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Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung

Themenstarteram 5. Juni 2003 um 19:52

hallo,

hat jemand erfahrungen mit der gewährleistung bzw. sachmängelhaftung beim kauf eines gebrauchten kfz vom händler?

mir ist folgendes passiert: ich habe mir mitte märz, also vor ca. 10 wochen, einen gebrauchten audi s8 bei einem händler gekauft. das fahrzeug ist EZ 12/97 und hatte beim kauf 115.000km. im kaufvertrag ist nur von behobenen lack- und einem behobenen, kleineren blechschaden die rede. nun hat vorgestern mein (automatisches) getriebe den geist aufgegeben. laut einer audiwerkstatt ist der schaden irreparabel und ein austauschgetriebe müßte rein. der händler jedoch will das getriebe in einer anderen werkstatt reparieren lassen, was kostengünstiger sei, wogegen ich auch nichts einzuwenden habe, zumal ich auf diese arbeit auch wiederum 1 jahr garantie bekäme. an den kosten für diese reparatur will er mich jedoch zur hälfte beteiligen, mit der begründung, das auto sei zum schadenzeitpunkt schon 9.000km gefahren worden und wäre somit zum zeitpunkt des verkaufs in einem einwandfreiem zustand gewesen, da man wohl davon ausgehen müßte, daß sich ein getriebeschaden nicht erst nach 9.000km bemerkbar mache. weiß nun jemand, wie es sich mit der gewährleistung bzw. der sachmängelhaftung verhält?

noch einige dinge, die vielleicht wichtig zu erwähnen sind: für das fahrzeug wurde eine garantieversicherung abgeschlossen, die getriebeschäden mit einer höchstsumme von 3.000€ absichert. die sachmängelhaftung würde sich also nur über den diese höchstsumme übersteigenden betrag beziehen...so denke ich zumindest, oder?

kurz (2 wochen) nach dem kauf habe ich das auto in einer audiwerkstatt einer inspektion unterziehen lassen, hierbei wurden jedoch keinerlei getriebeschäden erkannt oder festgestellt...wohl auch deshalb nicht, weil hier nicht gezielt danach gesucht wurde.

bin für jede antwort dankbar.

Dirk

p.s. noch was...steht mir für die dauer der reparatur eigentlich ein ersatzfahrzeug zu? momentan habe ich eines, welches ich aufgrund der mob-garantie von audi wegen der ja erst kürzlich durchgeführten inspektion habe. aber ich denke mal, wenn die reparatur nicht bei audi durchgeführt wird, muß ich dieses wohl auch wieder abgeben...oder?!?

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8 Antworten

Du hast den Wagen von einem Audi Händler ???

Oder woher sonst?

Wenn er vom AZ kommt, dann hast Du eh eine Gebrauchtwagengarantie. Geht dann das Getriebe kaputt, kriegst Du auf Audi Gebrauchtwagen Garantie ein neues Getriebe.

Das Ersatzfahrzeug ist eine freiwillige Leistung durch Deinen Audi Partner. Einen Anspruch hast Du nicht. (Zur Klärung einfach mal die Hotline anrufen) Mob Garantie bekommst Du nur, wenn Du mit Deinem Wagen irgendwo liegen bleibst und nicht aus eigener Kraft zu einer Werkstatt kommst.

Das ist leider ein anderes Paar Schuhe.

Allerdings geben die meisten Händler einen Ersatzwagen, wenn man nur bestimmt genug danach fragt. Meist geben die dann im Sinne der Kundenzufriedenheit / Kundenbindung klein bei. Auch wenn es nur ein Basis Kleinwagen ist. Besser als laufen ist das doch allemal, oder?

Gilt nur zu klären wo Du Deinen Wagen gekauft hast.

Wenn es eine anderer Händler war, dann müsstest Du mal die Garantiebestimmungen genau studieren.

Bin da leider auch nicht so richtig involviert.

Gibt ja leider immer Paragraphen die alles ausschliessen können.

Gruss und Kopf hoch

Hi DuffyS8,

m.E. ist die Sache ganz klar. Der Händler muss das Getriebe auf Gewährleistung austauschen, nichts mit Garantie. Da das Getriebe auch kein Verschleissteil ist, kann er sich nicht rausreden. Er muss Dir innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf - egal wieviele Kilometer Du zurücklegst - alle defekten Sachen - keine Verschleissteile - ersetzen, erst nach den 6 Monaten musst Du beweisen, dass das Teil seit Anfang an eine Macke hatte. In Deinem Fall ist das mehr als eindeutig. Wo er das und wie auswechselt kann und muss Dir egal sein, Hauptsache er bringt es in Ordnung. Für diese Zeit hast Du auch keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, das ist eben Schicksal. Anders wäre es, wenn Du irgendwann mal später, wenn keine Gewährleistung mehr gilt liegenbleibst und den Audi immer bei Audi warten lassen hast. Dann haste den Anspruch auf alle Leistungen der Mobilitätsgarantie. In dem Fall geht das aber nicht. Wichtig ! Der Fall ist eindeutig Gewährleistung, also Du bist da aussen vor, musst also keinen Cent berappen. Und das er das auf Garantie machen will, ist ein linkes Ding. Dort will er sich um die Kosten drücken und Dich ordentlich dran beteiligen. In dem Fall hat der Händler (und natürlich Du, weill Du betroffen bist) mal ordentlich die Arschkarte gezogen, er will das Beste draus machen. Ich würde keinen Schritt auf ihn zugehen, eindeutigere Fälle wird es kaum geben ! Wenn er es nicht auf Gewährleistung machen will, ab zum Anwalt bzw. dann mal bei einem Profi (z.B. beim ADAC usw.) nachfragen und dann zum Anwalt dackeln ! Wie gesagt, was klareres als Deinen Fal gibt es nicht... auch nicht bei den 9000 Kilometern...

