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Getriebeölwechsel bei MB Duisburg: 1162 € statt angekündigten 440 € zum Anwalt..?

Mercedes
Themenstarteram 1. Juni 2015 um 16:21

Hallo zusammen,

letzte Woche Termin gemacht für Ölwechsel am 7-G, heute dort gewesen, man präsentierte mir eine Rechnung über 1162 €, weil ja noch der Luftfilter gereinigt wurde und ein Frischluftrohr gebrochen war. Nach meinem sparsamen Blick wurde die Rechnung auf "Festpreis" 1050 € reduziert und ich bekam noch einen Regenschirm geschenkt...

Hab ich jetzt nen Schirm für 600 € gekauft oder geh ich zum Anwalt...?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@anakin67 schrieb am 2. Juni 2015 um 07:37:50 Uhr:

Nicht zahlen kannst vergessen....dann machen sie unternehmerisches Pfandrecht gelten und behalten das Auto, den Spass hatte ich schon mal...

Hallo Zusammen,

bis auf die erste Schilderung unseres Kollegen, haben wir weder die Auftragserteilung noch die Rechnung gesehen, um hier weiter helfen zu können, wäre dies aber notwendig, so wird doch nur die Werkstatt in Misskredit gebracht ohne Fakten zu kennen. Dies ist der Werkstatt gegenüber nicht Fair, vor allem wenn man sie hier mehr oder weniger konkret benennt. Also entweder Butter bei die Fische oder diesen Thread schließen.

Gruß

Jörg

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Selbsternannt ist gut, aber leider falsch.

Ich bin nur ganz normaler User wie alle anderen auch. Forenpaten haben nichts Besonderes zu melden.

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 5. Juni 2015 um 15:38:25 Uhr:

Selbsternannt ist gut, aber leider falsch.

Ich bin nur ganz normaler User wie alle anderen auch. Forenpaten haben nichts Besonderes zu melden.

Also egal ob User oder Forenpate, ich finde man sollte seine Worte immer so wählen, dass man niemanden beleidigt, und meine Sätze hier als Nonsens ( also Sinnfrei) zu bezeichnen, ist schon beleidigend.

Aber Forenpaten dürfen sowas bestimmt!

Ich habe dich nicht beleidigt, nur der TE hat genau das erreicht, was er wollte. Er wirft mit Häppchen und wir zerfleischen uns darüber.

Themenstarteram 6. Juni 2015 um 7:12

Wenn ich so was wollte, würd ich mich an einen Bundesliga-Stammtisch setzen...

Hi Anakin,

falls Du wirklich nur den Getriebeoelwechsel beauftragt und dieses auch schriftlich hast, ebenfalls diese Position plus mwst die einzigen Rechnungsposten sind, würde ich Kappa's Rat folgen.

Gruss

Jörg

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 6:04

Zitat:

@Dipl._Ing._CHH schrieb am 3. Juni 2015 um 20:55:20 Uhr:

Also ich bin ja kein Anwalt, aber eine Kurzrecherche ergab, dass unternehmerisches Pfandrecht nur anwendbar ist, wenn beide Seiten auch Unternehmer sind. Da du dein Auto vermutlich als Privatperson abgibst, kann dich die Werkstatt nicht mit dem Einbehalt deines Fahrzeugs zur Zahlung erpressen...

Scheint ja eine tolle Werkstatt zu sein, wenn du da schonmal Probleme hattest.

Als erstes würde ich da nochmal richtig großen Stunk beim Chef machen. Danach beschwerst du dich direkt bei Mercedes (was du der Werkstatt natürlich vorher auch noch androhst) und dann sehen wir weiter...

Meine Anwältin sagt da was anderes, das unternehmerische Pfandrecht machen Werkstätten auch bei Privatleuten geltend, wie es bei mir und Ford der Fall war. Sie wird die Niederlassung jetzt anschreiben und dann sehe ich ja was bei raus kommt...

Themenstarteram 9. Juli 2015 um 7:34

Update: Meine Anwältin hat MB angeschrieben, die behaupten, sie hätten mich telefonisch über die nötigen "Zusatzarbeiten" informiert. Und es wäre nichtr üblich, bei einem Festpreis die Arbeiten und Teile einzeln aufzulisten. Mein Handyprotokoll hat aber keinen Anruf von denen registriert, ist ne glatte Lüge...

Mal sehen wie es jetzt weiter geht...

Ich habe mehrere Rechnungen von einer MB NL mit Festpreis und/oder Sonderpreis wo jedes einzelne Teil und jede AW einzeln aufgelistet ist.

Wenn Deine Werkststt nun sagt "nicht üblich" dann heißt das ja nich zugleich auch "unmöglich".

Also erstmal darauf bestehen.

Wie das mit der Beweislast für die Auftragserweiterung ist muss Dir Deine Juristin beantworten.

Meine laienhafte Meinung: auch ein Mündlicher Vertrag gilt (Geschäft per Handschlag), wer etwas vom anderen will muss dann aber seine Ansprüche (z.B. Erteilung des Zusatzauftrages) nachweisen.

bei Dir als Privatkunde könnte die Firma sich ja nichtmal auf ein (einseitiges) kaufmännisches Bestätigungsschreiben berufen wie es unter Firmen /. Vollkaufleiten üblich und dort auch rechtlich bindend ist.

Aber wie gesagt: Job für Deinen Rechtsbeistand.

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