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Gewährleistung abgelehnt - wie wäre es richtig gewesen?

Hallo,

wir haben letztes Jahr im November bei einem Händler einen 4 Jahre alten Kia gekauft, bei dem außer dem erhöhtem Kilometerstand alles tip-top aussah. Auch die 7-Jahres-Garantie war noch aktiv.

Nach einem Monat, also im Dezember, wurde bei der anstehenden Inspektion festgestellt, dass die verbaute AGM-Batterie ("Starter"-Batterie) quasi tot war. Alle Extras wie Start-Stopp-Automatik, Lenkunterstützung, Parkassistent etc standen deshalb nicht zur Verfügung. Nur die Smart-Key-Erkennung und das Starten klappten noch.

Die Start-Stopp-Automatik ging schon bei der Testfahrt nicht, was uns aber, da wir das noch nicht kannten, erst im Nachhinein, nach dem Kauf, auffiel. Das Autohaus hatte daraufhin die AGM-Batterie nochmal über Nacht geladen, woraufhin die ganzen Funktionen für etwa zwei Tage zurückkamen. Danach war es wie vorher. Man warnte uns, dass sie bald ganz ausfallen würde.

Wir lebten mit dieser Situation bis Juni diesen Jahres (also etwa 7 Monate nach Kauf), als das Auto weder den Schlüssel erkannte noch ansprang. Wir mussten die Pannenhilfe rufen, und konnten nach erfolgter Starthilfe das Auto gerade so zur Werkstatt fahren, wo die Batterie ausgetauscht wurde. Das kostete ca. 430€ und dauerte mehr als eine Woche (bis die Pannenhilfe endlich kam und das Autohaus die Batterie bestellt hatte).

Erst dann fiel uns ein, dass unser Händler ja eine Gewährleistung bietet und wir kontaktierten ihn. Er meinte daraufhin, dass wir das Auto zu ihm hätten bringen müssen (7 Stunden Fahrt, da wir seitdem umgezogen waren), damit er selber nachbessern kann.

Ich frage mich jetzt, wie das hätte von statten gehen sollen oder bzw. ob das überhaupt so stimmt, was er sagt. Innerhalb der 7-Jahres-Garantie von Kia dürfen ja nur Kia-zertifizierte Werkstätten Reparaturen vornehmen, da die Garantie sonst erlischt. Das kann der Händler ja gar nicht leisten. Außerdem: wie wäre der Wagen zum Händler gekommen, ohne anzuspringen? Es war einfach nur naheliegend, ihn zu unserer Vertragswerkstatt zu bringen, was wie beschrieben ja auch schon eine Woche dauerte.

Wie hätten wir in diesem Szenario die Gewährleistung richtig nutzen können oder können wir es immer noch im Nachhinein (indem der Händler unsere Rechnung zahlt z.B.)?

Vielen Dank!

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38 Antworten

"Erst dann fiel uns ein, dass unser Händler ja eine Gewährleistung bietet und wir kontaktierten ihn."

 

Deswegen

Sorry, aber wenn mir beim Kauf bereits gesagt wird, dass die Batterie kurz vor dem Tod steht, dann warte ich doch nicht, bis das Teil tatsächlich gestorben ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. November 2021 um 21:43:13 Uhr:

Sorry, aber wenn mir beim Kauf bereits gesagt wird, dass die Batterie kurz vor dem Tod steht, dann warte ich doch nicht, bis das Teil tatsächlich gestorben ist.

Wie herzlos ist das denn.... :eek:

Man nennt mich auch den Batteriekiller...

Nein, im Ernst. Wird mir ein Mangel beim Kauf bereits mitgeteilt, muss ich entsprechend reagieren. Notfalls am Preis ein wenig drehen.

Zitat:

@karl_heinz_63 schrieb am 23. November 2021 um 22:04:41 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. November 2021 um 21:43:13 Uhr:

Sorry, aber wenn mir beim Kauf bereits gesagt wird, dass die Batterie kurz vor dem Tod steht, dann warte ich doch nicht, bis das Teil tatsächlich gestorben ist.

Wie herzlos ist das denn.... :eek:

OK, ich finde ihn hin und wieder auch etwas ähm "undiplomatisch".

Aber wenn ich mir das mal so ansehe.

Hier hätte reagiert werden müssen.

Zitat:

@DrAtom schrieb am 23. November 2021 um 12:33:34 Uhr:

...

