Gewährleistung ausschließen ?

Opel Vectra B

Hi,
wir suchen zur zeit ein neues auto für meine frau und da sind zur zeit 2 wirklich gute angebote, aber die angebote sind mir nicht ganz geheuer.
den einen händler habe ich gefragt, ob garantie dabei ist und da meinte er nein, dann fragte ich wie es mit der gewährleistung aussieht, die ein händler meines wissens, gesetztlich vorgeschrieben bekommt. dazu meinte die auch wiederrum, nein, sie geben auch keine gewährleistung.
nun die frage, können händler sowas ausschließen ?

und dann hätt ich noch die andere frage wegen der garantie.
der andere händler meinte, die garantie kostet 300,- kann man die allgemein auch privat irgendwo kaufen oder nur direkt bei kauf des wagens über den händler ? und ist das fair 300,- ( denke doch schon ).

habs etwas eilig damit 🙁

hier der erste und hier der zweite 🙂

danke schonmal

cu frosti

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von stereo


Das stimmt NICHT! Wenn der Händler eine für ihn günstige Tatsache behauptet, nämlich dass Frost sich als Gewerbetreibender ausgegeben hat, liegt die Beweislast beim Händler!!

Eben nicht so ganz, die Beweislast liegt im "Gewährleistungsfall" beim Händler, ist soweit klar….🙂

Sprich ER muss beweisen, dass bei der Besitzüberge dieser Mangel noch nicht vorhanden war. ABER alle schriftlich in einem Kaufvertrag festgehalten Angaben sind in gewisser Weise "Verbindlich" und werden als sog. Urkunde vor Gericht gesehen.Sprich sie haben ne sehr hohe Beweislast. So wurde es zumindestends in meinem Urteil damals begründet...🙁

Selbst die Zeugenaussage meine Kollegen hat nicht ausgereicht, um dieses zu erschüttern oder den Kaufvertrag zu egalisieren…

Zitat:

Und wer einen KV unterschreibt, wo drinsteht, dass der Verkauf zwischen Gewerbetreibenden erfolgt, ist selbst schuld. Und wer dann noch einen Prozess führt, hat offensichtlich zu viel Geld und weiß nicht wohin damit. Oder sollte sich dringend nach einem neuen Anwalt umsehen. Das ist nämlich von vornherein ziemlich aussichtslos.

Im Nachhinein ist man wohl meist immer schlauer? Fehler begeht man ja bekanntlich, in den meisten Fällen aus Unwissenheit, oder falscher Beratung und nicht weil man zuviel Geld hat.Ist dir denke ich auch schon mal passiert, ODER???Ich wusste es zu dem Zeitpunkt einfach nicht besser und mein Anwalt hat mich wie schon bereits erwähnt, auch noch falsch beraten.Ich weiß daher nicht, was ich mir dabei vorzuwerfen habe, außer eben die Tatsache, dass ich mich vor dem Kauf, hätte besser informieren sollen...😉

Außerdem hat meine Rechschutzversicherung die gesamten Kosten dafür übernommen, ich habe keinen Cent dafür bezahlt...😛

Bär

Beim einseitigen Handelskauf kann der Verkäufer (in diesem Falle Kaufmann im Sinne des BGB) die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Egal was im Vertrag drin steht.

Er kann aber den Trick anwenden, dass er den Wagen im Namen seines Vaters oder sonst wem verkauft. Dieser muss jedoch den Vertrag auch unterschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Außerdem hat meine Rechschutzversicherung die gesamten Kosten dafür übernommen, ich habe keinen Cent dafür bezahlt...😛

Bär

aber mit selbstbeteiligung, oder ?

blauäugig sind wir doch alle irgendwie bzw. zu selbstverständlich und das wird immer mehr ausgenutzt.
früher konnte man noch einfach ein auto kaufen, heutzutage hat man schon vorher angst gelinkt zu werden 🙁

dass dein anwalt dich falsch beraten hat, kenn ich leider auch.
ich weiß nicht, warum die sowviel geld verdienen, wenn sie ihren gelernten job nicht mal können.

mein einer anwalt hat z.b. mal gesagt bezahlen sie erstmal das geld, das gefordert wird schnellst möglichst. das war damals wie ein schuldeingeständnis und ich war am arsch ;(

cu frosti

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl


aber mit selbstbeteiligung, oder ?

