ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Gewährleistung bei gebrauchten Wagen

Gewährleistung bei gebrauchten Wagen

Themenstarteram 8. September 2016 um 14:31

Hallo liebe Gemeinde,

liege mit einem Autohaus im Klinsch und bin kurz davor, den ganzen Kram einem Anwalt zu geben.

Wollte aber vorher noch mal eure Meinung hören....

Und zwar habe ich vor 2 Monaten einen Gebrauchten Wagen gekauft, Vertragsverhältnis:

Händler - Privatperson.

So lautet auch der Kaufvertrag. Zusätzlich habe ich eine Garantie der Multipart abgeschlossen.

Jetzt ist es so, dass ein Teil in Höhe von 1800 Euro defekt ist und eine Reparatur nötig ist.

Ich berufe mich darauf, dass das Autohaus die Reparatur zahlen muss, weil es

a) 1 Jahr Gewährleistung gibt (gesetzlich vorgeschrieben!)

b) die Beweislastumkehr noch nicht greift.

Das Autohaus argumentiert, ich hätte die Garantie abgeschlossen und alles würde da rüber geregelt.

Würde heissen:

Reparatur 1800 Euro

mein Anteil: mindestens 1000 Euro.

Das bin ich nicht bereit zu zahlen.

Davon natürlich abgesehen:

Wie stuft ihr die Sache ein?

Kann ein Händler die gesetzliche Pflicht einfach umkurven und damit ausser Kraft setzen?

ich danke vorab!

Grüße aus Düsseldorf

Chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chrisfo103 schrieb am 8. September 2016 um 19:09:41 Uhr:

nochmal ein paar Fakten:

abgeholt habe ich den Wagen am 30.6.2016

Fehler aufgetreten am 25.8.2016 beim Bosch Dienst (Fehlercode habe ich schriftlich)

das heisst, es waren nicht mal 2 Monate vergangen!!

ausserdem möchte ich erwähnen, dass ich in dieser Zeit nur 1700 km gefahren bin.

und der Kaufpreis (Cabrio) lag deutlich über 10K.

Damit ist der Händler in der GEWÄHRLEISTUNG.

Punkt aus und Ende.

Gewährleistung gilt 2 Jahre, bei Gebrauchtkauf (nicht nur Fahrzeuge) kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr kürzen. Das muß im Kaufvertrag stehen.

Jetzt zu deinem Fall:

Innerhalb der ersten 6 Monate wird unterstellt das der Fehler schon bei Übergabe des Gegenstandes vorhanden war ( in deinem Fall dein Fahrzeug) danach gilt die Beweislastumkehr.

Du must nicht die Garantie in Anspruch nehmen, dann muss du einen Eigenanteil bezahlen.

Der Händler will, das machen alle Händler gerne, auf die Garantie verweisen.

Damit ist er RAUS.

Lass dich auf das Spiel nicht ein.

DU hast einen Anspruch auf Gewährleistung, ohne das du zahlen musst. Punkt Aus und Ende.

Als Zusatz: Ob du 1700km oder 17000 km gefahren bist ist völlig egal.

Der Händler ist hier in der Pflicht.

50 weitere Antworten
Ähnliche Themen
50 Antworten

Ist die Frage was defekt ist, was für ein Fahrzeug es ist mit welchem BJ und Km Stand.

Gewährleistung ist nicht gleich Garantie ;)

Themenstarteram 8. September 2016 um 15:09

es ist ein BMW E46 und kaputt ist das Hydroaggregat!

Dass Gewährleistung nicht gleich Garantie ist, weiss ich...darum geht es ja!

kann der Händler einfach die Gewährleistung mit der Garantie überpinseln????

Naja bei dem Alter eines E46 wahrscheinlich auch mit einem KM Stand weit über 150tkm, dürfte das ganze Auto unter Verschleiß fallen womit der Händler raus wäre.

Nehmen wir mal an, er würde es austauschen, so hast du kein Recht auf ein Neuteil für 1800€, er kann genauso gut ein gebrauchtes Teil einbauen lassen, die Dinger gibts unter 100€ bei Ebay oder beim Schrottplatz deiner Wahl.

Zitat:

@Chrisfo103 schrieb am 8. September 2016 um 17:09:32 Uhr:

es ist ein BMW E46 und kaputt ist das Hydroaggregat!

Dass Gewährleistung nicht gleich Garantie ist, weiss ich...darum geht es ja!

kann der Händler einfach die Gewährleistung mit der Garantie überpinseln????

