Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Momentan wohl nicht, aber in Zukunft wollen die Prüforganisationen ja mittels ODB die Einstellungen überprüfen.

Ganz einfach. Bei Fahrzeugen mit Start Stop einsteigen, Motor starten und schauen ob S+S auf "manuell deaktiviert" steht. Ist das der Fall heißt es Durchgefallen!

Nunja zu der Prüfung wird ja wie ersichtlich in der eMail keine Auskunft über das "wie wird geprüft" gemacht.
Hier wird lediglich klar dargestellt, dass jedweder Eingriff in das System oben erwähnte Folgen mit sich zieht.
Ob man nun sagt "ich werde nicht erwischt, weil man kann das ja nicht prüfen" oder so Ähnlich kann ja jedem selbst überlassen sein.
Meine persönliche Meinung hierzu aber ist, ein System, dass auf die Bedienung von jedem 0815 Verwender ausgelegt ist, kann man auch auf ordnungsgemäße Funktion prüfen.
mir reicht die Aussage der Dekra aus um die Finger davon zulassen, an allem weiteren möchte ich mich nicht beteiligen 😉

Fallbeispiel: In meinen Audi A3 8P von 2011 ist noch die allererste Batterie drin.
Mein Batteriemanagement meint im Jahr 2021, und auch schon im Jahr davor zurecht, dass meine Batterie zu schwach ist, und Start-Stop deshalb zu keinem Zeitpunkt mehr auslöst.

Das System funktioniert aber perfekt wie ab Werk, da nichts manipuliert, eben innerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Systemgrenzen.

Und jetzt?

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ja nix und jetzt, funktioniert doch oder nicht?
wenn der Prüfer auch die Batterie prüft, weis nicht ob so etwas gemacht wird, bist du wegen der Batterie dran, sollte die fertig sein.
Keine Ahnung was dann die Folgen sind, aber das Problem ist hier wenn und überhaupt dann die Batterie und in keinem Fall das unberührte Start Stop System.

zwei komplett unterschiedliche Themen 😉

Zitat:

@cedric_bambooza schrieb am 7. Januar 2021 um 12:46:21 Uhr:


zwei komplett unterschiedliche Themen 😉

Naja, ich wollte damit nur verdeutlichen, dass eine mit krimineller Energie deaktivierte StartStop-Anlage in vielen Fällen nicht von einem ordnungsgemäß funktionierenden System unterschieden werden kann.

Ja ich verstehe schon worauf du hinaus willst, aber das Beispiel ist für den Fall halt schlecht.
Darin geht's ja nunmal um eine alte Batterie und nicht um ein befummeltes Start Stop System ;D
Die Annekdote daraus kommt dann nicht direkt bei "krimineller Energie" heraus, was in Zusammenhang mit dem Thema unbedingt klar gestellt sein muss.
Denn diese ist nötig für dieses Vergehen, weil ein Gesetzesverstoß definitv begangen wird 😉

Zitat:

@hadez16 schrieb am 7. Januar 2021 um 12:50:26 Uhr:



Zitat:

@cedric_bambooza schrieb am 7. Januar 2021 um 12:46:21 Uhr:


zwei komplett unterschiedliche Themen 😉

Naja, ich wollte damit nur verdeutlichen, dass eine mit krimineller Energie deaktivierte StartStop-Anlage in vielen Fällen nicht von einem ordnungsgemäß funktionierenden System unterschieden werden kann.

es geht hier doch nicht um die Frage, wie groß das Risiko ist. erwischt zu werden, sondern um die Gesetzeslage.

Eigentlich müsstest du selbst (oder eine Werkstatt) dein Fz auch vernünftig warten und dafür sorgen, dass es im ordnungsgemäßen Zustand ist.
Eine, aus Sicht des Batteriemanagements deines Fz, abgenudelte Batterie ist daher letztendlich die Folge mangelnder Wartung.

OBD gibt SOC und SOH aus, ist der tief und S/S geht nicht wird der Prüfer einfach annehmen es liegt an der Batterie.
Evtl gibt es noch mehr Bits die man auslesen kann. Du kannst ja eine Fahrzeugdatenbank auf dem Prüfgerät haben womit du 95% der Fahrzeuge auf unseren Markt abdeckst und der Hersteller verrät dir dann welche Bits wie gesetzt sein müssen das S/S grundsätzlich aktiv ist.
Man einer wird sich aber auch ein feuchten Dreck darum scheren.

Allgemein gilt für die AU ist der Motor warm, d.h. sollte das Auto ausgehen wenn er von der AU Station weg fährt.

