Gesetzesänderung: Unterbodenbeleuchtung bald erlaubt?!?!

Opel Astra F

moin,
nich das ihr denkt das ich hier fragen möchte ob das erlaubt ist, dass weiß ich selbst das es das nich ist... aber es soll eine gesetzesänderung kommen, in der die ubb und auch wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...
das ist jetzt wirklich kein scherz... mir hat´s nen kumpel erzählt, dessen vater ist polizist und er hat so ´nen info brief bekommen indem die ganzen änderungen im gesetzestext stehen und er meinte das das auto nich mehr still gelegt werden kann wegen ubb... trotzdem is das gesetz noch nich durch, aber er meinte auch das es zu 100% kommen wird... nun meine frage, habt ihr schon was davon gehört, gelesen, etc. ...? kann das evtl. auch jemand belegen oder (mit quelle) widerlegen...?

123 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


achso wenn sie nichtig ist wie du so schön betonst warum hat bei den polizeikontrollen keiner was gesagt komisch gekuckt ja aber nichts gesagt oder der dergleichen und ich kenn bestimmt nicht alle polizisten in der region

Unwissenheit! Ich sag dir nur dass die Eintragung nicht legal ist! ;-)

Immer schön mit angeben bis der richtige Polizist dein Auto unter die Lupe nimmt.

Und der interessiert sich nicht für so einen Spruch "Du spatzel diese einstiegsbeleuchtung verfügen über ein e - prüfzeichen"

Letzendlich könnte es sogar sein das der Tüver nach der Zwangvorführung ( nicht billig ) einsieht das er Mist gebaut hat und deinen Bock aus dem Verkehr zieht.

ne brauche ich net weil ich weiß ja das ich so fahren darf und fahren werde und da ist es mir egal was du und wie oft du das schreibst ich weis das meine unterbodenbeleuchtung ( einstiegsbeleuchtung ) e prüfnummer hat und das bis jetzt keiner was gesagt hat

mfg Rene

also um jetzt zum schluß zu kommen ihr habt eure meinung ich habe meine und jeder soll machen was er will so lange er keine anderen Menschen in gefahr bringt

MFG Rene

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Zitat:

Original geschrieben von astra1979


diese einstiegsbeleuchtung verfügen über ein e - prüfzeichen

welche prüfnummern sind aufgedruckt?

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


dann nenn mir mal die definition für die einstiegsbeleuchtung

Zitat:

Aussage des KBA (KraftfahrtBundesAmt)

Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
unzulässig.

Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.
Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.199 empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.

So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bruder
Hartmut.Bruder@kba.de
Telefon: +49 (0)461 316 1521
Telefax: +49 (0)461 316 1741

Zitat:

Aussage der DEKRA zum Thema UBB / Ausstiegsbeleuchtung

- nicht vorgeschrieben oder für zulässig erklärt
- Unterflurbeleuchtung verändert Signalbild des Fahrzeugs
- Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und irritiert andere Verkehrsteilnehmer
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, so dass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Weitere Hinweise aus StVZO-Kommentaren:

- Ein eindeutiges Signalbild ist wichtig im Verkehr, ein mehrdeutiges Signalbild und willkürliche Beleuchtung erschweren die Erkennbarkeit und tragen zur Ablenkung bei (Kommentar Dr. Jagow zu § 49a)
- § 49a will ein einheitliches Signalbild sicherstellen; jd. Lichtquelle ist unzulässig, die (nach außen dringend) die mit den Vorschriften über zugelassene und vorgeschriebene Beleuchtung angestrebte Verkehrssicherheit infrage stellen würde (Müller, Straßenverkehrsrecht)
- Beeinträchtigt eine am Fahrzeug angebrachte Beleuchtung die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen, so ist dies nach § 30 unzulässig, weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden können. Außerdem wird das einheitliche Signalbild verfälscht oder beeinträchtigt (Erl. 9 zu § 49a StVZO)
- Reklamebeleuchtung an Kfz ist grundsätzlich unzulässig, weil solche Leuchten geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer abzulenken (Erl. 38 zu § 49a StVZO)
- Vermehrung der Lichtzeichen im Verkehr ist grundsätzlich als unerwünscht zu bezeichnen (Erläuterung 39 zu § 49a StVZO).

