Gesetzliches Mindestmaß Bremsscheibe

Hallo liebes Forum,

gestern habe ich bei einer bekannten Werkstattkette mit 3 Buchstaben versucht meine hinteren Bremsbeläge wechseln zu lassen. Dieses wurde mir verweigert, da das Mindestmaß (19,4 mm) um 2 mm unterschritten war. Haben mich also wieder mit fast "Eisen auf Eisen" wieder vom Hof geschickt. Eine Unterschrift von mir, daß ich belehrt wurde, sei angeblich nicht ausreichend um die Werkstatt aus der Haftung zu nehmen.

Kann mir jemand sagen, wo das GESETZLICH geregelt ist, daß die Werkstatt in diesem Falle keine neuen Beläge aufziehen darf?

Danke und Gruß, Schutzschi

Beste Antwort im Thema

Bremsscheiben müssen eine bestimmte Mindeststärke haben. Diese ist aber fahrzeugspezifisch unterschiedlich.

Allerdings, wenn Deine Bremsscheiben verschlissen sind und die vorhandene Stärke das vom Hersteller vorgesehene Mindestmaß unterschreitet, dann darf ein Meisterbetrieb auch keine neuen Beläge einbauen, das wäre nämlich Pfusch. Eine zu dünne Bremsscheibe kann brechen. Also müssen auch die Scheiben gewechselt werden. Zumal mit den neuen Beläge denkt keiner mehr an die Scheibe. Die wird erst wieder angeguckt, wenn wieder neue Beläge fällig sind. Die Firma mit den drei großen Buchstaben hätte also korrekt gehandelt.

Allerdings kann ich mir bei denen auch vorstellen, dass hier bewußt falsch gemessen wurde um den Reparaturauftrag hoch zu schrauben.

Übrigens: Geiz an den Bremsen ist nicht geil sondern lebensgefährlich!

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Ist doch klar: Kein Geld mehr 😉

Das hat übrigens nichts mit DEM Auto zu tun. Wenn du nicht mehr die Mittel hast dein Auto in verkehrssicherem Zustand zu erhalten verkauf es! Nicht dass du noch wegen Bremsenversagen jemand anderen übern Haufen fährst 😠

Oder fahr endlich in eine Werkstatt und sie zu dass die Bremse wieder in einen ordentlichen Zustand kommt. Egal ob die mit den drei Buchstaben, MB oder sonstwer.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Schutzschi


Und bisher konnte mir auch noch immer keiner die gesetzliche Grundlage nennen - Herstellerempfehlungen sind nunmal EMPFEHLUNGEN und keine Vorschriften.

In der STVZO sind übrigens genaue Anforderungen an die Beleuchtung / Bereifung definiert. Bezüglich der Bremskraft gilt m. E. nur ein bestimmter Verzögerungswert, der aber immer erreicht wird. :-)

Jeder RA und jeder Schadenssachbearbeiter einer Versicherung kann Dir sagen was passiert, wenn Du mit Deinem Wagen einen schweren Unfall baust, bei dem außer Dir jemand zu Schaden kommt.

Der Wagen wird polizeilich gecheckt und dabei der Defekt festgestellt. Kommt dann noch heraus, dass Du die Information der Werkstatt in den Wind geschlagen hast bekommst Du on top noch einen saftigen Zuschlag vom Strafrichter.

Im Übrigen kann man auch die Bremskraft testen.
Gehört zur TÜV-Prüfung - falls Du davon schon gehört hast.

Ein Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis, ohne die das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden darf, sprich nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Und bei Bremsscheiben unter diesem Mindestmaß erlischt die BE des Fahrzeuges, ganz einfache Sache.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Im Übrigen kann man auch die Bremskraft testen.
Gehört zur TÜV-Prüfung - falls Du davon schon gehört hast.

Natürlich, wobei ich nicht glaube dass sie wesentlich nachlässt wenn sie an die Mindeststärke(Dicke) kommen.

Was nicht heisst dass ich sie nicht wechseln würde, ich denke die Bruchgefahr ist schon gross wenn sie 1mm unter der angegebenen Grenze erreichen. Somit würde ich auch bei der Herstellerangabe vorsorglich wechseln, da ist sicher noch etwas "Luft" zur nennenswerten Bruchgefahr, aber ich würde nicht testen wo es genau ist.

Sparen kann man hier im Beispiel auch nichts, sebst wenn man die Scheiben noch 1 Monat fährt, denn dann kostet der Wechsel der Scheiben + der der Beläge zuvor, sicher nicht insg. weniger als beide gleich zusammen.
Nur die Materialkosten für Scheiben 1 Monat verschieben, scheint mir nicht nötig.

