Getriebeproblem / Rechtsstreit mit BMW Erfurt
Hey Leute!
Erstmal zu meinem Problem:
Ich habe einen E90 Bj2006 (N46,Schaltgetriebe)und nun seit einem Jahr das Problem, dass mir der erste Gang ab und zu beim anfahren rausfliegt.
Gegoogled habe ich schon ohne Ende und geschaut was man da machen kann doch bisher habe ich es nur mit Getriebölwechsel versucht wodurch es nicht besser wurde (ca 150km her, original lt3).
Nun zu BMW Erfurt :-(
Ich habe das Fahrzeug im März 2012 gekauft und seitdem nur Ärger mit dem :-) gehabt.
Es ist bisher eine riesen Mängelliste entstanden die aber von denen abgearbeitet wurde... bis auf das Getriebe..
Ich meldete es zum ersten mal nach ca 4 Monate..sollte ihn für drei Tage dort lassen.
Danach sagte man mir das Getriebe sei in Ordnung.
im Oktober bin ich zum zweiten Mal hin... gleiches Spiel.. doch der Fehler war eindeutig...
nun einigte ich mich mit dem Serviceleiter, dass ich auch nach der Garantiezeit das Problem beheben lassen kann.
April 2013 bin ich nun zum dritten Male dort hin ..man fuhr etwa 200m und sagte zu mir... ja ..die Synchronringe sind hin... muss neues Getriebe rein... O.O
Ich dachte..OK.. kein Problem schleißlich hatte man es mit mir so ausgemacht ... doch dann der Schock
Der damalige Serviceleiter arbeitete nicht mehr für BMW... super...
Man rief bei der Garantie an und erzählte mir das es nicht mehr möglich sei dies auf Garantie machen zu lassen. somit sollte ich nun 3000€ für ein neues Getriebe und 400€ für eine Kupplung hinlegen.
Mein Problem ist, dass ich meine Rechtsschutzversicherung erst nach dem Kauf ebgeschlossen hatte und sie somit den Fall nicht übernimmt.
Bisher habe ich nur an die BMW AG geschrieben mit Beschwerde das für sowas die Gewährleistung einfach da sein muss und Antrag auf Kulanz.
Daraufhin kam bisher nur die Bitte nach mehr Daten meines Fahrzeuges für den Kulanzantrag.
BMW in Erfurt habe ich nur darüber informiert das ich an die AG geschrieben habe.
Nun meine Fragen:
1. hat jemand eine Idee woran es mit dem Getriebe liegen könnte ? Denn Synchronringe halte ich für ein Gerücht. Denke selber eher noch an sowas wie Motorlager/Getriebelager im Eimer wodurch sich was verzogen hat.
Oder Feineinstellung vom Getriebe nicht korrekt. Aber wer hat dazu schon Erfahrungen?
2. kann mir jemand Ratschläge geben wie ich mich rechtlich noch irgendwie gegen BMW in Erfurt verteidigen kann? An wen ich noch schreiben könnte, wie ich vorgehen könnte?
PS: der Fehler mit dem Getriebe scheint ja nun kein Einzelfall zu sein.. man hört es von dem Modell stets und ständig ... mein Kumpel hat sich vor kurzem erst einen 320i gekauft wo ein anderes Getriebe als in meinem verbaut ist.. doch er hat das selbe Problem...doch zum Glück noch Garantie
MfG Stephan
Beste Antwort im Thema
Siehe Beitrag von NeoNeo gestern Mittag.
Viel Erfolg 🙂
25 Antworten
Sitzen zu weit weg von den Pedalen und Lenkrad, legen den gang nicht richtig ein bzw treten das kupplungspedal nicht richtig durch.
Mehr daten vom Fahrzeug wären mal von vorteil.
zum Getriebe kann ich leider nichts sagen
wie schon geschrieben es fehlen ein paar Daten. Wenn ich es richtig verstanden habe, war es ein Gebrauchter. Versuche den Vorbesitzer aufindig zu machen, war das Problem schon bei ihm vorhanden?
Auf jeden Fall einen GUTEN Anwalt einschalten und mit ihm bespechen.
Ansonsten kann ich dir nur Mut machen. Bin selbst im Rechtsstreit mit einem BMW-Händler. Der hat einen Riss im Turbo x-mal nicht gefunden. Die meisten sitzen auf einem hohen Ross, hier hilft nur ein harter Hund als Anwalt.
Und Zukunft die Peitsche beim kleinen Händler deines (neuen) Vertrauens reparieren lassen.
Guten Gelingen!
