Auch wenn es ein alter Hut ist, dass man als Resident in einem Land nicht ein in einem anderen Land zugelassenes Auto fahren darf, so hätte man doch erwartet, dass im Zuge der vielen Vereinfachungen im innereuropäischen Reiseverkehr auch hier Erleichterungen stattgefunden hätten.
In Bezug auf meine obigen Beitrag ging es allerdings um eine ganz spezielle Konstellation: Residenz in einem Drittland auf Grund eines zeitlich begrenzten Studiums. Zwischenzeitlich habe ich bei der Europäischen Kommission nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass Studenten solange sie an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind, ihr Auto nicht in dem Land anmelden müssen, in dem sie studieren.
Trotzdem bleibt für mich die Frage offen, ob ich mit einem z.B. in Mailand gemieteten Fahrzeug nur bis zur deutschen Grenze oder doch bis zu meinem Wohnort fahren darf.
Eine schöne Woche noch
Rainer