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Getriebeschaden

Mercedes C-Klasse W203

Hallo!

Ist ein Getriebeschaden in der Gebrauchtwagengarantie enthalten? Kann das Ersetzen des Getriebes durch die Garantie in irgendeiner Form abgelehnt werden, obwohl eine Mercedes-Werkstatt einen Getriebeschaden diagnostiziert hat? An meinem Auto war nämlich schon viel, was im Rahmen der Garantie gemacht werden musste, nicht dass die Garantie deshalb jetzt bei diesem Umfang diese (wirklich erforderliche) Leistung ablehnt. Hat da jemand Erfahrungen? Bin über jede Hilfe dankbar!

Peter

29 Antworten

der umfang einer garantie ist doch nirgends gesetzlich festgehalten... was von deiner garantie umfasst ist, steht auch in deinem garantievertrag und auch nur dort!
aber darüber hinaus hast du ohnehin bei einem gebrauchten eine gesetzliche gewährleistung von einem jahr... und dort ist der getriebeschaden in jedem fall gedeckt... innerhalb der ersten 6 monate problemlos (wegen der beweislastumkehr)... nach 6 monaten musst du beweisen, dass die ursache bereits bei gefahrübergang vorlag...

hast du wirklich noch zusätzlich ne garantie? glaub wohl kaum... falls ja: ich denke schon dass der getriebeschade da mit reinfällt... bei der garantie entfällt dann das problem der beweisführung

und nein: eine garantie entfällt nicht, wenn du oft von der garantieleistung gebrauch machst...

Vielen Dank für die Info. Gebrauchtwagengarantie habe ich noch, der Wagen gehört erst seit 3 Monaten mir, wovon er ca. 1,5 Monate bei MB zugebracht hat...

Hallo zusammen,

@dd10:

Welche GW-Garantie hast Du denn?

Gruß

Fabian

@ bugatti: Perfekt! 🙂

@ dd10:
Bitte noch mal das Posting von bugatti durchlesen:
Garantie <> gesetzliche Gewährleistung

Hast Du direkt bei DC einen (Werks-)Jahreswagen gekauft und die 1-2 - jährige (Europa)-Garantie erhalten?

Eine "Gebrauchtwagengarantie" gibt es nämlich nicht. Der Hersteller (und nur der!) bietet eine "Garantie" an. Diese normalerweise nur bei Neuwagen, in Ausnahmefällen (Werksjahreswagenkauf) auch bei Gebrauchtwagen. Jeweils aber mit identischem Inhalt.

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Zitat:

Original geschrieben von dd10


Vielen Dank für die Info. der Wagen gehört erst seit 3 Monaten mir

dann ist das doch kein problem...

bei der gewährleistung musst du zwar lt neuester (absolut unsinniger) BGH-entscheidung den grundmangel beweisen, der zum getriebeschaden geführt hat (auch innerhalb der ersten 6 monate... sodann erfolgt eine vermutung in zeitlicher hinsicht, dass dieser grundmangel bereits bei gefahrübergang vorlag), aber DC wird keinerlei kenntnisse von dieser BGH-entscheidung haben *G* das zeigt die erfahrung, dass so ziemlich 95% der unternehmer einen mangel beseitigen, obwohl sie es nicht müssten...

und wenn du eine garantie hast (wovon ich nicht ausgehe), dann ist das ohnehin überhaupt kein problem

und nochmals garantie ist nicht gleich gewährleistung... letzteres im volksmund auch gesetzliche garantie genannt 😁 *na gerry kennste diese bezeichnung auch lol*

Naja, ich hoffe, dass ich die Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen muss, da ich die o.g. Europagarantie von MB als Gebrauchtwagengarantie habe, die 1 Jahr gilt.

naja gut... dann ist ja alles geklärt 😉
du bekommst ein neues getriebe und kannst wieder glücklich sein... manchmal hoffe ich dass DC ne lebenslange garantie auf ihre autos gibt... dann hätte ich nicht bei jedem anlassen des motors sone große angst...🙁

Morgen erhalte ich eine Rückantwort von DC und berichte dann.

@dd11

Hast Du den Wagen von nem MB-Händler oder von einer Niederlassung?

