Geschwindigkeitsübertretung Schweiz mit 41km/h drüber – Strafverfahren

Am 24.10.2019 habe ich in der Schweiz (bei Fribourg) eine Geschwindigkeitsübertretung begangen mit 41km/h außerorts auf der Autobahn.
Nach 2 Wochen habe ein Brief von Schweizer Polizei (Police cantonale Fribourg) bekommen. Es steht darauf “Im Rahmen eines Strafverfahren wegen Geschwingkeitsüberschreitung benötigen die Justizbehörden ausführlich Informationen über Ihre finanzielle Situation, um ein eventuelles Strafmaß festzulegen“
Und noch dazu ein Fragenbigen ausgehändigt, der durch diejenige Person auszufüllen ist, welche die Geschwingkeitsüberschreitung begangen hat.
Ich bin deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland. Bis jetzt ich war einmal in mein Lebe in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich die nächsten 4 Jahre in der Schweiz bin.

Nun meine Fragen:
1. Was passiert, wenn ich den Brief von Schweizer Polizei ignoriere und nicht weiterhin nicht reagiere?
2. Wie sieht das ganze Verfahren weiter aus?
3. Ich bin momentan arbeitsuchender, wenn Bußgeld kommt muss es bezahlen?
4. Wird was von deutscher Polizei was kommen?
5. Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Beste Antwort im Thema

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-schweiz-vollstreckung/

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 13. November 2019 um 20:22:17 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 13. November 2019 um 19:30:03 Uhr:


Dann soll aber bitte der Halter immer darüber Auskunft geben können/müssen wer Zugriff auf das Fahrzeug hatte. Kann er nicht zweifelsfrei benennen/nachweisen wer gefahren ist, dann soll gerne die Halterhaftung gelten.

Du überlässt dein Auto deinem besten Freund, der es wiederum einem Freund weitergibt. Irgendwann verliert sich dann die Spur und du darfst dann gerne im Zuge der von dir in diesem Fall geforderten Halterhaftung den Geldbeutel öffnen oder eine Weile zu Fuß gehen oder auch in den Knast.

Mein bester Freund - unabhängig davon dass ich auch ihm mein Auto nicht einfach so ausleihe - sollte sich nicht wagen (und würde sich das auch nicht wagen) meinen Wagen einfach so weiterzugeben. Ich weiß, wer mein Auto fährt. Weil es eben maximal 4 Personen plus meine Frau bekommen würden. Außer es wurde gestohlen - da kann ich dann nix dafür. Oder es ist in der Werkstatt - dann habe ich einen schriftlichen Auftrag mit Dokumentation der Abgabe des Wagens. Wer wahllos jeden Honk sein Auto gibt sodass sich dessen „Spur verliert“ .... sorry, der ist einfach dumm.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 13. November 2019 um 21:23:41 Uhr:


Ich hatte es weiter oben schon einmal angedeutet.... der TE wird hier nicht mehr antworten 🙂

Über die Beweg- und Hintergründe dieser sonderbaren Themenstarter wüsste ich gerne mal mehr. Melden sich neu an, schildern mehr oder weniger sprachlich ungelenk eine abenteuerliche Story, lösen eine häufig ebenso abenteuerliche Diskussion aus und verschwinden dann genauso schnell und spurlos wie sie gekommen sind. Wem nützt das? Mich ärgert es.

Grüße vom Ostelch

PS: Ist zwar eigentlich OT, aber in diesen Geisterthreads kommts da auch nicht mehr drauf an. 😉

Einfach mal den Eröffnungspost nochmal lesen, dann könnte man Parallelen zu anderen komischen Threads/Threaderstellern feststellen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. November 2019 um 21:56:08 Uhr:


Einfach mal den Eröffnungspost nochmal lesen, dann könnte man Parallelen zu anderen komischen Threads/Threaderstellern feststellen.

Nur, warum machen die das? Feixen die sich eins wenn andere sich ehrlich um Antworten bemühen? Will hier einer Traffic generieren?

Grüße vom Ostelch

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Warum die das machen? Mmmhhh... sind hier Psychater anwesend?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 13. November 2019 um 22:01:23 Uhr:


Warum die das machen? Mmmhhh... sind hier Psychater anwesend?

Wenn es denn rein medizinisch zu erklären wäre, wäre ich ja fast schon beruhigt.😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@loka111 schrieb am 12. November 2019 um 19:58:37 Uhr:


Ich bin mit 5 Tage Kurzkennzeuchen inder Schweiz gefahren.

Bis jetzt keiner hat genau auf meine Fragen beantwortet ...!!

