Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Wenn man den Spieß einmal umdreht, wo wäre eigentlich hinterlegt ob das Fahrzeug mit einer funktionierenden Start-Stop-Automatik ausgeliefert wurde?

Warum frage ich sowas?
Ich saß persönlich in einem Seat Leon Cupra R (Sondermodell, nur 300 Zulassungen in Deutschland), bei dem ab Werk mit "Zündung Ein" die SSA-Lampe Gelb aufleuchtet. Wir wunderten uns sehr, aber es war wirklich so. Ohne Modul, ohne Umcodierung.

Wenn da jetzt jemand den Finger heben würde, wie würde man denn belegen, dass das bei diesem Fahrzeug eben so war?

Kann denn der TÜV und Co. ein Soll/Ist Abgleich in ihren eigenen Stützpunkten machen (oder in den freien Werkstätten)?

Zitat:

@navec schrieb am 9. Februar 2019 um 17:43:03 Uhr:



Zitat:

@Andy@Audi80 schrieb am 9. Februar 2019 um 17:18:08 Uhr:


Eine Codierung ist da ja noch unauffälliger. Nur zu finden wenn man es auch denkt das dort manipuliert wurde. Die Taste hat ja weiter ihre Funktion.

Es gibt wichtigere Sachen die bei der HU geprüft werden müssen, vor allem die der Sicherheit dienen!

Die Codierung könnte man eventuell noch so verkaufen, dass man behauptet: "das war schon so...", bei so einem Modul klappt das eher nicht.....
Technisch wäre es bei der HU sicher keine Schwierigkeit, sofern der Auto-Hersteller die Daten zur Verfügung stellt, Abweichungen der Steuergeräte-Codierung vom Werkszustand fest zu stellen.

Alles, was mit dem Schadstoffausstoß in Zusammenhang steht, wird ganz sicherlich mal überprüft werden, sofern das technisch möglich ist und wenn das dann nicht stimmt, wird das Fz in letzter Instanz, sofern dieser Mangel noch besteht, still gelegt.
Soviel zu "wichtigere Dinge..."

Bei den Schummeldiesel-Autos haben sich alle über Manipulationen aufgeregt.
Wenn man dagegen selbst manipuliert ist das offenbar nur ein Kavaliersdelikt und daher alles halb so schlimm.......sogar Firmen verkaufen, wie man anhand der Anzeige sieht, Geräte für den Zweck der Manipulation abgasrelevanter Systeme.

Ist doch was anderes wenn man selbst betrügt ,als wenn man betrogen wird.🙂

Kaufen kannste alles ,auch (illegales).

Direkt illegal ist es ja nicht ,auf Privatgelände kannste 10 stk hintereinander einbauen,das interessiert keinen.Auf öffentlichen Strassen sieht das aber anders aus.

So ein Teil braucht doch ne Zulassung ,ABE,KBA -Nummer oder ähnliches ,hab bisher nichts davon gesehen.

ich denke mal, dass es hier hauptsächlich um die Gesetzeslage bei Fz auf öffentlichen Straßen geht....

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Zitat:

@hadez16 schrieb am 9. Februar 2019 um 18:19:12 Uhr:


Wenn man den Spieß einmal umdreht, wo wäre eigentlich hinterlegt ob das Fahrzeug mit einer funktionierenden Start-Stop-Automatik ausgeliefert wurde?

Warum frage ich sowas?
Ich saß persönlich in einem Seat Leon Cupra R (Sondermodell, nur 300 Zulassungen in Deutschland), bei dem ab Werk mit "Zündung Ein" die SSA-Lampe Gelb aufleuchtet. Wir wunderten uns sehr, aber es war wirklich so. Ohne Modul, ohne Umcodierung.

Wenn da jetzt jemand den Finger heben würde, wie würde man denn belegen, dass das bei diesem Fahrzeug eben so war?

Warum soll das bei einigen Autos (wo es in diesem Fall bei der geringen Stückzahl und dem Einsatzzweck kaum auf den Abgasausstoß an kommt, Stichwort: Flottenverbrauch) nicht der Fall sein?

Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ein Auto S&S und/oder Rekuperation haben muss.
Es ist lediglich so, dass, wenn das Auto die amtlichen Abgaswerte mit S&S erreicht, dieses dann standardmässig auch aktiv sein muss.

Bei massenhaft hergestellten Autos, wie z.B. allen aktuellen Pkw des VW-Konzerns bis 150PS "muss" der amtliche Verbrauch gering sein und dazu sind alle (kostengünstigen) Methoden recht, wie eben S&S plus Rekuperation und dann muss eben auch sicher gestellt sein, dass die standardmässig aktiv sind.

Wenn es bei einem Auto so ist, dass S&S bei jedem Start deaktiviert werden müsste, ist das vom Hersteller so gewollt und derjenige, der daran etwas ändern möchte, sollte/muss sich darum kümmern, ob eine Änderung legal ist oder nicht.

Um die Einzelheiten, wo alles genau hinterlegt ist, kann man sich dann noch kümmern, wenn man es denn will.

Was du schreibst, ist mir völlig klar.
Du hast aber wohl meine Frage nicht verstanden.

Stell dir vor, ich fahre mit einem lässigen Leon Cupra R beim TÜV vor, weil fällig.
Die Frau des TÜV-Prüfers ist gerade mit seinem Gärtner durchgebrannt, und den 1. Kaffee hat er sich über die Hose geschüttet.