Da gibt es nämlich einen kleinen Unterschied: Die Europag. von der NDL wird über die DC Fleet Service GmbH abgerechnet und die von einem Händler wird über die Gerling-Versicherungs-AG fakturiert.

Bei der Kostenübernahme sind jedoch i. d. R. beide gleich.

Meine Frage ist nur rein interessehalber.

Gruß

Fabian

Das Auto ist von einer NL, die Reparatur bei einem Vertragshändler, der die NL in Sachen Service und Freundlichkeit um Längen schlägt.

Wann ist denn die EZL des Fahrzeugs und wieviel Klometer hast Du denn auf dem Tacho??

Hat Dein Händler schon ne Esculab gestellt?

Gruß

Fabian

Re: Getriebeschaden

Zitat:

Original geschrieben von dd10


Hallo!

Ist ein Getriebeschaden in der Gebrauchtwagengarantie enthalten? Kann das Ersetzen des Getriebes durch die Garantie in irgendeiner Form abgelehnt werden, obwohl eine Mercedes-Werkstatt einen Getriebeschaden diagnostiziert hat? An meinem Auto war nämlich schon viel, was im Rahmen der Garantie gemacht werden musste, ......................................................

Servus,

ich verfolge sehr aufmerksam die Ansagen in diesem Forum, das ich seit SEP 05 selber "stolzer Besitzer" eines C220 CDI-T bin und die Stärken und Schwächen meines Fahrzeuges erkunden will! Deshalb bitte ich Dich, wenn möglich, um eine kurze Beschreibung des Fehlers bzw der Fehlerentstehung, die zu deinem Getriebedefekt geführt hat. Der Hauptgrund ist auch die Furcht vor einem ähnlichen Status, da sich mein Getriebe (6-Gang) von Anfang an nicht so schalten liess, wie ich es von meinen Vorfahrzeugen gewohnt bin. Also, deshalb meine Bitte und mein Streben nach Information.

Mit Dank im voraus,
Euer R1007

Nun ja, es ist alles in allem eine sehr komische Geschichte. Ich habe eine 5-Stufen-Automatik. Mir war zunehmend aufgefallen, dass, völlig unabhängig von der Fahrstufe, bis ca. Tempo 40km/h beim Lastwechsel ein metallisches unüberhörbares (auch bei eingeschaltetem Radio) Klacken etwa aus Höhe der Mittelarmlehne oder wenig davor kam. Ein Austausch der Gelenkwelle, die zuerst als ursächlich vermutet wurde, brachte nichts. MB ist dann mit einigen Vergleichswagen Probe gefahren und konnte es dort nicht hören. Die Meister waren dann nach Überprüfung des Getriebes der Meinung, dass das Geräusch aus dem Getriebe kommt und auch Folgeschäden verursachen kann. Nun wird wie oben beschrieben die Garantie überprüft und wenn die Europagarantie greift, was ich wirklich hoffe, das Getriebe getauscht. Ich hoffe, ich konnte helfen und nicht zu sehr Angst machen. :-)

Danke für die superschnelle Antwort,

ich habe da wohl nicht aufgepasst, es handelt sich um ein Automatikgetriebe !!! Aber das macht nichts, ich glaube da hat Daimler Benz keine so glückliche Hand mit den Getrieben. Mein 6-Gang Schaltgetriebe hat sich von Anfang an sehr schlecht in den ERsten und von dem Ersten auf den zweiten Gang schalten lassen. Mehrere Reklamationen und Besuche in der Werkstatt brachten es, das man zum Schluß das Getriebe auf Garantie ausbauen und die Synchronringe wechseln wollte, jedoch hatte ich mit mehreren Meisten gesprochen, die sagten: "Wir können nach der Reparatur aber nicht versprechen, dass der von ihnen reklamierte Fehler dann weg ist !!!!! Daraufhin habe ich auf den Versuch! einer Instandsetzung verzichtet und konnte durch Eigenversuche eine Besserung herbeiführen. 100% problemfrei ist mein 6-Gang noch nicht, aber ................... mit etwas Gefühl und der richtigen Drehzahl geschaltet ist es sowiet ok!.

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