Gesetzeslage Österreich Sportauspuff?
Hallo
ich bin bis auf weiteres in Österreich tätig. Würd im Sommer gern mein Cabrio mit her nehmen. Aber jetzt hab ich da aber einen Fächerkrümmer, Metallkat und eine Gruppe A Edelstahlanlage drunter. Ist wirklich 'etwas' laut (aber sehr schöner Klang😁) Ich hab nun schon öfter gehört, dass die Gesetzeslage in Österreich bissel anders ist als daheim in Deutschland. Es ist ja alles ordnungsgemäß eingetragen und rechtens. Gilt das dann auch zwingend in Österreich?
Wie schaut das Ganze aus wenn der Auspuff bei der Abnahme noch nicht 'Freigeblasen' war und jetzt lauter ist als bei der Eintragung?
Hab den kompletten Auspuff ca 5000km drunter aber seit den letzten 1000 wurde der nochmal ne ganze Ecke lauter.
86er Golf Cabrio 1,8l PF
Danke schonmal
22 Antworten
also im österreichischen grenzgebiet zu slo. und ungarn sieht man immer
wieder stillgelegte ausländische autos. passiert vermutlich aber nicht so
schnell...
als österreicher kann ich dir sagen, dass du die 11cm bodenfreiheit einhalten
solltest und alle umbauten eingetragen sein sollten. die polizei kann da
schnell ungemütlich werden.
technische kontrollen (technischer dienst mit mobiler werkstatt) werden an den
hauptverkehrsrouten öfters durchgeführt (sehr, sehr ungemütlich)
Naja, ich sehes mal so:
Nur weil in DE (teilweise) autobahnen ohne beschränkung sind, gelten in Ö noch immer 130 max.
Wenn man in andere Länder fährt, braucht man teilweise zwei pannendreiecke, oder einen ersatzlampensatz oder was weis ich was alles mit.
Stillegen werden sie nicht so schnell (ausser es ist gefahr im verzug), allerdings wird schonmal gerne eine Sicherheitsleistung eingehoben.
Da das Stillegen wegen einem zu lauten auspuff (ausser er ist leistungssteigernd, dann gefahr im verzug) ist nicht gerechtfertigt, allerdings kann da schnell mal zur strafe eine sicherheitsleistung kommen, die "vorab" kassiert wird, um das nachfolgende Verfahren zu finanzieren, da im Nachhinein die strafe zu vollstrecken oft schwierig ist. Das kann je nach übertretung bald mal 1000€ ausmachen.
Auch wegen den reifen ist aufzupassen, denn es ist sicherheitsrelevant, ob die Radkantenabdeckung korrekt ist (stein aufgewirbelt und windschutzscheibe defekt --> unfall).
hier wies aussieht mit dem Auspuff:
http://www.legales-tuning.at/auspuff.htm
und hier wegen den reifen:
http://www.legales-tuning.at/radreifen.htm
und hier zum thema fahrwerk
http://www.legales-tuning.at/fahrwerk.htm
Solltest alle unterlagen haben und alle richtlinien erfüllen, sollte es passen.
Zitat:
Original geschrieben von rigo99
Aber mal zurück zum Thema
Was konkretes weis keiner?
Doch ich weiß was 😉
Eins mal gleich vorweg … was ich sage entspricht dem (nicht wortgetreu) was im Gesetz steht, heißt aber noch lange nicht, dass das von allen Beamten der Executive so durchgeführt wird … denn auch diese sind, wie hier schon mal erwähnt wurde, nur Menschen, und machen auch Fehler, und wissen manchmal nicht so gut über ihre Arbeit Bescheid, wie sie sollten.
Wenn dein Fahrzeug in Deutschland so genehmigt ist, hast du in Österreich damit kein Problem, egal welchen Österreichischen Vorschriften es nicht entspricht, denn die Österreichische Regierung hat die Zulassung des Deutschen Staates zu akzeptieren. … Und ich such Dir jetzt garantiert nicht die § dafür raus, das habe ich schon zu oft in anderen Foren gemacht.
Allerdings steht in diesen Papiern, die für die Eintragung in D notwendig sind, zu 99,9% eine Angabe der dB drinnen, und wenn es so ist, wie du sagst, dann wirst/kannst du sehr wohl Probleme bekommen, da der ESD ja nicht dem entspricht was eingetragen ist. Selbst in Österreich zugelassene Fahrzeuge, mit eingetragenem ESD/Abgassystem bekommen bzw. können Probleme bekommen wenn der TöfTöf lauter wird, was meistens ja der Fall ist.
Es gibt auch nicht wirklich Probleme mit extremen Autos aus D, die auch so zugelassen sind in Österreich.
