Gewährleistung ausschließen ?

Opel Vectra B

Hi,
wir suchen zur zeit ein neues auto für meine frau und da sind zur zeit 2 wirklich gute angebote, aber die angebote sind mir nicht ganz geheuer.
den einen händler habe ich gefragt, ob garantie dabei ist und da meinte er nein, dann fragte ich wie es mit der gewährleistung aussieht, die ein händler meines wissens, gesetztlich vorgeschrieben bekommt. dazu meinte die auch wiederrum, nein, sie geben auch keine gewährleistung.
nun die frage, können händler sowas ausschließen ?

und dann hätt ich noch die andere frage wegen der garantie.
der andere händler meinte, die garantie kostet 300,- kann man die allgemein auch privat irgendwo kaufen oder nur direkt bei kauf des wagens über den händler ? und ist das fair 300,- ( denke doch schon ).

habs etwas eilig damit 🙁

hier der erste und hier der zweite 🙂

danke schonmal

cu frosti

36 Antworten

Re: Gewährleistung ausschließen ?

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl


den einen händler habe ich gefragt, ob garantie dabei ist und da meinte er nein, dann fragte ich wie es mit der gewährleistung aussieht, die ein händler meines wissens, gesetztlich vorgeschrieben bekommt. dazu meinte die auch wiederrum, nein, sie geben auch keine gewährleistung.
nun die frage, können händler sowas ausschließen ?

meines wissens nicht.

Hi Frosti,

also so wie ich jetzt kurz recherchiert habe, kann er die Gewährleistung von einem Jahr nicht ausschließen.

Habe hier diesen Text bei mobile gefunden:

"Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen im Zusammenhang mit einer gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen Tätigkeit verkaufen, können Sie die gesetzliche Gewährleistung lediglich auf ein Jahr verkürzen; Sie sind rechtlich einem Autohändler (der die Gewährleistung ebenfalls nicht ausschließen kann) gleichgestellt. Stellen Sie in diesem Fall eine Mängelliste auf oder überlegen Sie sich, ob Sie nicht selbst ein Zustandsbericht/Gutachten in Auftrag geben. Dadurch können Sie sicher sein, dass keine Mängel übersehen werden und verbessern zudem Ihre Position in der Verkaufsverhandlung"

Aber vielleicht gibt es ja ein Hintertürchen, dass nur die Autohändler wissen.

Gruß Flo

Diesen Text habe ich von einer Versicherungsanbieter in Bereich Autokauf rauskopiert:

"Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung eines Händlers gegenüber dem Verbraucher ist weder durch Individualvereinbarung noch durch eine Vertragsklausel möglich."

Gruß Flo

Zitat:

Original geschrieben von Superbrainbug


Aber vielleicht gibt es ja ein Hintertürchen, dass nur die Autohändler wissen.

Gruß Flo

Das glaub ich eher weniger. Die hat mich ja gefragt, was Gewährleistung ist und als ich meinte, das sei gesetztlich vorgeschrieben und wollte weiter erzählen, meinte Sie "Nein, das machen wir nicht".

Naja, ich fahr ja nicht allein hin 😉

Der Kollege meinte auch, daß es gesetztlich geregelt ist und das es ein Autohändler ist, steht mir das eine Jahr zu. Wenn Die mir das Auto nicht reparieren, lass ich es woanders machen und klage es dann eben ein.

cu frosti

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Laß die Finger davon....Kauf ein Auto bei einem Händler der dir Garantie gibt....Bei den meisten kannst du eine Garantie abschließen....Damit bist du sicher denn bei der Gewährleistung tritt nach 6 Monaten die Beweislast auf dich über d.h das du beweisen musst das am Auto etwas def war...Bei einer Garantie übernehmen die das und fragen nicht lange

Hi frostixxl.

doch leider können Händler die sog. "Gewährleistungsklausel" wenn sie wollen ausschließen. Und zwar dann, wenn dieses im Kaufvertrag EXTRA vermerkt worden ist, oder aber mit einem kleinen Trick, welcher so ausschaut "Das Fahrzeug wurde von Händler zu Händler verkauft" oder "Verkauf nur an Export" u.s.w....🙁
Ich habe es damals bei dem silbernen Vectra A, welchen ich vor dem BMW hatte, am eigenen Leib erfahren müssen...🙁
Da genau diese Klausel drinstand und ich mich vorher darüber nicht richtig informiert hatte, b.z.w es FALSCH verstanden hatte...🙁
Naja den letzten "beißen" ja bekanntlich die Hunde...😛

Eine Garantie kannst du glaube ich auch so dazukaufen, ist denke ich nicht davon abhängig, wann du WAS, WANN und WO gekauft hast...
Natürlich macht es nur Sinn, wenn man diese unmittelbar nach dem Fahrzeugkauf abschließen tut...🙂#

Achte also darauf, dass du der Privatman bist und das auch so im Kaufvertrag vermerkt wird.Leider ist es heutztage bei vielen Händlern "normal" das unter Ausschließung der gestz.Gewährleistung verkauft wird.Meist mit solchen Zusatzbemerkungen wie:

"Von Händler zu Händler"
"Verkauf erfolgt nur an Export Leute" oder so ähnlich...

Und das auch bei Fahrzeugen, welche weit über €5000,- kosten...

Bär

PS: Schicke Autos, aber bei solchen
Namen von den Händern, ist es leider völlig Normal, dass sie ohne die Gestz. Gewährleistung verkaufen wollen...