Erstmal nein kann er nicht das Problem ist ob hier Gewährleistung zum Zuge kommt oder Verschleiß vorliegt.

Der Vorposter sagt nein, kann ich nachvollziehen, aber ich sehe das anders, Stichwort sicherheitsrelevantes Bauteil.

Wie deine Chancen nun stehen kann dir keiner Versprechen - ich würde versuchen nochmal mit dem Verkäufer zu reden... wenn das nicht klappt zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen.

Hier eine kleine Übersicht wie Gerrichte entschieden haben.

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Themenstarteram 8. September 2016 um 15:23

Zitat:

@Bumer645 schrieb am 8. September 2016 um 17:13:08 Uhr:

Naja bei dem Alter eines E46 wahrscheinlich auch mit einem KM Stand weit über 150tkm, dürfte das ganze Auto unter Verschleiß fallen womit der Händler raus wäre.

Nehmen wir mal an, er würde es austauschen, so hast du kein Recht auf ein Neuteil für 1800€, er kann genauso gut ein gebrauchtes Teil einbauen lassen, die Dinger gibts unter 100€ bei Ebay oder beim Schrottplatz deiner Wahl.

der Wagen hat 110.000 runter

Zitat:

@Bumer645 schrieb am 8. September 2016 um 17:13:08 Uhr:

Naja bei dem Alter eines E46 wahrscheinlich auch mit einem KM Stand weit über 150tkm, dürfte das ganze Auto unter Verschleiß fallen womit der Händler raus wäre.

Nehmen wir mal an, er würde es austauschen, so hast du kein Recht auf ein Neuteil für 1800€, er kann genauso gut ein gebrauchtes Teil einbauen lassen, die Dinger gibts unter 100€ bei Ebay oder beim Schrottplatz deiner Wahl.

Ein ABS Steuermodul ist aber kein Verschleißteil, sonst könnte man der Auffassung sein da alles irgendwann einmal verschlissen ist das kein Teil mehr in die Gewährleistung fällt.

Eine Fahrertür verschleißt auch irgendwann einmal, wenn diese täglich 500x auf und zugeschlagen wird

Eine Windschutzscheibe verschleißt auch wenn der Scheibenwischer 24 std x 365 Tage im Jahr läuft.

usw usw.

Meine Meinung dazu ist der Händler muss den Sachmangel beheben, entweder durch ein gebrauchtes Teil oder durch die Differenzsumme bei der Gebrauchtwagengarantie Versicherung.

Themenstarteram 8. September 2016 um 15:41

@Pepperduster

ich sehe es genauso wie du.....

also, werde ich denen noch eine Mail schreiben oder direkt das vom Anwalt machen lassen....

Zitat:

@Chrisfo103 schrieb am 8. September 2016 um 17:41:15 Uhr:

@Pepperduster

ich sehe es genauso wie du.....

also, werde ich denen noch eine Mail schreiben oder direkt das vom Anwalt machen lassen....

Anwalt.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 8. September 2016 um 17:35:07 Uhr:

 

Ein ABS Steuermodul ist aber kein Verschleißteil, sonst könnte man der Auffassung sein da alles irgendwann einmal verschlissen ist das kein Teil mehr in die Gewährleistung fällt.

Das ist tatsächlich irgendwann der Fall. Wenn dann noch der Preis dazu passt (z.B. 200€), dann ist das tatsächlich ein Schrottfahrzeug.

Hier aber würde ich einen Gewährleistungsfall sehen. Dazu vielleicht noch kurz, der Käufer hat die Wahl, ob er die Gewährleistung nutzt oder die Garantie. Wenn die sich nicht bewegen, ab zum Anwalt.

Ich gehe davon aus das Hydroaggregat hat bei Übergabe (Gefahrenübergang) und in den ersten 2 Monaten funktioniert? Also ist der Händler eigentlich raus... die Sachmängelhaftung besagt nur, dass zum Zeitpunkt der Übergabe das Fahrzeug in Ordnung sein muss.

Auch ob der Käufer ein Fachmann oder ein Laie ist, spielt in diesem Fall eine untergeordnete Rolle. Wenn das Aggregat seinen Geist aufgibt, gibt es umgehend eine Fehlermeldung, die hätte es also auch schon vorher geben müssen. Also kommt mir jetzt bitte keiner mit verstecktem Mangel.. ;)

Somit Gewährleistung: Nein.