Er steigt also ein, und sieht, dass beim Einschalten der Zündung die StartStop-Taste leuchtet.
Diese Steilvorlage nutzt er aus, um mir die Frisur zu bügeln was das solle, was ich modifizert hätte, oder wo das Modul steckt. Es ist aber weder was modifiziert, noch ist irgendwo ein Modul verbaut.

Wie erfolgt nun die Beweisführung?

Solange die Karre nicht dem Serienstand entspricht gibt es keine Plakette und fertig.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 10. Februar 2019 um 10:08:48 Uhr:


Was du schreibst, ist mir völlig klar.
Du hast aber wohl meine Frage nicht verstanden.

Stell dir vor, ich fahre mit einem lässigen Leon Cupra R beim TÜV vor, weil fällig.
Die Frau des TÜV-Prüfers ist gerade mit seinem Gärtner durchgebrannt, und den 1. Kaffee hat er sich über die Hose geschüttet.

Er steigt also ein, und sieht, dass beim Einschalten der Zündung die StartStop-Taste leuchtet.
Diese Steilvorlage nutzt er aus, um mir die Frisur zu bügeln was das solle, was ich modifizert hätte, oder wo das Modul steckt. Es ist aber weder was modifiziert, noch ist irgendwo ein Modul verbaut.

Wie erfolgt nun die Beweisführung?

Gibt es zu dem Auto z.B. keine passende Betriebsanleitung?

Zitat:

@Provaider schrieb am 10. Februar 2019 um 11:19:19 Uhr:


Solange die Karre nicht dem Serienstand entspricht gibt es keine Plakette und fertig.

Und wie stellt jetzt der TÜV und Co. fest welche Codierung Serie ist? Glaube kaum das die beim Hersteller einfach mal so auf den Server dürfen um es abzufragen. (Angenommen das Auto steht nicht in der Vertragswerkstatt)

Zitat:

@Andy@Audi80 schrieb am 10. Februar 2019 um 12:48:30 Uhr:



Zitat:

@Provaider schrieb am 10. Februar 2019 um 11:19:19 Uhr:


Solange die Karre nicht dem Serienstand entspricht gibt es keine Plakette und fertig.

Und wie stellt jetzt der TÜV und Co. fest welche Codierung Serie ist? Glaube kaum das die beim Hersteller einfach mal so auf den Server dürfen um es abzufragen.

Ob dem TÜV aktuell schon diesbezügliche Infos zu einzelnen Autotypen zur Verfügung stehen, weiß ich nicht. Von daher kann es sein, dass er das im Moment im Zweifel noch gar nicht beurteilen kann.

Spätestens wenn ihm ein Abgleich der Ist-Programmierung zum Soll-Zustand der StG möglich ist, gibt es keine Chance mehr auf Ausreden.

Bis jetzt gibt es meines Wissens z.B. bei den Butter-Brot-Autos des VW-Konzerns keine Möglichkeit S&S und Rekuperation einfach per Häkchen ab zu wählen. Dazu Bedarf es schon werkseitig angepasster Steuergeräte.

Zitat:

@Provaider schrieb am 10. Februar 2019 um 11:19:19 Uhr:


Solange die Karre nicht dem Serienstand entspricht gibt es keine Plakette und fertig.

Das ist ja auch völlig richtig.
Aber es ist fraglich inwieweit der TÜV das prüfen kann, bspw. bei Sondermodellen, die eben Start-Stop ab Zündung standardmäßig deaktiviert haben.

Die Prüforginisationen haben relativ ausgiebige Datenbanken, zudem können sie beim KBA nachfragen, die sollten wissen in welchem Zustand die einem Fahrzeug eine zulassung erteilt haben.

Und zur Not muss der Eigentümer zum Hersteller gehen und sich das schriftlich aushändigen lassen.

Die Überwachungsorganisationen haben zugriff auf die Zulassunginformationen vom Fahrzeug, da steht drin ob es einen Start-Stopp System hat. Da steht z.b. auch drin welch Bauteile deine Gasanlage hat wenn sie ab Werk zugelassen wurde.
Das schöne ist aber das man erstmal am längeren Hebel sitzt, du darfst dir dann die Hacken ablaufen nachzuweisen das es ab Werk deaktiviert ist. 99,99% der Fahrzeuge haben das aktiv als default und gerade die großen bekannten Marken kennen auch die Prüfer gut. Wenn du jetzt mit nem Mahindra kommst wäre das was anderes.

Damit sehen sie aber immer noch nicht was in der Codierung geändert wurde. Der Knopf funktioniert da ja wie im Serienzustand, es wird nur nie der Bereich erreicht wo die SS greift, weil die Schwelle dafür verstellt wurde (bei VAG-Fahrzeugen ist es in der MQB-Baureihe z.B. die Spannung). Eine Fehleranzeige oder Fehlerspeichereintrag gibt es nicht.

Zitat:

@Andy@Audi80 schrieb am 10. Februar 2019 um 20:22:13 Uhr:


Damit sehen sie aber immer noch nicht was in der Codierung geändert wurde.

Nur weil du so manipulierst dass es so schnell nicht auffällt heißt das noch lange nicht dass es nicht trotzdem eine unzulässige Manipulation bleibt. 🙄

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