Alles Gute ! Berichte, wenn Du was neues hast ! :)

MfG René.

aus dem beitrag geht aber leider nicht hervor, wo der wagen gekauft wurde. sollte es ein händler einer anderen marke sein, kann sowas leider mal ausgeschlossen werden.

gruss

Hi Fabius,

ein Händler kann im Gegensatz zu einer Privatperson - nie die Sachmängelhaftung = Gewährleistung ausschliessen !

Daher ist der Kauf beim Händler immer die bessere Alternative, sofern es sich nicht z.B. um einen Jahreswagen handelt, bei dem der Hersteller sowieso 2 Jahre Garantie drauf gibt !

Ein Händler kann wie gesagt nie die einjährige Gewährleistung ausschliessen, daher ist DuffyS8 meines Erachtens fein raus... aber Recht haben und bekommen ist ja bekanntermassen immer zweierlei und manchmal mit immensem Zeit- und Geldaufwand verbunden... ich hoffe DuffyS8 berichtet mal über den weiteren Verlauf !

MfG René.

Themenstarteram 7. August 2003 um 20:08

hallo,

der thread ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht interessiert's ja doch noch jemanden...

also...den audi hatte ich bei einem freien händler gekauft, also kein audi-händler. und er ist auch NUR händler, hat also keine werkstatt. nach langem hin und her haben sich sowohl der händler als auch die garantieversicherungsgesellschaft darauf geeinigt, daß das getriebe repariert wird, und zwar bei einer firma im ruhrpott, welche sich auf die reparatur von automatikgetrieben spezialisiert hat. das austauschgetriebe mit ca. 8.000€ bei audi war sowohl der versicherung als auch dem händler zu teuer (der händler mußte sich anteilig an den kosten beteiligen).

nun denn, die reparatur dauerte insgsamt fast sieben(!!!) wochen, was ich noch zähneknirschend hinnahm. vor knapp 3 wochen, samstags, bekam ich ihn dann wieder. doch schon am nächsten tag bemerkte ich, daß das getriebe undicht war und (kleinere) mengen an öl verlor. ich also montags wieder die firma angerufen, die das getriebe instandgesetzt hat, wo man mir dann sagte, daß sie natürlich diesen mangel beheben werden. ich sollte dann die woche drauf montags vorbeikommen, da sie momentan keine zeit und personalmangel hätten. fahren könne ich solange noch, da der ölverlust gering war. die woche drauf montags hab ich mich dann ins auto gesetzt, wollte da hoch fahren, doch schon nach ca. 30km...getriebe schaltet auf notprogramm und ruckelt nur noch ziemlich unsanft. hab mich dann entschlossen, wieder nach hause zu fahren, die fahrt in die werkstatt hätte das getriebe wohl nicht mehr überlebt.

wieder zu hause, rief ich die firma an, die mir dann sagte, sie kämen am nächsten tag, spätnachmittags, das auto abholen, würden sich aber vorher telefonisch melden. dienstags rief ich dann den händler an, bei dem ich das fahrzeug gekauft hatte und berichtete ihm...schließlich ist ER für die mängelbeseitigung verantwortlich. gleichzeitig setzte ich ihm per einschreiben eine frist von 2 wochen (bis 13.8.), den schaden zu beseitigen...nochmals sieben wochen wie beim ersten mal wollte ich keinesfalls mehr warten. er sagte mir beim telefonat, er würde sich mit der werkstatt in verbindung setzen (diese hat IHM schließlich garantie für ein jahr auf die reparatur gegeben, ER war der auftraggeber, nicht ich), und mich dann am nächsten tag zurückrufen. seither habe ich weder was von der werkstatt noch vom händler gehört...und das auto steht natürlich immer noch fahruntüchtig bei mir vor der tür.

mittlerweile ist die sache beim rechtsanwalt, denn es ist wohl ziemlich unwahrscheinlich, daß das auto bis nächsten mittwoch wieder mängelfrei sein wird. in dem fall werde ich vom vertrag zurücktreten...nur bis ich dann mein geld wieder hab, kann noch viel zeit ins land gehen...falls der händler nicht vorher bankrott macht :-(

werde an gebener stelle hier weiter berichten.

to be continued....

gruß,

Dirk (der die schnauze bis oben hin gestrichen voll hat!)

Lass Dich nicht entmutigen.

Kann der Wagen ja nichts für. Sind wieder Fachidioten am Werk. Wie auch immer. Wenn der Wagen dann mal so schaltet, wie gewünscht, dann hast Du mit dem Wagen so richtig Spass in den Backen.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von DuffyS8

in dem fall werde ich vom vertrag zurücktreten...nur bis ich dann mein geld wieder hab, kann noch viel zeit ins land gehen...falls der händler nicht vorher bankrott macht :-(

Es ist leider immer wieder das gleiche Problem.

Recht haben - Recht bekommen - Forderungen durchsetzen, ist leider nur auf dem Papier eine Folge.

Schade, daß sich viele Leute über vermeintliche Schnäppchen bei windigen Händlern freuen und nachher realisieren müssen, daß es wahrscheinlich billig und nicht preiswert war.

Trotzdem! Viel Glück und Erfolg.

Leider gibt es nur eine handvoll kompetente Werkstätten, die man mit der Überholung eines Automatikgetriebes betrauen kann. Die Dinger sind mittlerweile so komplex, daß selbst die Hersteller sofort austauschen. Normalerweise sind Getriebeautomaten ja sehr zuverlässig. Ich kann Dir nur empfehlen, werde das Auto los, auf die eine oder andere Art

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