Rechtlich gestaltet sich die Sache eigentlich gar nicht so schwer. Du hast den Wagen als Privatkäufer von einem Händler erstanden, welcher die Gewährleistung sicher auf 1 Jahr verkürzt hat. Spielt aber auch keine Rolle, weil nur die ersten 6 Monate der Beweistlastumkehr von Interesse sind. Alles anderes ist nur Makulatur damit es besser klingt... 🙂
Nun gut, es kommt letztlich darauf an, wann der Mangel festgestellt und dem Händler angezeigt wurde. So wie ich das verstanden habe gut 4 Monate nach dem Kauf. Hier läge also ganz klar ein Gewährleistungsmangel vor.
Entscheidend ist hier, das Gericht davon überzeugen zu können, dass der Händler den Mangel seinerzeit eben nicht behoben - sondern nur vorübergehend gutgepfuscht hat. Das jedoch könnte zum Problem werden, da nicht eindeutig gesagt ist, dass der damalige Mangel auch der derzeitige Mangel ist. Der Anwalt müsste also ein Gutachten in Auftrag geben, welches erstmal von Dir zu verauslagen sein wird. Obliegst Du in der zivilrechtlichen Sache muss der Händler neben den Anwaltskosten auch die Kosten des Gutachtens tragen, unterliegst Du, bleibst Du auf allen Kosten sitzen.
Letztlich wird es aber so sein, dass ein Gericht zu einem Vergleich drängen wird. Insofern wirst Du wahrscheinlich nur die Hälfte der Kosten tragen müssen, bleibst aber dennoch auf deinen Anwalts- und Gutachterkosten sitzen. Kommt am Ende also nicht viel bei raus...
Aber Achtung!!!
Warum bitte kommt niemand auf die Idee, die Schlichtungsstelle der Kfz-Innung anzurufen. Der BMW-Händler ist definitiv Mitglied der Kfz-Innung und an deren Weisung bis zu einer Schadenssumme von 10.000 Euro gebunden. Den Antragsteller kostet das Verfahren gar nichts und er ist auch nicht an die Entscheidung der Innung gebunden. Die Verjährung gilt für die Dauer des Verfahrens als ausgesetzt.
Vorteil neben der Kostenfreiheit, im Schiedskremium der Kfz-Innung sitzt ein Volljurist, ein Sachverständiger und ein Verantwortlicher der Innung selbst. Die haben schlichtweg mehr Ahnung von der Materie, als irgendwelche 08/15 Anwälte oder ein Richter, da die meist technisch nicht wirklich sehr bewandert sind.
Der Ablauf gestaltet sich so, dass Du einen Antrag auf Schlichtung bei der Innung stellen musst. Dann gibt es eine Anhörung, zu der Du und ein Vertreter des Autohauses geladen wirst. Sozusagen sowas wie eine Beweisaufnahme. Nach einer eingehenden Beratung wird dann ein Entscheidungstermin festgesetzt.
Hier wird es wohl dennoch auf einen Vergleich hinauslaufen - aber ohne Anwalts- und Gutachterkosten...
Genau sowas suchte ich... einen Ratschlag wie diesen mit der innung... jetzt muss ich nur noch rausfinden an welche adresse ich mich wenden muss oder an welche Nummer... mal googlen... oder weiß es jemand?
Ps ich habe den MotorTyp genannt somit müssten alle relevanten details zum fahrzeug bekannt sein...mit der kupplung hat das absolut nix zu tun! Wer mir das erzählen will dem muss ich sagen das er die problematik nicht verstanden hat... oder nicht kennt... es ist ein häufiges Problem... was meistens nach einem getriebewechsel behoben
Wird...wenn ich die kupplung komplett durchtrete hängt er trotzdem ab und zu...aber trotzdem danke für die antworten ihr guten! Wenn ich wirklich nichts erreiche werde ich ihn wohl verkaufen müssen denn auf eigene kosten wechseln lassen lohnt nicht und Anwaltskosten selber tragen genauso wenig... dann lieber verkaufen ... somit hat der nächste die chance es über garantie laufen zu lassen... denn das das ein verkäufer mal schnell merkt ist wohl kaum möglich da es ja nicht immer ist ... manchmal habe ich eins zwei tage ruhe... dann ist es mal wieder ständig...
Danke nochmal!
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Zitat:
Original geschrieben von Djnet
Genau sowas suchte ich... einen Ratschlag wie diesen mit der innung... jetzt muss ich nur noch rausfinden an welche adresse ich mich wenden muss oder an welche Nummer... mal googlen... oder weiß es jemand?
