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Gewährleistung abgelehnt - wie wäre es richtig gewesen?

Hallo,

wir haben letztes Jahr im November bei einem Händler einen 4 Jahre alten Kia gekauft, bei dem außer dem erhöhtem Kilometerstand alles tip-top aussah. Auch die 7-Jahres-Garantie war noch aktiv.

Nach einem Monat, also im Dezember, wurde bei der anstehenden Inspektion festgestellt, dass die verbaute AGM-Batterie ("Starter"-Batterie) quasi tot war. Alle Extras wie Start-Stopp-Automatik, Lenkunterstützung, Parkassistent etc standen deshalb nicht zur Verfügung. Nur die Smart-Key-Erkennung und das Starten klappten noch.

Die Start-Stopp-Automatik ging schon bei der Testfahrt nicht, was uns aber, da wir das noch nicht kannten, erst im Nachhinein, nach dem Kauf, auffiel. Das Autohaus hatte daraufhin die AGM-Batterie nochmal über Nacht geladen, woraufhin die ganzen Funktionen für etwa zwei Tage zurückkamen. Danach war es wie vorher. Man warnte uns, dass sie bald ganz ausfallen würde.

Wir lebten mit dieser Situation bis Juni diesen Jahres (also etwa 7 Monate nach Kauf), als das Auto weder den Schlüssel erkannte noch ansprang. Wir mussten die Pannenhilfe rufen, und konnten nach erfolgter Starthilfe das Auto gerade so zur Werkstatt fahren, wo die Batterie ausgetauscht wurde. Das kostete ca. 430€ und dauerte mehr als eine Woche (bis die Pannenhilfe endlich kam und das Autohaus die Batterie bestellt hatte).

Erst dann fiel uns ein, dass unser Händler ja eine Gewährleistung bietet und wir kontaktierten ihn. Er meinte daraufhin, dass wir das Auto zu ihm hätten bringen müssen (7 Stunden Fahrt, da wir seitdem umgezogen waren), damit er selber nachbessern kann.

Ich frage mich jetzt, wie das hätte von statten gehen sollen oder bzw. ob das überhaupt so stimmt, was er sagt. Innerhalb der 7-Jahres-Garantie von Kia dürfen ja nur Kia-zertifizierte Werkstätten Reparaturen vornehmen, da die Garantie sonst erlischt. Das kann der Händler ja gar nicht leisten. Außerdem: wie wäre der Wagen zum Händler gekommen, ohne anzuspringen? Es war einfach nur naheliegend, ihn zu unserer Vertragswerkstatt zu bringen, was wie beschrieben ja auch schon eine Woche dauerte.

Wie hätten wir in diesem Szenario die Gewährleistung richtig nutzen können oder können wir es immer noch im Nachhinein (indem der Händler unsere Rechnung zahlt z.B.)?

Vielen Dank!

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38 Antworten

1. eben nicht „mit der Situation leben“ bis gar nix mehr geht. Sondern zeitnah hin gehen

2. nicht einfach ohne Rücksprache mit dem Gewährleistungsgeber Auftrag an andere Werkstätten geben.

Diese Antwort hilft jetzt nicht wirklich und beantwortet auch die eigentlichten Fragen nicht.

Im Nachhinein noch etwas auszuhandeln ist wie der Name schon sagt Verhandlungssache zwischen dir und dem Händler.

Von Anfang an Richtig gewesen wäre es dem Händler eine Frist von 14 Tagen zu setzen, den Mangel im Sinne der Gewährleistung zu beseitigen. Wäre er innerhalb der Frist seinen Pflichten nicht nachgekommen - > ab zum Anwalt.

Bei Gewährleistung hat der Verkäufer in der Tat das Recht, das Produkt/den Fehler auszubessern.

Dafür ist es natürlich notwendig, den Wagen dorthin zu verfrachten...

(Der Verkäufer muss aber für die Wege zahlen [ungleich zur Garantie]...)

Die Frage ist ja, ob die Reparatur des Händlers nicht die Werksgarantie angegriffen hätte. Gut, war nur die Batterie, ist ja eig. nix tragisches. Aber wie ist es da ?

Ansonsten war der Besuch der Kia-Werkstatt schon die richtiges Entscheidung. Allein schon, damit die Garantie nicht verfällt.

Die Frage ist natürlich auch noch - fällt denn die Batterie überhaupt unter Gewährleistung ? Wobei ich das nicht glaube. Von daher war in meinen Augen der Weg zur Kia-Werkstatt schon der richtige Weg.

Gruß Jörg.

Naja, das Gesetz unterscheidet erstmal grundsätzlich nicht zwischen Verschleißteilen und anderen Teilen.