Nö, habe keine SB...🙂

Zitat:

blauäugig sind wir doch alle irgendwie bzw. zu selbstverständlich und das wird immer mehr ausgenutzt.
früher konnte man noch einfach ein auto kaufen, heutzutage hat man schon vorher angst gelinkt zu werden 🙁

dass dein anwalt dich falsch beraten hat, kenn ich leider auch.
ich weiß nicht, warum die sowviel geld verdienen, wenn sie ihren gelernten job nicht mal können.

mein einer anwalt hat z.b. mal gesagt bezahlen sie erstmal das geld, das gefordert wird schnellst möglichst. das war damals wie ein schuldeingeständnis und ich war am arsch ;(

cu frosti

Eben so ist es, dann bin ich ja "Gott sei Dank" nicht der einzige dem sowas passiert...😉

"Gelingt oder Verarscht" werden wir alle numal und das häufiger als man denkt, nur keiner gibt es gerne zu.

Zumal wenn es dann noch aus eigener "Schusseligkeit" passiert ist...

Ich habe damit allerdings keine Problem, wenn ich dadurch jemanden helfen kann, ähnliche Konflikte zu vermeiden.....😉

So und jetzt gehe ich mal "googlen" um die genaue Definition/Interpretation der Gewährleistungsklausel bei KFZ Verkäufen herauszufinden...

Bär

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Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Eben nicht so ganz, die Beweislast liegt im "Gewährleistungsfall" beim Händler, ist soweit klar….🙂
Sprich ER muss beweisen, dass bei der Besitzüberge dieser Mangel noch nicht vorhanden war. ABER alle schriftlich in einem Kaufvertrag festgehalten Angaben sind in gewisser Weise "Verbindlich" und werden als sog. Urkunde vor Gericht gesehen.Sprich sie haben ne sehr hohe Beweislast. So wurde es zumindestends in meinem Urteil damals begründet...🙁
Selbst die Zeugenaussage meine Kollegen hat nicht ausgereicht, um dieses zu erschüttern oder den Kaufvertrag zu egalisieren…

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Behaupten ist etwas anderes als schriftlich festgehalten-deshalb sagte ich, wer so etwas unterschreibt, ist selbst schuld. Und ich sagte, dass in diesem Fall ein Rechtsstreit aussichtslos ist.
Aber ich sagte auch, dass der KÄUFER nicht beweisen muss, dass er sich NICHT als HÄndler ausgegeben hat. Sofern der Händler ein solches BEHAUPTET (der Käufer gab sich als Händler aus), DANN muss der VERKÄUFER es beweisen.

Das hat nix mit der Beweislastumkehr der gesetzlichen GEwährleistung zu tun. Die regelt nur, wer das Vorliegen eines MANGELS beweisen muss. Wenn aber zwischen Gewerbetreibenden verkauft wird, kann die Gewährleistung per se ausgeschlossen werden. Darum geht es. Dann kommt man garnicht mehr zur Frage, ob ein Mangel vorgelegen hat.

das sollte eigentlich nicht fett stehen...Grüße Stereo
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Im Nachhinein ist man wohl meist immer schlauer? Fehler begeht man ja bekanntlich, in den meisten Fällen aus Unwissenheit, oder falscher Beratung und nicht weil man zuviel Geld hat.

Bär

Das stimmt. Deshalb wollte ich auch meine Aussagen etwas abschwächen. Ich sagte auch, dass wir alle wohl schon genügend Lehrgeld bezahlt haben. Und wenn man sich rechtlich auskennt, wird man dafür woanders abgezockt...auch schon schmerzlich bemerkt. Ich wollte Dich nicht angreifen, kann aber tatsächlich nicht verstehen, wie man bei solch einem Kaufvertrag noch einen Prozeß führen kann, der einfach aussichtslos ist. Sorry für die Wortwahl oben...

Dass alle Anwälte einen Haufen Geld verdienen, ist leider auch ein altes Märchen. Das trifft nur noch auf wenige zu. Nur zur Info: es gibt mittlerweile doppelt so viele Anwälte wie vor 10 Jahren. Und wenn man sieht, was die Anwälte teilweise verdienen und wieviele Stunden Arbeit teilweise drinstecken...da könnte man nur kotzen.