Zur Hand habe ich die Nummer nicht, weil es für jedes Bundesland andere Anlaufstellen gibt. Brauchst aber nur nach Kfz-Innung zu googeln und dann die jeweilig zuständige Hauptvertretung heraussuchen.
Hatte zu diesem Thema schon mal ausführlich was geschrieben, was dann laut Mod auch in den FAQ landen sollte. Ich find's nur leider nicht...
Auf jeden Fall ist dieser Weg bei weitem einfacher und kostengünstiger, als zum Anwalt zu rennen - zumindest für die, die keine Rechtschutz haben. Die gefahr auf den Kosten sitzenzubleiben ist nämlich unheimlich hoch, während die Chancen auf einen halbwegs guten Vergleich über die Innung recht gut stehen dürften. Der gleichlautende Vergleich über ein Gericht ist auf Grund der Kostenteilung nicht sehr vorteilhaft.
Das hier?Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Hatte zu diesem Thema schon mal ausführlich was geschrieben, was dann laut Mod auch in den FAQ landen sollte. Ich find's nur leider nicht...
Genau... Ich hab's aber schlichtweg nicht mehr gefunden... 😁
Wie ich sehe, hatte ich die Formulare auch gleich verlinkt. Dann dürfte der TE ja eigentlich auch was mit anfangen können... 🙂
Jo habe da was gefunden...
Erfurt
Kfz-Innung Erfurt-Ilmkreis
Am Kühlhaus 27
99085 Erfurt
Telefon: 0361 5624591
Fax: 0361 5624594
E-Mail: info@kfz-innung-erfurt-ilmkreis.de
Muss dazu sagen.. habe Gestern schonmal direkt über die Thüringerseite über Kontakte geschrieben doch denke mal das darauf keine Antwort kommen wird und ich desshalb einfach mal anrufen werde.
PS: an die BMW AG hatte ich ja ebenfalls geschrieben welche mir ja bisher nur alle Daten für einen Kulanzantrag aus den Ärmel zog...
Halte euch auf dem Laufenden! ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Djnet
... dann lieber verkaufen ... somit hat der nächste die chance es über garantie laufen zu lassen... denn das das ein verkäufer mal schnell merkt ist wohl kaum möglich da es ja nicht immer ist ... manchmal habe ich eins zwei tage ruhe... dann ist es mal wieder ständig...
Ups..... nicht so ganz legal dieses Vorgehen.....
...zuweilen der Verkaufsverlust am Ende wohl höher sein wird, wie die anteiligen Kosten, die man vielleicht bei einem Vergleich über die Innnung tragen müsste... 😁
Zudem kann das Ganze auch ganz schnell Bummerang werden, nämlich dann wenn der nächste Besitzer etwas genauer recherchiert und bekannt wird, dass Du als Verkäufer vom Problem gewusst hast. Dann hat dieser zwar keine Ansprüche gegen Dich selbst als Vorbesitzer, sondern nur gegen den Verkäufer im Zuge der Gewährleistung, dieser hätte dann aber Schadensersatzansprüche gegen Dich. Vor allen Dingen wenn der Mangel schon solche Kreise gezogen hat (BMW).
Naja was bleibt mir sonst übrig?
Vergleich über Innung? 50/50 somit bleiben 1500€ + Kupplung.. NEIN DANKE!!!
Getriebe überholen lassen? 320€+ Alle defekten Teile also ca 400-800€ +Kupplung ... eine Option
Doch ich weiß eines... wenn ich wirklich auf den Kosten sitzen bleibe => niewieder BMW ... oder wenn dann niewieder einen VorFaceLift... mal sehen...
Ach mich ärgert das alles weil ich somit erfahren musste das auch die von solchen Autohäusern wie BMW einfach alles nur Kleinkriminelle sind, die hauptsächlich den Profit sehen und solche Sachen abziehen.
Könnte platzen...
318i 129 ps ... für mich ging es um den verbrauch der bei mir zwischen 7,8 und 8,3 Liter liegt... wäre nur der erste Gang nicht würde ich ihn noch mindestens 2,5 Jahre behalten... bin ansonsten total zufrieden... echt schade einfach nur aber noch gebe ich ihn nicht auf...
Zitat:
Original geschrieben von sambob
Ups..... nicht so ganz legal dieses Vorgehen.....Zitat:
Original geschrieben von Djnet
... dann lieber verkaufen ... somit hat der nächste die chance es über garantie laufen zu lassen... denn das das ein verkäufer mal schnell merkt ist wohl kaum möglich da es ja nicht immer ist ... manchmal habe ich eins zwei tage ruhe... dann ist es mal wieder ständig...
Eher eine richtige Sauerei!!! Das gehört angezeigt!!!