Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf von Händler
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig...
Folgendes ist bei mir der fall:
Ich habe mir im März einen Ford Mondeo Bj 94 mit Tüv bis 07/07 für 1000Euro bei einem Ford Händler gekauft.
Ich habe einen einwandfreien Kaufvertrag.
Er sagte mir bei Kauf, er ürde ohne Probleme über den Tüv kommen.
Nun habe ich folgende Mängel in der letzten Woche festgestellt:
Klima Anlage geht nicht (habe ich vorher nicht gebraucht)
Auto verliert irgendwohin Kühlwasser ca 1 Liter auf 2500km
Der Auspuff ist ab Kat durchgerostet und er fängt an zu blasen.
Der 1. Fehler wäre mir ja noch egal, der zweite Fehler ist schon brisanter aber mit dem Auspuff komme ich nicht durch den Tüv.
So wie ich jetzt gelesen habe, haftet der Verkäufer da er ja eine gesetzliche Garantie geben muss.
Das trifft auch auf den Auspuff zu oder?Auf die Klimaanlage ja auch und das Wasserproblem ja eigenlich auch oder?
Danke Patrick
9 Antworten
Wenn du einen einwandfreien Kaufvertrag hast solltest du eine Gewährleistung bekommen. Sprich den Verkäufer einfach mal darauf an.
btw. Ich glaube du bist in der falschen Sparte.. xD
hier ist das e34 forum. cford is eins untendrunter xD
ist mir klar das ich nicht her gehöre...
aber sonst weiß da niemand genaueres...
Und BMW fahrer sind nunmal die besten 🙂
Hallo,
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Händler zwei Jahre lang für die Fehlerfreiheit der Ware einstehen – für neue als auch für gebrauchte Produkte. Dies ist die so genannte gesetzliche Gewährleistung, die der Händler nicht eliminieren kann – allenfalls für gebrauchte Waren auf ein Jahr reduzieren.
Ich denke du solltest die Mängel mit Deinem Händler einmal durchsprechen und abwarten wie er die Angelegenheit zu regeln gedenkt.
Unter umständen steht auch einer Judikativen Lösung im Raum.
was kann man bei einem 13Jahre alten Wagen mit 6Mon.Tüv für 1000e verlangen?
Mit solchen Mängel muß man doch rechnen.Nur weil der Verkäufer sagt,der Wagen kommt problemlos übern Tüv muß es,wie du siehst,noch lange nicht so sein.Nach der Aussage,hätte ich ihm 50€ in die Hand gedrückt und um eine neue HU gebeten.
Wenn du jetzt Forderungen an den Händler stellen möchtest,mußt du dich schon beeilen.
So besagt § 476 BGB, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war.
Moin,
Nur das die Mängelhaftung NICHT auf Verschleißteile gilt ... also z.B. Klimakühlmittelverlust und Auspuff gar nicht gilt, da das eine ein Betriebsstoff ist und das andere ein Verschleißteil. Selbst wenn der Wasserverlust an der Wapu stattfindet ... haste da kaum Chancen. Und bedenke bitte auch ... das eine Mängelbehebung seitens des Händler ZEITWERTGERECHT erfolgen darf, also mit GEBRAUCHTEN Teilen ...
MFG Kester
das muss aber ein schlechter händler sein der einen altwagen nicht als teileträger oder exportwagen verkauft
allerdings kann man beim alten wagen auch nicht erwarten das alles noch wie am ersten tag ist
der kaufpreis allein sagt normal schon das ne menge reparaturen kommen werden
ich hatte auch ma nen käufer hier gehabt
der hat sich nen nagel in den reifen gefahren
wollte auf garantie nen neuen haben
aber zu deinem ärger
frag beim händler ob er dir entgegen kommt
wenn ned kannst es dir aussuchen ob du zum anwalt gehst und unter unständen auf ner rechnung von mehreren hundert euro sitzen bleiben willst
oder du kaufst für 30 eus nen neuen pott und baust den an
auspuff beim mondeo ist nicht teuer
die halten eh ned lang
ne andere frage (oder denkanstoss)
wenn ford angibt dein wagen soll bei 90 im schnitt nur 6 liter sprit brauchen , er aber tatsächlich 8 braucht
ist das dann auch ein garantiefall? nachbesserung?
normal wird sowas hingenommen
normal müsste man auch hinnehmen das alle 10-15 jahre eine dichtung mal den geist macht
Ja,
wie einer meiner Vorredner bereits sagt, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, wenn Du März gekauft hast würde ich spätestens im August hin gehen.
Bei der Klima kommt es ja drauf an was defekt ist. Fehlt nur Kühlmittel ist es sicher kein Garantiefall, ist der Kompressor defekt sieht es wohl anders aus, wobei ich es technisch nicht beurteilen kann ob es sich bei jenem um ein Verschleißteil handelt, in meiner Aussage gehe ich mal von einem NEIN aus.
Auspuff ist Verschleiß, wie auch schon gesagt wurde. xbay 30-40 EUR ein bisschen basteln und ruhe ist...bis der nächte Winter und das nächste Salz kommt😁
Kühlwasserverlust kann ich nichts zu sagen.
Muss aber in der Tat ein nicht besonders heller Händler sein, wenn er das Ding mit Garantie verkauft hat, wenn er das tatsächlich gemacht hat, sag mir bitte wo der ist, da muss ich auch hin🙂
Ich denke eh dass es da einer Reform des Gesetzes bedarf. Ist total blödsinnig pauschal zu sagen dass ein auto egal wie alt mit Garantie verkauft wird, außer ausgeschlossen. Es müsste meiner ansicht nach umgekehrt sein, dass die Händler Garantie geben können, aber nicht müssen, das Würde den Gebrauchtwagenmarkt, speziell mit alten Autos sicher beleben. Ein sinnvolle Grenez könnte bei 8-10 Jahren gezogen werden.
Gute Nacht🙂
Zitat:
Original geschrieben von Ps305
Hallo,ich hoffe ich bin hier richtig...
Folgendes ist bei mir der fall:
Ich habe mir im März einen Ford Mondeo Bj 94 mit Tüv bis 07/07 für 1000Euro bei einem Ford Händler gekauft.
Ich habe einen einwandfreien Kaufvertrag.
Er sagte mir bei Kauf, er ürde ohne Probleme über den Tüv kommen.
Nun habe ich folgende Mängel in der letzten Woche festgestellt:
Klima Anlage geht nicht (habe ich vorher nicht gebraucht)
Auto verliert irgendwohin Kühlwasser ca 1 Liter auf 2500km
Der Auspuff ist ab Kat durchgerostet und er fängt an zu blasen.Der 1. Fehler wäre mir ja noch egal, der zweite Fehler ist schon brisanter aber mit dem Auspuff komme ich nicht durch den Tüv.
So wie ich jetzt gelesen habe, haftet der Verkäufer da er ja eine gesetzliche Garantie geben muss.
Das trifft auch auf den Auspuff zu oder?Auf die Klimaanlage ja auch und das Wasserproblem ja eigenlich auch oder?Danke Patrick
Ich glaube nicht das der Handler dir das auto für den preis mit gewährleistung verkauft hat. Steht es etwas von Bastlerauto in dein vetrag? Der Handler hatte dich das auto nicht verkaufen mussen da die normale preis für ein ford mondeo mit gewährleistung würde denn auf 2800 euro kommen. Neu Tuv hatte die ganze sache erledigt. Kein gericht wird dir recht geben weil für den preis kanns du nur ein schrott kaufen.
Würdest du selber als Handler ein auto für 1000 euro mit garantie verkaufen?
Gewährleistung ist kein Garantie.