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Die Verschleißgrenze ist, verständlicherweise, fahrzeugspezifisch.
Demzufolge kann dir nur ein Anruf bei Mercedes weiterhelfen.
Dann kannst du ja mal deine Bremsscheiben ausmessen und danach urteilen, ob's noch langt oder nicht.

@the_deity:
Dass die BE automatisch erlischt, wenn man 0,2mm unter der Verschleißgrenze ist, glaub ich nicht.
Die Bremsscheiben müssen noch nicht mal e-geprüft sein, d.h du kannst dir theoretisch auch chinesischen Billigmist als "Brems"scheibe einbauen, ohne dass dir da jemand direkt was kann.
Die Verkehrssicherheit ist anders definiert (das legt dann der Sachverständige individuell fest).

ich denke hier wird ein wenig zu viel panikmache betrieben. jeder konstruierte bremsscheibe hat einen gewisse sicherheitstolleranz, ich denke auch das man noch locker 1-1,5 mm unter der vergeschriebenen mindestdicke fahren darf. die hersteller der bremsscheiben sind ja nicht blöd, je geringer die betriebsdicke, desto ofter kann man ne bremsscheibe an den kunden bringen. was lohnt sich für einen hersteller mehr, wenn man eine bremsscheibe von 25neu auf 23 runterfahren kann, oder auf 20 mm runterfahren kann???

ein aufzug der eine max. traglast von 500kg hat, wird auch nicht bei 510kg abstürzen oder gar versagen. ich denke da ich so ein große sicherheitspolster das dieser auch mit 750kg keine probleme hätte.

genauso ist es auch bei den bremsscheiben.

@eminem: Ich glaube du siehst das etwas zu unkritisch. Gerade bei einem so starekn udn schweren Auto ist das Risiko das etwas überbelastet hat sehr hoch.
Natürlich hast insoweit Recht das die Bremsscheibe das nicht sofort brechen wird, allerdings setigt das Risiko doch stark an. Ich habe bereits NEUE Bremsscheiben brechen sehen (an nem Golf).
Und gerade bei einer Vollbremsung auf der BAB machts dann schnell mal knacks und ihn dreht es weg weil die Scheibe verkantet oder er bremst hinten nur einseitig...
Wer das meint das Geld für den Unterhalt einer Luxusklasse hat sollte auch Geld für den rechtzeitigen Wechseln der Bremsen haben auch wenns teuer ist. Ich spreche aus Erfahrung!

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Wenn du nicht mehr die Mittel hast dein Auto in verkehrssicherem Zustand zu erhalten verkauf es! Nicht dass du noch wegen Bremsenversagen jemand anderen übern Haufen fährst 😠

Insofern bin ich froh, dass wir den TÜV haben.

Es wird einfach viel zu viel an der Sicherheit gespart, sei es aus Geiz, falscher Prioritätensetzung oder weil heute jeder unabhängig von seinem vorhandenen oder nicht vorhandenen Einkommen mobil sein will oder muss.

Wobei in den meisten Fällen aber einfach nur zuviel Geld für die Anschaffung verbraten wird anstatt ein günstigeres Auto zu kaufen und das gescheit zu unterhalten.

Sparen kann man an vielen Stellen - aber bitte nicht bei derart lebenswichtigen Teilen wie Bremsen oder Lenkung.

Gruß Meik

Zitat:

Nicht daß wir uns falsch verstehen, das soll keine Sparmaßnahme sein - ich wurde nur wieder vom Hof geschickt mit abgefahrenen Bremsbelägen. Die Bremsscheiben hatten die natürlich nicht da.

Das mit den "Bremsscheiben nicht da" haben wohl manche hier grosszügig überlesen? Vom Hof schicken käme bei mir nicht in Frage, das Auto würde auf dem Hof stehen bleiben und die Bremsscheiben würden bestellt werden oder schnellstmöglich besorgt werden (und wenn es bei Mercedes am schnellsten ginge dann werden die da auch geholt).

Zitat:

Genau das war meine Frage: Wo ist gesetzlich reglementiert, daß ein Fahrzeug als verkehrsunsicher einzustufen ist, wenn die Bremsbelagdicke den Wert XY erreicht hat???

Wenn Bremsbeläge auf Eisen abgefahren sind dann ist das Fahrzeug definitv verkehrsunsicher. Da hier aber keine Bilder gepostet hast kann ich leider nicht nachvollziehen wie weit deine Bremsbeläge wirklich abgefahren waren.