Deshalb bin ich nicht selbständiger Anwalt geworden, sondern Gehaltsempfänger und habe es nie bereut. Mich ärgern nur die pauschalen Aussagen, alle Anwälte schwimmen im Geld. Im Gegenteil, jeder Arbeiter verdient mehr als viele Anwälte nach 7 Jahren Studium.

Beispiel: Angestellter Anwalt in Dresden, Bruttoeinstiegsgehalt 2000 Euro. Halleluja...

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


So und jetzt gehe ich mal "googlen" um die genaue Definition/Interpretation der Gewährleistungsklausel bei KFZ Verkäufen herauszufinden...

Bär

Dabei bitte nicht verwechseln:

1.) Gewährleistung kann zwischen Gewerbetreibenden von vornherein ausgeschlossen werden. Wenn dies geschehen ist, dann ist die Prüfung an dem Punkt zu Ende und gut.
(das war bei Dir der Fall-damit gibt es keine Gewährleistung mehr)

2.) Es war ein Verbraucher beteiligt. Dann kann die Gewährleistung NICHT ausgeschlossen werden und wir streiten uns um die Frage, ob bei Übergabe ein Mangel vorhanden war oder nicht. Hier hilft dem Verbraucher die 6-monatige Beweislastumkehr.

Zitat:

Original geschrieben von stereo


Das stimmt. Deshalb wollte ich auch meine Aussagen etwas abschwächen. Ich sagte auch, dass wir alle wohl schon genügend Lehrgeld bezahlt haben. Und wenn man sich rechtlich auskennt, wird man dafür woanders abgezockt...auch schon schmerzlich bemerkt. Ich wollte Dich nicht angreifen, kann aber tatsächlich nicht verstehen, wie man bei solch einem Kaufvertrag noch einen Prozeß führen kann, der einfach aussichtslos ist. Sorry für die Wortwahl oben...

Kein Problem, wenn ich vorher gewusst hätte, dass dieser Prozeß für mich Aussichtlos ist, dann hätte ich ihn bestimmt auch nicht geführt, Nur wusste ich es eben VORHER leider NICHT, eben wegen der falschen Beratung und meienr Unwissenheit....😉

Zitat:

Dass alle Anwälte einen Haufen Geld verdienen, ist leider auch ein altes Märchen. Das trifft nur noch auf wenige zu. Nur zur Info: es gibt mittlerweile doppelt so viele Anwälte wie vor 10 Jahren. Und wenn man sieht, was die Anwälte teilweise verdienen und wieviele Stunden Arbeit teilweise drinstecken...da könnte man nur kotzen.

Deshalb bin ich nicht Anwalt geworden, sondern Gehaltsempfänger und habe es nie bereut. Mich ärgern nur die pauschalen Aussagen, alle Anwälte schwimmen im Geld. Im Gegenteil, jeder Arbeiter verdient mehr als viele Anwälte nach 7 Jahren Studium.

Das weiss ich nicht, diese Aussage/Behauptung habe ich auch NIE getätigt, daß Anwälte in Geld schwimmen, oder war das jetzt nur ne allg. Aussage von dir...😕

Zitat:

Original geschrieben von stereo


Dabei bitte nicht verwechseln:

1.) Gewährleistung kann zwischen Gewerbetreibenden von vornherein ausgeschlossen werden. Wenn dies geschehen ist, dann ist die Prüfung an dem Punkt zu Ende und gut.
(das war bei Dir der Fall-damit gibt es keine Gewährleistung mehr)

2.) Es war ein Verbraucher beteiligt. Dann kann die Gewährleistung NICHT ausgeschlossen werden und wir streiten uns um die Frage, ob bei Übergabe ein Mangel vorhanden war oder nicht. Hier hilft dem Verbraucher die 6-monatige Beweislastumkehr.

Keine Panik ich weiss schon, wonach ich suchen muss...😉

Bär

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl


.
ich weiß nicht, warum die sowviel geld verdienen, wenn sie ihren gelernten job nicht mal können.

cu frosti

Sorry...war von Frosti. Ich muss mir leider oft so etwas anhören, kenne aber doch leider viele gegenteilige Beispiele.

