Getriebeschaden VW Passat
Hallo!
Mein Sohn hat ein Passat B8, Bj.11.2015,2.0 TDI ca.75000 km,mit Schaltgetirebe.
Letztens ist uns aufgefallen dass beim Kurvenfahrt Geräusche von vorne kommt (links mehr wie rechts)daraufhin ist das Auto beim VW Vertragshändler wo immer Inspektion und Reparatur gemacht wurde untersucht worden.Angeblich haben die alles mögliche untersucht ,ausgebaut und wieder eingebaut was in Frage kommen könnte.
Zum Schluss würde nur das Getriebe übrig bleiben weil im Getriebeöl Metallspäne wären.
Das Ende vom Lied die Einbaukosten sind mit neuem Getriebe ca.5000 € und davon müsste er laut Garantievertag die Hälfte selber bezahlen weil volle Kostenübernahme bis 50000 km vereinbart ist.
VW lehnt Kulanz ab weil bei Garantieverträge kein Kulanz gäbe.
Werkstatt sagt widerum könnte Schadensfall sein weil im Getriebeöl Metallspäne wären.
Was nun??
Beste Antwort im Thema
Deine Formulierung gibt mehr Rätsel auf als das sie Klarheit schafft. Und - dass dir der Unterschied zwischen Garantie und Kulanz bekannt ist, habe ich nicht bezweifelt.
Nochmals - entweder Garantie(Versicherung) oder Kulanz.
32 Antworten
Was der erteilte Reparaturauftrag war, hab ich immer noch nicht erkannt.
Wenn der Händler vorschlägt "Getriebe tauschen" und du sagst "ja, machen" hat er doch seinen Teil erfüllt.
Ist es das gleiche Problem?
https://www.motor-talk.de/.../...ei-linkskurve-passat-b8-t6724562.html
Tulura
Ich kann die Argumentation hier nicht nachvollziehen.
Insbesondere was @SCR_190iger und @tulura hier schreiben.
Folgendes habe ich verstanden :
Händler Werkstatt hat ein defektes Getriebe als Ursache festgestellt, daraufhin wurde der Auftrag erteilt, den ermittelten Fehler durch Tausch zu beheben. Punkt, aus und Ende, alles andere ist nicht relevant. Sofern ich das korrekt verstanden habe, ist die Werkstatt mit hoher Wahrscheinlichkeit haftbar!
@TE:
Ich würde dringend empfohlen, die Kfz Schiedsstelle aufzusuchen. Deren Schiedsspruch ist für den Händler bindend, für dich nicht sondern optional.
Zitat:
@domingo1001 schrieb am 7. November 2019 um 10:38:06 Uhr:
Ich kann die Argumentation hier nicht nachvollziehen.
das liegt schier daran, dass du kein jurist bist. Die Sachlage ist eindeutig. Rechtlich gesehen 1. Semester.
relevant ist das was vertraglich vereinbart ist und eben pacta sunt servanda.
Und da der TE ja immer noch nicht auf eine recht einfache Frage geantwortet hat, ist das Thema eigentlich auch schon durch.
die moralische kiste oder anstand ist ein anderes Thema.