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Gewährleistung bei gebrauchten Wagen

Themenstarteram 8. September 2016 um 14:31

Hallo liebe Gemeinde,

liege mit einem Autohaus im Klinsch und bin kurz davor, den ganzen Kram einem Anwalt zu geben.

Wollte aber vorher noch mal eure Meinung hören....

Und zwar habe ich vor 2 Monaten einen Gebrauchten Wagen gekauft, Vertragsverhältnis:

Händler - Privatperson.

So lautet auch der Kaufvertrag. Zusätzlich habe ich eine Garantie der Multipart abgeschlossen.

Jetzt ist es so, dass ein Teil in Höhe von 1800 Euro defekt ist und eine Reparatur nötig ist.

Ich berufe mich darauf, dass das Autohaus die Reparatur zahlen muss, weil es

a) 1 Jahr Gewährleistung gibt (gesetzlich vorgeschrieben!)

b) die Beweislastumkehr noch nicht greift.

Das Autohaus argumentiert, ich hätte die Garantie abgeschlossen und alles würde da rüber geregelt.

Würde heissen:

Reparatur 1800 Euro

mein Anteil: mindestens 1000 Euro.

Das bin ich nicht bereit zu zahlen.

Davon natürlich abgesehen:

Wie stuft ihr die Sache ein?

Kann ein Händler die gesetzliche Pflicht einfach umkurven und damit ausser Kraft setzen?

ich danke vorab!

Grüße aus Düsseldorf

Chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chrisfo103 schrieb am 8. September 2016 um 19:09:41 Uhr:

nochmal ein paar Fakten:

abgeholt habe ich den Wagen am 30.6.2016

Fehler aufgetreten am 25.8.2016 beim Bosch Dienst (Fehlercode habe ich schriftlich)

das heisst, es waren nicht mal 2 Monate vergangen!!

ausserdem möchte ich erwähnen, dass ich in dieser Zeit nur 1700 km gefahren bin.

und der Kaufpreis (Cabrio) lag deutlich über 10K.

Damit ist der Händler in der GEWÄHRLEISTUNG.

Punkt aus und Ende.

Gewährleistung gilt 2 Jahre, bei Gebrauchtkauf (nicht nur Fahrzeuge) kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr kürzen. Das muß im Kaufvertrag stehen.

Jetzt zu deinem Fall:

Innerhalb der ersten 6 Monate wird unterstellt das der Fehler schon bei Übergabe des Gegenstandes vorhanden war ( in deinem Fall dein Fahrzeug) danach gilt die Beweislastumkehr.

Du must nicht die Garantie in Anspruch nehmen, dann muss du einen Eigenanteil bezahlen.

Der Händler will, das machen alle Händler gerne, auf die Garantie verweisen.

Damit ist er RAUS.

Lass dich auf das Spiel nicht ein.

DU hast einen Anspruch auf Gewährleistung, ohne das du zahlen musst. Punkt Aus und Ende.

Als Zusatz: Ob du 1700km oder 17000 km gefahren bist ist völlig egal.

Der Händler ist hier in der Pflicht.

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Themenstarteram 9. September 2016 um 16:26

Keiner zwingt einen, Händler zu sein!

Und Gesetz ist Gesetz....

Dann zeig mir das Gesetz, was den Händler eindeutig in dem Fall dazu verdonnert, den Mangel zu beheben.

Jetzt bleib mal entspannt und lies Dir die Garantiebedingungen nochmal genau durch. Kostenbeteiligung an Arbeitskosten habe ich noch nie gehört.

Und überlege, ob es nicht sinnvoller ist, durch den Einbau eines Neuteiles mit kleiner Eigenbeteiligung damit für den Rest der Lebensdauer des Fahrzeuges Ruhe zu haben.

 

Zitat:

@Chrisfo103 schrieb am 9. September 2016 um 18:26:46 Uhr:

Keiner zwingt einen, Händler zu sein!

Und Gesetz ist Gesetz....

