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Gesetzliche Vorschrift bei Reifenpanne???

Themenstarteram 23. Mai 2006 um 10:14

Die Mutter meiner Freundin meint, es gäbe eine gesetztliche Vorschrift, die einen verpflichtet bei einer Reifenpanne nicht nur den defekten Reifen auszutauschen, sondern auch den Reifen auf der gegenüberliegenden Seite .. also auf der gleichen Achse!

Ich halte das ja für totalen blödsinn! Gesetztliche Vorschrift???

Oka,y es ist empfehlenswert, dass man das gleiche Profil auf der Achse mit der gleichen Profiltiefe hat, aber das ist so weit ich weiß doch nicht vorgeschrieben? Oder??

 

Also ich kann mri das jetzt nicht vorstellen! Kennt jemand diesen Pharagrafen???

19 Antworten

Das ist quatsch, man darf sogar seit einiger Zeit auf einer Achse unterschiedliche Reifen fahren, also z.b Sommerreifen

vorne links Pirelli, hinten links Dunlop, vorne rechts Hankook, hinten rechts Conti. Das ist zwar nicht unbedingt von Vorteil fürs Fahrverhalten, aber legal

Was man nicht machen sollte sind Reifen mit stark unterschiedlicher Profiltiefe auf die Antriebsachse zu montieren, dadurch steigt die Belastung aufs Differntial unnötig.

Themenstarteram 23. Mai 2006 um 13:24

Danke, genau der gleichen Meinung bin ich auch! gibts Meinungen, die das Gegenteil behaupten?

Wenn nicht, dann wäre die Sache für mich erledigt!

Nene, gibts nicht!

am 23. Mai 2006 um 16:42

Naja... Schwiegermütter und Autos... :D

Zitat:

Original geschrieben von FordFocusFutura

gibts Meinungen, die das Gegenteil behaupten?

Man könnte ja mal bei der großen Werkstattkette mit drei Buchstaben nachfragen... Schwiegermuttis Meinung wäre zumindest lukrativ... ;)

Re: Gesetzliche Vorschrift bei Reifenpanne???

 

Zitat:

Original geschrieben von FordFocusFutura

...aber das ist so weit ich weiß doch nicht vorgeschrieben? Oder??

Nein, definitiv nicht.

Doch die Vorschrift gibt es, aber nicht in Deutschland. Bei meinem Reifenhändler hab ich folgendes am Infoboard gelesen (sinngmäss):

Es gab schon häufiger Stress deutscher Touristen in anderen EU-Ländern die vorschreiben, das links und rechts (achsgleich) der gleiche Reifentyp montiert sein muss. Laut EU-Abkommen gilt aber für ausländische Fahrzeuge immer die Zulassungsbestimmung des Herkunftlandes, d.h. für ein in Deutschland zugelassenen Fahrzeug gelten auch im Ausland die deutschen Zulassungsbestimmungen.

Wie oben schon geschrieben, kann man in Deutschland mit 4 verschiednen Profilmuster fahren, sofern die Reifengrösse etc. stimmt. Nur wer weis das schon, wenn einen die Scheriffs im Ausland rausziehen. Meistens wird man ja nicht aus Willkür rausgezogen sondern mit Grund. Und wenn man steht, dann suchen sie - und wer sucht der findet. Wer schon mal in Deutschland als Einheimischer bei einer Kontrolle Stress mit der Staatsgewalt wegen der Zulässigkeit bestimmter An- oder Umbauten hatte, weiss da man da ziemlich viel sagen kann, aber doch meistens "schlechte Papiere" hat. Jetzt stelle man sich das ganze noch in Ausland vor, dessen Sprache nur als Tourist kennt und von deren Gesetzen man überhaupt keinen Plan hat.

Zitat:

Original geschrieben von etku

Naja... Schwiegermütter und Autos... :D

 

Man könnte ja mal bei der großen Werkstattkette mit drei Buchstaben nachfragen... Schwiegermuttis Meinung wäre zumindest lukrativ... ;)

... das dürfte eine der Quellen für solche abenteuerlichen Behauptungen sein ;-)

Zitat:

Original geschrieben von razor1

... das dürfte eine der Quellen für solche abenteuerlichen Behauptungen sein ;-)

:D :D

Zitat:

Original geschrieben von chaoschemiker

Wie oben schon geschrieben, kann man in Deutschland mit 4 verschiednen Profilmuster fahren, sofern die Reifengrösse etc. stimmt.

