Gesetzliche Bodenfreiheit ?
liegt die immernoch bei 110mm oder gibt es da neue Auflagen ?
weil irgendwie is meiner dann zu tief -.-
danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Vorsicht, falls der Wagen mal nach Österreich soll, dort wird penibel kontrolliert, auch bei den einheimischen.
Ansonsten nimm bitte den Fußweg, wenn Du den A6 über einen Bahnübergang trägst, dann müssen die anderen nicht so stark bremsen...
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von donpattex
Ich weiß nicht, wo das mit den 11cm herkommt, aber in Ö sind 7cm erlaubthttp://www.kfz-betriebe.com/.../...nung_4.PBStV_Novelle_11.03.2010.pdf
Es ist nachwievor in Ö eine Mindestbodenfreiheit von 11cm vorgeschrieben.
Die Novelle der PBStV ist ausschließlich für Fahrzeugbegutachtungen relevant, nicht aber für die Genehmigung.
Es handelt sich dabei um altersbedingte Setzungen zwischen 11 und 9cm.
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung - schwerer Mangel
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und
Erkennbarkeit von Schleifspuren - Gefahr-in-Verzug-Mangel