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Getriebeschaden 1.4 16v

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 11:45

Hallo zusammen,

wollt am samstag in die stadt fahren, auf einmal hör ich es knallen und klackern aus richtung getriebe, schalten war wenig bis gar nicht möglich. ich also sofort motor aus und auto nach hause geschleppt. da ich das Auto erst vor zwei monaten beim händler gekauft hab, bin ich montag sofort zum händler hin. der hat das auto in seine werkstatt schleppen lassen. jetzt hab ich gerade nen anruf bekommen,getriebeschaden. ok, auto is bj 2001 hat gerade 120000km aufm tacho und is immer gewartet worden. der händler, is nen toyota händler, sagte das vw bei den 1.4 benzinern öfters probleme mit den getrieben hätte. und das es von vw wohl ne rückrufaktion deswegen geben würde. mein händler wollt sich drum kümmern. kann ich mich vorher drüber informieren ob mein wagen auch unter die rückrufaktion fällt?? sonst will der händler mir auch nen gebrauchtes getriebe einbauen. ist das rechtens?? hat vw speziell beim lupo den öfters probleme mit dem getriebe?? über eure erfahrungen und berichte würde ich mich freuen.

besten dank

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12 Antworten
am 21. Juli 2009 um 14:36

Zitat:

sonst will der händler mir auch nen gebrauchtes getriebe einbauen. ist das rechtens??

(wann hast du denn den Lupo gekauft ? Mit "Gebrauchtwagen-Garantie/Versicherung" ?)

generell darf er das. Er hat das Recht nachzubessern und muss kein neues einbauen. Natürlich muss das Getriebe etwa den gleichen Eigenschaften (also ~120.000km) entsprechen wie das Defekte.

Ob VW den Fehler innerhalb einer Rückruf-Aktion generell repariert weiß ich nicht. Am einfachsten ist es hier wohl direkt bei VW anzufragen.

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 15:04

also hab den lupo am 13.05.2009 gekauft mit gebrauchtwagen garantie. aber der händler muss doch so oder so garntie übernehmen, auch wenn ich keine extra garantie bekommen hätte, oder?

am 21. Juli 2009 um 15:42

Diese Garantie ist i.d.R. eine Versicherung, welche die Reperaturkosten übernimmt. Teilweise garantieren die Versicherungen, dass im Schadensfall Neuteile eingebaut werden. Schau dazu am besten mal in die Verkaufsunterlagen, da müsste alles nötige drinstehen.

Garantie =/= Gewährleistung (Garantie = Kulanz bzw. beim Gebrauchtwagenkauf Kalkül)

zum Thema Sachmängelhaftung:

Der Händler muss seiner Gewährleistungspflicht (Sachmängelhaftung) nachkommen, d.h. er muss nachbessern (auf jedenfall die ersten sechs Monate; bzgl. Beweislastumkehr) Das ist gesetzlich geregelt.

übrigens:

"Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen." (adac.de)

am 21. Juli 2009 um 19:12

Ganz so ist das aber nicht.... :rolleyes:

Laut HGB § ist eine Garantie ist gesetzlich Vorschrift sofern das Auto von einem gewerbetreibenden Händler verkauft wird.

Eine Gewährleistung ist eine FREIWILLIGE Leistung die gegeben werden KANN. Ist diese aber gegeben MUSS der Schaden wie ein Garantiefall behandelt werden!!!

Da bitte unbedingt differenzieren! Das wird sehr oft falsch verstanden!!

Weitere Info´s darüber gibt´s hier:

http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M163690.pdf

Dauert etwas länger bis er das geladen hat. Is nen PDF. Format... :)

am 21. Juli 2009 um 19:29

was hat das HGB denn hier zu suchen, der Ansatz liegt im BGB !

Zitat:

Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Haftungsübernahme des Herstellers oder Händlers. Aus diesem Grund kann der Garantiegeber die Garantie nach seinem Ermessen gestalten.

hast du die pdf datei auch gelesen ?

Zitat:

Da bitte unbedingt differenzieren! Das wird sehr oft falsch verstanden!!

so schauts aus.

und nochmal:

Garantie: Freiwillig.

Gewährleistung: Gesetzlich geregelt.

und:

Garantie =/= Gewährleistung

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 19:43

kann das sein das es eine bestimme serie an getrieben beim 1.4 gab die schon ziemlich früh so ab 60000km verreckt sind. hab da was gehört, das man anhand vom getriebekennbuchstaben was rausfinden kann???

am 21. Juli 2009 um 19:54

http://www.adac.de/Tests/Autotest/TETDaten/GWInfo/GW0029.pdf

laut adac ist das Getriebe nicht sonderlich auffällig. /unter: "Häufigste Mängel im Detail"

-ob speziell noch was ist kann ich jedch nicht sagen.

