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Gewährleistung Gebrauchtwagen -> Wasserpumpe

Themenstarteram 23. Dezember 2013 um 17:14

Hallo,

Ich haber vor ca. einem Monat einen Skoda Fabia mit ca. 113tkm beim Händler gekauft.

Der Wagen war Scheckheftgepflegt und im Vertrag standen in Sachen Mängel nur ein paar Kratzer. Jetzt fing mein Auto auf dem Heimweg an seltsame Geräsuche zu machen, die nach und nach mehr bzw. lauter wurden. Schließlich leutchtete die Kühlwasser-Warnleuchte auf. Zuhause bemerkte ich auch eine Pfütze unter dem Wagen. Ich rief sofort den Händler an, der meinte ich sollte bei Kühlwasserverlust eigentlich nicht mehr fahren. Als ich ihm erklärte, dass ich morgen dringend mein Auto bräuchte, meinte er, ich solle eben Kühlwasser nachfüllen und zu ihm kommen. Mit einem 3/4 Liter Wasser nachgefüllt fuhr ich die 3,5km zum Händler. Dort angekommen klang das Auto schon ziemlich übel und Kühlwasser war fast leer. Temperaturanzeige war jedoch die ganze Fahrt über im grünen Berich. Der Händler meinte, eigentlich hätte ich so gar nicht mehr fahren sollen.

Erste Diagnose: Wasserpumpe defekt. Aufgrund der Fahrt könnte auch der Keilriemen noch hinüber sein. Im schlimmsten Fall Motorschaden... Er hatte zwar wegen der anstehenden Feiertage keine Zeit genauer zu schauen, meinte aber, er würde versuchen alles so günstig wie möglich zu halten. Wasserpumpe sei jedoch ein Verschleißteil und würde nicht von der Gewährleistung gedeckt.

Meine Frage: Fällt die Wasserpumpe unter Verschleißteile oder nicht?

Was ist mit eventuellen Folgeschäden, wegen den anschließend noch gefahrenen Kilometern?

Was muss der Händler übernehmen???

MfG Christoph D.

Beste Antwort im Thema

Wasserpumpe ist ein Verschleißteil. Daher soll die ja nach einer gewissen Frist getauscht werden.

Und wenn durch die Fahrerei ein Motorschaden entstanden ist, selbst dran schuld. Der Händler hat auf die Gefahr des Fahrens bei Kühlwasserverlust hingewiesen.

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Wasserpumpe ist ein Verschleißteil. Daher soll die ja nach einer gewissen Frist getauscht werden.

Und wenn durch die Fahrerei ein Motorschaden entstanden ist, selbst dran schuld. Der Händler hat auf die Gefahr des Fahrens bei Kühlwasserverlust hingewiesen.

am 23. Dezember 2013 um 17:39

wapu verschleißteil?

bei fahrzeugen mit zahnriemen wird oft die wapu vom zahnriemen angetrieben.

da wird die beim zahnriemenwechsel mit getauscht.

die defekte wapu ist nach meiner auffassung nicht eindeutig ein verschleißteil, zudem sie recht schnell kaputt gegangen ist.

aber die folgekosten gehen mit sicherheit auf dein konto.

Themenstarteram 23. Dezember 2013 um 20:18

die jungs vor ort meinten, dass die wasserpumpe eventuell beim zahnriemenwechsel nicht kitgemacht wurde, weil der von atu durchgeführt wurde... aber mal angenommen, es bleibt vorerst beim ersatz der wapu. gibts dann keine klare rechtliche aussage dazu, wer dafür aufkommen muss?

am 23. Dezember 2013 um 21:43

frag einfach mal beim adac oder vgl. nach.

so gesehen ist das ganze auto ein verschleißteil und die gewährleistung wäre komplett für die katz

Im Prinzip muss dein Händler für den Wechsel der WaPu aufkommen, da es KEIN Verschleißteil ist und es damit unter die Gewährleistungspflicht deines Händler fällt. Sonst wäre ja auch jede andere Pumpe im Fahrzeug ein Verschleißteil.

