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Querlenker - Gewährleistung?

Themenstarteram 21. Dezember 2005 um 11:18

Hallo Leute,

bitte nicht gleich hauen wenn ich mit dem Thema hier falsch bin!

Ich hab ja meinen vor ca. 2 Monaten erworben. Und der Händler gibt ja definitiv ´ne Gewährleistung drauf.

Hat er mir so erklährt: "Alles was am Wagen dran ist, muß ordnungsgemäß funktionieren."

War jetzt bei meinem freundlichen den ich gut kenne, wegen der Querlenker, naja ihr wisst ja, diverse Lager. So, kosten hier Kosten da...

Sind dann auf dass Gewährleistungsthema gekommen.

Die Lager sind ja eigentlich Verschleißteile. -> Keine Gewährleistung!

Die hab ich aber nicht in einem oder zwei Monaten tot gefahren. -> Waren also schon hin, als ich den Wagen geholt habe.

Aber eigentlich muss doch alles i.O. sein wenn ich den Wagen kaufe, laut Gewährleistung!

Kann ich jetzt nochmal hin und sagen, hier Jungs... geht dann auf eure Kappe!

Oder zählt dass nicht zur Gewährleistung? Oder wie? Oder was?

Hat da jemand verlässliche Infos?

Grüße Rico

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13 Antworten
am 21. Dezember 2005 um 11:54

Hallo,

die Gebrauchtwagengarantie hat das bei mir übernommen. Das ist immer die Frage, muß der Händler zahlen, oder darf/kann er es über die Versicherung laufen lassen? Immerhin muß man im letzteren Fall einen Teil selbst zahlen....

Gruß,

hotel-lima

Themenstarteram 21. Dezember 2005 um 12:01

Hmm... die Gebrauchtwagengarantie bietet der Händler doch nur optional an. oder ist dass wie bei der Gewährleistung, dass ich die automatisch beim Kauf bekomme?

fragender Rico

am 21. Dezember 2005 um 12:06

Hallo,

Gebrauchtwagengarantie ist Pflicht. Wenn Du den Wagen bei einem Händler gekauft hast, dann hast Du auch Garantie.

Gruß,

hotel-lima

Themenstarteram 21. Dezember 2005 um 14:16

Na dass ist ja klasse. Wenn ich mich recht entsinne meinte der Verkäufer, die kann ich gegen Aufpreis dazu bekommen.

Na dann werd ich ihn direkt mal anrufen!

Herzlichen Dank!!!

am 21. Dezember 2005 um 14:19

Hallo,

gegen Aufpreis ist gut. Gegen Aufpreis gibt es höchstens eine erweiterte Garantie. Aber eine "Grundgarantie" ist gesetzlich vorgeschrieben und die darf der Verkäufer auch nicht gesondert berechnen.

Gruß,

hotel-lima

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

Hallo,

Gebrauchtwagengarantie ist Pflicht. Wenn Du den Wagen bei einem Händler gekauft hast, dann hast Du auch Garantie.

Gruß,

hotel-lima

Falsch Falsch und nochmal Falsch!

Du hast eine Gesetzesgrundlage die eine Sachmängelgewährleistung und keine Garantie vorschreibt, das sind 2 völlig verschiedene dinge!

Die Sachmängelhaftung schließt alle VERSTECKTEN Fehler ein die schon beim Kauf vorhanden waren. Der Gesetzgeber weisst dabei die Beweispflicht in der ersten 6 Monaten dem Verkäufer zu das heisst er muss beweisen das der Fehler erst nach dem Kauf aufgetreten ist oder das es sicht nicht um einen versteckten Mangel gehandelt hat.

Danach kehrt sich die Beweislast um. In beiden fällen ist es meist unmöglich oder unrentabel dies zu beweisen.

Der Händler kann außerdem die Sachmängelhaftung von 2 auf 1 Jahr verkürzen. In deinem Fall kann das ganze durchaus über die Gewährleistung laufen.

Aber ACHTUNG! Es gibt auch Tricks der Händler sich aus der Gewährleistung zu stehlen indem sie einfach ein übergabeprotokoll anfertigen und dort ankreuzen das alles alt und reparaturbedürftig ist, denndann handelt es sich nicht um einen versteckten Mangel. Wenn du dann sowas "nebenbei" unterschreibst hast du keinerleih ansprüche wie bei Privatkauf und leider sehen das die Gerichte bisher auch so

Hoffe ich konnte für eine Gewisse aufklärung sorgen ...

am 22. Dezember 2005 um 14:52

Hallo,

ok, mag sein. Die Frage ist, ob der Händler in den ersten 6 Monaten unabhängig von einer evtl. Garantieversicherung zahlen muß. Die Garantie übernimmt ja meist nicht die gesamten Kosten (ab gewissem Alter bzw. KM-Laufleistung).