Guter Beitrag, macht Sinn!

Bleibt der Faktor Mensch. Laut der Email oben sollte ja jeder Prüfer darauf getrimmt sein 😉

Zitat:

@Provaider schrieb am 7. Januar 2021 um 14:18:29 Uhr:


OBD gibt SOC und SOH aus, ist der tief und S/S geht nicht wird der Prüfer einfach annehmen es liegt an der Batterie.

Ja, man kann vieles auslesen.
i
Im Falle meiner beiden bisherigen Fz des VW-Konzerns mit S&S, kann ich aber sagen, dass das mit einiger Sicherheit nicht mal in der Vertragswerkstatt gemacht wird und die Akkuprüfung erfolgt laut den offiziellen Reparatrurleitfäden, die ich kenne (ERwin), ebenfalls nicht über das Auslesen des Batteriesteuergerätes, sondern immer noch, nach alter Sitte, über den Kaltstartstromprüfer.
Für die Funktion sind aber nun mal die Messergebnisse des Steuergerätes ausschließlich relevant und nicht das Messergebnis des Kaltstartstromprüfers, so gut der auch sein mag.

Die Ergebnisse, die dieser Kaltstartstromprüfer dann liefert, werden zudem meist blind übernommen.
Wenn da "gut, bitte nachladen" o.ä. steht, ist das Ergebnis für den Wald-und Wiesenmechatroniker eben "gut".
Dass dieses "gut" des Testers sich aber nicht auf die besonderen Anforderungen bezieht, die ein Auto mit S&S plus Rekuperation nun mal hat, weiß der i.d.R. nicht (und braucht er bis jetzt auch nicht zu wissen...)

Dazu fehlt eine Anweisung von VW (mir ist jedenfalls keine bekannt), die z.B. das Auslesen des Steuergerätes (bei jedem Wartungsereignis, also mindestens jährlich) vorschreibt und natürlich einen konkreten Mindest-SOC nennt, damit eben die beiden abgasrelevanten Funktionen (S&S plus Rekuperation) noch ausreichend Wirkung haben. Das könnte allerdings bedeuten, dass mehr Batterien noch während der Werksgarantie gewechselt werden müssten und zwar auf Kosten von VW....

Wenn das noch nicht mal in Vertragswerkstätten gemacht wird, wird es, bis es zur Prüfung bei der HU Standard ist (auch dann müsste der Hersteller ja z.B. Mindest-SOC-Werte für volle Funktionalität nennen), wohl noch etwas dauern....

Die HU wird heute schon mit OBD Dongle durchgeführt. Damit holt man sich ja Bremsdruck, brauch die VIN nicht abschreiben für Protokoll etc.
Da ein paar Bits mehr abfragen tut niemand weh weil es im Hintergrund laufen kann. Wie die AU zustande kommt ist dem Prüfer erst mal egal, weil du kannst ja eine AU in der Werkstatt machen. Für die Bremsprüfung steckt er ja trotzdem den Dongle ein ob Fehler im System sind. Besonders ABS/ESP und Airbagfehler interessiert den Prüfer.
Der Readiness Code wird bei der AU ausgelesen, keine Ahnung ob der auch bei HU gelesen wird. Da so ne Prüfung aber ne Weile dauert mit Licht, Bremsen, Fahrwerk und Sichtprüfung hast du ausreichend Zeit um dir Daten runterzuladen von den ganzen Steuergeräten.

Ich dachte, seit ein paar Jahren ist AU und HU immer zusammen?

Ja ist sie auch, bzw. die AU muss vor der HU durchgeführt werden.

Aber wo du die machst ist dir überlassen, KFZ Meisterbetriebe mit der nötigen Schulung und der nötigen Hardware plus prüfung dieser dürfen die AU durchführen.

Die AU ist zwei Monate gültig danach verfällt diese wenn bis dahin keine HU durchgeführt wurde.

Das zweite Pickal vorne am Dafal ist komplett entfallen und das man eine AU iwann machen kann wenn sie anfällt, jetzt muss man eben eine gültige AU haben bevor man zur HU antritt

Ja neben der Möglichkeit das du eine AU mitbringst gibt es die Möglichkeit vom Werkstatt TÜV. Da kommt der Prüfer zur Werkstatt und macht dort die HU. Die AU hat vorher schon die Werkstatt erledigt. Das ist für sie günstiger wenn sie viele Prüfungen machen und der Kunde muss nicht noch wie hinfahren.

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