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Geschwindigkeitsübertretung Schweiz mit 41km/h drüber – Strafverfahren

Am 24.10.2019 habe ich in der Schweiz (bei Fribourg) eine Geschwindigkeitsübertretung begangen mit 41km/h außerorts auf der Autobahn.
Nach 2 Wochen habe ein Brief von Schweizer Polizei (Police cantonale Fribourg) bekommen. Es steht darauf “Im Rahmen eines Strafverfahren wegen Geschwingkeitsüberschreitung benötigen die Justizbehörden ausführlich Informationen über Ihre finanzielle Situation, um ein eventuelles Strafmaß festzulegen“
Und noch dazu ein Fragenbigen ausgehändigt, der durch diejenige Person auszufüllen ist, welche die Geschwingkeitsüberschreitung begangen hat.
Ich bin deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland. Bis jetzt ich war einmal in mein Lebe in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich die nächsten 4 Jahre in der Schweiz bin.

Nun meine Fragen:
1. Was passiert, wenn ich den Brief von Schweizer Polizei ignoriere und nicht weiterhin nicht reagiere?
2. Wie sieht das ganze Verfahren weiter aus?
3. Ich bin momentan arbeitsuchender, wenn Bußgeld kommt muss es bezahlen?
4. Wird was von deutscher Polizei was kommen?
5. Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Beste Antwort im Thema

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-schweiz-vollstreckung/

Einen weiteren Kommentar erspare ich allen.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. November 2019 um 21:51:34 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 13. November 2019 um 21:23:41 Uhr:


Ich hatte es weiter oben schon einmal angedeutet.... der TE wird hier nicht mehr antworten 🙂

Über die Beweg- und Hintergründe dieser sonderbaren Themenstarter wüsste ich gerne mal mehr. Melden sich neu an, schildern mehr oder weniger sprachlich ungelenk eine abenteuerliche Story, lösen eine häufig ebenso abenteuerliche Diskussion aus und verschwinden dann genauso schnell und spurlos wie sie gekommen sind. Wem nützt das? Mich ärgert es.

Grüße vom Ostelch

PS: Ist zwar eigentlich OT, aber in diesen Geisterthreads kommts da auch nicht mehr drauf an. 😉

Sorry aber das liegt nicht an den TEs, wenn man das hier liest. Wenn ich mein Anliegen normal, ohne Beleidigungen, vielleicht auch mit einer kruden Grammatik schildere und dann nur dieser Besserwisser und Regelfetischisten Müll kommt, würde ich auch nicht mehr schreiben. Warum können nicht einfach alle, die nicht die Frage des TE beantworten möchten einfach schweigen? Wo ist das Problem?

Zum Fall: der TE hat bereits einige gute Links bekommen, immerhin gibt es noch einige User, die versuchen zu helfen. Zusammenfassend kann man sagen, dass (diesen ganzen schwachsinnigen Sonderfälle wie Grenzüberschreitende Verkehrskontrollen im Länderdreieck mal außen vor), wenn der TE irgendwo in Deutschland wohnt und nicht in die Nähe der Schweiz kommt, sowie nicht mehr vor hat dorthin einzuteilen, dann muss er nicht unbedingt reagieren. Empfehlenswert ist jedoch der Gang zum Anwalt für eine Beratung.

Ich vor Jahren auch beschlossen dass ich nicht mehr in dieses Kackland einreisen werde, dabei bin ich da nie geblitzt worden. Aber mit solchen Strafen ist fahren einfach nur Stress. Bin dann auf dem letzten Weg nach Hause extra nochmal Vollgas gefahren, einfach um sagen zu können, dass ich in der Schweiz mal drauf gedrückt habe.

Lange Rede kurzer Sinn, schlaflose Nächte braucht der TE nicht zu haben, aber jetzt hat er halt n weißen Fleck auf der Landkarte.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2019 um 08:04:04 Uhr:


Ich vor Jahren auch beschlossen dass ich nicht mehr in dieses Kackland einreisen werde, dabei bin ich da nie geblitzt worden. Aber mit solchen Strafen ist fahren einfach nur Stress.

Einfach mehr auf den Verkehr konzentrieren. Je langsamer man fährt umso länger sieht man die Schilder und man kann sie auch nicht „übersehen“. Und ich meine nicht mit Schritttempo. 😉

Warum rast ihr nicht auf dem Nürburgring? Ach ja, kostet ja mehr als ein Knöllchen.....

Warum ich nicht auf dem Nürburgring rase? Nun, der liegt halt nun mal auf keiner meiner Strecken. 🙄

Oder welche Antwort hast du dir da vorgestellt? Nur zum Spaß fahren wohl die wenigsten Auto. Die meisten müssen irgendwo hin. Nur darf das dann gerne auch n bisschen Spaß machen.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 13. November 2019 um 19:30:03 Uhr:


Dann soll aber bitte der Halter immer darüber Auskunft geben können/müssen wer Zugriff auf das Fahrzeug hatte. Kann er nicht zweifelsfrei benennen/nachweisen wer gefahren ist, dann soll gerne die Halterhaftung gelten.

Aus dem Bauch heraus Zustimmung. Aber wegen historischer Verpflichtung sollte wirklich nur derjenige pönalisiert werden, der es wirklich war. Bei Verkehrsdelikten ist das sicher nicht so extrem wichtig, bei anderen viel mehr.