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 8. September 2016 um 20:22:50 Uhr:

Zitat:

@Chrisfo103 schrieb am 8. September 2016 um 19:09:41 Uhr:

nochmal ein paar Fakten:

abgeholt habe ich den Wagen am 30.6.2016

Fehler aufgetreten am 25.8.2016 beim Bosch Dienst (Fehlercode habe ich schriftlich)

das heisst, es waren nicht mal 2 Monate vergangen!!

ausserdem möchte ich erwähnen, dass ich in dieser Zeit nur 1700 km gefahren bin.

und der Kaufpreis (Cabrio) lag deutlich über 10K.

Damit ist der Händler in der GEWÄHRLEISTUNG.

Punkt aus und Ende.

Gewährleistung gilt 2 Jahre, bei Gebrauchtkauf (nicht nur Fahrzeuge) kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr kürzen. Das muß im Kaufvertrag stehen.

Jetzt zu deinem Fall:

Innerhalb der ersten 6 Monate wird unterstellt das der Fehler schon bei Übergabe des Gegenstandes vorhanden war ( in deinem Fall dein Fahrzeug) danach gilt die Beweislastumkehr.

Habe ich einen denkfehler? Der Wagen wurde am 30.06.2016 an den TE übergeben und der Fehler trat 2 Monate später auf (beweisbar). Damit hat doch der TE den Beweis, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Somit ist der Händler raus, da er nicht für Mängel haftet, die nach der Übergabe auftreten.

Ja du hast eine Denkfehler.

Der Händler muss beweisen das der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.

Erst nach 6 Monate gibt es die "Beweislastumkehr"

Der Händler ist hier nicht raus. Der Händler ist in der Pflicht.

Aber die Händler wälzen das gerne auf die Garantie ab, da muss der Käüfer, in Abhängigkeit der Fahrleistung einen Eigenanteil bezahlen.

Ich hoffe du kannst mir Folgen?

Nochmals:

Auto gekauft PUNKT

Fehler nach 2 Monate PUNKT

VERKÄUFER IST HIER IN DER PFLICHT---->Gewährleistung (nicht Garantie)

Innerhalb von 6 Monaten ist immer der gerwerbliche Verkäufer in der Pflicht.

Ein gewerblicher Händler kann die Gewährleistung im Vertrag auf 12 Monate kürzen (er kann die Gewährleistung nicht komplett ausschließen).

Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung KOMPLETT ausschließen.

Muß aber im Kaufvertrag auch erwähnt sein.

Bitte lest euch dazu diesen Artikel durch:

http://www.channelpartner.de/a/...garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Aut

Du hast einen sehr wichtigen Punkt vergessen, nämlich wenn es ein "Sachmangel" ist.

Wenn es aufgrund Alter und Laufleistung halt normale Abnutzung oder Verschleiß ist, dann nicht. Das seh ich hier etwas strittig.

Wenn der erste Eintrag im Fehlerspeicher 2 Monate nach Übergabe gemacht wurde hat der Händler den Beweis das der Fehler erst danach aufgetreten ist und nicht schon beim Verkauf.

Einige Hier gehören wohl auch zu der Sorte die grundsätzlich Alles reklamieren und wehe der Händler spurt nicht.

Das ABS ist Sicherheitsrelevant, da wird sicher kein Fehler auf gut Glück gespeichert und das man einen Fehler löscht und Der dann erst wieder 2 Monate nach Verkauf auftritt ist eher Unwahrscheinlich.

Je Älter eine Karre ist desto wahrscheinlicher treten nach dem Kauf Schäden auf und ein E 46 ist eine alte Karre.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 9. September 2016 um 22:38:43 Uhr:

 

Das ABS ist Sicherheitsrelevant, da wird sicher kein Fehler auf gut Glück gespeichert und das man einen Fehler löscht und Der dann erst wieder 2 Monate nach Verkauf auftritt ist eher Unwahrscheinlich.

Je Älter eine Karre ist desto wahrscheinlicher treten nach dem Kauf Schäden auf und ein E 46 ist eine alte Karre.

Naja, ich hatte z.B. mal einen Fehler am ESP-Steuergerät. Da fiel das ESP immer mal wieder aus. Anfangs sehr selten dann immer öfters (ging über Jahre). Das erste mal war Ende März und dann dachte ich schon, es wäre weg, aber mit den ersten kalten Tagen kam der nächste Ausfall.

