getriebeschaden muss verkäufer zahen

VW Golf 4 (1J)

hallo mein golf IV BJ98 hat leider einen getreibeschaden bei 93350 kilometer erlitten. also bin ich in die werkstatt und diese hat dann schaden festgestellt (war der freitag). daraufhin hab ich dem verkäufer (ein autohändler mit eigener werkstatt) bescheid gegeben und dieser hatte mir versichert das auto am montag oder dienstag zu holen. am mittwoch wurde das auto geholt und der herr meinte er würde sich bei vw erkundigen. am freitag haben wir erfahren das vw sich weigert zu zahlen. Für mich war sonnenklar das der verkäufer aufgrund der Gebrauchtwagengarantie dazu verpflichtet ist ein Jahr lang solche schäden zu übernehmen. Heute habe ich erfahren das auch er sich weigert den schaden zu übernehmen und hat mir angeboten das er ein gebrauchtes getriebe besorgt und wir und dann die kosten teilen könnten. dies ist in meinen augen ein frechheit!😠 wie sieht es denn nun aus muss er zahlen? wie ist meine rechtslage? das auto haben meine eltern gekauft und auf sich angemeldet sowie versichert und sie besitzen eine rechtsschutzversicherung? würde trotzdem gern von euch wissen wie es nun aussieht.
danke schonmal

30 Antworten

Hallo
also bei mir war es damals so, dass ich beweisen musste, dass das Getriebe schon beim kauf kaputt war (laut rechtslage) und das ist so gut wie unmöglich! Habe leider kein recht bekommen und musste 700€ blechen!

ich am liebsten auch nicht aber ich brauch einfach das auto! ich arbeite in nen krankenhaus und hab meine schichten ich kann zwar immer ein auto meiner eltern haben aber dann ist meine mutter zu fuß unterwegs... ich weiß nicht recht. bin hin u her gerissen. und dann ist ja nicht sicher ob ich ein neues getriebe bekomm oder ob mir das gericht ein gebrauchtes zuspricht. im grunde geht es nur darum wer den einbau zahlen muss. was kostet ein getriebewechsel so nur die arbeitsstunden?

Auch meine Meinung ist, lass dich darauf nicht ein.

Er muss den ganzen Mist bezahlen und Instand setzen. Das ist dein Recht. Ich würde lieber mir einen Rechtsanwalt suchen oder bei Mangels Rechtschutz zu einer Verbraucherberatung oder wenn er Mitglied in der KFZ-Innung ist an diese wenden.

Ob es allerdings ein Generalüberholtes Getriebe wird oder neues, wirst du wenig beeinflußen können. Hauptsache du hast keine Kosten!

auf dem Gebrauchtteilemarkt wirst du schon so 1700€ dafür abdrücken müssen + Einbau...

und wenns geteilt (50:50) wird (also er und du) naja rechen mal so mit 1200 Schleifen. der wird dir schon schön Lohn draufbrummen.

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geh zum anwalt, der händler MUSS zahlen. schau mal in meine sig nach der gewährleistung, das urteil ist vom bgh.

notfalls dein recht einklagen!!!!! wirst zu 100% den prozess gewinnen.

@VIPER 666

Da der Hersteller nach Ablauf von 2 Jahren zu gar nix verpflichtet ist, kann er Kulanz anbieten, muß aber nicht.

Und wenn er nur bei Checkheft gepflegten Fahrzeugen Kulanz gibt kann ich das sehr gut verstehen! Der Kunde geht immer zu Pit-Stop oder ATU weil ihm VW zu teuer ist. Wenn was kaputt geht will er aber von VW was geschenkt haben. 🙁

Das ändert aber nix daran, daß die Gebrauchtwagen-Garantieversicherung zahlen muß!

Wenn er keine hat, kann der Händler haftbar gemacht werden. Allerdings nur innerhalb der ersten 6 Monate. Danach müßtest du dem Händler nachweisen, daß der Schaden schon vorher vorhanden war. Und das ist in dem Fall unmöglich.

.

so noch ne kurze frage spielt es bei einer verhandlung eine rolle wie viele kilometer ich in den 5 monaten auf das auto gefahren habe sind nämlich immerhin fast 11000. auto hat aber trotzdem erst die 93350. hat der händler eigentlich eine versicherung die in solch einen fall für ihn die kosten trägt?

Ich bin der Meinung das euer Rechtsberater/Vertreter dem netten Herr vom Autohandel erst mal einen gepfefferten Brief schreiben sollte, in dem er Ihn erst mal auf eure Rechte hinweist.
Hinzu noch eine Frist bis der er den Schaden beheben sollte.
Alles andere kann dein Anwalt in die Wege leiten.

Warum sollen wir als Käufer denn eigentlich nicht unsere Rechte wahr nehmen, und immer vor solchen Leuten den Kopf einziehen.
Der mist ist halt nur das der ganze Fall ein wenig Zeit in Anspruch nehmen dürfte.Aber dafür sollte man eine Lösung finden.Notfalls soll deine Mutter eben mal zu Fuß gehen:-)

Er soll zahlen.
Das ist meine Meinung.
Für mich würde es keine andere Alternative anbieten.
50% er und 50% du ist einfach haltlos.

Mann mann mann... in diesem Thread wird ja mal wieder fleissig "Garantie" und "Gewährleistung" durcheinandergeworfen.

Vielleicht erstmal über diese Begriffe schlaumachen (und über den Unterschied), und dann erst Tipps geben.