Mit freundlichem Gruß

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

fassen wir also zusammen:

1. lichtfarbe NUR "weiß" da sonst veränderte signalwirkung

2. montage NUR in den unterseiten der tür erlaubt

3. kein direktes licht -> ergo leuchtmittel darf nicht direkt einsehbar sein (womit wir wieder bei pkt. 2 sind)

4. da wir im außenbereich des kfz tätig sind, dürfen NUR zulässige/geprüfte leuchtmittel verwedent werden....

und nun zu dir...
farbe "blau", ungeprüfte leuchten, montage am fz-unterboden....
hmn...und jeder einzelne dieser drei punkte, macht deine eintragung unzulässig....

€dit:

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


ihr habt eure meinung ich habe meine

lediglich, lässt sich "unsere meinung" schwarz auf weiß und handfest belegen.....was man von deiner nunmal nicht behaupten kann (woran das wohl liegen wird 🙄 )

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


also um jetzt zum schluß zu kommen ihr habt eure meinung ich habe meine und jeder soll machen was er will so lange er keine anderen Menschen in gefahr bringt

MFG Rene

Nur das unsere Meinung sich auf Rechtsprechung un Praxis beruft.

Lass ihn einfach MagirusDeutzUlm.....

Da hat das keien Sinn... ;-)

nunja du läßt mir ja keine ruhe ich werde die unterlagen alle einscannen und hier ins netz stellenund
punkt 1 es steht in deinen zitaten nirgends das es weiss sein muß
punkt 2 Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.
punkt 3 bei mir ist das licht nicht direkt zu sehen es
punkt 4 ist geprüft sonst hätte sie kein eprüfzeichen (ich glaube
E 11)

So un was sagste jetz punkt 2 sogar aus deinen zitaten kopiert also ich werde die papiere einscannen und dir senden und dann will ich aber nix mehr von dir hören weil langsam wirds langweilig und öde

PS ich kann meine meinung auch schwarz auf weiss belegen ich muß nur die papiere einscannen da ich aber kein scanner habe mußt du dich halt bis dienstag gedulden ich hoffe das kannst du

Du Armer, du reitest immer auf deinem Scannermangel rum ... soll ich dir einen schenken ? hab hier 2 die ich nicht brauche 😁

zum Thema Innenraumbeleuchtung:

INNENRAUMBELEUCHTUNG darf lediglich den Innenraum beleuchten, und zwar so, dass ABSOLUT NICHTS nach außen scheint. öffnest du die Tür und es trifft ein Lichtstrahl nach außen, ist es somit ILLEGAL. Es handelt sich hier um nicht Serienmäßige Innenraumbeleuchtung.

@ Duke16V

ist Innenraumbeleuchtung solang sie nicht nach außen leuchtet legal, oder zählt es lediglich als Duldung, wenn sich dazu von eurer Seite nicht geäußert wird ?

Ich sags mal so, in der StVZO ist dies nicht geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe es innen oder im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Von starker blauen Beleuchtung würde ich jedoch immer abraten, da dass eh nur Polizei usw. vorbehalten ist die blaue Farbe zu nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


punkt 1 es steht in deinen zitaten nirgends das es weiss sein muß

ergibt sich aus der stvzo, warum deine blaue ubb unzulässig ist...diese farbe steht dort nicht drinn, und das ist eben der knackpunkt...

außerdem besteht bei der farbe blau verwechselungsgefahr, was sich in 3 aussagen der dekra und in allen 5 kommentaren der stvzo wiederspiegelt...