Klar sind solche Fehler eher selten, aber bei weitem nicht ausgeschlossen, ergo der Händler muss beweisen, dass dieser Fehler noch nie da war (Fehlerspeicher kann gelöscht werden).

Bei einem sicherheitsrelevantem Teil wie dem ABS-Block würde ich mich nicht darauf verlassen das der Fehler nach dem Löschen nicht noch in einem anderen Bereich gespeichert ist.

Wenn der Fehler schon mal da gewesen sein sollte und der Händler sagt Nein müsste man beweisen das Er den Speicher mal gelöscht hat, bzw müsste man das Datum der Löschung kennen.

Da bleibt nur zu hoffen das der Boschdienst den Speicherinhalt gesichert hat oder zumindest nicht gelöscht. Gibt immer wieder Helden der Arbeit die Fehlerspeicher löschen ohne vorher den Inhalt zumindest zu sichern oder Auszudrucken.

Aber da ja BMW recht großzügig Fahrzeugdaten speichert wäre es wohl nicht verkehr dort mal eine Diagnose machen zu lassen, vielleicht können Die auch an Daten zurückgreifen die längst im Fahrzeug gelöscht sind weil Die noch bei BMW auf dem Server liegen. Sollte man halt nicht zwingend bei dem Händler machen lassen wo man gekauft hat.

Meine Lösung wäre über die Versicherung abrechnen und den Eigenanteil mit dem Händler teilen. Dann hat man was Neues drin und kein Gebrauchtteil unbekannten Zustandes. Und das ein Händler bei einem E46 ein Neuteil auf eigene Kosten einbaut halte Ich für wenig Wahrscheinlich.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. September 2016 um 15:51:11 Uhr:

Wenn der Fehler schon mal da gewesen sein sollte und der Händler sagt Nein müsste man beweisen das Er den Speicher mal gelöscht hat, bzw müsste man das Datum der Löschung kennen.

Nein, genau das ist nicht der Fall. In den ersten 6 Monaten muss der Händler sein "Nein" beweisen und nicht umgedreht.

Er hat doch den Beweis, laut Fehlerspeicher ist Er 2 Monate nach dem Verkauf erstmals aufgetaucht, somit war das Teil beim Verkauf noch in Ordnung.

Die Gewährleistung sagt nicht das das der Händler in den ersten 6 Monaten für jeden Schaden zahlen muss. Er muss nur den Beweis führen das Er beim Verkauf noch nicht vorhanden war = Fehlerspeichereintrag.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. Sep. 2016 um 16:43:45 Uhr:

Er hat doch den Beweis, laut Fehlerspeicher ist Er 2 Monate nach dem Verkauf erstmals aufgetaucht, somit war das Teil beim Verkauf noch in Ordnung.

Ein Bauteil denkt sich ja nicht von heute auf morgen gehe ich Kaputt, meistens ist irgend eine Dichtung/Schlauch porös und langsam tropft es in die Elektronik oder ein Bauteil läuft lange noch außerhalb der Toleranz sorgt dadurch aber für erhöhten Verschleiß(hier nicht im Sinne der Gewährleistung) an der Mechanik was dann früher oder später zum Ausfall führt... Und hier sind wir wieder bei dem Gutachter...

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. September 2016 um 16:43:45 Uhr:

Er hat doch den Beweis, laut Fehlerspeicher ist Er 2 Monate nach dem Verkauf erstmals aufgetaucht,

Genau dieses "erstmals" gilt es aber zu beweisen und das ist oft nicht möglich.

Themenstarteram 15. September 2016 um 14:30

kurzes Update:

Sache läuft jetzt über einen Anwalt, der schreibt erst mal das Autohaus an...

Unterm Strich sieht er es genauso wie ich (was nichts heissen muss, ist schon klar)...

also, ich werde Euch auf dem Laufenden halten...

Hoffen wir das Beste....

Grüße

Chris

Ja logisch, der Anwalt will ja das Mandat. Der wird bei der geringsten Aussicht auf Erfolg natürlich erstmal auf Deiner Seite stehen.

Ich bin gespannt.

Themenstarteram 11. Oktober 2016 um 15:34

So, wen es hier noch interessiert: habe gewonnen! Händler repariert inkl. Ersatzwagen. Kosten des Anwalts muss er tragen....

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