Nach einem Monat, also im Dezember, wurde bei der anstehenden Inspektion festgestellt, dass die verbaute AGM-Batterie ("Starter"-Batterie) quasi tot war. Alle Extras wie Start-Stopp-Automatik, Lenkunterstützung, Parkassistent etc standen deshalb nicht zur Verfügung. Nur die Smart-Key-Erkennung und das Starten klappten noch.

Die Start-Stopp-Automatik ging schon bei der Testfahrt nicht, was uns aber, da wir das noch nicht kannten, erst im Nachhinein, nach dem Kauf, auffiel. Das Autohaus hatte daraufhin die AGM-Batterie nochmal über Nacht geladen, woraufhin die ganzen Funktionen für etwa zwei Tage zurückkamen. Danach war es wie vorher. Man warnte uns, dass sie bald ganz ausfallen würde.

....

Es gibt schlimmeres.

Aber ich denke das Geld ist weg.

Und ein Versuch es zurück zu bekommen ist die Nerven nicht wert.

Genaueres kann ein Anwalt sagen.

Aber als juristischer Laie sehe ich keine Chance.

Oh, deine Meinung über mich trifft mich zutiefst.

Was das Geld angeht, denkst du aber richtig. Fängt damit an, dass schon beim Kauf auf den baldigen Tod hingewiesen wurde und Gewährleistungsrechte am bekannten Mangel ausgeschlossen sind, geht weiter über Batterie = Verschleißteil und endet an den sieben Monaten nach dem Kauf die Batterie woanders ohne Gelegenheit zur Nachbesserung austauschen zu lassen. Dumm gelaufen, aber dafür kann der TE jetzt wieder gut fahren.

Nicht beim Kauf sondern einen Monat später wurde (laut Text) darauf hingewiesen.

Da wäre der ideale Zeitpunkt gewesen.

Jain, schon bei der Testfahrt hat das Start-Stopp-System nicht mehr richtig funktioniert, also hätte der Mangel schon da bekannt sein müssen. Ein Monat nach dem Kauf wurde der Mangel dann konkret benannt.

Letztlich aber egal, der Zug ist abgefahren.

Der Verkäufer ist so oder so auf alle Fälle raus aus der Geschichte, denn 6 Monate nach Kauf gibt es Beweislastumkehr.

Du müsstest also nachweisen, dass die Batterie während der Übergabe vor fast 12 Monate bereits Defekt war.

Das kannst du natürlich knicken.

Eine hochwertige Varta Autobatterie kostet im Netz inkl Lieferung für einen Kia weniger als 100€. Ist ja kein dicker V8 TDI, der eine XXL Batterie braucht.

Der Einbau dauert, wenn man sich viel Zeit lässt und dabei noch Bier trinkt sowie raucht, etwa 1,5 Minuten.

Schade um die 430€ und vorallem eine Woche Standzeit.

Aber gut, anders können die Werkstätte nicht überleben.

Fazit:

Du kannst niemandem zur Rechenschaft ziehen. Die Rechnung übernimmt dir keiner.

Buche es als Lehrgeld ab und frage nächstes mal lieber hier nach, bevor du zu Kia Vertragswerkstatt gehst.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. November 2021 um 00:00:58 Uhr:

Jain, schon bei der Testfahrt hat das Start-Stopp-System nicht mehr richtig funktioniert, also hätte der Mangel schon da bekannt sein müssen. Ein Monat nach dem Kauf wurde der Mangel dann konkret benannt.

Letztlich aber egal, der Zug ist abgefahren.

Der Richter wird sagen: Erzählen kann man viel…

Ohne handfeste Beweise gibt es keine Verurteilung.

Zitat:

@munition76 schrieb am 24. November 2021 um 01:31:41 Uhr:

Der Verkäufer ist so oder so auf alle Fälle raus aus der Geschichte, denn 6 Monate nach Kauf gibt es Beweislastumkehr.

....

Die Beweislastumkehr liegt in den ersten 6 Monaten ab Kauf vor, nicht nach 6 Monaten.

Eine Starterbatterie ist oft nicht von der Hersteller-Garantie abgedeckt, Frühkrepierer vielleicht mal ausgegenommen. Da wäre eher nichts zu holen, auch wenn es da Ausnahmen gibt, wie ich sie selbst mal bei Toyota erlebt habe.