Nein, keine Ausnahme von der Fahrer (Täter) - Haftung. Alles Andere ist Willkür. Und das wollen wir doch nicht, weder in D, noch in der Schweiz, etc.

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Zitat:

Nur blöd das es keine sofortige Temporeduktion von 120km/h auf 80 km/h gibt, sondern erst auf 100 km/h und dann auf 80 km/h. Ich wohne im Kanton Bern und bin öfters in Fribourg, kenne die Strecke sehr gut. Übersehen kann man da eigentlich nichts ausser man ist nicht die hellste Kerze auf der Torte.

Also ich schaffe beim Auffahren auf die Autobahn auch mal über 150 km/h bereist auf der Beschleunigungsspur, bis ich überhaupt ein "normales" Tempolimitschild sehen könnte. Das Argument "Geschwindikeitstrichter" gilt mithin nicht für alle Fälle.

Wir aber sicher im vorliegenden Fall ein Argument sein.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. November 2019 um 07:39:45 Uhr:


Nun hört doch mal mit der "Halterhaftung" auf. Bei 41 km/h zu schnell ist das auch in der Schweiz kein Fall der Halterhaftung mehr. Die Grenze liegt bei 25 km/h Überschreitung.

Grüße vom Ostelch

Immerhin hat die Gurkenjustiz eine Grenze, macht es aber nicht besser.

Die Hinweise auf den Anwalt sind auch mit Vorsicht zu geniessen. Der Rat kostet auch Geld und ob dieser Anwalt wirklich Ahnung hat, bleibt offen.
Ich habe diese ausländischen Anschreiben immer ignoriert. Wenn die was wollen, sollen die es auf dem vorgeschriebenen Dienstweg machen. Auch ist fraglich, ob der Wisch überhaupt zugestellt wurde. Immerhin kommt doch ständig Post abhanden.

peso

Der TE wird in der Schweiz nicht mehr ordnungsrechtlich, sondern strafrechtlich verfolgt. Da wird das mit dem "Wisch ignorieren" schon gefährlicher. Ein mit Postzustellungsurkunde zugestelltes Schreiben ist nachweisbar zugegangen, da ist auch die Ausrede, es niht bekommen zu haben, sinnlos. Aber wir werden wohl nie erfahren wie das Drama ausgeht.

Grüße vom Ostelch

Wurde er je ordnungsrechtlich verfolgt?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2019 um 08:04:04 Uhr:


...
Ich vor Jahren auch beschlossen dass ich nicht mehr in dieses Kackland einreisen werde, dabei bin ich da nie geblitzt worden. Aber mit solchen Strafen ist fahren einfach nur Stress.
...

Mäßige Dich mal bitte. In der Schweiz erwartet Dich nichts, was Du nicht schon vorher weisst. Regeln für den Aufenthalt und Strassenverkehr gibt es in allen Ländern, auch Deutschland. Mal sind sie strenger, mal nicht. So gibt es z.B. in der Schweiz viel weniger Tempo 30-Zonen in den Orten ud Städten. Das ist auch ganz angenehm.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. November 2019 um 16:07:42 Uhr:


Der TE wird in der Schweiz nicht mehr ordnungsrechtlich, sondern strafrechtlich verfolgt. Da wird das mit dem "Wisch ignorieren" schon gefährlicher. Ein mit Postzustellungsurkunde zugestelltes Schreiben ist nachweisbar zugegangen, da ist auch die Ausrede, es niht bekommen zu haben, sinnlos. Aber wir werden wohl nie erfahren wie das Drama ausgeht.

Grüße vom Ostelch

du sollst mal wieder nichts hineindeuten.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 14. November 2019 um 21:59:20 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. November 2019 um 16:07:42 Uhr:


Der TE wird in der Schweiz nicht mehr ordnungsrechtlich, sondern strafrechtlich verfolgt. Da wird das mit dem "Wisch ignorieren" schon gefährlicher. Ein mit Postzustellungsurkunde zugestelltes Schreiben ist nachweisbar zugegangen, da ist auch die Ausrede, es niht bekommen zu haben, sinnlos. Aber wir werden wohl nie erfahren wie das Drama ausgeht.

Grüße vom Ostelch

du sollst mal wieder nichts hineindeuten.

peso

Ich deute da nichts hinein. Der TE lag nach eigenen Angaben 41 km/h drüber. Bei mehr als 25 km/h drüber ist das in der Schweiz keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Grüße vom Ostelch

Er glaubt noch daran, dass der TE sich Doch noch meldet........😉

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. November 2019 um 01:18:46 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 14. November 2019 um 21:59:20 Uhr:


du sollst mal wieder nichts hineindeuten.

peso

Ich deute da nichts hinein. Der TE lag nach eigenen Angaben 41 km/h drüber. Bei mehr als 25 km/h drüber ist das in der Schweiz keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Grüße vom Ostelch

doch tust du in deiner unnachahmlichen weisheit!!

peso

Auch wenn man vor hat nicht mehr oder länger nicht mehr die Schweiz zu besuchen genügt "ein Umsteigen" am Flughafen und schon wird es mit der Weiterrreise schwierig.

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