicht darum,ob der Mangel beim Verkauf war oder nicht,sondern um den Nachweisdes Händlers,das der Mangel zum Verkaufszeitpunkt nicht war.
Gib nicht auf,denn das ist die Taktik der Anderen.
Zitat:
Original geschrieben von franz0371
Scheint so, dass die Garantie für den Händler und Käufer beiderseits gut ist, da viele Sachmängel grössten teils von der Garantie abgedekt sind und der Händler immer nur die Differenz drauflegen muss. Allerdings muss man diese wohl erst darauf hinweisen...
Hinweisen, ggf. hartnäckig bleiben!!!
Es gibt Gebrauchtwagengarantien, deren Leistungshöhe ist beschränkt, z.B. in der Gesamtsumme oder für einzelne Baugruppen (z.B. Motor max. 5000€, etc.). Wenn der Händler nun während der Zeit der Sachmängelhaftung über die Garantie abrechnet und den Eigenanteil übernimmt, könntest Du nach hinten raus (Sachmängelhaftung 6 Monate, Garantie i.d.R. 12Monate) nen Problem bekommen...
Besser also, der Händler übernimmt alles ohne über die Versicherung abzurechnen...