Gewährleistung bei gebrauchten Wagen

Hallo liebe Gemeinde,

liege mit einem Autohaus im Klinsch und bin kurz davor, den ganzen Kram einem Anwalt zu geben.
Wollte aber vorher noch mal eure Meinung hören....

Und zwar habe ich vor 2 Monaten einen Gebrauchten Wagen gekauft, Vertragsverhältnis:
Händler - Privatperson.
So lautet auch der Kaufvertrag. Zusätzlich habe ich eine Garantie der Multipart abgeschlossen.

Jetzt ist es so, dass ein Teil in Höhe von 1800 Euro defekt ist und eine Reparatur nötig ist.

Ich berufe mich darauf, dass das Autohaus die Reparatur zahlen muss, weil es
a) 1 Jahr Gewährleistung gibt (gesetzlich vorgeschrieben!)
b) die Beweislastumkehr noch nicht greift.

Das Autohaus argumentiert, ich hätte die Garantie abgeschlossen und alles würde da rüber geregelt.
Würde heissen:
Reparatur 1800 Euro
mein Anteil: mindestens 1000 Euro.

Das bin ich nicht bereit zu zahlen.

Davon natürlich abgesehen:
Wie stuft ihr die Sache ein?
Kann ein Händler die gesetzliche Pflicht einfach umkurven und damit ausser Kraft setzen?

ich danke vorab!
Grüße aus Düsseldorf

Chris

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Zitat:

@Chrisfo103 schrieb am 8. September 2016 um 19:09:41 Uhr:


nochmal ein paar Fakten:
abgeholt habe ich den Wagen am 30.6.2016
Fehler aufgetreten am 25.8.2016 beim Bosch Dienst (Fehlercode habe ich schriftlich)

das heisst, es waren nicht mal 2 Monate vergangen!!
ausserdem möchte ich erwähnen, dass ich in dieser Zeit nur 1700 km gefahren bin.

und der Kaufpreis (Cabrio) lag deutlich über 10K.

Damit ist der Händler in der GEWÄHRLEISTUNG.
Punkt aus und Ende.
Gewährleistung gilt 2 Jahre, bei Gebrauchtkauf (nicht nur Fahrzeuge) kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr kürzen. Das muß im Kaufvertrag stehen.
Jetzt zu deinem Fall:
Innerhalb der ersten 6 Monate wird unterstellt das der Fehler schon bei Übergabe des Gegenstandes vorhanden war ( in deinem Fall dein Fahrzeug) danach gilt die Beweislastumkehr.
Du must nicht die Garantie in Anspruch nehmen, dann muss du einen Eigenanteil bezahlen.
Der Händler will, das machen alle Händler gerne, auf die Garantie verweisen.
Damit ist er RAUS.
Lass dich auf das Spiel nicht ein.
DU hast einen Anspruch auf Gewährleistung, ohne das du zahlen musst. Punkt Aus und Ende.

Als Zusatz: Ob du 1700km oder 17000 km gefahren bist ist völlig egal.
Der Händler ist hier in der Pflicht.

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Was gewonnen. Ist doch in der kurzen Zeit nicht zu einem Prozess gekommen. Der Händler hat wohl den Rückzieher gemacht.

Die Anwaltskosten sind dennoch nicht Sache des Händlers.

Naja, der Händler wird wohl nachgegeben haben inkl. der Anwaltskosten.

Das hätte er auch billiger haben können.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. Oktober 2016 um 19:33:01 Uhr:


Naja, der Händler wird wohl nachgegeben haben inkl. der Anwaltskosten.
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Zitat:

@rudi333 schrieb am 11. Oktober 2016 um 21:29:55 Uhr:


Das hätte er auch billiger haben können.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 11. Oktober 2016 um 21:29:55 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. Oktober 2016 um 19:33:01 Uhr:


Naja, der Händler wird wohl nachgegeben haben inkl. der Anwaltskosten.

..datt stimmt, hätte er sich gleich "Einsichtig" gezeigt..
Manche lernen es halt einfach nicht..da muss erst der Anwalt eingeschaltet
werden..
So sind die kosten alleine für den RA wahrscheinlich höher, als der Reparatur-Wert.
Vlt. ist das dem Händler in Zukunft eine Lehre..oder auch nicht.

@chrisfo103 : Prima...dass mann auch immer erst einen RA einschalten muss...

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 12. Oktober 2016 um 10:15:59 Uhr:


..datt stimmt, hätte er sich gleich "Einsichtig" gezeigt..
Manche lernen es halt einfach nicht..da muss erst der Anwalt eingeschaltet
werden..
So sind die kosten alleine für den RA wahrscheinlich höher, als der Reparatur-Wert.
Vlt. ist das dem Händler in Zukunft eine Lehre..oder auch nicht.

In der Rechnung fehlt natürlich die Komponente, dass es genug Leute gibt, die nicht den Rechtsweg gehen. Sind das genug, lohnt es trotzdem.

Schönes Beispiel sind da einige Fluglinien, die Entschädigungen verweigern und erst zahlen, nachdem sie verurteilt wurden. Und sie werden immer verurteilt. Aber bis dahin sind so viele abgesprungen, die einen Anspruch hätten, dass es sich lohnt.

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