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


punkt 2 Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.

den folgenden absatz mit der "sondergenehmigung" (die übrigends auch schonwieder zurückgezogen wurde) solltest du dabei aber nicht außer acht lassen....womit sich das thema dann auch schonwieder erledigt hat....

und die zulässigkeit der innenbeleuchtung hört dann auf, wenn sie nach draußen scheint..

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


punkt 4 ist geprüft sonst hätte sie kein eprüfzeichen (ich glaube E 11)

*lol*

lass mich raten und das ding haste warscheinlich noch über ebay erstanden?

welche prüfnummern sind aufgedruckt (falls vorhanden?)

oder hast du das ding von der firma "maitec" mit den prüfnummern: (E11) 10 R-02 2359 / 02 (E13) 1544????

dann solltest du allerdings wissen, das es sich speziell bei dieser zulassung um eine ece-zulassung handelt, diese aber eigentlich garkeine aussagekraft hat, da die stvzo im §19 ewg-prüfungen erfordert....das ist dann der kleine aber feine unterschied ob sich das "e" in nem kreis oder einem rechteck befindet....

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


PS ich kann meine meinung auch schwarz auf weiss belegen ich muß nur die papiere einscannen

*lol*

wenn du den richtigen prüfer kennst, trägt der dir ALLES ein, das steht dann zwar auffm papier, hat aber rechtlich keinerlei bedeutung, da unzulässig.....womit wir das thema dann auch geklärt hätten, also kannste dir das einscannen sparen!

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V


Ich sags mal so, in der StVZO ist dies nicht geregelt.

richtig, da die beleuchtungsfarbe des innenraumes nicht vorgeschrieben ist...

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


Hallo ich habe zwei blaue neonröhren unterm auto als einstiegsbeleuchtung...

Damit siehst du Pfützen und Hundehaufen aber erheblich schlechter als mit weißem Licht. Blau ist (neben grün und rot) die denkbar schlechteste Lichtfarbe für eine Einstiegsbeleuchtung.

hallo eins habe ich hier gelernt das es leute gibt die alles besser wissen (denken sie)und selbst wenn du denen alles schwarz auf weis vorlegst haben sie wieder ihre argumente und auf solche schlauberger habe ich echt keinen bock ich weis das es so wie es ist legal ist
und BassSuchti wenn du dich überzeugen willst das das kein vorwand ist mit dem scanner lade ich dich ein vorbei zu kommen und dann kannst du dir live ankucken

hallo MagirusDeutzUlm ich wollte dir zum abschluß noch sagen so einen kleinen paragraphenreiter wie dich findet man eigentlich nur an einigen tüv stellen weil ich weis was zulässig ist und was nicht denn da wo ich arbeite muß ich es wissen

MFG Rene

also irgendwie finde ich das schon interessant.
angenommen ich hab kein plan was erlaubt ist und was nicht. bau mir irgendwas ans auto, fahr zum tüv und der trägts ein, obwohl es nicht erlaubt ist (keine gefälligkeit sondern einfach so). und dann werde ich angehalten. wie sieht das dann rechtlich aus? kann ich mich auf den tüv berufen, oder gilt da, dass ich erst selber die StVZO durchlesen muss?

mfg
stefan

Zitat:

Original geschrieben von Kanazawai


bau mir irgendwas ans auto, fahr zum tüv und der trägts ein, obwohl es nicht erlaubt ist (keine gefälligkeit sondern einfach so). und dann werde ich angehalten. wie sieht das dann rechtlich aus? kann ich mich auf den tüv berufen...

Nein, du kannst dich nicht auf den TÜV berufen. Jeder Fahrzeughalter/-fahrer ist für den technischen Zustand seines Kraftfahrzeuges selbst verantwortlich. Natürlich macht sich der Prüfer auch selbst strafbar, wenn er Teile/Umbauten einträgt, die nicht eintragbar sind.

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