MFG

am 23. Juli 2009 um 20:30

@ lupo-typ-wd

Ja ich meinte doch das BGB. Das HGB ist ja nur für eingetr. Kfm. und Firmen. Ich verwechsele die zwei immer. :rolleyes:

Zum Juristischen sag ich mal nichts, da kriegt man eh Magenschmerzen, wenn man da mitliest und etwas vom Fach ist. Gemeinsan seid Ihr ja hinter die "Wahrheit" gekommen.

Ich wollte nur beisteuern, dass ich von einem Rückruf nichts weiss. Allerdings sind die Getriebe von den 1.0er, 1.4er und SDI ziemlich anfällig und sind ab ca. 60000 km in der Tat ein Risikofaktor. Ganz schlecht ist wenig Getriebeöl bei diesen 085er Getrieben.

Bei manchen Getrieben lösen sich auch gerne die Nieten vom Diff (war vor allem beim Golf IV mit 1.4er Motor nen Thema) und hauen dann sogar das Getriebegehäuse kaputt.

Ich würde mit dem Händler mal reden und ihm raten, nen neueres Getriebe mit nicht gerade 100000 km oder mehr aufzutun, wenn er ein Interesse hat, dass die Kiste über die nächsten 6 Monate (siehe Beweislastumkehr) ohne weitere Schäden kommt.

Er könnte netterweise auch mal nen Blick auf die Kupplung tun und Dich ggf. anrufen, wenn die schon zu 3/4 runter ist, denn die kannste dann ohne Montagekosten schnell mit reinsetzen lassen. Wenn die nämlich dann 6 Monate später hin ist, zahlste 250 Euro extra fürs Rausnehmen des Getriebes.

Viel Spaß

am 24. Juli 2009 um 9:15

Es gab und gibt keine Rückrufaktion bezüglich irgendwelcher Getriebe, weder beim Lupo, noch beim Golf. Das sind auch zwei völlig verschiedene Getriebetypen.

"Anfällig" werden Getriebe, weil die Werkstätten bei den Fahrzeuginspektionen die "Lebensdauer-Ölfüllung" mit "muß nicht kontrolliert werden" verwechseln!

Nochmal zur Klarstellung. Die Nietenstory vom Golf IV ist vom Hörensagen, hab ich bzgl. Lupo auch noch nicht explizit gehört. Die Getriebe habe ich auch selbst noch nicht gesehen, kenne aber einige 085er und 02A ausm Lupo (letzteres nur TDI).

Jedenfalls rafft es die genannten Lupo Getriebe gerne ab 60000 km dahin, vor allem wohl aus den von Nordhessen genannten Gründen. Beim 02A scheint das Öl nicht ganz so schnell zu verschwinden. Da gibts in der Regel ab ca. 120000 km immer nur Ärger mit der Synchronisation der Gänge. Das ist zwar unschön, davon bleibt das Auto aber nicht stehen.

am 10. August 2009 um 10:30

So, dann darf ich mich nun auch bei euch einreihen! mein lupo treibt mich noch in den ruin! mach zwar so gut wie alles selber (hab ne lehre) doch die teile sind ja sowas von schweineteuer! hab den lupo gebraucht gekauft und komplett überprüft (ZK, Luftlifer, Getriebeöl, Motorenöl, neuer Auspuff, Fensterhebermotor etc.) nun fings vor 4 wochen an: immer wieder Zündaussetzer. War beim VW-Händler, welcher mir den Fehlerspeicher auslaß und sagte, ich kann auch so weiter fahren. Nun vermehrten sich die Aussetzer, sodass ich den Drehzahlfühler wechseln lassen hab (Selbermachen = unmöglich). Kosten: 311euro ;-((((

Nun, 2 Wochen später fing das Getriebe im 3,4,5Gang zu summen und knacken an.

Nun kommen weitere 800euro für Getrieberep. auf mich zu! (vielleicht auch 1600euro für Getriebeerneuerung)

Und das bei 80000km bj01 und regelmäßiger Wartung (bin schwer von VW enttäuscht)

Wies wohl weiter geht?

WAS FÜR TEILE STERBEN NOCH REGELMÄßIG AN DIESEM FAHRZEUG??? spiel schon mit dem Gedanken, das Auto zu verkaufen!

danke!!!!

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