 

Wenn man also innerhalb der der 6 Monate Beweislastumkehr beim Verkäufer vorstellig geworden wäre, hätten die Chancen m.E. nicht schlecht gestanden.

So sehe ich das auch.

1. Verschleißteil

2. Zu spät, wegen Beweislastumkehr.

3. Falsch angegangen. der Verkäufer ist umgehend und direkt mit am besten Nachweis vom Mangel zu unterrichten und das Beseitigen zu verlangen.

Frage: Warum ist die Batterie so teuer???? Das wäre bestimmt auch wesentlich günstiger gegangen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. November 2021 um 14:03:50 Uhr:

So sehe ich das auch.

1. Verschleißteil

2. Zu spät, wegen Beweislastumkehr.

3. Falsch angegangen. der Verkäufer ist umgehend und direkt mit am besten Nachweis vom Mangel zu unterrichten und das Beseitigen zu verlangen.

-

Und ich auch.

Ich kann eigendlich nur mit den Kopf schütteln - was war jetzt so schwer, mal eben zeitnah ein Telefonat zu führen ??

@DrAtom Wichtig ist, dass die Garantie erhalten bleibt.

Sch... auf den Akku! Etwas anderes bleibt Dir in dieser Situation nicht übrig.

Um es gleich vorweg zu nehmen, nein die Batt ist kein Garantiebestandteil.

Zitat:

@DrAtom schrieb am 23. November 2021 um 12:40:40 Uhr:

Diese Antwort hilft jetzt nicht wirklich und beantwortet auch die eigentlichten Fragen nicht.

Sie beantwortet die Frage im Titel - wie wäre es richtig gewesen

der händler hat das recht selbst nachzubessern. gibts du ihm dieses nicht sondern läßt da ohne absprache mit ihm woanders reparieren muss er dafür nicht aufkommen.

batterie ist eh ein verscheißteil - das mit dem nachladen war sicherlich service aus kulanz. daraus ein paar monate später gewährleistung ableiten auch nicht so ganz einfach. vielleicht hätte er es vor ort gemacht - gebrauchte batterie aus einem anderem fahrzeug rein und fertig. oder auch kulanterweise zu 50% an einer neuen beteilgt (die auch als agm unter 100€ kosten kann, wenn man nicht völlig blind die karre in die werkstatt gibt und sagt tauscht mal)

"Frage: Warum ist die Batterie so teuer???? Das wäre bestimmt auch wesentlich günstiger gegangen."

ja das ist das nächste thema. eine agm batterie kostet auch nicht mehr die welt, eine 70ah agm bekommt man inzwischen unter 100€. einbau sind vielleicht 20€ wenn man das nicht selbst gebacken bekommt.

wer bei der werkstatt nicht nachfragt oder den dann genannten hohen preis in frage stellt muss halt am ende auch mal 430€ berappen. dumm gelaufen.

siehs als leergeld.

in bezüglich gewährleistung ist immer hilfreich man hat in der nähe gekauft. bei größeren entfernen hat man halt ggf diskussion wer das fahrzeug holt, bringt, die kosten dafür trägt etc pp. gibt einige gerichtsurteile dazu.

oft sagen die händler auch: ja du darfst das vor ort reparieren lassen - knöpfen ihr ja aber an einen kostenvoranschlag den sie für sinnvoll und plausibel halten. zu verschenken hat da keiner was (bei 430€ ist mitunter der halbe gewinn am fahrzeug verbraten. aufbereiten, inserieren, geschäftsgebäude und personal kosten auch ihr geld - da steht am ende schnell eine null, auch wenn er ihn 2000€ günstiger eingekauft hat als er dann bei verkauf an den kunden bringt)

"Man warnte uns, dass sie bald ganz ausfallen würde."

Hm, beim Kauf wird der TE bereits darauf hingewiesen, dass die AGM-Batterie (bekanntlich ein Verschleißteil) bald ganz ausfallen werde. Und dann wird nicht vor Ort bereits der Einbau einer neuen Batterie verlangt?

Zitat:

@DrAtom schrieb am 23. November 2021 um 12:33:34 Uhr:

Das Autohaus hatte daraufhin die AGM-Batterie nochmal über Nacht geladen, woraufhin die ganzen Funktionen für etwa zwei Tage zurückkamen. Danach war es wie vorher. Man warnte uns, dass sie bald ganz ausfallen würde.

Warum habt ihr das zu diesem Zeitpunkt nicht sofort reklamiert und auf einem Austausch der AGM-Batterie im Rahmend er Gewährleistung bestanden?

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