Tatasche ist aber, daß man bei jedem anständigen Händler automatisch eine Gebrauchtwagengarantie für 1 Jahr bekommt und zwar ohne Aufpreis. Bei den letzten 3 Autos, die ich gekauft habe, war das jedenfalls so.

Alles andere ist unseriös würde ich sagen.

Gruß,

hotel-lima

apial hat das völlig korrekt beschrieben. Ein weiterer, inzwischen verbreiteter Trick,wie sich die Händler aus der Gewährleistung schleichen, ist die Exportgeschichte. Gegen einen geringen Preisnachlaß läßt sich der Händler einen Zusatz unterschreiben, in dem der Käufer erklärt, er kaufe das Fahrzeug für den Export. Und schon ist der Händler aus jeglicher Haftung raus.

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 15:38

Also ich hab heut mit ´nem guten Bekannten telefoniert, der ist Gebrauchtwagenverkäufer beim VW/Audi-Autohaus.

Der meint dass die Gebrauchtwagengarantie beim Kauf nicht immer dabei ist, und mittlerweile viele (auch seriöse) Autohäuser die nur gegen Aufpreis dazugeben.

Da gibts wohl ´ne Rückrufaktion von Audi bezüglich der Querlenker bzw. diverser Lager für bestimmte Baujahre. Da muss ich mal schauen ob meiner dazu gehört, denn dann könnte ich die ganze Sache auf diesem Wege regeln.

Weiß vieleicht einer von euch welche Bj. da mit reinfallen?

Ansonsten habe ich aber gute Chancen über die Gewährleistung. Weil ich nix weiter unterschrieben hab.

Werd mir aber meinen Kaufvertrag nochmal zu Gemüte führen.

Zitat:

Original geschrieben von rico A8

Da gibts wohl ´ne Rückrufaktion ...

Das war keine Rückrufaktion, sondern eine Überprüfungsaktion ohne Anspruch auf Ersatz.

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 12:28

So hab meinen alten Tread nochmal rausgekramt. vieleicht kann ja der ein oder andere Gebrauchtwagenkäufer die Infos brauchen!

Laut Aussage des Autohauses hat Audi diese Geschichte doch auf einer Kulanzbasis geregelt. Aber nur bis zum 30.11.2005 für bestimmte Baujahre (meiner war dabei, aber ich war zu spät)

Hab jetzt nochmal mit dem netten Herren des Ah telefoniert bei dem ich den Wagen erstanden habe. Und wir haben uns so geinigt, dass ich etwas zu den reinen Materialkosten dazugebe. Den Rest übernehmen die!

Find ich fair, weil die Materialkosten im Gegensatz zu den Arbeitsstunden verschwindend gering sind.

Grüße...

am 17. Januar 2006 um 12:57

Thema Querlenker....

 

Meiner A8 ist BJ 97 und wurde letzen jahr (also anfang 2005 kontrolliert) - alles OK - jetzt letzte woche beim ölwechsel - 2 Querlenker kaput - ich habe letzen jahr nicht mehr als 20Tkm gefahren - heist aber nichts - Verschleiss teil......

Naja, ist ja schon komisch das die 190.000 km gehalten hat und innerhalb 20Tkm völlig kaput ist - und das keiner das gesehen hat bei check in Januar 2005....

Mein "Freundlichen" Audi werkstatt wollte dafür (Oben Querlenker, andere seite unten Querlenker und 1 Sporstange) mit arbeitslohn knap 1000 euro.......

Ich habe schon versucht mit dem "rückruf aktion" , anwort war einfach - "Ist vorbei und Sie haben ja 20.000 km gefahren"...

Ab zur Bank um Geld zuholen.....

Kim

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 16:23

Also mit dem sehen ist das "sone" Sache. Da sieht man nicht viel, es sei denn die sind so fertig dass der Gummi schon aus den Lagern fällt. Eigentlich merkt man es nur an den unangenehmen Geräuschen auf unebener Straße, oder man beobachtet das Spiel der Lager auf der Hebebühne wenn man die Aufhängung stark bewegt. Vieleicht haben die dass letztes Jahr nicht kontrolliert, und jetzt war es eben schon sichtbar!

Bei mir ist es auf beiden Seiten unten und auch die Spurstangenköpfe. Lass in einer Freien machen! Da bezahlst du sicher nur 600 Klamotten mit original Audi Teilen.

Mit !Billigplunder! vieleicht sogar nur 400 bis 500. Aber davon rate ich dir ab!

Viel Glück!

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