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Gesetzliche Vorschrift bei Reifenpanne???

Themenstarteram 23. Mai 2006 um 10:14

Die Mutter meiner Freundin meint, es gäbe eine gesetztliche Vorschrift, die einen verpflichtet bei einer Reifenpanne nicht nur den defekten Reifen auszutauschen, sondern auch den Reifen auf der gegenüberliegenden Seite .. also auf der gleichen Achse!

Ich halte das ja für totalen blödsinn! Gesetztliche Vorschrift???

Oka,y es ist empfehlenswert, dass man das gleiche Profil auf der Achse mit der gleichen Profiltiefe hat, aber das ist so weit ich weiß doch nicht vorgeschrieben? Oder??

 

Also ich kann mri das jetzt nicht vorstellen! Kennt jemand diesen Pharagrafen???

19 Antworten
am 23. Juni 2006 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von RedCougar

Grundsätzlich gilt bei Fahrbetrieb eines Autos auch hier in D, dass die Reifen einer Achse baugleich (vom gleichen Profil) sein müssen.

Hier steht aber die Frage "bei einer Reifenpanne" im Raum und somit in einer Ausnahmesituation ....

Wenn die Annahme der lieben Schwiegermama richtig sein sollte, müsste das heißen, dass ich mein Notrad, welches ich ja für den Fall einer Reifenpanne mit mir führe, eigentlich wegschmeißen könnte. Denn das hat nicht nur ein anderes Profil, sondern auch noch eine andere (kleinere) Größe als meine Normalreifen/-felgen.

Im Fall einer Reifenpanne, kann man jeden Reifen, der auch nur halbwegs auf das Auto passt anbringen. Allerdings ist damit nur die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt bzw. Reifenhändler gestattet.

Für den Dauerbetrieb haben dann wieder achsgleiche Profile am Wagen montiert zu sein.

Leider ist es nicht so. Der Gesetzgeber schreibt nichts bezüglich unterschiedlicher Profilarten, selbst achsweise, vor. Sie müssen allerdings gleicher Bauart (radial/diagonal) sein. Da es Diagonalreifen heute wohl nicht mehr gibt, kann man montieren was man will, vier verschiedene Reifen, egal ob Sommer- oder Winterreifen, egal welcher Hersteller und welche Profilform. Um Missverständnisse zu vermeiden: DIe im Fahrzeugschein eingetragenen Reifengrößen müssen natürlich eingehalten werden.

Die Fahrzeughersteller, Reifenhersteller und alle, die etwas von Autos verstehen, sind sich einig, dass man das aus technischer Sicht nicht machen sollte und wenn doch, dann höchstens achsweise.

Zitat:

Original geschrieben von Knackwurst

 

der Tüv ist ein knallhartes Wirtschaftsunternehmen, das Geld machen muß, wenn alle Autos Mangelfrei durch die Gegend fahren, kann man doch nicht fordern, daß wir jedes Jahr zum Tüv müssen, = schlagartige Verdoppelung des Umsatzes, also müssen Mängel aufgeschrieben werden, egal welche. Bei mir hat mal einer die Blinkerbirne bemängelt, würde nicht "Gelb" genug leuchten, wirkungsgrad beinträchtig, ich konnte da keinen Unterschied erkennen, aber aufgeschrieben hat er's trotzdem kleiner Mangel. !

Sonst stimmt doch die Statistik nicht.

Dem Tüv trau ich keinen Meter.

Gruß *michi*

Tja, dem Tüv habe ich mein Auto aber aus der Statistik geraubt!


Seine kleinen und gröberen Mängel musste der Prüfer bei mir streichen! Er konnte die Mängel bei mir, leider nicht mehr finden, als ich sie gezeigt haben wollte!
Vorallem Kupplung stark verschlissen! Hallo!!!! Automatik!
Der Mechaniker der den Wagen auf die Bühne gefahren hat, hat beim rauffahren den Effekt erzeugt, das er mit Handbremse und Gas den Motor etwas aufheulen lassen hat, ohne das die Räder drehten...
Der Prüfer fragte dann ob er dabei die Kupplung getreten hat, und der verwirrte Mechaniker natürlich: Nein! (Klar, gibt ja auch keine!)
Der Prüfer ging dann natürlich davon aus, das die Kupplung hin wäre!
Und Beleuchtung prüft man nicht, wenn die Sonne draufknallt!
Dann braucht man sich von einem Elektroniker nicht anmachen zu lassen, das die Rücklichter keinen Messefehler haben können, da dort ein 4² Kabel am Träger dran ist!
(Beleuchtung wurde vorher im dunklen auf Fehler geprüft, daher kann man auch den Larry machen!)
Und meine 1500km alten Bremsen (Klötze und Scheiben) haben sicherlich noch nicht die Verschleißgrenze erreicht! Die Glasböden auf der Nase müssten dick genug zum schauen sein, das man soetwas sieht!
Sämtliche Prüfungen wie Inspektion oder TüV sollte man immer überprüfen und ggf. in Frage stellen!
Und es ist wirklich so, das der TüV deutlich Konkurenz bekommt und daher auch sehen muss wo er bleibt! Sprich: Möglichst viele Fahrzeuge zur Nachkontrolle beordern!
Meine Erfahrung ist, das der TüV teilweise grobe Mängel übersieht, da möglichst viele Fahrzeuge in immer geringerer Zeit abgefertigt werden müssen, um Konkurenzfähig zu bleiben.
Daher huschen die Prüfer teilweise nur mal kurz unter dem Auto durch! Bei meinem Kollegen hat die Prüfung gerade mal 8 Min. gedauert. Dabei wurden dann einige grobe Mängel übersehen!
Es wurde nichtmal geprüft, ob die Reifen eigendlich auf dem Wagen gefahren werden dürfen! Erst als mein Kumpel wegen der Eintragung was sagte, schaute der Prüfer nach! Das ist schon übelst!