Zitat:

An alle anderen, die hier keine produktiven Beiträge gepostet haben: "Neid muß man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt."

Und du wunderst dich wirklich noch wenn manche hier so leicht sensibel reagieren? Wenn ich solche arroganten Kommentare höre kommt auch mir das kotzen, ist immer so "das passt auf alles"-Antwort von Leuten die halt mehr Geld haben wie andere.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von S4teufel


Das mit den "Bremsscheiben nicht da" haben wohl manche hier grosszügig überlesen? Vom Hof schicken käme bei mir nicht in Frage, das Auto würde auf dem Hof stehen bleiben und die Bremsscheiben würden bestellt werden oder schnellstmöglich besorgt werden (und wenn es bei Mercedes am schnellsten ginge dann werden die da auch geholt).

Ersatzteile werden Heute i.d.R. overnight ausgeliefert, meine freie Werkstatt holt die Teile in dringenden Fällen auch mal bei AUDI um die Ecke.

Schutzschi will offensichtlich die Scheiben behalten und nur neue Belege montiert haben.
Er wird schon mit Metall auf Metall bremsen. 😉
Zu spät in die Werkstatt ist eben teurer, da kommt eben zu den Belegen die Kosten für die Scheibe dazu ...

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


ich denke hier wird ein wenig zu viel panikmache betrieben. jeder konstruierte bremsscheibe hat einen gewisse sicherheitstolleranz, ich denke auch das man noch locker 1-1,5 mm unter der vergeschriebenen mindestdicke fahren darf. die hersteller der bremsscheiben sind ja nicht blöd, je geringer die betriebsdicke, desto ofter kann man ne bremsscheibe an den kunden bringen. was lohnt sich für einen hersteller mehr, wenn man eine bremsscheibe von 25neu auf 23 runterfahren kann, oder auf 20 mm runterfahren kann???

ein aufzug der eine max. traglast von 500kg hat, wird auch nicht bei 510kg abstürzen oder gar versagen. ich denke da ich so ein große sicherheitspolster das dieser auch mit 750kg keine probleme hätte.

genauso ist es auch bei den bremsscheiben.

Wenn Du liest, was er geschrieben hat: Er ist bereits 2 mm unter der Mindestdicke, die DC angibt und will nochmal nur Beläge wechseln. Da kommt er dann sicher bei 4 mm unter Mindestdicke an - alles Toleranz??.

Alex

Lest euch doch einfach mal ein paar Erfahrungsberichte zu besagter Werkstatt mit den drei Buchstaben (ach, scheiß drauf: zu ATU) durch:

Da werden regelmäßig irgendwelche angeblichen Defekte aufgedeckt - mit dem Hinweis "ich darf sie so nicht vom Hof lassen, wenns da nen Unfall gibt, rechtlich und moralisch nicht ok... bla bla bla". Und die Reparatur wird dann gleich mit angeboten.

Ich persönlich würde einfach so schnell wie möglich zu einer VERTRAUENSWÜRDIGEN Werkstatt fahren und dort nachmessen lassen. Ganz ehrlich - an meine Bremsen würde ich diese Leute (jaja, ich verallgemeinere) nicht lassen!

Gruß
Ralle

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste


Lest euch doch einfach mal ein paar Erfahrungsberichte zu besagter Werkstatt mit den drei Buchstaben (ach, scheiß drauf: zu ATU) durch:

 

wie Ralle schon sagt ... erst Mal FACHLEUTE gucken lassen und dann (falls tatsächlich nötig) machen lassen 😉

... ich gehe jedenfalls "in Sachen Bremsen" keinesfalls mehr zu ATU, meiner eigenen Erfahrung/Erlebnis nach 😉

Die gesetzliche Regelung ergibt sich aus den Technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge in welcher die Voraussetzungen für den Betrieb, die Kraftfahrzeugzulassung sowie die Bau- und Betriebsvorschriften reglementiert sind.

Die Sollwerte für einzelne Bauteile werden vom Hersteller vorgegeben und sind dem zufolge als Richtlinie anzusehen.

Bei einer Unterschreitung der Hersteller-Vorgaben ist ein Austausch des Bauteil erforderlich.

Und selbst wenn sich die Bremsscheiben auch nur an der so genannten Verschleissgrenze befinden würden, ich würde überhaupt nicht darüber nachdenken hier nur neue Bremsbeläge zu montieren.

Aber der Ratschlag zu einer richtigen Werkstatt zu fahren und sich dort eine zweite Meinung zu holen kann man nur zustimmen.

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