Bei einem Verkauf von einem Händler an einen VERBRAUCHER, was Frosti wohl ist (es sei denn, er kauft als Gewerbetreibender) ist es nicht möglich, die gesetzliche Gewährleistung auszuschliessen. Alle anderslautenden Klauseln im Kaufvertrag sind unwirksam.

Grüße Stereo

P.S.: Alle auftretenden Mängel bitte dem Händler mit Nachweis innerhalb von 6 Monaten melden-nur innerhalb dieser Zeit gilt die oben schon beschriebene Beweislastumkehr. Nach Ablauf von 6 Monaten seit Kauf musst Du beweisen, dass die Sache bei Übergabe (also Kauf) mangelhaft war. Das kannst Du aber so gut wie nie.

Zitat:

Original geschrieben von stereo


Bei einem Verkauf von einem Händler an einen VERBRAUCHER, was Frosti wohl ist (es sei denn, er kauft als Gewerbetreibender) ist es nicht möglich, die gesetzliche Gewährleistung auszuschliessen. Alle anderslautenden Klauseln im Kaufvertrag sind unwirksam.

Grüße Stereo

Tja und das muss er dann erstmal im Schadenfalle nachweisen, das er sich NICHT evt. als Händler ausgegeben hat...😉

Glaub mir, ich habe mit sowas einen 1j dauernden Rechstreit verloren, weil genau dieser Zusatz im Kaufvetag drinstand.Der Kaufvetrag gilt als sog. Urkunde und diese im Falle der Fälle, als Beweiskraft aus dem Feld zu stoßen, ist mehr als nur schwierig...

Und das obwohl ich damals sogar einen Zeugen mit dabei hatte und der Händler nur alleine war...🙁

Steht der Zusatz von "Händler zu Händler verkauft" drin oder aber "nur an Export" dann ist "frostixxl" nach dem herkömlichen DE Gesetz KEIN Privater Verbraucher mehr und somit muss der Händler ihm auch nicht die Gewährleistungfrist von 6 Monaten geben....😉

Bär

hi,
das mit der beweislast kenn ich, auch mit den 6 monaten, da ich mal ne versprochene garantie bei meinem vectra b nie erhalten hatte, aber ein schaden von ca.1000,- anstand. vor gericht hatte ich dann gewonnen, aber ich hatte wohl mehr plan von gewährleistung als mein anwalt 🙁 der sonst top ist.

also so nen spruch von händler zu händler oder nur an export würde mir denke ich mal im kaufvertrag auffallen und dann würde ich auch nicht unterschreiben.
wenn sowas aber nicht drinne steht bin ich wenigstens 6 monateg sorgenfrei 😁

habe aber zufällig heute einen neuen gefunden, der mir sehr nach privat aussieht, aber sonst wohl top.
jetzt muß ich nur noch warten bis mein spezi zeit hat und dann guck ich mir lieber den an. wenn ich glück hab, is es ne liebe frau 🙂
is halt nicht ganz meine gegend dort 🙁

cu frosti

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Steht der Zusatz von "Händler zu Händler verkauft" drin oder aber "nur an Export"

stand das etwa als gedruckt irgendwo im vertrag oder doch irgendwo handschriftlich ?

cu frosti

Wenn es dir aufällt und du weisst was es zu bedeuten hat, dann ist es OK, war auch nur als Hinweis gedacht....😉

Bär

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Tja und das muss er dann erstmal im Schadenfalle nachweisen, das er sich NICHT evt. als Händler ausgegeben hat...😉

Das stimmt NICHT! Wenn der Händler eine für ihn günstige Tatsache behauptet, nämlich dass Frost sich als Gewerbetreibender ausgegeben hat, liegt die Beweislast beim HÄndler!!

Und wer einen KV unterschreibt, wo drinsteht, dass der Verkauf zwischen Gewerbetreibenden erfolgt, ist selbst schuld. Und wer dann noch einen Prozess führt, hat offensichtlich zu viel Geld und weiss nicht wohin damit. Oder sollte sich dringend nach einem neuen Anwalt umsehen. Das ist nämlich von vornherein ziemlich aussichtslos.

(sorry, ist echt net böse gemeint-ich wundere mich halt nur manchmal...aber Lehrgeld haben wir wohl schon alle mal bezahlt)

Grüße Stereo

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl


stand das etwa als gedruckt irgendwo im vertrag oder doch irgendwo handschriftlich ?

cu frosti

Leider "Handschriftlich" und ich war damals so "Blauäugig" gewesen und dachte, es hätte irgendwas mit Mwst. ausweisen für den Händler u.s.w....🙁

Tja so war es halt und damit hat er mich aus "Unwissenheit" eben "gelingt" und nachgefragt habe ich natürlich auch nicht mehr...🙁

Aber aus Fehlern lernt man ja, deswegen gebe ich meine Erfahrung aus diesem Vorfall. hier ja auch weiter.Soll ja auch Leute geben, die sowas auch nicht unbedingt wissen....🙂

Bär

Zitat:

Original geschrieben von stereo



(sorry, ist echt net böse gemeint-ich wundere mich halt nur manchmal...aber Lehrgeld haben wir wohl schon alle mal bezahlt)

Grüße Stereo

Das passiert einem dann auch kein zweites Mal....jetzt sind wir ja alle schlauer.

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