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Gewährleistung abgelehnt - wie wäre es richtig gewesen?

Hallo,

wir haben letztes Jahr im November bei einem Händler einen 4 Jahre alten Kia gekauft, bei dem außer dem erhöhtem Kilometerstand alles tip-top aussah. Auch die 7-Jahres-Garantie war noch aktiv.

Nach einem Monat, also im Dezember, wurde bei der anstehenden Inspektion festgestellt, dass die verbaute AGM-Batterie ("Starter"-Batterie) quasi tot war. Alle Extras wie Start-Stopp-Automatik, Lenkunterstützung, Parkassistent etc standen deshalb nicht zur Verfügung. Nur die Smart-Key-Erkennung und das Starten klappten noch.

Die Start-Stopp-Automatik ging schon bei der Testfahrt nicht, was uns aber, da wir das noch nicht kannten, erst im Nachhinein, nach dem Kauf, auffiel. Das Autohaus hatte daraufhin die AGM-Batterie nochmal über Nacht geladen, woraufhin die ganzen Funktionen für etwa zwei Tage zurückkamen. Danach war es wie vorher. Man warnte uns, dass sie bald ganz ausfallen würde.

Wir lebten mit dieser Situation bis Juni diesen Jahres (also etwa 7 Monate nach Kauf), als das Auto weder den Schlüssel erkannte noch ansprang. Wir mussten die Pannenhilfe rufen, und konnten nach erfolgter Starthilfe das Auto gerade so zur Werkstatt fahren, wo die Batterie ausgetauscht wurde. Das kostete ca. 430€ und dauerte mehr als eine Woche (bis die Pannenhilfe endlich kam und das Autohaus die Batterie bestellt hatte).

Erst dann fiel uns ein, dass unser Händler ja eine Gewährleistung bietet und wir kontaktierten ihn. Er meinte daraufhin, dass wir das Auto zu ihm hätten bringen müssen (7 Stunden Fahrt, da wir seitdem umgezogen waren), damit er selber nachbessern kann.

Ich frage mich jetzt, wie das hätte von statten gehen sollen oder bzw. ob das überhaupt so stimmt, was er sagt. Innerhalb der 7-Jahres-Garantie von Kia dürfen ja nur Kia-zertifizierte Werkstätten Reparaturen vornehmen, da die Garantie sonst erlischt. Das kann der Händler ja gar nicht leisten. Außerdem: wie wäre der Wagen zum Händler gekommen, ohne anzuspringen? Es war einfach nur naheliegend, ihn zu unserer Vertragswerkstatt zu bringen, was wie beschrieben ja auch schon eine Woche dauerte.

Wie hätten wir in diesem Szenario die Gewährleistung richtig nutzen können oder können wir es immer noch im Nachhinein (indem der Händler unsere Rechnung zahlt z.B.)?

Vielen Dank!

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38 Antworten

Weil er nach Sachmängelhaftung fragte und nicht nach Garantie und sich auch an den Händler/Verkäufer wandte und nicht an den Hersteller.

Man sollte ganz klar zwischen Garantie und Sachmängelhaftung differenzieren. Aber das hauen die Meisten durcheinander.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 24. November 2021 um 13:40:34 Uhr:

Weil er nach Sachmängelhaftung fragte und nicht nach Garantie und sich auch an den Händler/Verkäufer wandte und nicht an den Hersteller.

Man sollte ganz klar zwischen Garantie und Sachmängelhaftung differenzieren. Aber das hauen die Meisten durcheinander.

Und zumindest bei gebrauchten läufen die Anforderungen womöglich auseinander.

Wenn man einen Wagen mit Garantie des Herstellers X bei einem freien Händler/Werkstatt oder einem Händler/Werkstatt des Herstellers Y kauft.

Das kommt ja bestimmt öfter mal vor.

Hä?

Versteh ich nicht was du sagen wolltest.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 24. November 2021 um 15:41:01 Uhr:

Hä?

Versteh ich nicht was du sagen wolltest.

Ich verstehe es so, was er sagen wollte:

- 3-jähriger KIA mit Restwerksgarantie geht bei VW/Opel/wo immer in Zahlung

- Kunde kauft dort also ein „fremdes“ Fabrikat

- im Fall der Gewährleistung wäre dann der markenfremde Händler erster Ansprechpartner

- und da kam jetzt die Frage auf: kann darf der markenfremde Händler Komponenten tauschen, ohne dass die noch bestehende Herstellergarantie in Gefahr gerät

Zitat:

@munition76 schrieb am 24. November 2021 um 01:33:23 Uhr:

Der Richter wird sagen: Erzählen kann man viel…

-

Der Richter wird sagen:

"Wer wegen dem Betrag das Gericht bemüht, kriegt kein Abendessen und geht um 6 zu Bett." :p

Es wird um viel kleinere Beträge vor Gericht geklagt. Stichwort unberechtigte Kürzungen der Versicherungen bei Unfallregulierungen.

Von der Kia Homepage

https://www.kia.com/.../

zum Thema, was nicht von der 7-Jahres-Garantie abgedeckt ist:

Einige Teile haben eine natürlich begrenzte Lebensdauer und deshalb weniger als 7 Jahre Garantie*. Das sind zum Beispiel: die Starterbatterie (2 Jahre Garantie*), das Audio-, Entertainment- und Navigationssystem (3 Jahre Garantie*) und der Lack (5 Jahre Garantie*/150.000 km). Verschleiß ist von der Garantie* ausgeschlossen. Dies gilt für alle Teile des Fahrzeugs, insbesondere solche, die im Rahmen ihrer normalen Funktion einem ständigen Verschleiß unterliegen.

Wenn aber die Starterbatterie nur einer Garantie von zwei Jahren unterliegt, kann doch logischerweise deren Austausch nach Ablauf der Garantie die Garantie auf das Fahrzeug nicht beeinträchtigen, egal, wer den Austausch vornimmt.

Und richtig, für die (gesetzliche) Gewährleistung ist der jeweilige Verkäufer zuständig, für die Kia-Garantie der Hersteller, "vertreten" durch seine Vertragshändler.

Richtig, es gibt auch Garantie Bedingungen die man nachlesen kann.

Ob eine Beseitigung über Sachmangel die Garantie stört muss man dann eben nachlesen oder erfragen.

Was wird das denn immer so kompliziert gemacht.

Und ein Tausch einer Batt wird mit Sicherheit nicht die Garantie beeinflussen.

Gewährleistung und die Fehler bei der Inanspruchname sind keine Beratung zum Kauf.

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