Es sind ja immer nur diese (Entschuldigung für die Formulierung, will ja keinen auf dem Schlips treten) saublöden deutschn (kann man auch mir Franzosen Holländer oder sonstwas ersetzen … sagen wir Ausländer) Idioten, die glauben sie können in Österreich machen was sie wollen nur weil sie deutsche Kennzeichen haben, und dann blöd schaun, wenn ihnen die Pozelei das Auto stilllegt, weil nichts eingetragen war. Die beschweren sich dann in diversen Foren und meistens erzählen sie auch noch alles war eingetragen. Alles schon gehabt, erzählt mir wie arm er nicht ist und fragt mich was man da machen kann, war ja eh eingetragen das Gewindefahrwerk, nur dass es um 20mm tiefer gestellt war als eingetragen, und damit die Lichtaustrittskante zu tief war, habe ich ihn aus der Nase ziehen können.
Ich spreche da jetzt auch hauptsächlich Großveranstaltungen an, wo natürlich, und das finde ich auch gut so, vermehrt kontrolliert wird, und vor allem solche aus dem Verkehr gezogen werden (und damit meine ich jetzt nicht das Anhalten selber), die eine Gefahr darstellen.
Womit ich auch auf deine nächste Frage eingehen kann, stillgelegt darf nur bei Gefahr in Verzug (GV) werden. Es wird dann noch unterschieden in leichte, und schwere Mängel, bei denen dir die Taferl nicht entzogen werden, du aber mit anderen Konsequenzen rechnen musst … wobei da gibt’s angeblich was, wo ich mir aber nicht sicher bin … 5 schwere Mängel gelten als GV.
Was jetzt genau ein leichter Mangel, schwerer Mangel oder GV ist kann ich dir pauschal nicht sagen. Aber ein Auspuff eher nicht … und dass eine Leistungssteigerung ein GV ist ist mir neu … ja klar, wenn ich mir das Cabrio auf 120 PS aufmache ist das was anders, da ist das Bremssystem nicht dafür ausgelegt, aber 2-3 PS (die man sowieso nicht nachweisen kann …) Außerdem muss auch hier wie so oft im österreichischen Gesetz die Verhältnismäßigkeit angewendet werden, auch wenn die nicht immer logisch klingt. Zumal dir dein Auspuff sicher Leistung kostet, ich behaupte jetzt mal, kein Auspuff, den man aftermarket kauft, und der nicht für den Rennsport entwickelt ist, wirkt sich positiv auf die Leistung aus.
Wenn du wirklich mit BGBl’s und §en bombadiert werden möchtest, und du deine Frage bis ins letzte Detail beantworten haben möchtest, lege ich dir folgende Forum nahe: [url=http://www.vw-page.at/.../]VW-Page[url/]
Exakt,
mit dem Auspuff ist es wohl so zu sehen, dass er die zulassungstechnischen merkmale erfüllen muss. Da er diese bei der Eintragung erfüllt hat, war alles rechtens. Jetzt wo er lauter geworden ist (auch von alleine) ist dieses Bauteil einfach als defekt anzusehen. Und da der Halter für die Pflege und den technischen Zustand seines Fzges verantwortlich ist, bist du aus rechtlicher Sicht dazu verpflichtet, déinen Auspuff jedesmal zu erneuern, wenn er lauter wird 😉
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Momemt Moment...
Nur weil der Auspuff nun bissel mehr Röhrt, also bissel lauter is heißt das ja noch lange net, dass der jetzt ZU laut ist... Ich hatte noch keine Schallmessung, die sagte dass der zu laut is.
Aber danke mal an euch.
@KGR84: das ganze gilt NUR für autos mit EU Typengenehmigung. denn da sind alle ziemlich gleich.
Nur die 2er golfs sind immer nur nationale typengenehmigungen. Klar wird VW nicht extra für Ö ein eigenes modell gebaut haben, nur interessiert es den Amtsschimmel nicht.
Nur es kann schon sein, das gewisse sachen in D zulässig waren (bevor die EWR richtlinien in kraft getreten sind) und in Ö nicht. da ich allerdings annehme, das der Umbau des TE's nach inkrafttreten der EWR Richtlinie war, hat er offensichtlich tatsächlich nichts zu befürchten (soferne alles dem zustand entspricht)
Umbau ist schon etwas her, das Auto wurde 3 Jahre nur mit 5-Tages-Kennzeichen gefahren.
Aber eingetragen wurde alles letztes Jahr im April.
Wegen ner 30mm Tieferlegung muss ich mir noch keine Gedanken machen, dass ich unter die 11cm Bodenfreiheit komme oder?
Was hat der denn ab Werk?
normalerweise gar kein problem, kenne genug in Ö die eingetragene fahrwerke mit 40mm tiefer haben am zweier.