Ob sie im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung reklamiert werden kann - und dann tunlichst während der ersten 6 Monate - hängt im Einzelfall davon ab, ob ihr Exitus im Zusammenhang mit hohem Fahrzeugalter und/oder Kaufleistung steht oder nicht. Sprich, ob es als natürlicher Verschleiß im Sinne von aufgebrauchte Lebensdauer zu sehen ist oder ob es ein eher nicht zu erwartender Defekt ist, der dann einen Sachmangel darstellen kann. Eine generelle Ausnahme von so genannten Verschleißteilen von aller Sachmangelhaftung gibt es, anders als hier gerne verbreitet wird, nicht.

Zitat:

Buche es als Lehrgeld ab und frage nächstes mal lieber hier nach, bevor du zu Kia Vertragswerkstatt gehst.

Ja, absolute Zustimmung. Und schneller auf Hinweise reagieren.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 24. November 2021 um 12:05:43 Uhr:

Zitat:

@munition76 schrieb am 24. November 2021 um 01:31:41 Uhr:

 

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 24. November 2021 um 12:05:43 Uhr:

Zitat:

Buche es als Lehrgeld ab und frage nächstes mal lieber hier nach, bevor du zu Kia Vertragswerkstatt gehst.

Ja, absolute Zustimmung. Und schneller auf Hinweise reagieren.

Ich würde gern nochmal die Garantie in den Raum werfen.

Darum ging es dem TE auch.

Wenn der TE jetzt im Falle eines Falles den Händler an der Feile schrauben lässt - mal abgesehen davon, ob ein Batterietausch da eine Rolle spielt - was ist denn mit der Kia Werksgarantie, die ja noch auf dem Auto besteht.

Mal abgesehen von der sehr sehr teuren Batterie, hat der TE, so meine ich, es richtig gemacht eine Vertragswerkstatt aufzusuchen, statt den Händler da werkeln zu lassen.

Wenn Kia feststellt, da hat ein anderer geschraubt, ist dann die Garantie nicht in Gefahr ??

Gruß Jörg.

Waren da "Nicht Kia Vertragswerkstätten" dran?

Auch bei einem Ja bedeutet dies nicht unbedingt dass die Werksgarantie verwirkt ist. Aber es wird möglicherweise schwieriger.

Das Wesentliche ist in meinen Augen aber dass es keine Probleme geben sollte wenn da nur Vertragswerkstätten dran waren.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 24. November 2021 um 12:22:13 Uhr:

Waren da "Nicht Kia Vertragswerkstätten" dran?

Ja, original vom TE:

"Ich frage mich jetzt, wie das hätte von statten gehen sollen oder bzw. ob das überhaupt so stimmt, was er sagt. Innerhalb der 7-Jahres-Garantie von Kia dürfen ja nur Kia-zertifizierte Werkstätten Reparaturen vornehmen, da die Garantie sonst erlischt. Das kann der Händler ja gar nicht leisten."

Darum wundere ich mich ein wenig, warum darauf nicht eingegangen wurde :D und habe nochmal gefragt.

Gruß Jörg.

 

Edit: Sorry, natürlich nein.

Er sollte es dem Händler bringen, so ist es richtig !

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 24. November 2021 um 13:06:58 Uhr:

....

"Ich frage mich jetzt, wie das hätte von statten gehen sollen oder bzw. ob das überhaupt so stimmt, was er sagt. Innerhalb der 7-Jahres-Garantie von Kia dürfen ja nur Kia-zertifizierte Werkstätten Reparaturen vornehmen, da die Garantie sonst erlischt. Das kann der Händler ja gar nicht leisten."

....

Edit: Sorry, natürlich nein.

Er sollte es dem Händler bringen, so ist es richtig !

Soviel ich weiß gibt es da inzw. ein Urteil nach dem der Hersteller die Garantie nicht nutzen darf um Werkstätten vorzuschreiben.

Allerdings kann sich so etwas vermutlich mit der einen oder anderen Garantiebedingung und der Frage welche Werkstatt hat welche Qualifikation und wie wird der Nachweis erbracht dass die Werkstatt keinen Fehler gemacht hat oder....

Ich denke im Zweifelsfall wird es immer wieder spannend.

Ich glaube nicht, dass wir hier eine allgemeingültige und einfache Lösung für solche Fragen bekommen.

Es spricht einiges dafür (spätestens) nach dem Fahrzeugkauf erst mal zur Vertragswerkstatt zu fahren und eine Inspektion durchführen zu lassen.

Und neuer TÜV wäre dann auch gut.

Mit den Mängelberichten und einem Kostenvoranschlag kann man sich dann weitere Schritte überlegen bzw. mit dem Händler abstimmen.

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