Was allerdings mögliche Folgeschäden angeht, wirst du wohl selbst drauf sitzen bleiben. Es wären zwar Folgeschäden der defekten WaPu, allerdings hättest du das Fahrzeug nicht mehr bewegen dürfen, nachdem du den rapiden Kühlwasserverlust festgestellt hast.

Bei 113 Tkm ist so ziemlich alles am Auto ein Verschleißteil.

Das Argument, man brauche das Auto dringend, kann ich auch nicht mehr hören. Wenn was defekt ist - dann ist es halt defekt und muss repariert werden.

Gewährleistung hin oder her, für was alles soll der Händler denn 1 Jahr lang gerade stehen? Überlegt doch alle mal, wenn jeder Defekt bezahlt würde, gäbe es binnen 1 Jahres keine GW-Händler mehr, weil nunmal regelmäßig etwas kaputt geht.

Und ja, die WP ist bei dem km-Stand ein Verschleißteil!

am 24. Dezember 2013 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von rudi333

 

Gewährleistung hin oder her, für was alles soll der Händler denn 1 Jahr lang gerade stehen? Überlegt doch alle mal, wenn jeder Defekt bezahlt würde, gäbe es binnen 1 Jahres keine GW-Händler mehr, weil nunmal regelmäßig etwas kaputt geht.

Und ja, die WP ist bei dem km-Stand ein Verschleißteil!

nach 6 monaten greift die beweislastumkehr.

somit beträgt die gewährleistung eigentlich nur 6 monate.

bei 113km von verschleiß bei einer wapu zu sprechen halte ich genauso falsch,

wie wenn beim fahrzeug nach 100km die bremsen runter sind oder die kupplung kaputt geht.

das gesetz soll den verbraucher vor unseriösen autohändlern schützen,

die rollenden schrott verkaufen.

Ich hatte vor einigen Jahren mal einen A6 2.8 V6 wo bei 117Tkm die Wasserpumpe kaputt ging.

Die Kosten für die neue samt Einbau hat der Händler übenommen, ich hatte das Auto da grade 5 Monate. Ich habe lediglich die Spannrollen bezahlt und somit meinen bei 120Tkm fälligen Zahnriemenwechsel fast für lau gehabt.

Zum Thema komische Geräusche ist nur zu hoffen das es nur von der Wasserpumpe gekommen ist. Davon gehe ich auch erst mal aus wenn er noch gefahren ist. Der Keilriemen hat damit eigentlich nichts zu tun, wenn dann der Zahnriemen. Das macht die sache aber nicht besser, wenn dieser reist oder überspringt ist ein kapitaler Motorschaden die Folge.

Auf keinen Fall solltest du jetzt noch fahren.

Zitat:

Original geschrieben von rudi333

Bei 113 Tkm ist so ziemlich alles am Auto ein Verschleißteil.

 

Und ja, die WP ist bei dem km-Stand ein Verschleißteil!

Also ist für dich quasi ein Fahrzeug mit mehr als 100Tkm bestenfalls nur noch als "Bastlerfahrzeug" verkäuflich, da es ja ein rollender Haufen Schrott ist. Evtl ist er sogar nur noch für den Export geeignet..

am 24. Dezember 2013 um 11:51

wenn ein händler keinen bock auf den gewährleistungkram hat:

-verkauf im kundenauftrag

- nur an export oder gewerbe

-inkl. gebrauchtwagengarantie

Themenstarteram 25. Dezember 2013 um 11:55

Also erstmal danke für die rege Anteilnahme am Thema!

Scheint ja mal generell ein Thema zu sein, bei dem es auf keinen Fall eine einfache Antwort gibt.

Als ich das Auto am 23. beim Händler abgegeben hab, war der Mechaniker auf jeden Fall sehr erstaunt, weil er meinte, dass die WaPU eigentlich beim Zahnriemenwechsel (Ich blicks doch nie welcher Zahn- und welcher Keilriemen is...) hätte gewechselt werden müssen -> laut Scheckheft bei 69tkm von ATU und eigentlich niemals nach so wenigen km kaputt gehenwürde... Sein Verdacht war, dass die tollten ATU-Mechaniker den Riemen gewchselt und die WaPu einfach drin gelassen haben.

