getriebeschaden muss verkäufer zahen
hallo mein golf IV BJ98 hat leider einen getreibeschaden bei 93350 kilometer erlitten. also bin ich in die werkstatt und diese hat dann schaden festgestellt (war der freitag). daraufhin hab ich dem verkäufer (ein autohändler mit eigener werkstatt) bescheid gegeben und dieser hatte mir versichert das auto am montag oder dienstag zu holen. am mittwoch wurde das auto geholt und der herr meinte er würde sich bei vw erkundigen. am freitag haben wir erfahren das vw sich weigert zu zahlen. Für mich war sonnenklar das der verkäufer aufgrund der Gebrauchtwagengarantie dazu verpflichtet ist ein Jahr lang solche schäden zu übernehmen. Heute habe ich erfahren das auch er sich weigert den schaden zu übernehmen und hat mir angeboten das er ein gebrauchtes getriebe besorgt und wir und dann die kosten teilen könnten. dies ist in meinen augen ein frechheit! wie sieht es denn nun aus muss er zahlen? wie ist meine rechtslage? das auto haben meine eltern gekauft und auf sich angemeldet sowie versichert und sie besitzen eine rechtsschutzversicherung? würde trotzdem gern von euch wissen wie es nun aussieht.
danke schonmal
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30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von driver191
@ Clifford,
genauso hatte ich es gemeint, wie soll man als Gebrauchtwagenhändler denn beim 8 Jahre alten Wagen ins Getriebe gucken.
Falls der Kunde jetzt auch noch ein neues Getriebe samt Einbau erhält, wo soll das enden, an som Auto hat der vielleicht 500 Euro gemacht, darauf muß er noch Steuer bezahlen.
Dann gibts bald nur noch Autos für Gewerbetreibende unter Ausschluß der Gewährleistung oder maximal 4 Jahre alte zum Schweinepreis.
Wolfgang
Ach so, ich hatte Dich falsch verstanden. Das sehe ich genauso.
@Bayer-Blaier:
Hört sich ja gut an, viel Glück.