So, jetzt ist gut, sonst verzettel ich mich hier noch total und trete allen auf die Füße...

Grüße Stereo

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Das weiss ich nicht, diese Aussage/Behauptung habe ich auch NIE getätigt, daß Anwälte in Geld schwimmen, oder war das jetzt nur ne allg. Aussage von dir...😕

Nein, von mir 🙁

Naja heutzutage schwimmen ja nur noch die Leute in Geld, die es früher schon zu Hauf hatten, alle anderen werden immer ärmer, wobei wir mittlerweile wohl auch dennoch mehr Geld haben als z.b. unsere Eltern zu deren Zeit ( bei uns hier jedenfalls so ).

cu frosti

Zitat:

Original geschrieben von stereo


Behaupten ist etwas anderes als schriftlich festgehalten-deshalb sagte ich, wer so etwas unterschreibt, ist selbst schuld. Und ich sagte, dass in diesem Fall ein Rechtsstreit aussichtslos ist.
Aber ich sagte auch, dass der KÄUFER nicht beweisen muss, dass er sich NICHT als HÄndler ausgegeben hat. Sofern der Händler ein solches BEHAUPTET (der Käufer gab sich als Händler aus), DANN muss der VERKÄUFER es beweisen.

Das hat nix mit der Beweislastumkehr der gesetzlichen GEwährleistung zu tun. Die regelt nur, wer das Vorliegen eines MANGELS beweisen muss. Wenn aber zwischen Gewerbetreibenden verkauft wird, kann die Gewährleistung per se ausgeschlossen werden. Darum geht es. Dann kommt man garnicht mehr zur Frage, ob ein Mangel vorgelegen hat.

das sollte eigentlich nicht fett stehen...Grüße Stereo

Richtig, aber wenn ein Kaufvertrag mit diesem Zusatz so aufgesetzt worden ist und beiden Parteien dies unterschrieben haben, dann ist es "Schriftlich" festgehalten und gilt als sog. Urkunde vor Gericht...🙂

Ich hätte vielleicht Fairerweise dazu schreiben sollen, dass die sog. Behauptung, die mündliche Zeugenaussage mein Kollgene vor Gericht gewesen ist.Und zwar in dem Punkt, dass ich kein Händler sondern Privatmann war/bin, was wir auch Anhand des Handelsregisters nachweisen konnten, dass alles hat aber nichts genützt, da im Kaufvertrag schriftlich drinstand das "Von Händler zu Händler" verkauft wurde und ich es zum Zeitpunkt des Kaufs einfach nicht wüsste, dass es etwas mit der sog. Gewährleistunksauschlussklausel zutun hatte ...🙁

Und somit konnte der Verkäufer leider sogar noch schriftlich beweisen, dass ich mich ANGEBLICH als Händler ausgegeben hätte, was aber nicht der Fall war, ich nur leider so „Blauäugig“ war und den Kaufvertrag so unterschrieben habe...🙁

So und um solche Probleme im Vorwege auszuschließen, informiere ich die Leute (indem Falle "frostixxl"😉 über sog. Zusatzklauseln, welche oftmals in den Kaufverträgen auftauchen und worin sich einige Verkäufer/Händler versuchen, sich um die Gesetz. Gewährleistungpflicht zu drücken....🙂

Und diese Klausel ist durchaus NOCH legal und zulässig, auch gerade vor dem Hintergrund, wenn sie sogar noch extra im Kaufvertrag vermerkt wurden, wie in meinem Falle...

Nichts für ungut, aber so ist es leider bei mir gewesen...

Bär

Das hab ich doch auch nie bestritten. Deshalb, wie schon von uns beiden mehrfach gesagt, so etwas niemals unterschreiben. Leider warst Du halt derjenige, der zuerst die schlechte Erfahrung gemacht hat.

Grüße Stereo

Zitat:

Original geschrieben von stereo


Das hab ich doch auch nie bestritten. Deshalb, wie schon von uns beiden mehrfach gesagt, so etwas niemals unterschreiben. Leider warst Du halt derjenige, der zuerst die schlechte Erfahrung gemacht hat.

