Gesetzesänderung: Unterbodenbeleuchtung bald erlaubt?!?!
moin,
nich das ihr denkt das ich hier fragen möchte ob das erlaubt ist, dass weiß ich selbst das es das nich ist... aber es soll eine gesetzesänderung kommen, in der die ubb und auch wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...
das ist jetzt wirklich kein scherz... mir hat´s nen kumpel erzählt, dessen vater ist polizist und er hat so ´nen info brief bekommen indem die ganzen änderungen im gesetzestext stehen und er meinte das das auto nich mehr still gelegt werden kann wegen ubb... trotzdem is das gesetz noch nich durch, aber er meinte auch das es zu 100% kommen wird... nun meine frage, habt ihr schon was davon gehört, gelesen, etc. ...? kann das evtl. auch jemand belegen oder (mit quelle) widerlegen...?
123 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fluchti24
Und welcher Arzt besorgt mir das zeuch.
bekommste auf rezept ...
da gibt's doch auch was von ratiopharm ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Such mal bei MT oder sogar bei Google ...
😁 ... du bist hier bei MT ... wenn hier alle mal suchen würden, anstatt immer neu zu eröffnen, dann wären wir mit der Seitenzahl gerade mal bei 100 ... und nicht bei 458 ... 😁
und wenn UBB erlaubt sein sollte ... dann bau ich mir auch welche an ... aber glücklicher weise wird es nie erlaubt, somit spare ich wieder geld ...
hart würde es für mich werden, wenn die leistungsgrenze von musikanlagen auf 250 watt rms begrenzt wird ... ach wat wär ick traurisch ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
... du bist hier bei MT ... wenn hier alle mal suchen würden, anstatt immer neu zu eröffnen, dann wären wir mit der Seitenzahl gerade mal bei 100 ... und nicht bei 458 ...
na das wär ja wieder langweilig, was sollte zum beispiel bimmel mit der ganzen gewonnenen freizeit machen...? 😁
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
und wenn UBB erlaubt sein sollte ... dann bau ich mir auch welche an ... aber glücklicher weise wird es nie erlaubt, somit spare ich wieder geld ...
ich werd dich dran erinnern falls es doch mal anders kommen sollte... 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
hart würde es für mich werden, wenn die leistungsgrenze von musikanlagen auf 250 watt rms begrenzt wird ... ach wat wär ick traurisch ... 😁
ich denk mal in der hinsicht kannst dich erstmal entspannt zurück lehnen und ne bass-dusche nehmen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von AstraFahrer86
ich wollte bloß noch mal sagen das es diese gesetzesänderung noch nicht gibt, sondern das es die in baldiger zukunft geben soll...
Ich glaube auch nicht dran...
Hallo ich habe zwei blaue neonröhren unterm auto als einstiegsbeleuchtung und bin damit durch den tüv und tüv hat sagar extra vermerk gemacht das ich damit legal fahren darf
MFG Rene
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Vielleicht gehen die nur an zum Einsteigen an und gehen wieder aus, wenn Du fährst ?
Zitat:
Original geschrieben von astra1979
Hallo ich habe zwei blaue neonröhren unterm auto als einstiegsbeleuchtung und bin damit durch den tüv und tüv hat sagar extra vermerk gemacht das ich damit legal fahren darf
MFG Rene
Was steht denn genau in deinem Schein drinnen? Die Eintragung dürfte bei einer Kontrolle nichtig sein.
Warum Die freundliche polizei hat es auch schon gesehen haben aber nix gesagt habe auch ca 90 gelbe dioden in der stoßstange hat noch keiner was gesagt ich war aber damit auch noch net beim tüv
MFGRene
Zitat:
Original geschrieben von astra1979
Warum Die freundliche polizei hat es auch schon gesehen haben aber nix gesagt habe auch ca 90 gelbe dioden in der stoßstange hat noch keiner was gesagt ich war aber damit auch noch net beim tüv
MFGRene
Dann haste bis jetzt Glück gehabt. Was steht denn jetzt genau drinnen?
ich werde de tüvbericht einscannen und dir zukommen lassen wird aber nächste woche werden da ich keinen scanner habe
mfg rene
hier ein bild von hinten mit leuchtdioden
Ja ist ok!
Aber heir in der Gegend dürftest du alles vor aus abbauen und erst dann wird eine Weiterfahrt genehmigt. Ist nämlich neu dass der TüV Unterbodenbeleuchtungen einträgt und Dioden in der Stoßstange eine vorgeschriebene und für zulässig erklärte Lichttechnische Einrichtung sind.
Da ist es nämlich egal was eingetragen ist...die Eintragung ist rechtwidrig und würde von jedem anderen Gutachter gekippt werden.
Gibt aber leider einige Tüvler auf Vorort TüVs (oder auch die anderen) die so einen Kram eintragen. Der Fahrer braucht sich dann aber nicht zu wundern wenn er trotzdem seine Punkte und OWIG-Anzeige bekommt.
ist kein vororttüv oder ist darmstadt vorort
Meinte ja auch die anderen. Bei den Vorort TüVs kommt halt häufiger vor.
edit:
Was dein tüvler gemeint hat oder eingetragen hat ist scheißegal!
Eine Ubb ist und bleibt illegal egal wie das Licht ist & wie die geschaltet ist...
Die kann dir dein Tüvler eintragen wie er will, die Eintragung ist 0 und mal grad garncihts wert!
Eine Einstiegsbeleuchtung hat andere Vorraussetzungen und ist bedingt legal.
Du spatzel diese einstiegsbeleuchtung verfügen über ein e - prüfzeichen und um eine gefälligkeitseintragung handelt es sich auch net ich kenne den prüfer gar net
und du schlauberger dann nenn mir mal die definition für die einstiegsbeleuchtung
MFG Rene
achso wenn sie nichtig ist wie du so schön betonst warum hat bei den polizeikontrollen keiner was gesagt komisch gekuckt ja aber nichts gesagt oder der dergleichen und ich kenn bestimmt nicht alle polizisten in der region