Na auf jeden Fall hieß es, dass ich mein Auto wegen Feiertagen etc. wohl erst nächstes Jahr wieder bekommen würde...

Jetzt ruft mich gestern Morgen (also am 24.12.) der Händler an: Auto ist repariert, kannst abholen!

Der Mechaniker ist wohl extra an seinem freien Tag gekommen und hat sich meiner Karre angenommen!

Es war nur die WaPu. Der Motor hat Gott sei Dank nix abbekommen. Weil er alles schonmal auseinander genommen hatte, hat er den Zahn(?)riemen und glaub auch den Simmerring(?) oder sowas mitgewechselt. Der Händler meinte, ich bekomm die Teile zum EK und Arbeitszeit so günstig, dass er auch nix dran verdient, sprich 300 Euro.

Also nachdem ich anfangs ja echt stinksauer war, kommt mir persönlich das (vor allem bei der komplizierten Rechtslage) wie eine faire Lösung vor, zumal der Mechaniker sich an Weihnachten nochmal voll ins Zeug gelegt hat und 300 für den Riemenwechsel etc. ja echt günstig ist... oder?

Sollte der Zahnriemenwechsel bei 120Tkm sowieso fällig gewesen sein ist es meiner Ansicht nach eine faire Lösung.

Leben und leben lassen.

Lieber Christoph,

schade, was dir passiert ist. Aber die Wasserpumpe fällt im Grunde unter Verschleißteile, wie schon angemerkt, und ist zudem als Ersatzteil relativ preiswert zu kaufen und auch einfach auszutauschen.

Für alle: Der Fehler könnte bei ATU zu suchen sein, wenn hier nachweislich beim Zahnriemenservice die Wasserpumpe vergessen worden sein sollte. Aber andererseits: Ich kenne die Servicepläne von Skoda nicht, und weiß nicht, ob die Wasserpumpe beim Zahnriemenwechsel mit zu ersetzen ist. Es ist im Grunde mehr eine Empfehlung, diesen Wechsel zusätzlich auszuführen, aber kein Muss im Sinne des Herstellers. Viel eher eine Empfehlung, weil die Arbeit die Gleiche ist oder zumindest es ein Abwasch ist. In der Hinsicht wäre also nur etwas von ATU "zu holen", wenn man die seitens Skoda im Serviceplan (siehe im Scheckheft - "Arbeitspositionen", sollten abgedruckt worden sein!) explizit vorgeschriebene Arbeit nicht durchgeführt habe: Genau hinschauen! Auch müssen Rechnungen von ATU dann vorhanden sein, um das etwaige Verschulden zu dokumentieren.

Zitat:

Es war nur die WaPu. Der Motor hat Gott sei Dank nix abbekommen. Weil er alles schonmal auseinander genommen hatte, hat er den Zahn(?)riemen und glaub auch den Simmerring(?) oder sowas mitgewechselt. Der Händler meinte, ich bekomm die Teile zum EK und Arbeitszeit so günstig, dass er auch nix dran verdient, sprich 300 Euro. Also nachdem ich anfangs ja echt stinksauer war, kommt mir persönlich das (vor allem bei der komplizierten Rechtslage) wie eine faire Lösung vor, zumal der Mechaniker sich an Weihnachten nochmal voll ins Zeug gelegt hat und 300 für den Riemenwechsel etc. ja echt günstig ist... oder?

Das Verhalten ist fair und zuverlässig - das kann man so begrüßen.

Frohes Fest!

Hans

Also das ist mal ne faire Lösung. Nicht jeder Händler und Mechaniker sind so kulant und regeln das noch vor den Feiertagen.

Hättest im schlimmsten Fall 2 Wochen warten können. Abhaken und jut is.

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