Gesetze bzgl. ausländisches Fahrzeug
Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage. Meine Freundin wohnt in Frankreich und ich wohne bei ihr. Bin aber nicht in Frankreich gemeldet, sondern in Deutschland bei meinen Eltern.
Wir haben uns ein gemeinsames Auto gekauft, das aber auf ihren Namen läuft und auch in Frankreich gemeldet ist, also ein frz. Nummernschild hat. Meine Frage ist: Darf ich als Deutscher, gemeldet in Deutschland, mit dem frz. Auto in Deutschland rumfahren, ohne meine Freundin?? Eltern besuchen, Freunde besuchen, Urlaub usw. Ich war vor kurzem für ne Woche bei meinen Eltern (wegen Umzug) und das Auto stand einige Zeit rum. Ich war allein dort und mein Nachbar meinte so arschlochmäßig-lieb, dass ich das gar nicht darf!?!
Beste Antwort im Thema
Guten Abend in die Runde,
die rechtlichen Regelungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen innerhalb der EU ist für EU Bürger doch einigermaßen komplex und kann Formen annehmen, die schon ans Absurde grenzen:
Meine Tochter wird ihr Masterstudium in Dänemark machen. Bislang nutzten unsere Töchter je nach Bedarf jeweils ein unserer Autos (Eltern gehört das Auto und sie zahlen auch die damit zusammenhängenden Kosten). In Dänemark besteht die generelle Pflicht, innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung, das Auto umzumelden (sehr teuer). Mit diesem - dann mit dänischer Zulassung ausgerüstetem Auto, darf sie (der erste Wohnsitz bei den Eltern muß ja beibehalten werden, um den BAFoeG Anspruch zu behalten) dann aber nicht mehr in Deutschland fahren (siehe die Ausführungen in den obigen Beiträgen).
Unsere Fragen an die dänischen Steuerbehörden (SKAT), wie die Zulassung des Autos in Dänemark erfolgen soll, wenn der Eigentümer in Deutschland lebt, werden auch nach über drei Wochen nicht beantwortet.
Europa soll zusammenwachsen - was ich persönlich sehr begrüße - wird aber durch die nationalstaatlichen Regelungen ad adsurdum geführt. Auf anderen Rechtsgebieten, wie z.B. der Rentenversicherung ist es nach meinem Kenntnisstand nicht besser. Man hat also alle Chancen in dem Bemühen sich Gesetzeskonform zu verhalten, gegen irgendein anderes Gesetz zu verstoßen. Wie hieß es mal in den sechziger Jahren: legal - illegal -scheißegal
Einen schönen Abend noch
Rainer
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RHW
In Bezug auf meine obigen Beitrag ging es allerdings um eine ganz spezielle Konstellation: Residenz in einem Drittland auf Grund eines zeitlich begrenzten Studiums. Zwischenzeitlich habe ich bei der Europäischen Kommission nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass Studenten solange sie an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind, ihr Auto nicht in dem Land anmelden müssen, in dem sie studieren.
Trotzdem bleibt für mich die Frage offen, ob ich mit einem z.B. in Mailand gemieteten Fahrzeug nur bis zur deutschen Grenze oder doch bis zu meinem Wohnort fahren darf.
Eine schöne Woche noch
Rainer
Die grundlegende Rechtsnorm ist - wie bereits dargestellt - die STEUERhoheit, die bei den Einzelstaaten liegt. Und Du kannst ziemlich sicher sein - die wird so schnell keiner der EU Staaten aufgeben, egal was mit dem Euro passiert. Oder auch: "Wenns ums Geld geht hört die Freundschaft auf" 😁.
Das Thema Studium ist einfach: Deine Tochter darf das deutsche Auto in DK fahren, da der Studienort nicht Lebensmittelpunkt ist. Zumindest wird das in diesem Zusammenhang meist(!) so gesehen. ABER: Ihrem dänischer Kommilitonen darf sie das Auto dann NICHT ausleihen.
Mietwagen haben m.W. für den grenzüberschreitenden Verkehr Sonderregeln, aber one-way ins Ausland ist bei den meisten Vermietungen unmöglich, ausser z.B. zu Flughäfen wo sie wissen, die Wagen gehen sofort zurück.
Und glaub mir: Die (mangelhafte) Vereinheitlichung innerhalb der EU ist beim Thema Auto weitaus nicht am Schlimmsten. Aber wehe irgendjemand will was dran ändern: Dann sind der Boulevard und die einschlägigen Politiker ruck-zuck da mit "Brüssel-Bashing". Bring mal 27 Mitgliedsstaaten unter einen Hut... .
Amen
Zitat:
Original geschrieben von RHW
Trotzdem bleibt für mich die Frage offen, ob ich mit einem z.B. in Mailand gemieteten Fahrzeug nur bis zur deutschen Grenze oder doch bis zu meinem Wohnort fahren darf.Eine schöne Woche noch
Rainer
Hallo RHW
Steuerrechtlich kein Problem.
Ein Miet-/Leihwagen ist per Vertrag nur für eine begrenzte Zeit überlassen.
Ob Fahrten ins Ausland gestattet sind ist im Vertrag geregelt, gleichfalls wo
und wie die Rückgabe an den Verleiher durchzuführen ist.
Versicherungsrechtlich dürfen nur der/die eingetragenen Fahrer das Fahrzeug
lenken, gleichgültig ob Mietland oder Ausland.
Gruß
suedwest