Grüße Stereo

Eben und damit "frostixxl" nicht das gleiche passiert schreibe ich meine Erfahrung dazu, wie du es auch tust....😉

Übrigens habe ich eben noch das hier gefunden:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/fragen2.html

Da wäre evt. folgende Passage hervorzuheben:

Zitat:

Mängelgewährleistung

Grundsätzlich haftet der Verkäufer einer Sache nicht nur dafür, daß die Sache nicht mit Fehlern behaftet ist, sondern darüber hinaus auch dafür, daß die verkaufte Sache die zugesicherten Eigenschaften hat. Etwas anderes kann gelten, wenn durch einen Kaufvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

und auch diese hier:

Zitat:

Aufklärungspflichten

Grundsätzlich ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Käufer auf Mängel der Sache von sich aus hinzuweisen. Es ist Sache des Käufers, sich von dem Zustand des Fahrzeugs einen Eindruck zu verschaffen..Der Verkäufer darf jedoch gezielte Fragen des Käufers nicht wissentlich falsch beantworten. Der Käufer sollte daher den Verkäufer zu den wichtigsten Eigenschaften des Fahrzeugs befragen (Fahrleistung, Unfallschäden, Vorliegen von Mängeln usw.). Unter dem Gesichtspunkt etwaiger Beweisprobleme ist es sinnvoll, bei Verkaufsgesprächen eine weitere Person als Zeuge hinzuzuziehen.

oder den hier

Zitat:

Mögliche Nichtigkeit des Gewährleistungsauschlusses

Zu beachten ist, daß ein vereinbarter Gewährleistungsausschluß nichtig ist, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt. Ein nichtiger Gewährleistungsausschluß gilt als von Anfang an unwirksam, d.h. der Käufer kann sich in einem solchen Fall auf die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berufen, wonach der Verkäufer dafür haftet, daß die Sache nicht mit Fehlern behaftet ist. Wann ein arglistiges Verschweigen vorliegt, kann nicht allgemein beantwortet werden. Es kommt auch insoweit auf die Umstände des Einzelfalles an. .

Man sieht schon, ist alles sehr "verworren" und nicht immer zu 100% eindeutig....🙂

Bär

@ frostixxl:
Ich würde bei keinem der beiden Händler etwas kaufen, nicht mal ein Siku-Auto! Schon alleine die angegebene Homepage und das dort verlinkte Impressum sprechen doch Bände:
"Keine Eintragung"
"Keine Eintragung"
"Keine Angabe"
Da muss man sich schon sehr sicher sein, um freiwillig bei so jemandem zu kaufen. Ich halte mich nicht für unwissend, was Fahrzeuge angeht, aber ich denke mal, bei windigen Verkäufern werden Tricks angewendet, die man selbst mit Hohlraum-Kamerakontrolle und Abhorchen des Motors mit Stethoskop nicht auf Anhieb erkennt, deshalb kann ich nur raten: Finger weg!!!

Ach ja, noch ein beliebter Trick, um Gewährleistungsansprüche auszuschliessen:
Wenn das Fahrzeug auf den Händler selbst als Eigentümer geschrieben ist, kann er es natürlich als Privatperson verkaufen, und nicht "als Firma". Und dann gilt alles, was für Käufe unter Privatpersonen gilt, und kein Händler-Recht/Pflicht.
Oder er verkauft auf Kommissionsbasis, sozusagen "im Auftrag". Auch da kann er sich fein raushalten.

Dein dritter hinzugefügter link scheint ein Privatverkäufer zu sein. Der hat sich ja alleine bei den Bildern schon mehr Mühe gegeben, wirkt zumindest schonmal vertrauenerweckender.

Dirk

hallo,

von dem ersten würd ich auch die Finger lassen!Der Preis liegt doch unterm Marktniveau, und dann sollte man nachdenken warum und wie billig er den eingekauft hat!!

Den zweiten lohnt es sich sicher an zuschauen, und dann den Brief mit den Haltereintragungen zeigen lassen, den letzten Halter merken und den mal anrufen !!!!!

Die sogenannten Kollegas 🙂 leben vom Export mit meistens technisch nicht mehr so ansprochsvollen Wagen,und die wollen ja auch von was leben, wenn man da kauft sollte man schon richtig fit mit der Materie sein!

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