DAS wundert mich ja am allermeisten. Für ALLES gibt es in Deutschland eine Vorschrift oder ein Verbot und bei Reifen ist man so liberal...

Ich fahr auch auf der Vorderachse Bridgestone und hinten Hankook. Wenn man mal die Reifenmarke wechseln will ist das auch ganz praktisch.

Es ist nur verboten, Diagonal- mit Radialreifen achsweise zu mischen. Aber wer fährt denn schon noch Diagonalreifen...

Ciao,

Eric

am 25. Mai 2006 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

DAS wundert mich ja am allermeisten. bei Reifen ist man so liberal...

Das Thema "Reifen" wird in der Tat äußerst lasch gehandhabt... allein schon die "gesetzliche Mindestprofiltiefe" von 1,6mm ist doch ein Witz - wohl eher ein schlechter :(

Gruß

etku

am 26. Mai 2006 um 7:34

Aber ich habe auch mal gehört, dass der TÜV in die Prüfbescheinigung einen "geringen Mangel" eintragen kann, wenn das Reifenprofil der Reifen derselben Achse "zu unterschiedlich" ist... Also ich meine nicht die Tiefe sondern die Profilart. Weil sich das scheinbar bei höheren Geschwindigkeiten negativ auf das Fahrverhalten auswirken kann.... Naja, man weis es nicht.....

Find das zwar ein bisschen komisch. Hab ich aber mal irgendwo aufgeschnappt. Und, nein meine lieben Mitstreiter, das war nicht in der Werkstatt mit den zwei Vokalen und einem Konsonanten... :D

Gruß

Zitat:

Aber ich habe auch mal gehört, dass der TÜV in die Prüfbescheinigung einen "geringen Mangel" eintragen kann, wenn das Reifenprofil der Reifen derselben Achse "zu unterschiedlich" ist...

Manchmal hab ich das Gefühl die tragen nur was ein, damit man sieht, das sie für die schweineviele Kohle die man abdrücken muss auch was tun. Im April hatte ich bei meinem Capri als "geringe Mängel" drin:

- "Stellenweise leichter Rost an nichttragenden Teilen". Damit waren die Türunterkanten und vorne der Spoiler gemeint - also meiner Meinung nach völlig unnötig der Kommentar.

- "Leuchtweitenregulierung ausser Funktion". Wie soll sie auch funktionieren. Der Capri hat ja gar keine, weil es sowas damals gar nicht gab........

Zitat:

Manchmal hab ich das Gefühl die tragen nur was ein, damit man sieht, das sie für die schweineviele Kohle die man abdrücken muss auch was tun.

der Tüv ist ein knallhartes Wirtschaftsunternehmen, das Geld machen muß, wenn alle Autos Mangelfrei durch die Gegend fahren, kann man doch nicht fordern, daß wir jedes Jahr zum Tüv müssen, = schlagartige Verdoppelung des Umsatzes, also müssen Mängel aufgeschrieben werden, egal welche. Bei mir hat mal einer die Blinkerbirne bemängelt, würde nicht "Gelb" genug leuchten, wirkungsgrad beinträchtig, ich konnte da keinen Unterschied erkennen, aber aufgeschrieben hat er's trotzdem kleiner Mangel. !

Sonst stimmt doch die Statistik nicht.

Dem Tüv trau ich keinen Meter.

Gruß *michi*

am 23. Juni 2006 um 13:18

Grundsätzlich gilt bei Fahrbetrieb eines Autos auch hier in D, dass die Reifen einer Achse baugleich (vom gleichen Profil) sein müssen.

Hier steht aber die Frage "bei einer Reifenpanne" im Raum und somit in einer Ausnahmesituation ....

Wenn die Annahme der lieben Schwiegermama richtig sein sollte, müsste das heißen, dass ich mein Notrad, welches ich ja für den Fall einer Reifenpanne mit mir führe, eigentlich wegschmeißen könnte. Denn das hat nicht nur ein anderes Profil, sondern auch noch eine andere (kleinere) Größe als meine Normalreifen/-felgen.

Im Fall einer Reifenpanne, kann man jeden Reifen, der auch nur halbwegs auf das Auto passt anbringen. Allerdings ist damit nur die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt bzw. Reifenhändler gestattet.

Für den Dauerbetrieb haben dann wieder achsgleiche Profile am Wagen montiert zu sein.

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