Hallole …

Der Punkt mit dem " D - Kurzzeitkennzeichen " ist auch noch nicht abgearbeitet …

= Ok , das toleriert sogar die nicht zur EU gehörende - Schweiz 🙂

( … hab ich gerade irgendwo im I - Net gelesen , via Google 😉 )

Erhöht also den schon hohen Schweizer " Straf - Level " wegen der " 41 Km/h - Übertretung " also nicht noch zusätzlich 🙂

Gruß
Hermy

Edit …

Den Grund für's Kurzzeitkennzeichen & " Alpen - Tour " kann wohl nur der TE beantworten 🙄

Zitat:

@NDLimit schrieb am 13. November 2019 um 22:01:23 Uhr:


Warum die das machen? Mmmhhh... sind hier Psychater anwesend?

Hallole …

" Phsycho " …

Seite 6 😰 … warum so spät ( … normal auf der 1. Seite ) , und wenn's auch nur zur Info / grobe Aufklärung - 1. Beratung für Frage 1. bis 5 . ist … 😉

= Der TE braucht erst mal noch einen guten " Anwalt " mit Spezialisierung auf … CH - Verkehrs & Strafrecht …

Gruß
Hermy

Lieber @Hermy66

dann schreibe doch bitte den TE einmal an und bitte ihn, sich zu erklären 🙂

Kleiner Tipp, es wird vermutlich nicht klappen - nun verstanden?

… bis vor ca. 15 min. war der TE noch anwesend ... so im Hintergrund 😁

= der braucht nicht noch extra " PN " - Post von mir 😉

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. November 2019 um 15:28:10 Uhr:


man kann auch in der Schweiz mal ein Tempolimit übersehen.

Nur blöd das es keine sofortige Temporeduktion von 120km/h auf 80 km/h gibt, sondern erst auf 100 km/h und dann auf 80 km/h. Ich wohne im Kanton Bern und bin öfters in Fribourg, kenne die Strecke sehr gut. Übersehen kann man da eigentlich nichts ausser man ist nicht die hellste Kerze auf der Torte.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 13. November 2019 um 17:43:06 Uhr:


da wir in deutschland keine halterhaftung kennen, ist eine vollstreckung hier - zumindest auf dieser basis - nicht möglich.

ich sehe das hauptproblem woanders. die üblichen rechtshilfeabkommen gelten für straftaten.

peso

Es kommt drauf an, wie der Halter reagiert. Sitzt er es aus, und antwortet nicht, kann er in Abwesenheit verurteilt werden. Meldet er sich, und gibt an, dass er nicht gefahren ist, sieht es anders aus. Nur sollte dies mit einem Anwalt besprochen werden.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 13. November 2019 um 21:42:33 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 13. November 2019 um 20:22:17 Uhr:


Du überlässt dein Auto deinem besten Freund, der es wiederum einem Freund weitergibt. Irgendwann verliert sich dann die Spur und du darfst dann gerne im Zuge der von dir in diesem Fall geforderten Halterhaftung den Geldbeutel öffnen oder eine Weile zu Fuß gehen oder auch in den Knast.

Mein bester Freund - unabhängig davon dass ich auch ihm mein Auto nicht einfach so ausleihe - sollte sich nicht wagen (und würde sich das auch nicht wagen) meinen Wagen einfach so weiterzugeben. Ich weiß, wer mein Auto fährt. Weil es eben maximal 4 Personen plus meine Frau bekommen würden. Außer es wurde gestohlen - da kann ich dann nix dafür. Oder es ist in der Werkstatt - dann habe ich einen schriftlichen Auftrag mit Dokumentation der Abgabe des Wagens. Wer wahllos jeden Honk sein Auto gibt sodass sich dessen „Spur verliert“ .... sorry, der ist einfach dumm.

Natürlich war das hypothetisch gemeint. Aber auszuschließen ist so ein Szenario nicht. Und dann bist du froh, dass es bei uns keine Halterhaftung gibt.

Warum mancher neu angemeldete TE hier so schnell verschwindet?
Hmmm, manchmal, aber nur manchmal, liegt das auch an euch und euren Antworten Beschuldigungen, Belehrungen, Steh-zu-deinen-Fehlern-Aussagen, ...

Gruß Metalhead

Nun hört doch mal mit der "Halterhaftung" auf. Bei 41 km/h zu schnell ist das auch in der Schweiz kein Fall der Halterhaftung mehr. Die Grenze liegt bei 25 km/h Überschreitung.

Grüße vom Ostelch

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