Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Zitat:
@hadez16 schrieb am 8. Februar 2019 um 15:14:29 Uhr:
Wenn der Mensch auf den Knopf drückt, is das keine Verschlechterung des Abgas-verhaltens?
Der Gesetzestext verlangt, dass "Änderungen vorgenommen" werden, damit die Betriebserlaubnis erlischt. Das ist im Sinne einer nicht vorgesehenen Manipulation gemeint, nicht aber durch das Betätigen eines werksseitig verbauten Schalters.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 8. Februar 2019 um 15:40:38 Uhr:
Zitat:
@hadez16 schrieb am 8. Februar 2019 um 15:14:29 Uhr:
Wenn der Mensch auf den Knopf drückt, is das keine Verschlechterung des Abgas-verhaltens?Der Gesetzestext verlangt, dass "Änderungen vorgenommen" werden, damit die Betriebserlaubnis erlischt. Das ist im Sinne einer nicht vorgesehenen Manipulation gemeint, nicht aber durch das Betätigen eines werksseitig verbauten Schalters.
Und die Betätigung darf nicht durch eine Maschine/Modul erfolgen?
Ich könnte mir auch einen Specht mit Motor aufs Armaturenbrett kleben, der nach Zündung einen Impuls bekommt, und mit seinem Schnabel auf die Taste haut. Nicht erlaubt?
Zitat:
@hadez16 schrieb am 8. Februar 2019 um 15:58:38 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 8. Februar 2019 um 15:40:38 Uhr:
Der Gesetzestext verlangt, dass "Änderungen vorgenommen" werden, damit die Betriebserlaubnis erlischt. Das ist im Sinne einer nicht vorgesehenen Manipulation gemeint, nicht aber durch das Betätigen eines werksseitig verbauten Schalters.
Und die Betätigung darf nicht durch eine Maschine/Modul erfolgen?
Ich könnte mir auch einen Specht mit Motor aufs Armaturenbrett kleben, der nach Zündung einen Impuls bekommt, und mit seinem Schnabel auf die Taste haut. Nicht erlaubt?
Klar gibt es da Grauzonen und wenn der Specht mit Motor, elektrisch, außer maximal über die 12V-Anzünder-Dose, nicht mit dem Auto verbunden ist, hat auch sicher keiner etwas aus zu setzen.
Sofern die Dose ausschließlich über Zündungsplus Spannung führt, wäre das Problem ja theoretisch schon gelöst...du musst nur noch den motorisch betriebenen Specht bauen und irgendwie sinnvoll befestigen, so dass dass er ansonsten nicht im Weg ist.
Versteht mich bitte nicht falsch...ich finde die Grenzen noch immer wischiwaschi und nicht greifbar. Das ist für mich alles Auslegungssache. Ich stehe all dem liberal gegenüber, aber erlaube mir auch beide Fraktionen zu hinterfragen...
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Und was kommt raus? Eigenes Interesse ist bekannt und die Richtung der Antwort auch. Ich versuche gerne auch neutral zu bleiben(gelingt sicher nicht immer), aber eindeutig ist es noch lange nicht! Gibst du ja jetzt auch zu, und was nicht klar ist, kann nicht als legal ausgelegt werden.
Zudem der Sinn dahinter in Diskussionen durchaus fragwürdig bleibt!!
Es ging jetzt 13 Seiten lang hier, und ich bin sogar der Autor dieses Beitrags, aber bislang ist mir kein einziger Fall bekannt, wo entweder TÜV oder Versicherung jemals wegen diesem StartStop-Mist einen Strick daraus gedreht hat.
Euch?
Es kann nicht befriedigend sein schwimmige, längst überholte Gesetzestexte zum Vorteil dieser Funktion auszulegen, die wir als Erbe des bitteren Abgasnorm-Wahns abbekommen haben.
Ist das eine echte Begründung? Kann auch oft über eine rote Ampel fahren, erwischt werde ich an dieser wohl in Jahren nicht. Alles klar, passt anscheinend.
Und Abgasnorm und Kraftstoffeinsparung an sich bitte trennen!!!!
Ich habe keine Begründung. Hast du eine? Ohne Gesetzestexte zu zitieren, bei denen es keine Praxiserfahrungen gibt ob diese irgendwas mit StartStop zu schaffen haben?
Kausalitäts-Fälle bei Versicherungen? TÜV-Prüfer, die deswegen keine Plakette angebracht haben? Erfolgreiche Selbstanzeigen?
Welchen Wert Praxiserfahrung hat, habe ich versucht zu erläutern.