Der E46 muss ja mind. 9 Jahre alt sein und hat 110tkm gelaufen, da kann so etwas mal passieren. Zu deiner Sicherheit wurde eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, die im Schadensfalle einen Teil der Kosten übernimmt. Somit war der Kauf beim Händler immer noch besser wie der Kauf beim Privatmann!

Wenn du jetzt zum Anwalt gehst, wird der dich mit Sicherheit vertreten und ggf. sogar bis vor Gericht mit dir kämpfen wollen. Und warum? Weil er Geld mit dir verdient. Statt einen freien Anwalt zu fragen würde ich stattdessen die Rechtsberatung eines Autoclubs nutzen, das ist dann wirklich unabhängig und objektiv.

Ich würde an deiner Stelle mit dem Händler vernünftig reden, dann könnt ihr vielleicht mit einem Gebrauchtteil das ganze lösen.

Wie wäre es denn, wenn du anstatt auf das Neuteil zu bestehen dem Händler nahe legst ein funktionierendes Gebrauchtteil einzubauen auf seine Kosten. 1800 ist schließlich eine andere Hausnummer als ca 100 oder 200€

Themenstarteram 8. September 2016 um 17:09

nochmal ein paar Fakten:

abgeholt habe ich den Wagen am 30.6.2016

Fehler aufgetreten am 25.8.2016 beim Bosch Dienst (Fehlercode habe ich schriftlich)

das heisst, es waren nicht mal 2 Monate vergangen!!

ausserdem möchte ich erwähnen, dass ich in dieser Zeit nur 1700 km gefahren bin.

und der Kaufpreis (Cabrio) lag deutlich über 10K.

Zitat:

@frim schrieb am 8. September 2016 um 18:29:53 Uhr:

Ich gehe davon aus das Hydroaggregat hat bei Übergabe (Gefahrenübergang) und in den ersten 2 Monaten funktioniert? Also ist der Händler eigentlich raus... die Sachmängelhaftung besagt nur, dass zum Zeitpunkt der Übergabe das Fahrzeug in Ordnung sein muss.

Auch ob der Käufer ein Fachmann oder ein Laie ist, spielt in diesem Fall eine untergeordnete Rolle. Wenn das Aggregat seinen Geist aufgibt, gibt es umgehend eine Fehlermeldung, die hätte es also auch schon vorher geben müssen. Also kommt mir jetzt bitte keiner mit verstecktem Mangel.. ;)

Somit Gewährleistung: Nein.

Nach deiner Argumentation wären jegliche Gewährleistungsansprüche für alle Zeiten und für jeden Artikel hinfällig.

Es kann durchaus schon ein Mangel an dem Aggregat vorhanden gewesen sein, der jetzt aber erst zum Totalausfall geführt hat, somit wäre es ein versteckter Mangel.

Zitat:

@Chrisfo103 schrieb am 8. September 2016 um 19:09:41 Uhr:

nochmal ein paar Fakten:

abgeholt habe ich den Wagen am 30.6.2016

Fehler aufgetreten am 25.8.2016 beim Bosch Dienst (Fehlercode habe ich schriftlich)

das heisst, es waren nicht mal 2 Monate vergangen!!

ausserdem möchte ich erwähnen, dass ich in dieser Zeit nur 1700 km gefahren bin.

und der Kaufpreis (Cabrio) lag deutlich über 10K.

Damit ist der Händler in der GEWÄHRLEISTUNG.

Punkt aus und Ende.

Gewährleistung gilt 2 Jahre, bei Gebrauchtkauf (nicht nur Fahrzeuge) kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr kürzen. Das muß im Kaufvertrag stehen.

Jetzt zu deinem Fall:

Innerhalb der ersten 6 Monate wird unterstellt das der Fehler schon bei Übergabe des Gegenstandes vorhanden war ( in deinem Fall dein Fahrzeug) danach gilt die Beweislastumkehr.

Du must nicht die Garantie in Anspruch nehmen, dann muss du einen Eigenanteil bezahlen.

Der Händler will, das machen alle Händler gerne, auf die Garantie verweisen.

Damit ist er RAUS.

Lass dich auf das Spiel nicht ein.

DU hast einen Anspruch auf Gewährleistung, ohne das du zahlen musst. Punkt Aus und Ende.

Als Zusatz: Ob du 1700km oder 17000 km gefahren bist ist völlig egal.

Der Händler ist hier in der Pflicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Gewährleistung bei gebrauchten Wagen