Ist nicht böse gemeint, aber mit von Sachkenntnis völlig ungetrübten "Meinungen" ist hier doch keinem geholfen.

Einfach mal google anwerfen und nachlesen. 😉

wenn man klagt könnte man vllt sogar noch geld rausschlagen für die zeit wo du den wagen nicht fahren konntest oder irre ich mich? ich mein ich hät das mal in ner reportage gehört...

Ich würde versuchen mich zu einigen, geht das ganze vor Gericht kannst du dich auf ein Jahr ohne Auto einstellen, solange kanns ganz schnell dauern.
Stellt der Gutachter vielleicht beim Zerlegen des Getriebes fest, das es sich um altersgemäßen Verschleiß bei dem immerhin 8 Jahre alten Wagen handelt, auch das wird in letzter Zeit häufig gemacht, dann gibts für dich garnix.
Wenn Du noch 11000km damit gefahren bist, dann wars wohl bei der Übergabe noch in Ordnung.
Ich denke wenn der Scheiß mit dem Gewährleistungsrecht so weiter geht kann man alte Wagen demnächst nur noch beim Libanesen kaufen und dann gute Nacht, versucht mal bei denen irgendwas einzuklagen, die Läden wechseln schon mal im Halbjahrestakt den Inhaber, die Leute bleiben die selben.
Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von golf41,6


Hallo
also bei mir war es damals so, dass ich beweisen musste, dass das Getriebe schon beim kauf kaputt war (laut rechtslage) und das ist so gut wie unmöglich! Habe leider kein recht bekommen und musste 700€ blechen!

Wenn das so war, dann hattest du das Auto schon über 6 Monate. Ab dem 6. Monat muss der Händler dir nicht mehr nachweisen, dass das auto mangelfrei ist, sondern du musst ihm nachweisen, dass das auto zum Zeitpunkt des Kaufes nicht Mängelfrei war.

Ebenfalls in diesem Thread häufig verwechselt ist Gebrauchtwagengarantie, wozu kein Händler verpflichtet ist und welche Geld kostet, und die Sachmängelhaftung, wozu ein Händler einen Gewissen zeitraum verpflichtet ist und welche KEIN Geld kostet. Bei Google einfach mal den Unterschied nachblättern. Ihr werdet feststellen, dass ne Sachmängelhaftung n tropfen auf einen heissen stein darstellt. Ich denke darüber: Schön wenn mans hat aber auch nicht schlecht wenn mans nicht hat.

Aber in diesem Falle mit dem Getriebe doch schöner wenn mans hat. Ich würd mir nen rechtsanwalt nehmen. Ein neues Getriebe verlangen, (ein gebrauchtes wird bestimmt genau den selben berühmten Fehler haben und früher oder später kaputt gehen). Ebenfalls solltet ihr überprüfen ob euch ein Mietwagen bzw nutzungsausfall zusteht. Abmelden kannst du das auto auf jeden fall schonmal, wenn du das Geld fürs getriebe nicht vorschiessen kannst. Weil wie gesagt, son rechtsstreit zieht sich auf monate hinaus. Aber zum glück habt ihr ne rechtsschutzversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von driver191


Ich denke wenn der Scheiß mit dem Gewährleistungsrecht so weiter geht kann man alte Wagen demnächst nur noch beim Libanesen kaufen und dann gute Nacht, ...B]

Hä?

Du verwechselst da was!

Das Gewährleistungsrecht ist "kundenfreundlicher" geworden, jedenfalls auf den ersten Blick. Früher konnten Gebrauchtwagenhändler beim Verkauf an Privatkunden nämlich die Gewährleistung ausschliessen, das geht heute nicht mehr. Das Ergebnis ist leider, dass es sehr schwer geworden ist, billige Autos beim Händler zu kaufen... denn viele Autos mit Laufleistung über 150TKM werden nur noch exportiert oder an Händler weiterverkauft.

Falls die Gewährleistungspflicht für Händler noch strenger wird, werden Gebrauchtwagen teurer! Viele Gebrauchtwagenhändler müssten ausserdem dichtmachen.

Früher konnte man für ein paar hudnert Mark eine alte Mühle "wie gesehen" kaufen , man war halt selber dafür verantwortlich, was man kauft und was nicht. Aber eigenverantwortung ist out.

Es ist halt immer das gleiche mit den gut gemeinten Verbraucherrechten. Wenn man es übertreibt, dann hat das irgendwann negative Auswirkungen. Beispiel Mietrecht: warum wohl baut man lieber leerstehende Büros als Wohnhäuser... oder Kündigungsschutz... aber das gehört hier nicht her, ist nur als Beispiel gemeint.

@ Clifford,
genauso hatte ich es gemeint, wie soll man als Gebrauchtwagenhändler denn beim 8 Jahre alten Wagen ins Getriebe gucken.
Falls der Kunde jetzt auch noch ein neues Getriebe samt Einbau erhält, wo soll das enden, an som Auto hat der vielleicht 500 Euro gemacht, darauf muß er noch Steuer bezahlen.
Dann gibts bald nur noch Autos für Gewerbetreibende unter Ausschluß der Gewährleistung oder maximal 4 Jahre alte zum Schweinepreis.
Wolfgang

so hab dem herren meine rechtslage erklärt und worauf ich mich berufen kann. danach war er sprachlos und sagte das er nun einen kompletten motor mit getriebe gefunden habe welcher generalüberholt sei und auf welchen ich 2 jahre garantie bekomme. wie das mit den kosten wird konnte er noch nicht sagen. lol
hört sich doch schonmal gut an oder?

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