Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Es gibt Stimmen von Händlern die sagen, dass der Einbau eines Moduls, welches nach Motorstart den Tastendruck simuliert, nicht illegal ist.
Händler sind natürlich äußerst kompetent, Rechtsfragen zu beantworten. 😁
Habe jetzt den VW Händler angerufen (08.02.19 - 09.20 Uhr) der mir das Fahrzeug verkauft hat. Aussage ist > Der Passat Variant B8 (er kommt in April) Hat einen Schalter eingebaut der die Deaktivierung des SSA ermöglicht. Man muss nur jedes mal beim Starten diese deaktivieren. Blue Motion Technologie soll das sein nach seiner aussage.
Diesen Schalter gibt's doch in jedem Fahrzeug mit SSA.
Zumindest die Fahrzeuge die ich kenne.
Das ist jetzt nix neues und auch das man nach jedem Start erneut deaktivieren muss.
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Zitat:
@vuk73 schrieb am 8. Februar 2019 um 09:23:29 Uhr:
Habe jetzt den VW Händler angerufen (08.02.19 - 09.20 Uhr) der mir das Fahrzeug verkauft hat. Aussage ist > Der Passat Variant B8 (er kommt in April) Hat einen Schalter eingebaut der die Deaktivierung des SSA ermöglicht. Man muss nur jedes mal beim Starten diese deaktivieren. Blue Motion Technologie soll das sein nach seiner aussage.
Unglaublich!
Zitat:
@sharock22 schrieb am 8. Februar 2019 um 09:26:13 Uhr:
Diesen Schalter gibt's doch in jedem Fahrzeug mit SSA.
Zumindest die Fahrzeuge die ich kenne.
Das ist jetzt nix neues und auch das man nach jedem Start erneut deaktivieren muss.
Also wenn es den schalter gibt, wieso sollte es dann Illegal sein dies auch auszuschalten ? Oder habe ich was falsch verstanden ? 😁
Zitat:
@hadez16 schrieb am 8. Februar 2019 um 09:32:06 Uhr:
Zitat:
@vuk73 schrieb am 8. Februar 2019 um 09:23:29 Uhr:
Habe jetzt den VW Händler angerufen (08.02.19 - 09.20 Uhr) der mir das Fahrzeug verkauft hat. Aussage ist > Der Passat Variant B8 (er kommt in April) Hat einen Schalter eingebaut der die Deaktivierung des SSA ermöglicht. Man muss nur jedes mal beim Starten diese deaktivieren. Blue Motion Technologie soll das sein nach seiner aussage.Unglaublich!
Vielen dank für deine weitreichende Weisheit...
Das nicht, aber wenn man es automatisiert.
Es ist ja sogar so, dass die Fahrprofilauswahl deswegen nach jedem Neustart auf Standard stehen muss.
Es geht darum, dass es illegal sei, dass Start-Stop ab "Zündung Ein" bereits deaktiviert ist bzw. außer Funktion gesetzt ist.
Der Knopf ist für den Menschen gemacht. Die Diskussion um die Illegalität dreht sich um höhere Logiken, die die Funktion außer Kraft setzen.
Zitat:
@hadez16 schrieb am 8. Februar 2019 um 09:35:32 Uhr:
Es geht darum, dass es illegal sei, dass Start-Stop ab "Zündung Ein" bereits deaktiviert ist bzw. außer Funktion gesetzt ist.Der Knopf ist für den Menschen gemacht. Die Diskussion um die Illegalität dreht sich um höhere Logiken, die die Funktion außer Kraft setzen.
Dann habe ich das deutlich missverstanden... tut mir leid deswegen. nun hat der Diesel gezündet 🙂 Kiste Bier für die Jungs...
Zitat:
@hadez16 schrieb am 8. Februar 2019 um 08:54:50 Uhr:
Es gibt Stimmen von Händlern die sagen, dass der Einbau eines Moduls, welches nach Motorstart den Tastendruck simuliert, nicht illegal ist.
Sofern dieses Modul eingebaut ist, d.h. mit der Elektrik des Autos verbunden ist (abgesehen von einer Spannungsversorgung) und keine ABE hat (was, so weit ich weiß, immer der Fall ist) beantwortet sich diese Geschichte quasi von selbst.
@hadez16
Eine genaue Abgrenzung ist vermutlich nur schwer möglich, aber als Anhaltspunkt kann § 19 StVZO dienen. Danach erlischt die Betriebserlaubnis u.a. "wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die (...) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
Als anerkannt gilt, dass technische Defekte, auch wenn sie behoben werden müssen, keine "Änderungen" sind. Auch die herstellerseitig vorgesehene Nutzung von Bedienelementen ist keine "Änderung". Ein Modul oder eine sonstige Manipulation (z.B. auch eine Codierung entsprechender Parameter mit VCDS) dürfte aber wohl eine "Änderung" sein, bei der sich das Abgasverhalten verschlechtert.
Siehe § 19 Abs. 2 StVZO.
gut zusammen gefasst.
Zitat:
@hadez16 schrieb am 8. Februar 2019 um 15:14:29 Uhr:
Wenn der Mensch auf den Knopf drückt, is das keine Verschlechterung des Abgas-verhaltens?
Wenn du mit Anhänger fährst ist das sogar eine noch erheblich größere Verschlechterung des Abgasverhaltens....
Ähnlich bei Bergauffahrten, starken Beschleunigungen, Schnellfahren, mit voller Beladung fahren, mit Dachgepäck fahren, bei Gegenwind fahren usw. usw.
Es geht überhaupt nicht darum, ob das Abgasverhalten in der Praxis schlechter wird oder nicht.
Es geht darum, dass das Auto im typgeprüften Zustand bleibt, der eine Voraussetzung ist, den amtlichen Verbrauchszyklus zu bestehen.
Wenn S&S eine Maßnahme ist, dass die amtlichen Verbrauchswerte überhaupt eingehalten werden können (was bei aktuelleren Fz wohl grundsätzlich der Fall sein dürfte), dann muss der Hersteller sicher stellen, dass S&S standardmässig aktiv ist. D.h. es darf nicht notwendig sein, dass S&S erst vom Fahrer eingeschaltet werden muss, um aktiv zu sein.
Standardmässig aktiv ist es, wenn es bei jeder Fahrt erst bewusst abgeschaltet werden muss, um deaktiviert zu sein und diesen Zustand darf man nicht verändern, wenn man die BE erhalten möchte und deshalb haben Einbaumodule, die bewirken können, dass S&S ständig deaktiviert ist, auch keine Chance auf eine ABE oder eine Freigabe des Autoherstellers.
Der herstellerseitige Knopf zum Deaktivieren von S&S ist offiziell zulässig und Bestandteil der Typprüfung. Den kannst du daher benutzen wie du willst, genau wie du mit (zulässigen) Anhängern fahren darfst und auch die Höchstgeschwindigkeit des Autos ausnutzen darfst, obwohl alles zu höherem Abgasausstoß führt, als beim amtl. Zyklus ermittelt wurde.