Bau Dir einfach so ein Modul ein, welches dem Knopf eine Memory-Funktion verleiht.
Dann bleibt die originale Funktionalität voll erhalten: bei jedem Motorstart ist die S/S wieder aktiviert (vorausgesetzt, man hat sie zuvor nicht ausgeschaltet :-).
Und alles wird gut.
Davon sprechen wir ja. Das ist quasi ein böser Specht hinterm Armaturenbrett. Nicht erlaubt. Angeblich. Oder doch?
Zitat:
@hadez16 schrieb am 8. Februar 2019 um 20:03:34 Uhr:
Es ging jetzt 13 Seiten lang hier, und ich bin sogar der Autor dieses Beitrags, aber bislang ist mir kein einziger Fall bekannt, wo entweder TÜV oder Versicherung jemals wegen diesem StartStop-Mist einen Strick daraus gedreht hat.
Einen Zusammenhang mit der Versicherung kann ich nicht erkennen, weil ja das Deaktivieren der SSA nicht gefahrenerhöhend ist.
Von einer Bemängelung beim TÜV habe ich auch noch nichts gehört, was ja aber nicht aussagekräftig ist. Viele werden vor der HU die SSA wieder in den Werkszustand versetzen. Ansonsten merkt es der Prüfer eben nicht und das dauerhafte Deaktivieren hinterlässt auch (noch) keinen Eintrag im Fehlerspeicher.
Du suchst nach einer Absolution oder einem Freibrief, den dir aber niemand ausstellen kann. Für mich spricht mit § 19 StVZO mehr für die Annahme, dass es verboten ist als dass es erlaubt ist. Es dürfte aber auch klar sein, dass es Codierungen gibt, die wesentlich mehr Potenzial für Gefahren oder Belästigungen haben, z.B. die beliebten Spielereien mit der Beleuchtung.
S/S prüft keine Sau solang nicht ein Defekt vorliegt,ob dieser im Fehlerspeicher zu sehen ist weiß ich nicht denk aber schon.
Eine dauerhafte Abschaltung bei HU o.Unfall bemerkt keiner u.kontrolliert auch keiner,zumindest noch nicht.
Hab seit gut 8 Jahren (inkl.Vorfahrzeug)dauerhaft bei Xenon die SWRA Sicherung gezogen,kontrollierte a nie einer u.wird auch keiner,reinige regelmäßig die Scheinwerfer nach alter Art,brauch da den Materialvernichter nicht ständig.
Zitat:
@hadez16 schrieb am 8. Februar 2019 um 15:14:29 Uhr:
Wenn der Mensch auf den Knopf drückt, is das keine Verschlechterung des Abgas-verhaltens?
Nicht im Sinne des Gesetzgebers
da die, wie oben so schön Ausformuliert, "Herstellerseitig vorgesehene Nutzung von Bedienelementen" eben nicht sanktioniert wird.
Und der serienmäßige "Abschalttaster" gehört ja wohl dazu!
Man sollte m.E. schon unterscheiden, was man eigentlich klären will:
Will man klären, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, erwischt zu werden oder will man klären, ob irgend etwas illegal ist?
Der Threadtitel ist da m.E. eigentlich eindeutig....
Immer, wenn man etwas am Fahrzeug verändert, muss man klären, ob das legal ist oder nicht.
Dinge, welche direkt in die Elektronik des Autos eingreifen, verändern das Fz und müssen daher grundsätzlich vom Hersteller freigegeben sein oder eine ABE haben.
Das ist eigentlich immer so.
Warum gibt es für S&S-Einbaumodule keine ABE?
Diese Frage sollte man sich schon mal stellen, wenn man die Gesetzeslage ernsthaft klären will.
Warum stellt man, wenn man eine Veränderung am Fz haben möchte, dazu nicht einfach mal schriftlich eine Anfrage an den Fz-Hersteller, eine offizielle Prüforganisation oder das KBA?
Vermutlich deswegen, weil man sich die Antwort schon vorstellen kann. Da diskutiert man lieber seitenlang in Foren und versucht solche Geschichten rein zu waschen und/oder Gegenargumente ins Lächerliche zu ziehen.
Ein Gesetz, in dem direkt steht, dass nachgerüstete S&S-Module nicht zulässig sind, wird man nicht finden.
Man findet auch kein Gesetz indem direkt steht, dass 100W-H7-lampen nicht eingebaut werden dürfen und man findet auch kein Gesetz, indem direkt steht, dass man mit VCDS nicht die Grenzspannung hoch setzen darf, damit S&S nicht mehr funktioniert.