MfG

Zitat:

Meine Erfahrung ist, das der TüV teilweise grobe Mängel übersieht, da möglichst viele Fahrzeuge in immer geringerer Zeit abgefertigt werden müssen, um Konkurenzfähig zu bleiben.

Dem kann ich so nicht ganz zustimmen. Als der TÜV noch keine Konkurrenz hatte, musste ich mich immer auf 1-2h Wartezeit einstellen bis ich drankam. Seitdem auch andere Institutionen prüfen dürfen, sind Wartezeiten schon die Ausnahme. Der Regelfall ist der, das man ganz alleine dasteht und 3 Prüfer im Büro rumlungern und auf Opfer warten. Wenn sie dann prüfen finden sie ziemlich viel, sind aber nicht mehr so kleinlich wie früher. Will damit sagen, früher haben sie aus 2-3 geringen Mängeln einen erheblichen gemacht, so das eine Wiedervorführung nötig war. Heute bekommt man problemlos 15 geringe bescheinigt, ohne das eine Wiedervorführung erforderlich ist. Ich hatte diesen Monat schon mit meinem BMW das vergnügen, bei dem die Vorderbremsen einseitig wirkten (Wert 150/200) und das ist zu meiner grossen Überraschung nur ein geringer Mangel gewesen. Ich glaube vor 10 Jahren hätten sie mich damit gar nicht mehr vom Hof fahren lassen. Ach ja, bei dem Thread hier geht es ja um Reifen: Es waren auf einer Achse deutlich unterschiedliche Profile montiert. Altes grobes "Winterreifenprofil" rechts und topmodernes "Hochgeschwindigkeitsprofil" links und das hat den prüfer überhaupt nicht interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von chaoschemiker

Doch die Vorschrift gibt es, aber nicht in Deutschland. Bei meinem Reifenhändler hab ich folgendes am Infoboard gelesen (sinngmäss):

Es gab schon häufiger Stress deutscher Touristen in anderen EU-Ländern die vorschreiben, das links und rechts (achsgleich) der gleiche Reifentyp montiert sein muss. Laut EU-Abkommen gilt aber für ausländische Fahrzeuge immer die Zulassungsbestimmung des Herkunftlandes, d.h. für ein in Deutschland zugelassenen Fahrzeug gelten auch im Ausland die deutschen Zulassungsbestimmungen.

Wie oben schon geschrieben, kann man in Deutschland mit 4 verschiednen Profilmuster fahren, sofern die Reifengrösse etc. stimmt. Nur wer weis das schon, wenn einen die Scheriffs im Ausland rausziehen. Meistens wird man ja nicht aus Willkür rausgezogen sondern mit Grund. Und wenn man steht, dann suchen sie - und wer sucht der findet. Wer schon mal in Deutschland als Einheimischer bei einer Kontrolle Stress mit der Staatsgewalt wegen der Zulässigkeit bestimmter An- oder Umbauten hatte, weiss da man da ziemlich viel sagen kann, aber doch meistens "schlechte Papiere" hat. Jetzt stelle man sich das ganze noch in Ausland vor, dessen Sprache nur als Tourist kennt und von deren Gesetzen man überhaupt keinen Plan hat.

!!gleicher reifen-typ

heißt nicht gleiche reifenmarke!!

gemeint ist,

radialreifen+diagonalreifen

nicht auf einer achse!

in deutschland dürfen eh bloß radial-reifen

oder diagonalreifen gefahren werden.

letztere immer seltener+nur noch auf oldtimern zu finden.

gruß transe 79

Zitat:

Original geschrieben von RedCougar

Grundsätzlich gilt bei Fahrbetrieb eines Autos auch hier in D, dass die Reifen einer Achse baugleich (vom gleichen Profil) sein müssen.

Hier steht aber die Frage "bei einer Reifenpanne" im Raum und somit in einer Ausnahmesituation ....

Wenn die Annahme der lieben Schwiegermama richtig sein sollte, müsste das heißen, dass ich mein Notrad, welches ich ja für den Fall einer Reifenpanne mit mir führe, eigentlich wegschmeißen könnte. Denn das hat nicht nur ein anderes Profil, sondern auch noch eine andere (kleinere) Größe als meine Normalreifen/-felgen.

Im Fall einer Reifenpanne, kann man jeden Reifen, der auch nur halbwegs auf das Auto passt anbringen. Allerdings ist damit nur die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt bzw. Reifenhändler gestattet.

Für den Dauerbetrieb haben dann wieder achsgleiche Profile am Wagen montiert zu sein.

Da würde ich doch gern mal den Paragraphen wissen.....

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